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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Sonne123 am 16.04.2021 18:04
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Hallo,
Ich habe eine Frage zur Jahressonderzahlung.
Mein Kind wurde am 31.12.2020 geboren.
Bekomme ich da für 2021 trotzdem die volle Höhe der
Jahressonderzahlung oder nur anteilig?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
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Ja Lg. TVÖD S
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Im TVÖD-S gibt es keine Jahressonderzahlung, sondern eine Sparkassensonderzahlung.
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Dann handelt es sich um diese. Sorry für das falsche Wort;-)
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Besteht in 2021 voraussichtlich in allen Kalendermonaten Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss? Wenn nein, in welchen Monaten besteht aus welchen Gründen kein Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss?
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Gilt Mutterzuschuss als Entgelt?
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Die Zeit des Mutterschutzes führt nicht zur Kürzung. Ist Elternzeit geplant und soll während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet werden?
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Was soll „Mutterzuschuss“ sein?
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Elternzeit nehme ich 1 ganzes Jahr und mein Kind wurde am 31.12.2020 geboren.
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Mutterschaftsgeld bzw Zuschuss vom Arbeitgeber 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.
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Dann anteilig (2/12) Jahressonderzahlung.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort und einen schönen Abend.