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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Maximus2584 am 15.02.2021 13:56

Titel: Vertrag auf e6 unterschrieben und Wechsel auf e8
Beitrag von: Maximus2584 am 15.02.2021 13:56
Hallo, ein Beispiel man bewirbt sich auf mehrere Stellen(normal ), und bekommt zwei Zusagen, jedoch mit ca. einem Monat Abstand. Kurz gesagt, man hat schon als Beispiel für den 01.04.2021 den Vertrag unterschrieben auf e6 Stufe 1. Jetzt plötzlich wird einem ein Vertrag für e8 ab dem gleichen Zeitraum angeboten. Es ist verständlich, dass man noch keinen Tag beim Arbeitgeber für e6 gearbeitet hat. Hat man damit die Voraussetzungen für eine Einstellung auf e8 und Stufe zwei dann automatisch erfüllt und muss eine Versetzung beantragt werden(handelt sich um den gleichen Arbeitgeber nur ein anderer Bezirk) oder wie ist denn das Verfahren ohne das man eigenständig kündigen muss. Ich hoffe es ist verständlich. Die zweite Frage ist auch, kann der zweite Arbeitgeber seine schriftliche Zusage auf e8 einfach zurückziehen, wenn dieser erfährt, dass man einfach bei einem anderen unterschrieben hat, bis man die Antwort erfahren hat(man muss sich ja absichern). Vielen Dank :)
Titel: Antw:Vertrag auf e6 unterschrieben und Wechsel auf e8
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 14:00
Es handelt sich doch laut Sachverhaltsschilderung um denselben AG. Schließt dieser mit Dir einen neuen Arbeitsvertrag, gilt dieser. Sofern das Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat, handelt es sich nicht um eine Höhergruppierung.
Titel: Antw:Vertrag auf e6 unterschrieben und Wechsel auf e8
Beitrag von: Maximus2584 am 15.02.2021 14:05
Es handelt sich doch laut Sachverhaltsschilderung um denselben AG. Schließt dieser mit Dir einen neuen Arbeitsvertrag, gilt dieser. Sofern das Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat, handelt es sich nicht um eine Höhergruppierung.

Bedeutet sollte man beim vorherigen Arbeitgeber auch nur 1 Tag anfangen würde es sich um Höhergruppierung handeln, das reicht ja schon aus :).
Titel: Antw:Vertrag auf e6 unterschrieben und Wechsel auf e8
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 14:06
Welcher vorherige AG? Es ist doch derselbe.
Titel: Antw:Vertrag auf e6 unterschrieben und Wechsel auf e8
Beitrag von: Maximus2584 am 15.02.2021 14:13
Welcher vorherige AG? Es ist doch derselbe.

Allgemein gesagt handelt es sich um Land Berlin, um Senat und BA.

Senatsangebot auf e6 ab 01.04.2021, so wir gehen davon aus man fängt dort an und arbeitet eine Woche.
Dann nimmt man das andere Angebot sagen wir mal ab dem 01.05.2021 an vom BA, somit läuft es ja auf eine Versetzung aus, wenn man dem BA mitteilt, dass man bereits im ÖD beschäftigt ist eine Versetzung zu beantragen wäre...Die Daten sind ja nur Beispiele...
Titel: Antw:Vertrag auf e6 unterschrieben und Wechsel auf e8
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 14:23
Es ist also derselbe AG. Eine Versetzung berührt lediglich die organisatorische Eingliederung, das Arbeitsverhältnis bleibt ansonsten unberührt. Der AG hat einen weiteren Vertrag unterschrieben, der zu einer Änderung des Vertragsinhaltes im Rahmen des Bestehens des Arbeitsverhältnisses führt. Wie er das realisiert, ist ihm überlassen. So die Änderung zur Eingruppierung in E8 führt und Du zuvor in E6 eingruppiert warst, handelt es sich um eine Höhergruppierung, die in Stufe 2 führt.
Titel: Antw:Vertrag auf e6 unterschrieben und Wechsel auf e8
Beitrag von: Max am 16.02.2021 23:16
Frage: Wie funktioniert denn das organisatorisch?  Die Personen die jeweils den Vertrag für den AG unterschreiben wissen sicherlich nicht über den parallelen Vorgang Bescheid.
TE unterschreibst also nacheinander bei Stelle 1 und 2. Teilt Stelle 1 mit,  dass er nun nicht dort sondern bei Stelle 2 antritt und fertig? (Und wird nachdem Personaler 2 von der Geschichte hört in der Probezeit gekündigt, damit der Personaler für Stelle 1 nicht angefressen ist?)
Titel: Antw:Vertrag auf e6 unterschrieben und Wechsel auf e8
Beitrag von: Spid am 16.02.2021 23:28
In Berlin merkt wahrscheinlich niemand, daß überhaupt ein Problem existiert, der TE bekommt das Entgelt für beide Stellen und die Wartezeitkündigung wird verpasst. Niemand sagt etwas, weil einer der Beteiligten einer Minderheit angehören könnte und man nicht unsensibel sein möchte - wissen tut man das aber nicht, weil die entsprechenden Akten unauffindbar sind. Dann verstärkt man den Kampf gegen Rechts und führt die Tilde als neues Sonderzeichen für die Deppensprechpause ein. Toiletten werden Unisex, dafür aber nach gefühlten Hautfarben getrennt. Alle klopfen sich auf die Schulter.
Titel: Antw:Vertrag auf e6 unterschrieben und Wechsel auf e8
Beitrag von: LogiJöw am 18.02.2021 19:50
In Berlin merkt wahrscheinlich niemand, daß überhaupt ein Problem existiert, der TE bekommt das Entgelt für beide Stellen und die Wartezeitkündigung wird verpasst. Niemand sagt etwas, weil einer der Beteiligten einer Minderheit angehören könnte und man nicht unsensibel sein möchte - wissen tut man das aber nicht, weil die entsprechenden Akten unauffindbar sind. Dann verstärkt man den Kampf gegen Rechts und führt die Tilde als neues Sonderzeichen für die Deppensprechpause ein. Toiletten werden Unisex, dafür aber nach gefühlten Hautfarben getrennt. Alle klopfen sich auf die Schulter.

Dit is Berlin  ;D
Titel: Antw:Vertrag auf e6 unterschrieben und Wechsel auf e8
Beitrag von: Bastel am 19.02.2021 09:35
In Berlin merkt wahrscheinlich niemand, daß überhaupt ein Problem existiert, der TE bekommt das Entgelt für beide Stellen und die Wartezeitkündigung wird verpasst. Niemand sagt etwas, weil einer der Beteiligten einer Minderheit angehören könnte und man nicht unsensibel sein möchte - wissen tut man das aber nicht, weil die entsprechenden Akten unauffindbar sind. Dann verstärkt man den Kampf gegen Rechts und führt die Tilde als neues Sonderzeichen für die Deppensprechpause ein. Toiletten werden Unisex, dafür aber nach gefühlten Hautfarben getrennt. Alle klopfen sich auf die Schulter.

Schön :) Zwischen durch muss man noch auf die "Gutverdiener >E8" schimpfen.