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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Stefl am 16.10.2020 08:25

Titel: Anspruch Kindergeld nach Ausbildung
Beitrag von: Stefl am 16.10.2020 08:25
Hallo Community,

da ich vertretungsweise Familienkasse bin, benötige ich Eure Hilfe. In LernCultur anzumelden dauert mir zu lang, wenn heute Eingabeschluss ist...

Fall:
- Beschäftigte bezog für Kind (> 18, < 25 Jahre) Kindergeld bis Abschluss der Ausbildung im Juli 2017; Einstellung KiGe-Zahlung
- Kind war erwerbstätig bis einschl. 20.09.20
- seit 21.09.20 ist das Kind an einem Kolleg zur Erlangung des Abiturs (keine Abendschule)

M. E. besteht seit 21.09. Anspruch auf Kindergeld. Was ist mit der Zeit dazwischen? Ist das mit der 4-Monatsübergangszeit unkritisch?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Titel: Antw:Anspruch Kindergeld nach Ausbildung
Beitrag von: Insider2 am 16.10.2020 10:21
Wie dazwischen? Zwischen Ende der Ausbildung (Juli 2017) und Sept. 2020 liegen über drei Jahre. Da es sich hier um Erwerbstätigkeit handeln würde, wäre die Übergangszeit eh nicht darstellbar. Diese bezieht sich explizit auf Ausbildungsabschnitte.

Titel: Antw:Anspruch Kindergeld nach Ausbildung
Beitrag von: Stefl am 16.10.2020 10:45
Sorry, ich meinte Juli 2020 (Ende der Ausbildung).

Wie dazwischen? Zwischen Ende der Ausbildung (Juli 2017) und Sept. 2020 liegen über drei Jahre. Da es sich hier um Erwerbstätigkeit handeln würde, wäre die Übergangszeit eh nicht darstellbar. Diese bezieht sich explizit auf Ausbildungsabschnitte.
Titel: Antw:Anspruch Kindergeld nach Ausbildung
Beitrag von: Insider2 am 16.10.2020 11:12
Ja, dann haste Recht. Aber prüfe mal unbedingt auch die die ggf. Erwerbstätigkeit bzw. die Unschädlichkeit. Gerade wenn vorher schon Kohle verdient wurde....
Titel: Antw:Anspruch Kindergeld nach Ausbildung
Beitrag von: was_guckst_du am 16.10.2020 11:52
..der Personalmangel im öD wird immer schlimmer... 8)
Titel: Antw:Anspruch Kindergeld nach Ausbildung
Beitrag von: Stefl am 16.10.2020 12:04
..der Personalmangel im öD wird immer schlimmer... 8)

Gerade die kleinen AGs wie meiner sind halt echt an der Kapazitätsgrenze bzw. wir machen halt gefühlt alles, was irgendwie möglich ist... Spezialisierungen sind dabei kaum mehr möglich.
Titel: Antw:Anspruch Kindergeld nach Ausbildung
Beitrag von: Ndsftw am 16.10.2020 13:20
Übergangszeit als Kindergeldanspruch für Ü18 geht nur, wenn keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. In deinem Fall musst du das KiGe zum 31.07.20 einstellen und zum 01.09.20 wieder zahlen.
Titel: Antw:Anspruch Kindergeld nach Ausbildung
Beitrag von: Stefl am 19.10.2020 07:20
Übergangszeit als Kindergeldanspruch für Ü18 geht nur, wenn keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. In deinem Fall musst du das KiGe zum 31.07.20 einstellen und zum 01.09.20 wieder zahlen.

Super, danke.