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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: was_guckst_du am 25.04.2021 14:20
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hier ein Auszug des nun gültigen § 28b Infektionsschutzgesetzes
(7) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Danach besteht nun einerseits die gesetzliche Verpflichtung des AG, HomeOffice anzubieten, wenn keine betriebl. Gründe entgegenstehen und andererseits, die gesetzliche Verpflichtung des AN, ein solches Angebot anzunehmen, wenn ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
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Die Gründe für den AN sind ja nicht näher qualifiziert, weshalb die allermeisten Vorbringungen als "Gründe" herhalten können.
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Keine IT-Infrastruktur oder keine technische Möglichkeit (VPN, Virtual Desktop oder Laptops) sich von zu Hause in das Netz einzuwählen, müsste doch aus Arbeitgebersicht ausreichen um es hinreichend zu begründen, dass kein HO möglich ist und sollte doch als zwingender betriebsbedingter Grund entgegenstehen.
Das ist doch butterweich formuliert und mehr schlecht als recht.
Wie soll ein Beamter / AN dagegen vorgehen? Die Verwaltung ist träge und wird sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht für die HO Belange des Mitarbeiters interessieren.
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Das ist so butterweich formuliert, damit dagegen nicht in großem Umfang geklagt wird.
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sanktionsmöglichkeiten sollen ja auch fehlen hab ich gehört, also war es wieder nur was um sich aufzuspielen von seiten der politik.....
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Wieso konzentriert sich der Gesetzgeber auf nur eine von zwei möglichen Einflussmöglichkeiten bezüglich der Kontakte im Betrieb?
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...ich wollte darauf hinweisen, dass die genannten Pflichten - da sie aus der Verordnung herausgelöst wurden - nun Gesetzescharakter haben...und damit eine andere Qualität
...wenn nun jemand, der eigentlich HomeOffice machen könnte, im Büro arbeitet und der AG lässt das auch noch zu, und dieser Jemand steckt andere an, könnten Schadensersatzpflichten entstehen...
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Im Bericht des BT-Ausschusses für Gesundheit vom 20.4.2021 (Drucksache 19/28732) wird hierzu Folgendes ausgeführt (dort Seite 20 f.):
"Zu Buchstabe ff (§ 28b Absatz 7 - neu -) Die Regelung verpflichtet Arbeitgeber bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten, das Arbeiten im Home-office anzubieten. Nur wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen, kann von einer Verlagerung dieser Tätigkeiten ins Homeoffice abgesehen werden. Betriebsbedingte Gründe können vorliegen, wenn die Betriebsab-läufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten. Technische oder organisatorische Gründe, wie zum Beispiel die Nichtverfügbarkeit benötigter IT-Ausstattung, notwendige Verän-derung der Arbeitsorganisation oder unzureichende Qualifizierung der betroffenen Beschäftigten können in der Regel nur vorübergehend angeführt werden. Die Regelung entspricht den bisherigen Inhalten der Arbeitsschutzverordnung zum Angebot auf Homeoffice.
Die Beschäftigten müssen Bürotätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten in ihrer Wohnung ausführen, wenn dies den Beschäftigten möglich ist. Gründe, die dem entgegenstehen, können beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. Eine Mitteilung des Beschäftigten auf Verlangen des Arbeitgebers, dass das Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist, reicht zur Darlegung aus."
siehe: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928732.pdf
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...ich wollte darauf hinweisen, dass die genannten Pflichten - da sie aus der Verordnung herausgelöst wurden - nun Gesetzescharakter haben...und damit eine andere Qualität
...wenn nun jemand, der eigentlich HomeOffice machen könnte, im Büro arbeitet und der AG lässt das auch noch zu, und dieser Jemand steckt andere an, könnten Schadensersatzpflichten entstehen...
Wichtiger finde ich , dass die Vorgesetzten jetzt die Argumente ausgehen, wenn sie die Untergebene dazu drängen ins Büro zu kommen.
Ich sehe bei vielen nicht HOlern, diese Situation:
Sie haben die Infrastruktur vom AG bekommen.
Die Vorgesetzten lehnen es ab, weil sie Looser sind, unter Kontrollverlust leiden und weil sie glauben die Leute machen nichts zu hause und nicht in der Lage sind einzuschätzen, ob jemand seine Arbeit macht oder nicht, aber sehr wohl einschätzen können, ob jemand im Büro ist und seine Arbeite nicht macht.
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Wieso konzentriert sich der Gesetzgeber auf nur eine von zwei möglichen Einflussmöglichkeiten bezüglich der Kontakte im Betrieb?
Da es zwei Weg gibt, ist die Einstellung weder des AG noch des AN zum HO deutbar.
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Keine IT-Infrastruktur oder keine technische Möglichkeit (VPN, Virtual Desktop oder Laptops) sich von zu Hause in das Netz einzuwählen...
Im Gesetz steht nichts von technischen Möglichkeiten, sondern Arbeiten in der Wohnung. Insofern würde ich nicht darauf bestehen, Laptop, Handy und VPN zu bekommen, wenn ich auch mit Papier und Stift arbeiten kann. Klar ist das Steinzeit, aber nicht unmögllich. Ich arbeite seit einem Jahr mit Steinplatten und hämmere Buchstaben rein. Hauptsache ich kann einige Tage pro Woche zu Hause arbeiten. Meinen Arbeitgeber interessiert nur, dass ich meine Arbeit erledige. Wie ich zu meinen Ergebnissen komme, ist dem egal und das bedeutet für mich gute Lebensqualität, denn ich muss nicht jeden Tag pendeln und kann mir zu Hause in der Gleitzeit die Arbeit einteilen.
Aus meiner Sicht geht es auch ohne Telearbeitsplatz oder mobiles Arbeiten mit Laptop und da muss der AG gute Argumente finden, das Zuhausearbeiten zu untersagen. Oder?
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Da es nicht auf Deine Sicht, sondern die des AG ankommt, ist die Annahme unzutreffend. Wenn der AG der Auffassung ist, es bedürfe einer telefonischen Erreichbarkeit und/oder einer qualifizierten IT-Anbindung, dann wird das regelmäßig nur dann angreifbar sein, wenn es sich um eine abwegige Forderung handelte, bspw. weil man daheim nur Kugelschreiber zusammenschrauben muß o.ä.
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und kann mir zu Hause in der Gleitzeit die Arbeit einteilen.
Bei Euch gibt es im HO im Gegensatz zur Präsenzarbeit Gleitzeit?
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Bei uns gibt es Gleitzeit von 6:30 bis 20:00, egal wo ich arbeite.
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und kann mir zu Hause in der Gleitzeit die Arbeit einteilen.
Bei Euch gibt es im HO im Gegensatz zur Präsenzarbeit Gleitzeit?
Bei Euch nicht? Nur weil man im HO arbeitet fällt die Gleitzeit doch nicht weg.
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Bei Euch nicht? Nur weil man im HO arbeitet fällt die Gleitzeit doch nicht weg.
Da solltest dir die Diskussion nochmals durchlesen und verstehen ;)
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Bei einer Verpflichtung zum HO, besteht da nicht auch eine Verpflichtung dem AN die Kosten hierfür zu ersetzen?
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..von der Bundesregierung, die das Gesetz erlassen hat?... ;)
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Bei einer Verpflichtung zum HO, besteht da nicht auch eine Verpflichtung dem AN die Kosten hierfür zu ersetzen?
Viele Gesetze kosten mich Geld. Gibt mir auch keiner wieder.. Es steht einem außerdem frei zu kündigen.
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Bei gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsrecht eine ganz tolle Idee ::)
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Die Begründung von meinem AG warum Homeoffice nur an max. 1-2 Tagen (wenn überhaupt) die Woche gewehrt wird:
Die kolligialen Kontakte auf Arbeit sind so wichtig für die positive Arbeitsatmosphäre, dauerhaftes Homeoffice kann wegen der Fürsorgepflicht nicht gegeben werden.
Eine Farse, die Inkompetenz des Managements.
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Die Begründung von meinem AG warum Homeoffice nur an max. 1-2 Tagen (wenn überhaupt) die Woche gewehrt wird:
Die kolligialen Kontakte auf Arbeit sind so wichtig für die positive Arbeitsatmosphäre, dauerhaftes Homeoffice kann wegen der Fürsorgepflicht nicht gegeben werden.
Eine Farse, die Inkompetenz des Managements.
Positive Arbeitsatmosphäre vs. Ansteckungsrisiko mit einer potentiell lebensbedrohlichen Krankheit?
Da erwarte ich vom AG doch etwas Nachdenken und bessere Angebote als Anwesenheitszwang... Obwohl, da muss man noch nicht einmal nachdenken, eine Google-Suche reicht.
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Die Begründung von meinem AG warum Homeoffice nur an max. 1-2 Tagen (wenn überhaupt) die Woche gewehrt wird:
Die kolligialen Kontakte auf Arbeit sind so wichtig für die positive Arbeitsatmosphäre, dauerhaftes Homeoffice kann wegen der Fürsorgepflicht nicht gegeben werden.
Eine Farse, die Inkompetenz des Managements.
Ich fände es toll wenn diese Zusammenhänge der sozialen Kompetenz mal jemand bei unseren Kindern erkennen könnte. Diese werden seit über einem Jahr z. T. strengstens isoliert. :(
Es entsteht eine Generation die andere für wertlos erachtet bis sie ihren Wert bewiesen haben. ???
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Die Begründung von meinem AG warum Homeoffice nur an max. 1-2 Tagen (wenn überhaupt) die Woche gewehrt wird:
Die kolligialen Kontakte auf Arbeit sind so wichtig für die positive Arbeitsatmosphäre, dauerhaftes Homeoffice kann wegen der Fürsorgepflicht nicht gegeben werden.
Eine Farse, die Inkompetenz des Managements.
Das sind also die betrieblichen Versagungsgründe?
Da würde ich es auf eine Abmahnung ankommen lassen....
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Home office ist hier gar nicht möglich wie sollen dann Abschiebungen statt finden
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..das sind eben die "betrieblichen Gründe" die als Azsnahme vorgesehen sind...
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Bei uns ist dringender betrieblicher Grund, dass es keine ausreichende Technik gibt, um von Zuhause aus zu arbeiten :)
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Wer zahlt die DHL-Portokosten der Dienstpost an die Stammdienststelle, wenn HO jetzt verpflichtend ist?
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Die Portokosten zahlt der Depp, der dafür verantwortlich ist, dass die Dienstpost nicht digital versandt wird.
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wir haben dienst post die weiter gescickt werden muss mit orginal unterswchriften drauf
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ja aber im homeoffice darf mann keine überstunden machen
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ja aber im homeoffice darf mann keine überstunden machen
Bullshit!!
Natürlich muss man auch im Homeoffice Überstunden machen.
Wenn man angeordnete Arbeit nicht ausübt, wird man abgemahnt.
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Die Portokosten zahlt der Depp, der dafür verantwortlich ist, dass die Dienstpost nicht digital versandt wird.
Die Digitalisierung vieler Prozesse ist eine der größten durch Corona induzierten Verbesserungen bei uns auf dem Amt. Was früher noch alles ausgedruckt per Umlauflaufmappe durch die Hauspost versendet werden musste, geht jetzt auf einmal per signierter E-Mail.
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Wer zahlt die DHL-Portokosten der Dienstpost an die Stammdienststelle, wenn HO jetzt verpflichtend ist?
Welche portokosten? Wir fahren 1-2 Mal in der Woche dafür ins Amt, dafür gibt's dann km-Geld.
"Hauspost" darf bei uns nicht mit der Post verschickt werden und ausgedruckt wird alles wie eh und je.
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Weshalb gibt es dafür km-geld wenn man an die stammdienststelle fährt?
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Weil die Geschäftsstelle letztes Jahr mal gesagt hat, dass das Dienstreisen sind. Vorher hatten sie es mit einem Tourendienst pro Abteilung versucht, aber das hat sich binnen kurzer Zeit als nicht praktikabel erwiesen.
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Homeoffice schön und gut, aber Pflicht? Also 2-3 Tage die Woche mache ich das schon ganz gerne mal, aber die ganze Woche über und das Wochen- und Monatelang? Ich würde wohl irgendwann zum Soziopathen mutieren und den halben Tag im Pyjama versumpfen.
Wir müssen unsere Akten mitnehmen, da E-Akte so weit entfernt ist wie Mars von der Erde. Mit Zahlenschloss abschließbare (Piloten)Koffer bekommen wir dafür natürlich nicht gestellt, aber man muss sich dann schriftlich erklären, wenn man kein HO machen möchte oder kann.
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Ist bei uns ähnlich. Bei den Akten heißt es noch, dass der Bedienstete diese nur ins HO mitnehmen "darf", wenn er dafür sorgt, dass diese sicher verschlossen gelagert und vor dem Zugriff Dritter sicher sind. Nur, was ist dann z.b. bei einem Einbruch oder wenn ein Familienmitglied "unangemeldet" reinkommt und einen Blick auf eine Akte erhascht?
Hinzu kommt, für eine Woche Arbeit muss man einen ganz schönen Berg an Akten mitnehmen, denn ohne Akte kann man schlicht nichts machen. Also ist der schwarze Peter und Risiko dann wieder beim AN.
Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.
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Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.
Vollkommen richtig, nur kenne ich keinen AG der verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt. Ich kenne aber einige, die dem AN anbieten, dass er seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzen darf.
Der Umkehrschluss wäre ja: Wenn der AG verlangt, dass ich ins Büro komme, dann muss er die Fahrtkosten übernehmen.
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@Solitair
Soviele Akten muss ich zum Glück nicht mitnehmen, da die Sachverhalte recht anspruchsvoll sind und es u.U. länger dauert bis ich zur Bescheidung komme. Und wenn ich schneller durch die Akten bin als erwartet, wird sich eben auf den Balkon gesetzt oder der Haushalt gemacht und trotzdem die Sollzeit geschrieben. Mehr mitnehmen als tragen, kann ich nun auch nicht. Außerdem trage ich keine Schuld an der fehlenden Digitalisierung.
Zum Thema Kostenersatz wird dann gerne die steuerliche Geltendmachung erwähnt, meinen andere Kollegen.
Und wenn ein Familienmitglied auf die Akten schaut, sag ich "du du du" und wenn eingebrochen wird oder ich in einen Gewittersturm komme, dann müssen die Unterlagen neu angefordert werden. Das Dumme ist, dass die Leute immer wieder nach dem Bearbeitungsstand fragen, sonst könnte ich ja sagen die betreffenden Sachverhalte sind bearbeitet ;D.
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Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.
Vollkommen richtig, nur kenne ich keinen AG der verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt.
Dann hast du wohl nicht mitbekommen, dass es inzwischen eine HO-Pflicht gibt. Dementsprechend gibt es bei uns eine Dienstanweisung, dass die Dienststelle nur noch in Ausnahmefällen (eben zum kurzfristigen Aktenholen) aufgesucht werden darf und der Dienst zuhause zu verrichten ist.
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Wohl auch ein AG der Trennung nur im räumlichen Sinne in seinen Verstand bringt.
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Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.
Vollkommen richtig, nur kenne ich keinen AG der verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt.
Dann hast du wohl nicht mitbekommen, dass es inzwischen eine HO-Pflicht gibt. Dementsprechend gibt es bei uns eine Dienstanweisung, dass die Dienststelle nur noch in Ausnahmefällen (eben zum kurzfristigen Aktenholen) aufgesucht werden darf und der Dienst zuhause zu verrichten ist.
Im Gegensatz zum AG benötigt der AN lediglich "Gründe". Diese sind nicht näher qualifiziert, mithin wäre auch jeder, den der AN vorbringt, zu akzeptieren. Genau genommen bedürfte es gegenüber dem AG nicht einmal die Vorbringung der Gründe, sondern lediglich die Erklärung, man habe solche.
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Diese Gründe gibt es auch bei uns. Räumliche Enge etwa. Das Problem ist, dass auch vor der HO-Pflicht bereits seitens der Leitung stark auf das HO gedrängt wurde. Wenn ich mich recht erinnere so ab Ende Mai 2020. Es scheint so eine Art Quote von der vorgesetzten Behörde zu geben, die unbedingt erfüllt werden muss, damit man sich nach außen mit möglichst viel HO brüsten kann. Jedenfalls ist die Anzahl der HO-Leute täglich weiterzumelden.
Dementsprechend gibt es kaum jemanden im Haus, der nicht bereits vor der Pflicht zumindest zeitweise im HO war. Und die Leitung argumentiert nun, dass daher diese Gründe nicht greifen, da es ja auch vorher ging und ein Absehen von der HO-Pflicht daher die absolute Ausnahme wäre.
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Da dem AG und erst recht dessen subalternem Führungspersonal diesbezüglich keine Entscheidung zukommt, bedarf es auch keines Austausches von Argumenten mit derlei irrelevanten Akteuren.
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Dann hast du wohl nicht mitbekommen, dass es inzwischen eine HO-Pflicht gibt.
In der Tat habe ich noch nicht mitbekommen, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die den AN verpflichtet HO gegen seinen Willen zu machen.
Wie Spid ausführte: Es gibt eine Millionen Gründe, die ich aufführen kann, warum ich kein HO mache und der AG kann dann Rumpelstilzchen spielen und Anweisungen geben, die ich getrost ignorieren kann, weil sie nicht mit seinem Direktionsrecht gedeckt sind.
Diese Gründe gibt es auch bei uns. Räumliche Enge etwa. Das Problem ist, dass auch vor der HO-Pflicht bereits seitens der Leitung stark auf das HO gedrängt wurde.
Da es keine Pflicht gibt, kann der AG zwar drängen, aber was will er denn machen, wenn ich mich dem nicht dem Beuge?
Davon ab, ich persönlich genieße es, dass mein AG uns HO ermöglicht und wir absolut flexibel (in Absprache mit der Leitung) HO machen können, wie wir AN es wollen.
Wobei ich auch gerne halbe halbe arbeite.
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Klar kann man auch jeden Tag ins Büro kommen, wenn man (erfundene) Gründe hat und scharf auf einem Eintrag im Querulanten-Buch ist..
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Klar kann man auch jeden Tag ins Büro kommen, wenn man (erfundene) Gründe hat und scharf auf einem Eintrag im Querulanten-Buch ist..
Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.
Soso man ist also Querulant, wenn man sagt: Ich habe keine ergonomische Ausstattung im häuslichen Büro, deswegen kann ich nicht zuhause arbeiten, da ich nicht gegen Gesetze verstoßen will.
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Soso man ist also Querulant, wenn man sagt: Ich habe keine ergonomische Ausstattung im häuslichen Büro, deswegen kann ich nicht zuhause arbeiten, da ich nicht gegen Gesetze verstoßen will.
Ja, ist man.
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Nein. Die Regelungen zum Arbeitsschutz bestehen nicht zum Spaß. Wenn der AN im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluß kommt, daß mobiles Arbeiten in seinem Haushalt nicht normkonform durchzuführen ist, liegt der Ball wieder beim AG. Der kann dann ja die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes anbieten. Oder sind wir jetzt bei der Wiggumschen Regel, daß man immer nur das neueste Gesetz durchsetzt?
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Doch ;)
Kannnicht, Willnicht, Rummaulen ist der Querulant, der sich auf Ergonomie beruft, ohne zu wissen, was es ist.
Der, der überhaupt weiß, was eine Gefährdungsbeurteilung ist und diese auch entsprechend durchführt, bringt den Arbeitgeber in die Pflicht.
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Der ist ohnehin in der Pflicht, denn die Sicherstellung hinreichender Arbeitsbedingungen ist AG-Aufgabe. Dieser müßte die Arbeitsumgebung in der häuslichen Umgebung jedenfalls beurteilen, entweder durch geschultes Personal oder den entsprechend befähigten AN. Liegen die Mindestarbeitsbedibgungen nicht vor, ist der AG ja bereits gehindert, dem AN ein entsprechendes Angebot zu machen. Ein AN, der darauf hinweisen und auf Gründe verweisen muß, ist ja bereits Opfer eines entsprechenden Ausbeuter-AG, dem die Gesundheit seiner AN völlig egal ist.
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Soso man ist also Querulant, wenn man sagt: Ich habe keine ergonomische Ausstattung im häuslichen Büro, deswegen kann ich nicht zuhause arbeiten, da ich nicht gegen Gesetze verstoßen will.
Ja, ist man.
Nö, das ist für mich nur jemand, der sich nicht ins HO zwingen lassen will.
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Soso man ist also Querulant, wenn man sagt: Ich habe keine ergonomische Ausstattung im häuslichen Büro, deswegen kann ich nicht zuhause arbeiten, da ich nicht gegen Gesetze verstoßen will.
Ja, ist man.
Nö, das ist für mich nur jemand, der sich nicht ins HO zwingen lassen will.
Na dann soller das doch auch sagen. Muss ja keiner von Zuhaus arbeiten und bei machen ists praktisch nicht umsetzbar, aus ganz verschiedenen Gründen.
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Der ist ohnehin in der Pflicht, denn die Sicherstellung hinreichender Arbeitsbedingungen ist AG-Aufgabe.
Nur wenn man offiziell Telearbeit macht. Wenn das Corona Home-Office vom Arbeitgeber als "Mobiles Arbeiten" definiert wird, muss er erstmal nichts bezüglich der Arbeitsbedingungen sicherstellen. Ein Mobiles Arbeiten kann ja grundsätzlich auch im Zug / am Flughafen / im Cafe erfolgen, wo der Arbeitgeber auch keinen Einfluss auf die Arbeitsergonomie hat.
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Bei uns heißt das offiziell Telearbeit.
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Der ist ohnehin in der Pflicht, denn die Sicherstellung hinreichender Arbeitsbedingungen ist AG-Aufgabe.
Nur wenn man offiziell Telearbeit macht. Wenn das Corona Home-Office vom Arbeitgeber als "Mobiles Arbeiten" definiert wird, muss er erstmal nichts bezüglich der Arbeitsbedingungen sicherstellen. Ein Mobiles Arbeiten kann ja grundsätzlich auch im Zug / am Flughafen / im Cafe erfolgen, wo der Arbeitgeber auch keinen Einfluss auf die Arbeitsergonomie hat.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß die Anforderungen an den Arbeitsplatz beim mobilen Arbeiten andere wären als jene bei Telearbeit. Der AG kann diese lediglich anders organisatorisch umsetzen als ihm dies im Geltungsbereich der ArbStättV möglich wäre.
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Ich lese hier nur mimimimi..
Die Abwesenheit vom Arbeitsplatz und eine hohe Homeofficequote führt zu weniger Kontakten und in der Folge zu weniger Infektionen. Wenn man sich dem mit irgendwelchen vorgetäuschten Gründchen oder aus Nichtigkeite entziehen will ist man ein Querulant oder alternativ auch Spinner der ins besagte Buch eingetragen wird.
Es ist einfach: wer zuhause arbeiten kann, soll es machen. Zum Wohle aller.
Hinsichtlich des auf einmal für viele enorm wichtigen Themas Arbeitsschutz bei Bildschirmarbeitsplätzen klärt man die MA einfach auf und erstellt ne Gefährdungsbeurteilung. Da der AG beim mobilen Arbeiten kaum Einflussmöglichkeiten hat ist diese relativ knapp. Wo ist das Problem?
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Da ist nichts knapp. Ein Arbeitsplatz ist entweder geeignet oder nicht geeignet, völlig egal, ob er von der ArbStättV erfasst wird oder nicht. Wir brauchen nicht wieder Zeiten, in denen kleine Kinderhände laufende Maschinen reparieren.
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Es ist einfach: wer zuhause arbeiten kann, soll es machen. Zum Wohle aller.
Richtig!
Und der AG soll es gefälligst ermöglichen und den MA stärken, in dem er ihm nicht in den Rücken fällt, wenn der MA durch die beengte Wohnsituation hier und da das Dienstgeheimnis nicht aufrechte erhalten kann.
Oder private Hardware illegalerweise genutzt wird.
Oder Akten in der nicht abschliesbaren Fahrradtasche transportiert werden.
oder....
man ist also Querulant, wenn man einfach mal die Dienstanweisungen befolgt und deswegen keine Möglichkeit zum HO sieht!
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Das verstehe ich jetzt nicht: wir bekommen keine Kontaktnachverfolgung wie in China hin, weil es datenschutzrechtliche Bedenken gibt, andererseits soll es aber in Ordnung sein, wenn Stadtoberinspektor Michi Müllers Frau Lieschen den HLU-Antrag von ihrer Tupperpartyorganisatorin Meike in Michis "Homeoffice" vulgo auf dem Küchentisch sieht?
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Es ist einfach: wer zuhause arbeiten kann, soll es machen. Zum Wohle aller.
Diese Annahme ist schlicht falsch, teils sogar infektionstreibend.
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Das verstehe ich jetzt nicht: wir bekommen keine Kontaktnachverfolgung wie in China hin, weil es datenschutzrechtliche Bedenken gibt, andererseits soll es aber in Ordnung sein, wenn Stadtoberinspektor Michi Müllers Frau Lieschen den HLU-Antrag von ihrer Tupperpartyorganisatorin Meike in Michis "Homeoffice" vulgo auf dem Küchentisch sieht?
Dem MA muss ja nur die Angst genommen werden, dass wenn so etwas passiert, er abgemahnt wird, damit er bereit ist, im HO am Küchentisch zu arbeiten.
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Es ist einfach: wer zuhause arbeiten kann, soll es machen. Zum Wohle aller.
Diese Annahme ist schlicht falsch, teils sogar infektionstreibend.
Nö. Die Annahme ist vollumfänglich zutreffend und das sehen alle seriösen Quellen so. Wegen weniger, die das anders sehen war die - leider ziemlich weiche - gesetzliche Regelung notwendig.
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Das verstehe ich jetzt nicht: wir bekommen keine Kontaktnachverfolgung wie in China hin, weil es datenschutzrechtliche Bedenken gibt, andererseits soll es aber in Ordnung sein, wenn Stadtoberinspektor Michi Müllers Frau Lieschen den HLU-Antrag von ihrer Tupperpartyorganisatorin Meike in Michis "Homeoffice" vulgo auf dem Küchentisch sieht?
Dem MA muss ja nur die Angst genommen werden, dass wenn so etwas passiert, er abgemahnt wird, damit er bereit ist, im HO am Küchentisch zu arbeiten.
Inwiefern wäre eine solche Angst unberechtigt? Zumal ja ein ganzer Rattenschwanz weiterer Konsequenzen nach DSGVO anhängig ist. Da die Offenlegung ja nicht ein abstraktes Risiko ist, sondern tatsächlich erfolgt ist, ist bspw. - neben Meldung an die zuständige Behörde - sofern man nicht Lieschen Müller liquidiert, die Betroffene zu informieren, die ihrerseits Schadensersatzansprüche geltend machen kann, während dem AG und möglicherweise dem AN ein Bußgeld auferlegt werden kann. Oder ist - neben Arbeitsschutz - jetzt auch Datenschutz egal? Und falls ja, wie verträgt sich diese Einstellung mit der aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken fehlenden technischen Kontaktnachverfolgung?
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@ Dienstbeflissen: warum ist eine zeitliche statt einer räumlichen Trennung kein geeignetes Mittel zur Kontaktreduzierung?
Warum ist es teils nicht das bessere Mittel, da man im Betrieb gar keinen trifft, während daheim so einiges aus und eingeht?
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Die Gefährdungsbeurteilung für Mobiles Arbeiten bei Büromenschen kann sehr gut aus einer zweiseitigen Tabelle bestehen. Für mein Empfinden ist das knapp. Es geht um Büromenschen und nicht darum unter dem heimischen Reetdach saubere Schweißverbindungen herzustellen.
Um ein diffusen Infektionsgeschehen wirksam zu bekämpfen bedarf es klarer und pauschaler Regelungen. Im Einzelfall ist es sicher so, dass diese unsinnig erscheinen oder andere Maßnahmen besser geeignet wären. Das ist unter Berücksichtigung der Gesamtschau jedoch hinzunehmen.
Und ansonsten vielleicht mal den Satz des BVG aus der Entscheidung zum Eilantrag zur sog. Bundesnotbremse zur Kenntnis nehmen:
"..verfolgt der Gesetzgeber mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen.."
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Inwiefern wäre eine solche Angst unberechtigt?
Sie ist nicht unberechtigt, aber der AG, kann es auf seine Kappe nehmen und nicht auf den MA abwälzen.
Denn wenn er es auf dem AN abwälzt, kann der zu Recht eben "Querulant" sein und auf HO verzichten.
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Die Gefährdungsbeurteilung für Mobiles Arbeiten bei Büromenschen kann sehr gut aus einer zweiseitigen Tabelle bestehen. Für mein Empfinden ist das knapp. Es geht um Büromenschen und nicht darum unter dem heimischen Reetdach saubere Schweißverbindungen herzustellen.
Um ein diffusen Infektionsgeschehen wirksam zu bekämpfen bedarf es klarer und pauschaler Regelungen. Im Einzelfall ist es sicher so, dass diese unsinnig erscheinen oder andere Maßnahmen besser geeignet wären. Das ist unter Berücksichtigung der Gesamtschau jedoch hinzunehmen.
Und ansonsten vielleicht mal den Satz des BVG aus der Entscheidung zum Eilantrag zur sog. Bundesnotbremse zur Kenntnis nehmen:
"..verfolgt der Gesetzgeber mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen.."
Es hätte dem Bundesgesetzgeber freigestanden, im Rahmen seiner repressiven Gesetzgebung zum Infektionsgeschehen Regelungen zum Arbeitsschutz ebenso zu suspendieren wie er es mit der Ausübung von Grundrechten getan hat. Hat er aber nicht - und solange er dies nicht tut, ist mobiles Arbeiten hinsichtlich der Anforderungen an enen Arbeitsplatz nicht anders zu behandeln als im Geltungsbereich der ArbStättV.
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Inwiefern wäre eine solche Angst unberechtigt?
Sie ist nicht unberechtigt, aber der AG, kann es auf seine Kappe nehmen und nicht auf den MA abwälzen.
Denn wenn er es auf dem AN abwälzt, kann der zu Recht eben "Querulant" sein und auf HO verzichten.
Der AG wälzt nichts auf den AN ab. Keine der gesetzlichen Regelungen ist dem AG zuzuschreiben.
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Die Gefährdungsbeurteilung für Mobiles Arbeiten bei Büromenschen kann sehr gut aus einer zweiseitigen Tabelle bestehen. Für mein Empfinden ist das knapp. Es geht um Büromenschen und nicht darum unter dem heimischen Reetdach saubere Schweißverbindungen herzustellen.
Um ein diffusen Infektionsgeschehen wirksam zu bekämpfen bedarf es klarer und pauschaler Regelungen. Im Einzelfall ist es sicher so, dass diese unsinnig erscheinen oder andere Maßnahmen besser geeignet wären. Das ist unter Berücksichtigung der Gesamtschau jedoch hinzunehmen.
Und ansonsten vielleicht mal den Satz des BVG aus der Entscheidung zum Eilantrag zur sog. Bundesnotbremse zur Kenntnis nehmen:
"..verfolgt der Gesetzgeber mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen.."
Es hätte dem Bundesgesetzgeber freigestanden, im Rahmen seiner repressiven Gesetzgebung zum Infektionsgeschehen Regelungen zum Arbeitsschutz ebenso zu suspendieren wie er es mit der Ausübung von Grundrechten getan hat. Hat er aber nicht - und solange er dies nicht tut, ist mobiles Arbeiten hinsichtlich der Anforderungen an enen Arbeitsplatz nicht anders zu behandeln als im Geltungsbereich der ArbStättV.
Das hat er klugerweise nicht, das dies zu Diskussionen geführt hätte und ggf. auch zu sinkender Akzeptanz des Homeoffice und damit zu einer sinkenden Durchschlagskraft im Kampf gegen die Pandemie.
Faktisch findet mobiles Arbeiten millionenfach ohne Gefährdungsbeurteilung statt.
Und aktuell kann ich dazu nicht eine öffentliche Diskussion finden, noch wäre das für irgendjemanden wirklich interessant. Das ist allenfalls ein Nische mit der sich Juristen befassen, die sonst nichts zu tun haben oder anderweitig gefrustet sind.
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Wenn Dienstgeheimnisse etc. geschützt werden müssen ist HO natürlich eher nicht möglich, zumindest wenn keine sicherer IT-Anbindung besteht.
Solche Fälle sind jedoch auch eine Ausnahme. Es geht um die Maße der gesamten AN in Deutschland.
Und wenn jemand meint, dass er zuhause nicht arbeiten könne, weil sein heimischer Arbeitsplatz nicht den Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz genügt, dann ist er für mich ein Querulant oder alternativ ein Spinner.
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Also doch wieder kleine Kinderhände, die laufende Maschinen reparieren?
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Die Idee der suggestiven Fragestellung unterstütze ich nicht.
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Mir ist völlig egal, was Du unterstützt oder nicht unterstützt. Sind die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz nun allgemeinverbindlich und umzusetzen oder nicht?
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Ich wüsste nicht wer etwas anderes behauptet hätte.
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Dann ist "Querulant" oder alternativ "Spinner" jetzt Neusprech für Menschen, die auf die Einhaltung allgemeinverbindlicher und zwingend umzusetzender gesetzlicher Regelungen bestehen? Oder wie wäre Deine diesbezügliche Einlassung zu verstehen?
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Genau!
Ich hatte doch bereits mitgeteilt, dass es natürlich Gefährdungsbeurteilungen für mobiles Arbeiten gibt, und diese eher knapp ausfallen, da der AG ja gerade beim mobilen Arbeiten keinen Einfluss auf den Arbeitsort hat. Außerdem werden die MA natürlich ausreichend informiert.
Aktuell ist das ganze ja gar kein Problem. Es liegt irgendwo im Promillebereich und betrifft halt Sonderlinge, die auch sonst eigenartig auffallen. Wäre es eines und gäbe es dazu eine hinreichende Anzahl an Klagen, würde der Gesetzgeber entsprechend anpassen.
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Ich kann mir auch vorstellen, dass es zu dem Thema zukünftig eine Neuregelung geben wird. Aktuell gibt es aber wirklich wichtigere Fragen.
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Wenn Dienstgeheimnisse etc. geschützt werden müssen ist HO natürlich eher nicht möglich, zumindest wenn keine sicherer IT-Anbindung besteht.
Was hat den der Ton, der aus dem Lautsprecher kommt mit einer sicheren IT Verbindung zu tun.
Solche Fälle sind jedoch auch eine Ausnahme. Es geht um die Maße der gesamten AN in Deutschland.
Die Ausnahme ist, dass ein MA sich an alle Vorgaben, die der AG vorgibt, halten kann, wenn er im HO ist.
Und wenn jemand meint, dass er zuhause nicht arbeiten könne, weil sein heimischer Arbeitsplatz nicht den Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz genügt, dann ist er für mich ein Querulant oder alternativ ein Spinner.
Und wenn der AG meint, ich darf meinen heimischen Kopfhörer nicht mit dem Dienstlaptop koppeln um ViKos zu machen und man deswegen ins Bürp muss, ist wer Querulant?
Und wenn ich Unterlagen nicht mit nach Hause nehmen darf, weil ich kein abschließbares Büro und / oder Koffer und / oder Schrank habe ist wer Querulant?
Gut wenn man solche Vorgaben ignoriert und Top Arbeit im HO leistet.
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Genau!
Ich hatte doch bereits mitgeteilt, dass es natürlich Gefährdungsbeurteilungen für mobiles Arbeiten gibt, und diese eher knapp ausfallen, da der AG ja gerade beim mobilen Arbeiten keinen Einfluss auf den Arbeitsort hat. Außerdem werden die MA natürlich ausreichend informiert.
Aktuell ist das ganze ja gar kein Problem. Es liegt irgendwo im Promillebereich und betrifft halt Sonderlinge, die auch sonst eigenartig auffallen. Wäre es eines und gäbe es dazu eine hinreichende Anzahl an Klagen, würde der Gesetzgeber entsprechend anpassen.
Ich empfehle dazu WD 6-3000 -149/16 vom 10.07.2017. Dort heißt es u.a.:
"Mobiles Arbeiten unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung. ...
Gleichwohl gilt hier das Arbeitsschutzgesetz. Insbesondere sei hier nochmals auf die Regelungen des § 3 Abs. 1 ArbSchG und des § 5 ArbSchG hingewiesen. Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichti-gung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Die allgemeine Pflicht aus § 5 ArbSchG erfordert eine Ermittlung von spezifischen Gefährdungen auch im Rahmen des Mobilen Arbeitens. Da jedoch im Rahmen des Mobilen Arbeitens eine Einrichtung fester Arbeitsplätze gerade nicht stattfindet und die Flexibilisierung der Arbeitsumstände das vorrangig angestrebte Ziel ist, liegt es in der Natur der Sache, dass auch Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung einen anderen Fokus einnehmen müssen. Die Beschäftigten trifft eine erhöhte Verantwortung nach § 15 Abs. 1 ArbSchG, selbst auf die Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsvorschriften zu achten, da sie den überwiegenden Teil der Umstände ihrer Arbeit selbst bestimmen und die Arbeit außerhalb des arbeitgebereigenen „Herrschaftsbereichs“ verrichtet wird.
Der Arbeitgeber muss jedoch seinen Schutzpflichten weiterhin dadurch gerecht werden, dass er organisatorische Maßnahmen trifft und seinen Beschäftigten klare Verhaltensanweisungen gibt. Die Pflicht des Arbeitgebers nach § 12 Abs. 1 ArbSchG zur Unterweisung rückt stärker in den Vordergrund. Die Pflichten des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer über den eigenverantwortlichen Umgang mit Risiken hinreichend zu informieren und diesbezüglich zu befähigen, erfahren eine stärkere Betonung."
Mithin nimmt also ein AN, der die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz ernstnimmt, seine besondere Verantwortung wahr - während ein AG, der lediglich "informiert" und nicht befähigt, seine Rechtspflicht sträflich vernachlässigt. Und das betrifft keinen Promillebereich, sondern schlicht alle AN, die jetzt "mobil" arbeiten sollen.
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Ich kann mir auch vorstellen, dass es zu dem Thema zukünftig eine Neuregelung geben wird. Aktuell gibt es aber wirklich wichtigere Fragen.
Also ist die Gesundheit der AN nicht wichtig? Wozu dann die HO-"Pflicht"?
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Um ein diffusen Infektionsgeschehen wirksam zu bekämpfen bedarf es klarer und pauschaler Regelungen. Im Einzelfall ist es sicher so, dass diese unsinnig erscheinen oder andere Maßnahmen besser geeignet wären. Das ist unter Berücksichtigung der Gesamtschau jedoch hinzunehmen.
Nein, es sind ALLE Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich auch nur bei oberflächlicher Betrachtung anbieten. Seien es die Lüfter in Schulen, die Masken, die Tests, die APP, beim ÖPNV und auch gesetzlich verbindliche Regelungen zum Arbeitsplatz in räumlicher und zeitlicher Hinsicht. ALLES davon wurde nicht mit der nötigen - oder als notwendig empfundenen - Stringenz gemacht.
Ich sehe in deiner Einstellung (also nicht alle Wege zu suchen) eher ein Teil als eine Lösung des Problems. Wobei ich eher davon ausgehe, daß hier eher verbissene Empfindlichkeiten aus der Ablehnung von HO vor Zeiten der Krise vorliegen. ;)
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Es wäre zukünftig zu prüfen inwieweit die aktuellen Regelungen zum Arbeitsschutz geeignet sind mobil arbeitende AN zu schützen. Dass aktuell landein landaus dagegen verstoßen wird und wie durch ein Wunder nicht alle zuhause tot vom Stuhl fallen stellt die Eignung ja vielleicht in Frage.
Mit Informieren meinte ich auch Befähigen, wobei im zugeben muss, dass dies auch von der Auffassungsgabe des Einzelnen abhängt.
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Um ein diffusen Infektionsgeschehen wirksam zu bekämpfen bedarf es klarer und pauschaler Regelungen. Im Einzelfall ist es sicher so, dass diese unsinnig erscheinen oder andere Maßnahmen besser geeignet wären. Das ist unter Berücksichtigung der Gesamtschau jedoch hinzunehmen.
Nein, es sind ALLE Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich auch nur bei oberflächlicher Betrachtung anbieten. Seien es die Lüfter in Schulen, die Masken, die Tests, die APP, beim ÖPNV und auch gesetzlich verbindliche Regelungen zum Arbeitsplatz in räumlicher und zeitlicher Hinsicht. ALLES davon wurde nicht mit der nötigen - oder als notwendig empfundenen - Stringenz gemacht.
Ich sehe in deiner Einstellung (also nicht alle Wege zu suchen) eher ein Teil als eine Lösung des Problems. Wobei ich eher davon ausgehe, daß hier eher verbissene Empfindlichkeiten aus der Ablehnung von HO vor Zeiten der Krise vorliegen. ;)
Hier wurde noch nie HO abgelehnt oder kritisch gesehen. Die Frage hat sich nicht einmal gestellt. So etwas kommt eher dabei raus, wenn Juristen Unternehmen führen wollen. Uns geht es um das Ergebnis und nicht darum wo dieses erzielt wird. Ganz einfach.
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Es wurde viel zu lange nach milderen Mitteln sog. Lösungen gesucht und bei jeder Gelegenheit wurde man belehrt warum etwas juristisch nicht Möglich sei. Deswegen müssen wir noch immer mit Einschränkungen leben, während es anderswo schon wieder weitestgehend normal läuft. Vielen Dank!
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Uns geht es um das Ergebnis und nicht darum wo dieses erzielt wird. Ganz einfach.
Du hast dich gerade um 180 Grad gedreht. Also doch alle Wege offen zur Bekämpfung der Krise oder nur räumliche Trennung? Eine scheinbar nicht ganz klare und offen Unternehmenspolitik. Und damit offenbar Teil des Problems.
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Der Skandal ist, daß flächendeckend gegen den Arbeitsschutz verstoßen wird. Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz sind nicht disponibel, das hätte man bei der Ergänzung des IfSG regeln können, hat man aber nicht - und solange Arbeitsschutz nicht disponibel ist, ist jeder AG, der dagegen verstößt, ein verbrecherischer Ausbeuter und nicht etwa der AN, der seine Rechte einfordert, ein Querulant. So einfach ist das.
Jemanden zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu befähigen, geht deutlich über die reine Informationsvermittliung hinaus.
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Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
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Der Skandal ist, daß flächendeckend gegen den Arbeitsschutz verstoßen wird. Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz sind nicht disponibel, das hätte man bei der Ergänzung des IfSG regeln können, hat man aber nicht - und solange Arbeitsschutz nicht disponibel ist, ist jeder AG, der dagegen verstößt, ein verbrecherischer Ausbeuter und nicht etwa der AN, der seine Rechte einfordert, ein Querulant. So einfach ist das.
Jemanden zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu befähigen, geht deutlich über die reine Informationsvermittliung hinaus.
Sag ich ja, und keinen interessiert es obwohl allseits bekannt. Deswegen ist eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz wahrscheinlich.
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Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?
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Uns geht es um das Ergebnis und nicht darum wo dieses erzielt wird. Ganz einfach.
Du hast dich gerade um 180 Grad gedreht. Also doch alle Wege offen zur Bekämpfung der Krise oder nur räumliche Trennung? Eine scheinbar nicht ganz klare und offen Unternehmenspolitik. Und damit offenbar Teil des Problems.
Wie meinen? Du hattest gesagt die Empfindlichkeit läge darin begründet, dass früher HO abgelehnt wurde. Ich habe erwidert, dass hier HO schon immer möglich war.
Aktuell arbeiten alle selbstverständlich, wenn es geht, im HO. Zum Wolle aller und auch zum eigenen.
Das Ergebnis zeigt signifikant geringere Ausfallquoten aufgrund Krankheit und eine Zunahme der Produktivität. Aber auch hier gibt es ein paar Querulanten die auf HO keine Lust haben und deshalb das ganze Bürogebäude samt Hausmeister, Wachdienst etc. geöffnet bleiben muss.
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Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Das spricht für die zeitliche statt räumlicher Trennung, da dies schneller umgesetzt werden kann. Eine erneute Kehrtwende deinerseits und ein weiterer Beleg der mangelnden Durchdringung der Gesamtthematik?
Langsam wird es albern und kindisch. ::)
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Der Skandal ist, daß flächendeckend gegen den Arbeitsschutz verstoßen wird. Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz sind nicht disponibel, das hätte man bei der Ergänzung des IfSG regeln können, hat man aber nicht - und solange Arbeitsschutz nicht disponibel ist, ist jeder AG, der dagegen verstößt, ein verbrecherischer Ausbeuter und nicht etwa der AN, der seine Rechte einfordert, ein Querulant. So einfach ist das.
Jemanden zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu befähigen, geht deutlich über die reine Informationsvermittliung hinaus.
Sag ich ja, und keinen interessiert es obwohl allseits bekannt. Deswegen ist eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz wahrscheinlich.
Weder sehe ich, daß es keinen interessierte, noch wäre ein irgendwie geartetes Interesse Voraussetung für die Allgemeinverbindlichkeit von Gesetzen und somit deren Geltung.
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Du hattest gesagt die Empfindlichkeit läge darin begründet, dass früher HO abgelehnt wurde. Ich habe erwidert, dass hier HO schon immer möglich war.
Das war ein Nebensatz. Du scheinst meine Einwände bis jetzt noch nicht verstanden zu haben. Was mich gelinde gesagt, nicht überrascht. 8)
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Uns geht es um das Ergebnis und nicht darum wo dieses erzielt wird. Ganz einfach.
Du hast dich gerade um 180 Grad gedreht. Also doch alle Wege offen zur Bekämpfung der Krise oder nur räumliche Trennung? Eine scheinbar nicht ganz klare und offen Unternehmenspolitik. Und damit offenbar Teil des Problems.
Wie meinen? Du hattest gesagt die Empfindlichkeit läge darin begründet, dass früher HO abgelehnt wurde. Ich habe erwidert, dass hier HO schon immer möglich war.
Aktuell arbeiten alle selbstverständlich, wenn es geht, im HO. Zum Wolle aller und auch zum eigenen.
Das Ergebnis zeigt signifikant geringere Ausfallquoten aufgrund Krankheit und eine Zunahme der Produktivität. Aber auch hier gibt es ein paar Querulanten die auf HO keine Lust haben und deshalb das ganze Bürogebäude samt Hausmeister, Wachdienst etc. geöffnet bleiben muss.
Dann kann der AG ja die Einrichtung von Telearbeitsplätzen anbieten und eine - ggfs. finanzielle - Anreizstruktur dafür schaffen, wenn das für ihn vorteilhaft ist - und nicht die Rechte der AN mit Füßen treten.
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Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?
Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.
Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.
Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.
Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":
https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/
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Uns geht es um das Ergebnis und nicht darum wo dieses erzielt wird. Ganz einfach.
Du hast dich gerade um 180 Grad gedreht. Also doch alle Wege offen zur Bekämpfung der Krise oder nur räumliche Trennung? Eine scheinbar nicht ganz klare und offen Unternehmenspolitik. Und damit offenbar Teil des Problems.
Wie meinen? Du hattest gesagt die Empfindlichkeit läge darin begründet, dass früher HO abgelehnt wurde. Ich habe erwidert, dass hier HO schon immer möglich war.
Aktuell arbeiten alle selbstverständlich, wenn es geht, im HO. Zum Wolle aller und auch zum eigenen.
Das Ergebnis zeigt signifikant geringere Ausfallquoten aufgrund Krankheit und eine Zunahme der Produktivität. Aber auch hier gibt es ein paar Querulanten die auf HO keine Lust haben und deshalb das ganze Bürogebäude samt Hausmeister, Wachdienst etc. geöffnet bleiben muss.
Dann kann der AG ja die Einrichtung von Telearbeitsplätzen anbieten und eine - ggfs. finanzielle - Anreizstruktur dafür schaffen, wenn das für ihn vorteilhaft ist - und nicht die Rechte der AN mit Füßen treten.
Weil die Einrichtung von Millionen Telearbeitsplätzen auch kurzfristig und vorübergehend sehr sinnvoll ist.
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Du hattest gesagt die Empfindlichkeit läge darin begründet, dass früher HO abgelehnt wurde. Ich habe erwidert, dass hier HO schon immer möglich war.
Das war ein Nebensatz. Du scheinst meine Einwände bis jetzt noch nicht verstanden zu haben. Was mich gelinde gesagt, nicht überrascht. 8)
Was sind deine Einwände?
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Was sind deine Einwände?
Einfach mal lesen und verstehen. Oh man...
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Eine zeitliche Trennung im Büro würde bedeuten, dass gleichzeitig aber auch immer andere Personen gezwungen sind, vor Ort zu sein: Ersthelfer, Brandschutzhelfer, ggf. Wachdienst, Haustechniker, ÖPNV-Fahrer die, die Leute da hinbringen usw. Die Liste ließe sich fast endlos fortführen.
Ein derartiger Vorschlag kann nur von jemanden kommen, dem der Überblick fehlt.
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Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?
Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.
Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.
Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.
Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":
https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/
Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.
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Uns geht es um das Ergebnis und nicht darum wo dieses erzielt wird. Ganz einfach.
Du hast dich gerade um 180 Grad gedreht. Also doch alle Wege offen zur Bekämpfung der Krise oder nur räumliche Trennung? Eine scheinbar nicht ganz klare und offen Unternehmenspolitik. Und damit offenbar Teil des Problems.
Wie meinen? Du hattest gesagt die Empfindlichkeit läge darin begründet, dass früher HO abgelehnt wurde. Ich habe erwidert, dass hier HO schon immer möglich war.
Aktuell arbeiten alle selbstverständlich, wenn es geht, im HO. Zum Wolle aller und auch zum eigenen.
Das Ergebnis zeigt signifikant geringere Ausfallquoten aufgrund Krankheit und eine Zunahme der Produktivität. Aber auch hier gibt es ein paar Querulanten die auf HO keine Lust haben und deshalb das ganze Bürogebäude samt Hausmeister, Wachdienst etc. geöffnet bleiben muss.
Dann kann der AG ja die Einrichtung von Telearbeitsplätzen anbieten und eine - ggfs. finanzielle - Anreizstruktur dafür schaffen, wenn das für ihn vorteilhaft ist - und nicht die Rechte der AN mit Füßen treten.
Weil die Einrichtung von Millionen Telearbeitsplätzen auch kurzfristig und vorübergehend sehr sinnvoll ist.
Nun, entweder möchte der AG seine Gebäude schließen, dann muß er halt was dafür tun, oder er läßt es. So einfach ist das.
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Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?
Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.
Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.
Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.
Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":
https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/
Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.
Es wäre sicher schlimmer, wenn sich später herausstellen wird, dass die HO-Pflicht eine große Wirksamkeit hätte, als wenn sich herausstellen würde, dass sie obsolet war. Da kann man die ggf. stattfindende Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (Bei Bildschirmarbeitsplätzen) in Kauf nehmen. Wahrscheinlich könnte der Gesetzgeber diese Regelungen mit o. s. Verweis sogar außer Kraft setzen oder einschränken.
Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.
Dass millionenfach die Regelungen des Arbeitsschutzes ignoriert werden streite ich nicht ab, jedoch hat dies offenbar aktuell keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit. Was die Frage Nahe legt, ob die Regelungen für das mobile Arbeiten weiterhin so Bestand haben müssen, oder ggf. Änderungen sinnhaft sind.
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Eine zeitliche Trennung im Büro würde bedeuten, dass gleichzeitig aber auch immer andere Personen gezwungen sind, vor Ort zu sein: Ersthelfer, Brandschutzhelfer, ggf. Wachdienst, Haustechniker, ÖPNV-Fahrer die, die Leute da hinbringen usw. Die Liste ließe sich fast endlos fortführen.
Ein derartiger Vorschlag kann nur von jemanden kommen, dem der Überblick fehlt.
Danke, es wird langsam freundlich. ??? (und diese Helferlein stehen im HO zur Verfügung? - ein Erste Hilfe - Mensch in jedem HO Haushalt?) ;)
Wir machen das schon monatelang so ohne großes HO - Mimimi, unter Beachtung des Gesundheitsschutzes und es funktioniert. ZUSÄTZLICH zum HO. Man muss nur mal den Ar... hochkriegen. Und vor allem: die Gesundheit beachten!
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Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.
Wenn es nur ein paar sind, wo ist das Problem? Bei einer regelhaften Belegung mit zwei Personen pro Büro können es 50 % Hansel sein. Auch bei größeren Büros dürfte das reichen.
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Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?
Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.
Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.
Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.
Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":
https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/
Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.
Es wäre sicher schlimmer, wenn sich später herausstellen wird, dass die HO-Pflicht eine große Wirksamkeit hätte, als wenn sich herausstellen würde, dass sie obsolet war. Da kann man die ggf. stattfindende Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (Bei Bildschirmarbeitsplätzen) in Kauf nehmen. Wahrscheinlich könnte der Gesetzgeber diese Regelungen mit o. s. Verweis sogar außer Kraft setzen oder einschränken.
Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.
Dass millionenfach die Regelungen des Arbeitsschutzes ignoriert werden streite ich nicht ab, jedoch hat dies offenbar aktuell keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit. Was die Frage Nahe legt, ob die Regelungen für das mobile Arbeiten weiterhin so Bestand haben müssen, oder ggf. Änderungen sinnhaft sind.
Gibt es denn dazu Messungen oder Erkenntnisse?
Ich habe ja bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber arbeitsschutzrechtliche Regelungen hätte suspendieren und/oder ändern können - hat er aber nicht. Mithin besitzen sie uneingeschänkt Gültigkeit und wer als AG dagegen verstößt, ist ein verbrecherischer Ausbeuter. Und wer zulasten der AN, die zurecht auf ihren Arbeitsschutz bestehen, mindestens sprachlich eine Opfer-Täter-Umkehr durchführt, bedient sich totalitärem Neusprech.
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Eine zeitliche Trennung im Büro würde bedeuten, dass gleichzeitig aber auch immer andere Personen gezwungen sind, vor Ort zu sein: Ersthelfer, Brandschutzhelfer, ggf. Wachdienst, Haustechniker, ÖPNV-Fahrer die, die Leute da hinbringen usw. Die Liste ließe sich fast endlos fortführen.
Ein derartiger Vorschlag kann nur von jemanden kommen, dem der Überblick fehlt.
Danke, es wird langsam freundlich. ??? (und diese Helferlein stehen im HO zur Verfügung? - ein Erste Hilfe - Mensch in jedem HO Haushalt?) ;)
Wir machen das schon monatelang so ohne großes HO - Mimimi, unter Beachtung des Gesundheitsschutzes und es funktioniert. ZUSÄTZLICH zum HO. Man muss nur mal den Ar... hochkriegen. Und vor allem: die Gesundheit beachten!
Im HO sind diese Helferlein die Dir im Notfall das Leben retten können gesetzlich nicht vorgesehen. Mithin gelten am Büroarbeitsplatz strengere Regeln an den Arbeitsschutz, das könnte man für die Ausgestaltung der Bildschirmarbeitsplätze ja vielleicht übertragen.
Bei man müsste mal den A. hochkriegen bin ich voll bei Dir.
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Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?
Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.
Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.
Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.
Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":
https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/
Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.
Es wäre sicher schlimmer, wenn sich später herausstellen wird, dass die HO-Pflicht eine große Wirksamkeit hätte, als wenn sich herausstellen würde, dass sie obsolet war. Da kann man die ggf. stattfindende Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (Bei Bildschirmarbeitsplätzen) in Kauf nehmen. Wahrscheinlich könnte der Gesetzgeber diese Regelungen mit o. s. Verweis sogar außer Kraft setzen oder einschränken.
Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.
Dass millionenfach die Regelungen des Arbeitsschutzes ignoriert werden streite ich nicht ab, jedoch hat dies offenbar aktuell keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit. Was die Frage Nahe legt, ob die Regelungen für das mobile Arbeiten weiterhin so Bestand haben müssen, oder ggf. Änderungen sinnhaft sind.
Gibt es denn dazu Messungen oder Erkenntnisse?
Ich habe ja bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber arbeitsschutzrechtliche Regelungen hätte suspendieren und/oder ändern können - hat er aber nicht. Mithin besitzen sie uneingeschänkt Gültigkeit und wer als AG dagegen verstößt, ist ein verbrecherischer Ausbeuter. Und wer zulasten der AN, die zurecht auf ihren Arbeitsschutz bestehen, mindestens sprachlich eine Opfer-Täter-Umkehr durchführt, bedient sich totalitärem Neusprech.
Diese verbrecherische Ausbeutung der AN interessiert offenbar niemanden. Oder wo sind dazu Klagen anhängig oder entschieden?
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Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.
Wenn es nur ein paar sind, wo ist das Problem? Bei einer regelhaften Belegung mit zwei Personen pro Büro können es 50 % Hansel sein. Auch bei größeren Büros dürfte das reichen.
Es geht wie gesagt um das Personal, das aufgrund des Willens weniger dann auch ins Büro muss. Hinzu kommen die Fahrten in und aus dem Büro. Deswegen sollte jeder, der kann, zuhause arbeiten. Ich weiß auch echt nicht was daran so schlimm ist. Und es macht ja auch fast jeder. Bei den Verweigerern handelt es sich um eine nicht nennenswerte Größe die auf ihr Recht beharrt und denen es egal ist, dass andere darunter leiden müssen.
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Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?
Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.
Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.
Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.
Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":
https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/
Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.
Es wäre sicher schlimmer, wenn sich später herausstellen wird, dass die HO-Pflicht eine große Wirksamkeit hätte, als wenn sich herausstellen würde, dass sie obsolet war. Da kann man die ggf. stattfindende Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (Bei Bildschirmarbeitsplätzen) in Kauf nehmen. Wahrscheinlich könnte der Gesetzgeber diese Regelungen mit o. s. Verweis sogar außer Kraft setzen oder einschränken.
Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.
Dass millionenfach die Regelungen des Arbeitsschutzes ignoriert werden streite ich nicht ab, jedoch hat dies offenbar aktuell keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit. Was die Frage Nahe legt, ob die Regelungen für das mobile Arbeiten weiterhin so Bestand haben müssen, oder ggf. Änderungen sinnhaft sind.
Gibt es denn dazu Messungen oder Erkenntnisse?
Ich habe ja bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber arbeitsschutzrechtliche Regelungen hätte suspendieren und/oder ändern können - hat er aber nicht. Mithin besitzen sie uneingeschänkt Gültigkeit und wer als AG dagegen verstößt, ist ein verbrecherischer Ausbeuter. Und wer zulasten der AN, die zurecht auf ihren Arbeitsschutz bestehen, mindestens sprachlich eine Opfer-Täter-Umkehr durchführt, bedient sich totalitärem Neusprech.
Diese verbrecherische Ausbeutung der AN interessiert offenbar niemanden. Oder wo sind dazu Klagen anhängig oder entschieden?
Ob sich jemand dafür interessiert, ist für die Geltung von Recht völlig unbeachtlich. Wo wären denn anhängige oder entschiedene Klagen, in denen ein AG sog. Homeoffice gegen einen AN durchgesetzt hätte, der aus Gründen ein entsprechendes Angebot des AG nicht angenommen hat?
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Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?
Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.
Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.
Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.
Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":
https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/
Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.
Es wäre sicher schlimmer, wenn sich später herausstellen wird, dass die HO-Pflicht eine große Wirksamkeit hätte, als wenn sich herausstellen würde, dass sie obsolet war. Da kann man die ggf. stattfindende Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (Bei Bildschirmarbeitsplätzen) in Kauf nehmen. Wahrscheinlich könnte der Gesetzgeber diese Regelungen mit o. s. Verweis sogar außer Kraft setzen oder einschränken.
Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.
Dass millionenfach die Regelungen des Arbeitsschutzes ignoriert werden streite ich nicht ab, jedoch hat dies offenbar aktuell keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit. Was die Frage Nahe legt, ob die Regelungen für das mobile Arbeiten weiterhin so Bestand haben müssen, oder ggf. Änderungen sinnhaft sind.
Gibt es denn dazu Messungen oder Erkenntnisse?
Ich habe ja bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber arbeitsschutzrechtliche Regelungen hätte suspendieren und/oder ändern können - hat er aber nicht. Mithin besitzen sie uneingeschänkt Gültigkeit und wer als AG dagegen verstößt, ist ein verbrecherischer Ausbeuter. Und wer zulasten der AN, die zurecht auf ihren Arbeitsschutz bestehen, mindestens sprachlich eine Opfer-Täter-Umkehr durchführt, bedient sich totalitärem Neusprech.
Diese verbrecherische Ausbeutung der AN interessiert offenbar niemanden. Oder wo sind dazu Klagen anhängig oder entschieden?
Ob sich jemand dafür interessiert, ist für die Geltung von Recht völlig unbeachtlich. Wo wären denn anhängige oder entschiedene Klagen, in denen ein AG sog. Homeoffice gegen einen AN durchgesetzt hätte, der aus Gründen ein entsprechendes Angebot des AG nicht angenommen hat?
Da braucht es keine Klagen seitens der AG. Dafür gibt es das Querulantenbuch.
Und eine Person die sich innerhalb der Ausgangsperre außerhalb seiner Wohnung, alleine im Wald aufhält, ist ein verbrecherischer Pandemietreiber... ;)
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Außerdem ist das Gesetz dafür viel zu weich formuliert, wie du weißt. Deshalb machen Klagen seitens des AG keinen Sinn, mithin gibt es auch keine.
Beim Arbeitsschutz sieht es ja aber, wie Du selbst ausgeführt hast, ganz anders aus. Und dennoch: Keine Klagen. Komisch.
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Es geht wie gesagt um das Personal, das aufgrund des Willens weniger dann auch ins Büro muss. Hinzu kommen die Fahrten in und aus dem Büro. Deswegen sollte jeder, der kann, zuhause arbeiten. Ich weiß auch echt nicht was daran so schlimm ist. Und es macht ja auch fast jeder. Bei den Verweigerern handelt es sich um eine nicht nennenswerte Größe die auf ihr Recht beharrt und denen es egal ist, dass andere darunter leiden müssen.
Wenn es nicht nennenswert ist, warum wird es dann genannt!
Schlimm ist die fehlende Flexibilität bei Personen wie dir, die für Lösungen offen sind, aber nur jene akzeptieren, die einem in den Kram passt; obwohl andere Optionen bestehen. Das ist ein formeller Grund, kein materieller, aber Sinnbild unseres Versagens in der Krise.
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Diejenigen Länder die verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind haben doch noch viel restriktivere Maßnahmen umgesetzt, deren Umsetzung kein bisschen flexibel gehandhabt wurde.
Flexibilität hätte man eher bei der Beschaffung des Impfstoffes an den Tag legen sollen und nicht bei der Frage ob ich andere durch egoistisches Handeln gefährde..
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Außerdem ist das Gesetz dafür viel zu weich formuliert, wie du weißt. Deshalb machen Klagen seitens des AG keinen Sinn, mithin gibt es auch keine.
Beim Arbeitsschutz sieht es ja aber, wie Du selbst ausgeführt hast, ganz anders aus. Und dennoch: Keine Klagen. Komisch.
Also keine Klagen zur Durchsetzung der Homeoffice-"Pflicht", obwohl da ja nach Deinen Aussagen sehr vitale Interessen der AG berührt sind. Komisch, scheint nach Deiner Lesart keinen zu interessieren. Und warum sollte ein AN klagen? Er kann ja einfach unter Verweis auf nicht näher bezeichnete Gründe ablehnen und der AG müßte dann klagen.
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Diejenigen Länder die verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind haben doch noch viel restriktivere Maßnahmen umgesetzt, deren Umsetzung kein bisschen flexibel gehandhabt wurde.
Flexibilität hätte man eher bei der Beschaffung des Impfstoffes an den Tag legen sollen und nicht bei der Frage ob ich andere durch egoistisches Handeln gefährde..
Welche noch viel restriktivere Maßnahmen als DEU hat denn bspw. China ergriffen? Die sind doch ohne jeden Lockdown o.ä. besser durchgekommen als wir.
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Es wird doch aktuell millionenfach in verbrecherischer Weise die Arbeitnehmerschaft ausgebeutet. Die AG plagen sich halt mit Querulanten, wie immer. Kein Grund zur Klage. Die ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hätte, anders als die Klage eines in verbrecherischerweise ausgebeuteten AN. Insofern. Müsste ja eine solche Klage doch eigentlich wahrscheinlich sein, wenn man dir folgt.
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Diejenigen Länder die verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind haben doch noch viel restriktivere Maßnahmen umgesetzt, deren Umsetzung kein bisschen flexibel gehandhabt wurde.
Flexibilität hätte man eher bei der Beschaffung des Impfstoffes an den Tag legen sollen und nicht bei der Frage ob ich andere durch egoistisches Handeln gefährde..
Welche noch viel restriktivere Maßnahmen als DEU hat denn bspw. China ergriffen? Die sind doch ohne jeden Lockdown o.ä. besser durchgekommen als wir.
Insellage => nicht vergleichbar.
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Inwiefern müßte ein AN denn klagen? Er kann Homeoffice einfach mit Verweis auf Gründe - übrigens ohne die gegenüber dem AG darlegen zu müssen - ablehnen. Klagen müßte der AG, wenn er dies durchsetzen wollte. Gibt es solche Klagen? Denn der AG wäre ja der einzige, der auf dem Klagewege etwas durchzusetzen hätte.
Inwiefern käme es bei einer Ausgangssperre oder einer Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen auf die geographische Lage an?
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Welche noch viel restriktivere Maßnahmen als DEU hat denn bspw. China ergriffen? Die sind doch ohne jeden Lockdown o.ä. besser durchgekommen als wir.
Ist das komplette absperren von Städte/Regionen nicht auch eine Art "Lockdown"?
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Neu AG will, dass ich zuhause arbeite und kümmert sich aber nicht um die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Bitte liebes Gericht sorge dafür, dass sich der AG an deine Pflichten hält, denn ich will ja auch zuhause arbeiten um die Infektionszahlen niedrig zu halten, aber unter den Umständen geht es einfach nicht.
Insellage führt zu kontrollierter Einbringung des Virus. Geht ja nur über (Flug)Häfen. Insgesamt also ein niedrigeres Infektionsgeschehen, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich macht.
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Welche noch viel restriktivere Maßnahmen als DEU hat denn bspw. China ergriffen? Die sind doch ohne jeden Lockdown o.ä. besser durchgekommen als wir.
Ist das komplette absperren von Städte/Regionen nicht auch eine Art "Lockdown"?
Spid meint sicherlich die Republik China (Taiwan). So blöd wäre er nicht..
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Welche noch viel restriktivere Maßnahmen als DEU hat denn bspw. China ergriffen? Die sind doch ohne jeden Lockdown o.ä. besser durchgekommen als wir.
Ist das komplette absperren von Städte/Regionen nicht auch eine Art "Lockdown"?
Inwiefern hätte China derlei Maßnahmen ergriffen? Klingt eher nach etwas, was den barbarischen Kommunistenhorden in den abtrünnigen Festlandgebieten einfiele, aber nicht China.
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Neu AG will, dass ich zuhause arbeite und kümmert sich aber nicht um die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Bitte liebes Gericht sorge dafür, dass sich der AG an deine Pflichten hält, denn ich will ja auch zuhause arbeiten um die Infektionszahlen niedrig zu halten, aber unter den Umständen geht es einfach nicht.
Einer solchen Klage fehlte aber jede Grundlage, weshalb sie keiner anstrengt. Schließlich kommt es weder auf den Willen des AG noch den des AN an.
Insellage führt zu kontrollierter Einbringung des Virus. Geht ja nur über (Flug)Häfen. Insgesamt also ein niedrigeres Infektionsgeschehen, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich macht.
Das Virus war aber nunmal schon längst da, als man sich der Pandemie bewußt war. China hatte zu und von seinen abtrünnigen Festlandgebieten, aus denen das Virus ja stammte, in einer Woche mehr Personenverkehr als ganz Europa in einem Jahr.
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Diejenigen Länder die verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind haben doch noch viel restriktivere Maßnahmen umgesetzt, deren Umsetzung kein bisschen flexibel gehandhabt wurde.
Schweden steht recht gut da und hat die flexibelste Haltung gezeigt. Systematisch weit besser als alle anderen Ländern der Welt, solange man eine Abwägung Eingriffe/ Erfolg macht.
Aber das ist randständig. Du und dein AG zeigen offenbar keine Flexibilität und damit reüssiert man nicht. Nie und nirgendwo.
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Es geht darum Gesundheit und Leben als überragendes Rechtsgut zu schützen. Da ist Flexibilität mal nicht unbedingt das Gebot der Stunde. Sry.
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Es geht darum Gesundheit und Leben als überragendes Rechtsgut zu schützen. Da ist Flexibilität mal nicht unbedingt das Gebot der Stunde. Sry.
Für dieses Begehren wäre kein HO geeignet. Dafür müsste man die Wirtschaft herunterfahren. Diese Überlegung würde aber zu einer flexiblen Einstellung gehören.
Ich bin weiter überrascht über die mangelnde Meta-Denkweise in diesem Land.
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Es geht darum Gesundheit und Leben als überragendes Rechtsgut zu schützen. Da ist Flexibilität mal nicht unbedingt das Gebot der Stunde. Sry.
Und das tut man, indem man die Gesundheit schützende arbeitsschutzrechtliche Normen außer Acht läßt? Das reiht sich dann aber wirklich nahtlos ein in "Krieg ist Frieden - Freiheit ist Sklaverei - Unwissenheit ist Stärke".
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Ich auch. Aber bei der Frage der Pandemiebekämpfung ist die Antwort einfach. Kontakt reduzieren wo immer möglich. Reduzierung am Arbeitsplatz über qm-Begrenzungen, zeitlich versetztes Arbeiten usw. gab es ja schon längst und hat erwiesener Maßen nicht ausgereicht. Deswegen gibt es nun das Gesetz.
Und wenn jemand einen ergonomischen Stuhl für zuhause haben möchte kann er den gerne mitnehmen, so flexibel sind wir schon. Gleiches gilt für Gestaltung der Arbeitszeit, IT-Ausstattung usw..
Es ist zudem bemerkenswert, dass es auch immer die gleichen Personen sind die derartig auffallen, weil sie ihre Rechte durchsetzen wollen.
Der Weg Schwedens gilt schlicht als gescheitert:
https://app.handelsblatt.com/politik/international/sonderweg-gescheitert-corona-in-nordeuropa-alle-oeffnen-nur-die-schweden-nicht/27165452.html?ticket=ST-3258810-COVZZNcMI3WbJXjqsC4J-ap5
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Es geht darum Gesundheit und Leben als überragendes Rechtsgut zu schützen. Da ist Flexibilität mal nicht unbedingt das Gebot der Stunde. Sry.
Und das tut man, indem man die Gesundheit schützende arbeitsschutzrechtliche Normen außer Acht läßt? Das reiht sich dann aber wirklich nahtlos ein in "Krieg ist Frieden - Freiheit ist Sklaverei - Unwissenheit ist Stärke".
Wo führt den die massenweise Nichteinhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Normen aktuell zu einer erhöhten Gesundheitsgefährdung.
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In jedem einzelnen Fall.
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Dann gefährdet jeder einzelne Tag den ein AN nicht zuhause arbeite sondern, obwohl er es nicht müsste, ins Büro fährt nicht nur seine eigene Gesundheit sondern zusätzlich die Gesundheit anderer.
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Welche noch viel restriktivere Maßnahmen als DEU hat denn bspw. China ergriffen? Die sind doch ohne jeden Lockdown o.ä. besser durchgekommen als wir.
Ist das komplette absperren von Städte/Regionen nicht auch eine Art "Lockdown"?
Inwiefern hätte China derlei Maßnahmen ergriffen? Klingt eher nach etwas, was den barbarischen Kommunistenhorden in den abtrünnigen Festlandgebieten einfiele, aber nicht China.
Jetzt wird es aber albern!
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Dann gefährdet jeder einzelne Tag den ein AN nicht zuhause arbeite sondern, obwohl er es nicht müsste, ins Büro fährt nicht nur seine eigene Gesundheit sondern zusätzlich die Gesundheit anderer.
Das mag so sein oder auch nicht, es macht arbeitsschutzrechtliche Normen dennoch nicht disponibel. Man hätte sie suspendieren können, hat man aber nicht. Mithin sind sie zwingend anzuwenden.
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Welche noch viel restriktivere Maßnahmen als DEU hat denn bspw. China ergriffen? Die sind doch ohne jeden Lockdown o.ä. besser durchgekommen als wir.
Ist das komplette absperren von Städte/Regionen nicht auch eine Art "Lockdown"?
Inwiefern hätte China derlei Maßnahmen ergriffen? Klingt eher nach etwas, was den barbarischen Kommunistenhorden in den abtrünnigen Festlandgebieten einfiele, aber nicht China.
Jetzt wird es aber albern!
Inwiefern wäre eine Ein-China-Politik, die sich an die Seite einer demokratischen Regierung und nicht eines verbrecherischen Massenmöderregimes stellt, albern?
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Ich auch. Aber bei der Frage der Pandemiebekämpfung ist die Antwort einfach. Kontakt reduzieren wo immer möglich. Reduzierung am Arbeitsplatz über qm-Begrenzungen, zeitlich versetztes Arbeiten usw. gab es ja schon längst und hat erwiesener Maßen nicht ausgereicht. Deswegen gibt es nun das Gesetz.
Warum hat das zeitliche versetzte Arbeiten nicht ausgereicht? Wieso finden Übertragungen bei Aufenthalt an verschiedenen Orten nicht, zu verschiedenen Zeiten aber scheinbar wohl statt?
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Bei verbrecherisches Massenmöderregime denke ich eher an die US-Regierung un den Irak-, Libyien, Afghanistan I+II-Krieg. Daher schnauze halten!
Welche noch viel restriktivere Maßnahmen als DEU hat denn bspw. China ergriffen? Die sind doch ohne jeden Lockdown o.ä. besser durchgekommen als wir.
Ist das komplette absperren von Städte/Regionen nicht auch eine Art "Lockdown"?
Inwiefern hätte China derlei Maßnahmen ergriffen? Klingt eher nach etwas, was den barbarischen Kommunistenhorden in den abtrünnigen Festlandgebieten einfiele, aber nicht China.
Jetzt wird es aber albern!
Inwiefern wäre eine Ein-China-Politik, die sich an die Seite einer demokratischen Regierung und nicht eines verbrecherischen Massenmöderregimes stellt, albern?
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Assoziationen verraten ja sehr viel über einen - so auch hier. Sehr aufschlußreich.
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Ich auch. Aber bei der Frage der Pandemiebekämpfung ist die Antwort einfach. Kontakt reduzieren wo immer möglich. Reduzierung am Arbeitsplatz über qm-Begrenzungen, zeitlich versetztes Arbeiten usw. gab es ja schon längst und hat erwiesener Maßen nicht ausgereicht. Deswegen gibt es nun das Gesetz.
Warum hat das zeitliche versetzte Arbeiten nicht ausgereicht? Wieso finden Übertragungen bei Aufenthalt an verschiedenen Orten nicht, zu verschiedenen Zeiten aber scheinbar wohl statt?
Weil Fahrten notwendig sind (mehr Bewegung), weil weiters Personal vor Ort gebunden wird, welches gar nicht vor Ort sein möchte z.B.
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Dann gefährdet jeder einzelne Tag den ein AN nicht zuhause arbeite sondern, obwohl er es nicht müsste, ins Büro fährt nicht nur seine eigene Gesundheit sondern zusätzlich die Gesundheit anderer.
Das mag so sein oder auch nicht, es macht arbeitsschutzrechtliche Normen dennoch nicht disponibel. Man hätte sie suspendieren können, hat man aber nicht. Mithin sind sie zwingend anzuwenden.
Auch auf Helgoland galt bei einer 0 Inzidenz die Bundesnotbremse inkl. Ausgangssperre. Hat man vor Ort natürlich anders gelöst, obwohl diese natürlich zwingend durchzusetzen war.
Also man kann auch mal gut sein lassen.
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Nein. Gesetze sind allgemeinverbindlich. Wer damit ein Problem hat, ist in Transnistrien, Somalia, Berlin oder ähnlichen rechtsfreien Räumen besser aufgehoben.
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Weil Fahrten notwendig sind (mehr Bewegung), weil weiters Personal vor Ort gebunden wird, welches gar nicht vor Ort sein möchte z.B.
Es wird kindisch. Man kann auch einfach sagen, das man keinen Bock hat, um 6 Uhr anzufangen oder bis abends um 9 zu arbeiten. Oder halt die Krise nicht ernst nimmt.
Wird der Hausmeister von dir immer umarmt?
Das Bewegung Infektionen auslöst ist aber jetzt echt der Hammer. Querdenker oder schlicht mimimi?
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Auch auf Helgoland galt bei einer 0 Inzidenz die Bundesnotbremse inkl. Ausgangssperre. Hat man vor Ort natürlich anders gelöst, obwohl diese natürlich zwingend durchzusetzen war.
Also man kann auch mal gut sein lassen.
Also werden von dir nur Gesetze eingehalten, die dir genehm sind?
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Auch auf Helgoland galt bei einer 0 Inzidenz die Bundesnotbremse inkl. Ausgangssperre.
Weil Maßstab der "Bundesnotbremse die Inzidenz im Landkreis ist. Und Helgoland ist nun einmal nicht kreisfrei, sondern Bestandteil des Kreises Pinneberg, der - wie alle Hamburger Randkreise in Schleswig-Holstein - besonders hohe Inzidenzwerte hat. Verdammtes Hamburg!
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Auch auf Helgoland galt bei einer 0 Inzidenz die Bundesnotbremse inkl. Ausgangssperre. Hat man vor Ort natürlich anders gelöst, obwohl diese natürlich zwingend durchzusetzen war.
Also man kann auch mal gut sein lassen.
Also werden von dir nur Gesetze eingehalten, die dir genehm sind?
Meine Meinung zu einer derartigen, sich selbst disqualifizierende Fragestellung, hatte ich mich bereits geäußert.
Im konkreten Fall wurde es vor Ort natürlich anders gelöst, denn - oh Glück - haben nicht alle ihr Hirn irgendwo zwischen Abi und 1. Semester verloren.
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Weil Fahrten notwendig sind (mehr Bewegung), weil weiters Personal vor Ort gebunden wird, welches gar nicht vor Ort sein möchte z.B.
Es wird kindisch. Man kann auch einfach sagen, das man keinen Bock hat, um 6 Uhr anzufangen oder bis abends um 9 zu arbeiten. Oder halt die Krise nicht ernst nimmt.
Wird der Hausmeister von dir immer umarmt?
Das Bewegung Infektionen auslöst ist aber jetzt echt der Hammer. Querdenker oder schlicht mimimi?
Du kannst oder willst nicht verstehen was 99% der relevanten Fachwelt dazu sagt.
Informiere Dich doch einfach mal darüber wie sich das Corona-Virus ausbreitet und dann nimm gerne wiede an der Diskussion teil.
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Sind Gesetze nun allgemeinverbindlich und somit zu befolgen - oder eben nicht?
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Auch auf Helgoland galt bei einer 0 Inzidenz die Bundesnotbremse inkl. Ausgangssperre.
Weil Maßstab der "Bundesnotbremse die Inzidenz im Landkreis ist. Und Helgoland ist nun einmal nicht kreisfrei, sondern Bestandteil des Kreises Pinneberg, der - wie alle Hamburger Randkreise in Schleswig-Holstein - besonders hohe Inzidenzwerte hat. Verdammtes Hamburg!
Genau. Was natürlich keine Sinn macht, weshalb es trotz eindeutiger Rechtslage natürlich vor Ort anders gelöst wurde.
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Nein. Gesetze sind allgemeinverbindlich. Wer damit ein Problem hat, ist in Transnistrien, Somalia, Berlin oder ähnlichen rechtsfreien Räumen besser aufgehoben.
Gesetzte gelten dort wo sie gelten. Naturgesetze sind allgemeinverbindlich. Alles andere stammt von Menschen, ist änderbar und nichts mehr als Schall und Rauch.
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Du lehnst also die Annahme ab, daß Gesetze allgemeinverbindlich sind und somit zu befolgen sind? Wer ist denn dann der Querulant?
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Meine Meinung zu einer derartigen, sich selbst disqualifizierende Fragestellung, hatte ich bereits geäußert.
Gesetze gelten dort wo sie gelten und sind natürlich dort zu befolgen wo sie gelten. Aber niemand sollte dabei seinen inneren Kompass verlieren der ihm hoffentlich die richtige Orientierung gibt. Davon gab es leider Mitte des 20. Jahrhunderts, speziell in Deutschland, zu wenige.
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Mir ist Deine Meinung egal.
Also sind Gesetze zu befolgen. Damit erübrigt sich jede Diskussion darüber, daß die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen zwingend zu befolgen sind und das Verlangen, dies zu tun, eine Selbstverständlichkeit darstellt - und zwar völlig unabhängig davon, was Du von ihnen hältst.
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Ja, genau wie es eine Selbstverständlichkeit ist, dass die max. Höhe der Hecke des Nachbarn dem örtlichen Bebauungsplans entspricht. Und wenn sie 3cm höher ist, ist es eine Selbstverständlichkeit zu Verlangen, dass die Höhe gekürzt wird. Aber ganz ganz schnell.
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Unser Rechtssystem beruht auf Normbefolgung und -durchsetzung. Das kannst Du gut oder schlecht finden, es ändert nichts daran.
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Unser Rechtssystem beruht auf Normbefolgung und -durchsetzung. Das kannst Du gut oder schlecht finden, es ändert nichts daran.
Normen geben wir uns als Gemeinschaft ja selber und sind nicht deren Gefangene. Sie sind also von Menschen gemacht und damit potenziell fehlerhaft. Gleichfalls sind sie auch - anders als Naturgesetze - änderbar und man muss auch nicht alle für gut befinden und in jedem Detail einhalten. Zumindest ist die Nutzung einer Grauzone durchaus möglich, manchmal sogar geboten.
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Ob Gesetze fehlbar oder/und änderbar sind, ändert nichts an deren Geltung und Durchsetzbarkeit. Sie sind einzuhalten, egal, was man davon hält. Ein Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Regelungen ist keine Grauzone. Es ist ein Verstoß.
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Wenn Die Missachtung der Norm, einem höheren Zweck dient, nämlich dem Schutz von Leben um Gesundheit, dann stehe ich auch zu der Missachtung und trage auch die Konsequenzen die aus der Missachtung erwachsen.
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Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen dienen aber gerade eben dem Schutz von Leben und Gesundheit, sie dienen also dem behaupteten „höheren Zweck“. Zudem geht es ja nicht einmal um die Mißachtung selbst, sondern Du verlangst von anderen, daß sie die Mißachtung und damit die Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens im Namen Deines „höheren Zwecks“ hinnehmen - ansonsten sind es „Querulanten“. Also ist nach Deiner Lesart nicht derjenige ein Querulant, der deviant oder delinquent handelt, sondern derjenige, der sich nicht aufgrund des delinquenten Verhaltens anderer an seiner Gesundheit schädigen lassen möchte. Und das bringt uns wieder zu „Krieg ist Frieden - Freiheit ist Sklaverei - Unwissenheit ist Stärke“ ergänzt um „Normbefolgung ist Querulantentum“.
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Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen dienen aber gerade eben dem Schutz von Leben und Gesundheit, sie dienen also dem behaupteten „höheren Zweck“. Zudem geht es ja nicht einmal um die Mißachtung selbst, sondern Du verlangst von anderen, daß sie die Mißachtung und damit die Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens im Namen Deines „höheren Zwecks“ hinnehmen - ansonsten sind es „Querulanten“. Also ist nach Deiner Lesart nicht derjenige ein Querulant, der deviant oder delinquent handelt, sondern derjenige, der sich nicht aufgrund des delinquenten Verhaltens anderer an seiner Gesundheit schädigen lassen möchte. Und das bringt uns wieder zu „Krieg ist Frieden - Freiheit ist Sklaverei - Unwissenheit ist Stärke“ ergänzt um „Normbefolgung ist Querulantentum“.
Arbeitsschutzrechtliche Regelungen dienen dem Schutz der Gesundheit. Das ist unstrittig. Arbeiten zuhause und damit weniger Kontakte und in der Folge ein geringeres Infektionsgeschehen schützt die Gesundheit um ein vielfaches mehr. Das ist genauso unstrittig. So einfach ist das.
Wer aufgrund irgendwelcher Gründchen ins Büro fährt, gefährdet seine eigene Gesundheit, die Gesundheit anderer und eine baldige Rückkehr zur Normalität. Sich dann auch noch auf angebliche Verstöße des Arbeitsschutzes zu berufen, ist schon beinahe zynisch.
Zudem werden die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eingehalten in dem wir neben den obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen, informieren und ertüchtigen - so gut es geht. So einfach ist das.
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Neben dem Umstand, daß es in keinster Weise unstrittig wäre, daß man weniger Kontakte hätte, wenn man zuhause arbeitete und nicht im Büro - genau genommen ist es nicht nur nicht unstrittig, sondern in dieser Pauschalität auch schlicht falsch - ist es auch in keinster Weise unstrittig, daß das eine die Gesundheit mehr schütze als das andere. Beides ist aber unerheblich, weil die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eben nicht disponibel sind. So einfach ist das.
Wenn ein Arbeitsplatz ungeeignet ist, ist er ungeeignet - völlig egal, wie sehr Ihr informiert oder ertüchtigt. Wird er dennoch genutzt, werden die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eben nicht eingehalten. So einfach ist das. Das einzige, was durch Information und Befähigung - und zwar hinreichend und nicht „so gut es geht“ - berührt wird, ist der Umstand, ob der Verstoß 1. dem AG zuzurechnen und 2. dieser deshalb zu maßregeln wäre. So einfach ist das.
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Der mobile Arbeitsplatz zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er mobil ist. Ein mobiler Arbeitsplatz ist mit der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung stets geeignet, da die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen an näherungsweise unendlichen Orten unmöglich ist.
Wenn 99 Personen Meinung A vertreten und 1 Person Meinung B dann sind die Meinungen strittig, stimmt.
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Ob ein mobiler Arbeitsplatz mobil ist, wird wohl zutreffend sein, kann aber dahingestellt bleiben, da es nicht darauf ankommt, ob der gewählte Arbeitsplatz beweglich oder unbeweglich ist. Es kommt auch nicht darauf an, ob er vom AG festgelegt oder durch den AN gewählt wird oder ob er sich immer am selben Ort befindet. Es kommt darauf an, ob er geeignet ist. Dies wird er nicht durch eine Gefährdungsbeurteilung, sondern vielmehr wird in dieser beurteilt, ob dies der Fall sein könnte und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Gefährdungen abzuwenden - und das auch nur in Form einer gerichtlich vollständig überprüfbaren Rechtsmeinung, die an sich nicht einmal Indizwirkung für die Geeignetheit hat.
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Ob ein mobiler Arbeitsplatz mobil ist, wird wohl zutreffend sein, kann aber dahingestellt bleiben, da es nicht darauf ankommt, ob der gewählte Arbeitsplatz beweglich oder unbeweglich ist. Es kommt auch nicht darauf an, ob er vom AG festgelegt oder durch den AN gewählt wird oder ob er sich immer am selben Ort befindet. Es kommt darauf an, ob er geeignet ist. Dies wird er nicht durch eine Gefährdungsbeurteilung, sondern vielmehr wird in dieser beurteilt, ob dies der Fall sein könnte und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Gefährdungen abzuwenden - und das auch nur in Form einer gerichtlich vollständig überprüfbaren Rechtsmeinung, die an sich nicht einmal Indizwirkung für die Geeignetheit hat.
Aus Sicht des AG ist der mobile Arbeitsplatz immer geeignet. Natürlich nur dann, wenn er unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung geeignet ist. Das ist ein mobiler Bildschirmarbeitsplatz aber an fast allen stellen. Ein Surfbrett eher nicht, eine Parkbank passt eher schon. Er kann ja alle 10 Minuten eine Runde um den nahegelegenen Baum drehen. Und deshalb ist es abwegig, dass ein AN aufgrund angeblicher Verstöße gegen die Regeln des Arbeitsschutzes nicht mobil arbeiten will und damit auch kein Grund im Sinne des Gesetztes mit dem langen Namen.
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Die Sicht des AG ist aber lediglich dessen - in diesem Falle falsche - Rechtsmeinung, zumal es bei Maßnahmen auch nicht darauf ankommt, ob sie ggfs. als Ausgleich geeignet wären, sondern ob sie tatsächlich getroffen werden. Auf die Zehen stellen des Fußes beim Sitzen auf der Parkbank, um den auf den Knien ruhenden Laptop in Waage zu halten, zu tiefes Sitzen auf der Couch am viel zu niedrigen Couchtisch mit entsprechender Zwangshaltung, Sitzen auf ungefedertem Stuhl am Eßtisch, fehlende Handballenauflage, falsche Beleuchtung, falsche Winkel und Abstände, fehlende Bewegungsflächen dürften zahlreiche „Arbeitsplätze“ charakterisieren. Vier davon können nur bei seltener Exposition überhaupt durch Maßnahmen ausgeglichen werden.
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Der AN bestimmt den Ort der Arbeit und er sucht sich einen der anhand der Gefährdungsbeurteilung passt, deswegen wurde er ja ertüchtigt. Ggf. ist die ständige Nutzung des Laptops auch gar nicht notwendig, sonder das gelegentliche prüfen der Emails genügt. Es gibt dutzende Möglichkeiten um einen nicht perfekt und ergonomisch einwandfreien Arbeitsplatz auszugleichen.
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Habt ihr ihm Wolfram in die Rückenwirbel eingearbeitet oder wie stelle ich mir diese Ertüchtigung vor? Oder geht es um befähigt? Und wenn der AN solcherart befähigt worden ist, daß ihm die Gefährdungsbeurteilung nicht nur objektiv möglich ist, sondern der AG ihm diese auch zutraut und der AN feststellt, daß er keinen geeigneten Arbeitsplatz in seiner Wohnung - denn nur um einen solchen geht es ja im IfSG - hat, dann ist das doch nunmal so. Oder traut der AG dem AN die Gefährdungsbeurteilung nur dann zu, wenn ihm das Ergebnis paßt?
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Geistige Ertüchtigung war gemeint aber der Wolframvorschlsg ist nicht schlecht ist. Wobei ich dann doch eher ein Exoskelett und Wolframweste bevorzugen würde. Dann klappt’s auch mit der Arbeit an Atombrennstäben.
Tj, wenn man zuhause keinen geeigneten Platz findet, sind wir wieder bei Gründchen und Querulanten.
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Nein, wir sind dann irgendwo zwischen Pipi Langstrumpf und Rosinenpickerei. Entweder die Einschätzung des AN taugt zur Bewertung der Geeignetheit eines Arbeitsplatzes oder eben nicht.
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Guten Morgen Spid, hast du tatsächlich fast 6 Std. geschlafen? Schreibst du schon beim Zähne putzen? :D
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Nein und nein.
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Nein, wir sind dann irgendwo zwischen Pipi Langstrumpf und Rosinenpickerei. Entweder die Einschätzung des AN taugt zur Bewertung der Geeignetheit eines Arbeitsplatzes oder eben nicht.
Ein großer Vorteil von klugen Menschen ist, dass sie sich dumm stellen können. Das können die befähigten AN dann in dem Fall auch hinsichtlich der Frage, ob ein Arbeitsplatz geeignet ist oder nicht. Der AG muss es mangels Kontrollmöglichkeit hinnehmen, ich persönlich aber nicht. Das mindeste wäre eine nachvollziehbare Darstellung, weshalb sich zuhause kein konformer Arbeitsplatz gestalten lässt.
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Inwiefern gestalten? Also doch Angebot des AG, einen Telearbeitsplatz einzurichten? Denn ansonsten muß er im Augenblick der Beuteilung vorhanden sein. Das wird er in einer Vielzahl der Fälle aber nicht, weil AN ihren Wohnraum wenig überraschend üblicherweise daran ausrichten, darin zu wohnen und nicht zu arbeiten. Je nach Gefährdung treten irreversible Gesundheitsfolgen bereits nach wenigen Minuten ein, so daß sie sich eben auch nicht ausgleichen lassen.
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Indem der AN einen Stuhl mitbekommt, wenn es nur daran fehlt.
Da zukünftig Mobiles Arbeiten Standard ist und niemand mehr so arbeiten will wie seine Ahnen, wird es dazu hoffentlich bald vernünftige Regelungen geben.
Aktuell arbeiten etwa 40% im Homeoffice, wovon sicher ein Grosssteil keinen den Regelungen des Arbeitsschutzes entsprechenden Arbeitsplatz zuhause hat. Große Ausfallquoten gibt es deshalb nicht. Im Gegenteil die AU-Quote sinkt.
Welche irreversiblen Gesundheitsfolgen sollen nach ein paar Minuten eintreten?
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Also ist der Arbeitsplatz zunächst ungeeignet und der AG sorgt durch Möblierung o.ä. für dessen Geeignetheit?
Es gibt bereits vernünftige Regelungen. Nach diesen ist ein Arbeitsplatz entweder geeignet oder ungeeignet. Alles andere wäre unvernünftig, denn die Eignung eines Arbeitsplatzes ändert sich nicht dadurch, daß man seine Nutzung zur"mobilen" Nutzung erklärt.
Die Abnutzung von Bandscheiben ist bspw. irreversibel. Eine über die übliche Abnutzung hinausgehende aufgrund eines ungeeigneten Arbeitsplatzes ist mithin eine irreversible Gesundheitsschädigung - die auch erst in ein paar Jahren auf die AU-Quote wirkt.
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Ja, ändert das etwas? Der AN erhält abgängige Mobiliar, welches sonst verschrottet würde. Damit kann er seinen heimischen Arbeitsplatz dann geeignet machen, sofern erforderlich.
Die Regelungen wann ein mobiler Arbeitsplatz geeignet ist oder nicht bedürfen wohl einer Anpassung, wenn aktuell millionenfach dagegen verstoßen wird, ohne das wirklich etwas passiert.
Oder wie soll das Problem sonst gelöst werden? Mobiles Arbeiten wird ja nunmal zukünftig Standard.
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Was denn nun? Mkißbraucht der AG den Wohnraum des AN zur Müllentsorgung oder gestaltet er den häuslichen Arbeitsplatz durch die Bereitstellung von Mobiliar an ebendiesem, um eine Geeignetheit desselben herzustellen?
Es kommt nicht darauf an, ob ein Arbeitsplatz "mobil" - was auch immer das sein mag - ist. Es kommt darauf an, ob er geeignet ist. Dies wird derzeit aufgrund technischer und medizinischer Erkenntnisse beurtelt. Weder sehe ich, warum man eine Gesundheitsgefährdung hinnehmen sollte, noch daß diese "Standard" werden würde, noch liegen irgendwelche Erkenntnisse dazu vor, ob die derzeitigen Verstöße hinsichtlich der Gesundheit folgenlos wären.
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Der AN gestaltet seinen heimischen Arbeitsplatz mit den dauerhaft vom AG überlassen Möbeln um - sofern erforderlich.
Ein mobiler Arbeitsplatz ist aus AG-Sicht stets geeignet. Den der AN ist befähigt die Eignung, also die Konformität zur Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und bestätigt dies durch das mobile Arbeiten.
Dadurch kommt es zu millionenfachen Verstößen, weil für die allermeisten AN die Vorteile des mobilen Arbeiten gegenüber den hier postulierten gesundheitlichen Folgen überwiegen.
Wer zuhause seine Steuererklärung am PC macht kann auch zwei Stunden ohne Unterbrechung an dem selben Platz Eingangsrechnungen bearbeiten. Wer auf dem heimischen Sofa zwei Stunden mit seiner Freundin telefonieren kann, kann am gleichen Platz auch zwei Stunden telefonische Anfragen entgegen nehmen.
Wo ist das Problem?
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Also mißbraucht der AG den Wohnraum des AN als Müllkippe. Gut, daß das geklärt ist.
Kinderhände waren aus AG-Sicht auch hervorragend geeignet, um in der Enge laufender Maschinen Störungen zu beseitigen. Sie sind aufgrund ihrer geringen Größe auch heute noch in Bangladesh aus AG-Sicht besonders dazu geeignet, feine Webstoffe herzustellen. Für die meisten Kinder bzw. deren Eltern überwog bzw. überwiegt der Vorteil, nicht zu verhungern, das gesundheitliche Risiko. Beides ist kein Maßstab. Ebensowenig wie die AG-Sicht, ein "mobiler" Arbeitsplatz - wobei immer noch nicht geklärt ist, was das überhaupt sein soll; bewegt der sich? - sei stets geeignet. Letztere Sicht reiht sich nämlich nahtlos in die beiden vorherigen Sichtweisen ein.
Freizeitgestaltung ist kein arbeitsschutzrechtliches Problem.
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Also mißbraucht der AG den Wohnraum des AN als Müllkippe. Gut, daß das geklärt ist.
Kinderhände waren aus AG-Sicht auch hervorragend geeignet, um in der Enge laufender Maschinen Störungen zu beseitigen. Sie sind aufgrund ihrer geringen Größe auch heute noch in Bangladesh aus AG-Sicht besonders dazu geeignet, feine Webstoffe herzustellen. Für die meisten Kinder bzw. deren Eltern überwog bzw. überwiegt der Vorteil, nicht zu verhungern, das gesundheitliche Risiko. Beides ist kein Maßstab. Ebensowenig wie die AG-Sicht, ein "mobiler" Arbeitsplatz - wobei immer noch nicht geklärt ist, was das überhaupt sein soll; bewegt der sich? - sei stets geeignet. Letztere Sicht reiht sich nämlich nahtlos in die beiden vorherigen Sichtweisen ein.
Freizeitgestaltung ist kein arbeitsschutzrechtliches Problem.
Nein, der AN kann die Möbel Genre zurückbringen, wenn er will.
Und hier haben Kinder auch noch bis ins beginnende 20. Jahrhundert auf elterlichen Hof geholfen. Mein Großvater musste mit 13 Jahren, 25Kg schwere Mehlsäcke durch die Gegend tragen. So war das halt und ein Glück passiert das hier heute nicht mehr. Es geht um ganz normale Dinge, die man im 21. Jahrhundert ohnehin privat zuhause macht, also telefonieren, Emails schreiben usw.
Die rechtliche Definition von Homeoffice oder mobilem Arbeiten, die Du offenbar unbedingt benötigst wird sicher noch kommen. Dann weist auch Du, was das ist.
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Also obliegt der Transport sowie ggfs. Auf- und Abbau auch noch dem AN? Da tun sich ja Abgründe auf. Was ist denn mit der Gefährdungsbeurteilung für diese Arbeiten? Das sind ja nun beim besten Willen keine BAP-Tätigkeiten.
Freizeitgestaltung ist immer noch kein arbitsschutzrechtliches Problem Die Gestaltung von Arbeitsplätzen hingegen schon. Wenn Du privat Holz mit der Kettensäge zerkleinerst, interessiert es keinen, ob Du eine Schnittschutzhose trägst. Machst Du das beruflich, hingegen schon.
Du erzählst immer von "mobilen" Arbeitsplätzen. Hüpfen die durch die Gegend? Es gibt schlicht Arbeitsplätze.
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Also obliegt der Transport sowie ggfs. Auf- und Abbau auch noch dem AN? Da tun sich ja Abgründe auf. Was ist denn mit der Gefährdungsbeurteilung für diese Arbeiten? Das sind ja nun beim besten Willen keine BAP-Tätigkeiten.
Freizeitgestaltung ist immer noch kein arbitsschutzrechtliches Problem Die Gestaltung von Arbeitsplätzen hingegen schon. Wenn Du privat Holz mit der Kettensäge zerkleinerst, interessiert es keinen, ob Du eine Schnittschutzhose trägst. Machst Du das beruflich, hingegen schon.
Du erzählst immer von "mobilen" Arbeitsplätzen. Hüpfen die durch die Gegend? Es gibt schlicht Arbeitsplätze.
Das Auto wäre vielleicht ein mobiler Arbeitsplatz, aber ich meine mobiles Arbeiten..
Wenn der AN bei Transport und Aufbau Hilfe benötigt, wird ihm diese selbstverständlich zuteil. Normerweise erledigen dies unsere Hausmeister, wenn gewünscht.
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Mobiles Arbeiten findet schlicht nicht an einem im Vorhinein festgelegten Arbeitsplatz statt. Für den jeweils gewählten Arbeitsplatz gelten - sinnvollerweise und wenig überraschend - die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an Arbeitsplätze hinsichtlich ihrer Geeignetheit. Ein Arbeitsplatz ist geeignet oder nicht geeignet - und zwar völlig unabhängig davon, ob er im Vorhinein festgelegt ist oder nicht. Warum sollte das anders sein?
Und was ist nun mit der Gefährdungsbeurteilung für die genannten Arbeiten, wenn der AN keine Hilfe benötigt oder meint, keine zu benötigen?
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Mobiles Arbeiten findet schlicht nicht an einem im Vorhinein festgelegten Arbeitsplatz statt. Für den jeweils gewählten Arbeitsplatz gelten - sinnvollerweise und wenig überraschend - die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an Arbeitsplätze hinsichtlich ihrer Geeignetheit. Ein Arbeitsplatz ist geeignet oder nicht geeignet - und zwar völlig unabhängig davon, ob er im Vorhinein festgelegt ist oder nicht. Warum sollte das anders sein?
Und was ist nun mit der Gefährdungsbeurteilung für die genannten Arbeiten, wenn der AN keine Hilfe benötigt oder meint, keine zu benötigen?
Ich habe keine Ahnung davon, was der einzelne AN in seiner Freizeit macht.
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Inwiefern wäre Transport und Aufbau des Mobiliars des AG zur arbeitsschutzkonformen Ausgestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes Freizeit?
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Und ich bin der Meinung, dass in 99% der Fälle zuhause ein geeigneter BAP besteht bzw. falls nicht, sich dieser wenigstens mit der Möbelstellung einrichten lässt.
In der Folge kann der AN zuhause arbeiten und trägt dazu bei, dass wir schnellstmöglich wieder die normalen Sachen machen können und dürfen.
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Inwiefern wäre Transport und Aufbau des Mobiliars des AG zur arbeitsschutzkonformen Ausgestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes Freizeit?
Wenn der AN das überlassene Mobiliar nach Feierabend mit zu sich nachhause nimmt, dann kann er das machen. Transport und Aufbau durch den AG wurde ja angeboten. Vielleicht will der AN gerne zuhause regelkonform arbeiten und gleichzeitig aber nicht, dass ein Kollege seine Wohnung sieht, weil er gerne Hakenkreuze sammelt o.ä.
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Diese Meinung kannst Du gerne haben, sie ist aber unbeachtlich für den Fall, daß ein AN unter Verweis auf die Nichteinhaltung arbeitsschutzrechtlicher Regelungen das Angebot des AG, seine Arbit zu Hause zu erledigen, zurückweist - so er es de AG gegenüber überhaupt begründet, denn eine Rechtspflicht dazu besteht nicht. Das Einbringen von Mobiliar des AG - egal ob dauerhaft oder leihweise überlassen; wie sieht es da eigentlich ggfs. mit einem geldwerten Vorteil und dessen Versteuerung aus? - bzw. der Wunsch des AN, daß dies nicht geschieht, wäre übrigens auch ein Grund. Das Angebot des AG, Möbel des AG zur Wohnung des AN zu transportieren bzw. sie dort aufzubauen, um dort einen Arbeitsplatz einzurichten, ändert übrigens nichts an der Verantwortlichkeit des AG, wenn er zuläßt, daß der AG dies selbst unternimmt.
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Diese Meinung kannst Du gerne haben, sie ist aber unbeachtlich für den Fall, daß ein AN unter Verweis auf die Nichteinhaltung arbeitsschutzrechtlicher Regelungen das Angebot des AG, seine Arbit zu Hause zu erledigen, zurückweist - so er es de AG gegenüber überhaupt begründet, denn eine Rechtspflicht dazu besteht nicht. Das Einbringen von Mobiliar des AG - egal ob dauerhaft oder leihweise überlassen; wie sieht es da eigentlich ggfs. mit einem geldwerten Vorteil und dessen Versteuerung aus? - bzw. der Wunsch des AN, daß dies nicht geschieht, wäre übrigens auch ein Grund. Das Angebot des AG, Möbel des AG zur Wohnung des AN zu transportieren bzw. sie dort aufzubauen, um dort einen Arbeitsplatz einzurichten, ändert übrigens nichts an der Verantwortlichkeit des AG, wenn er zuläßt, daß der AG dies selbst unternimmt.
Es geht um den Schutz des Lebens und der Gesundheit. Beides ist durch das Virus akut und in einer nie da gewesener Weise bedroht. Zumindest wenn man über Grundverständnis über Exponentialfunktionen verfügt. Da sind mir rechtliche Kinkerlitzchen relativ egal, die ja einen derartigen Fall auch gar nicht vorsehen.
Hinzu kommt eine Einschränkung der Freiheitsrechte, die man sich so nicht hätte vorstellen könnte. Das alles muss schnell vorbei sein und da hilf Homeoffice sehr stark und jeder der kann soll es machen. Und ggf. auch mal Fünfe gerade sein lassen.
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Ob Dir irgendwas egal ist, ist für die Geltung von Recht unbeachtlich - zumal ich Deine Prämisse zum Ausnahmecharakter der Situation im Gegensatz zum Ausnahmecharakter der aktuellen staatliche Repression nicht teile.
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Dann soll mir halt jemand sagen, dass wir so nicht weiter handeln dürfen. Bis dahin jedenfalls mache ich so weiter.
Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller sind such die Einschränkungen passee, also Homeoffice wo immer es geht. Wo es geht ist es ja ohnehin verbindlich. Und wo es nicht geht, soll man mal flexibel denken.
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Daß Dir für Deinen „höheren Zweck“ Gefährdungen von Leib und Leben der AN gleichgültig sind, haben wir ja schon festgestellt und daß Du in Deiner selbstverliebten Verbohrheit Dich selbst und Deinen „höheren Zweck“ über den Gesetzen stehend siehst, war auch klar.
HO ist für den AN nicht verbindlich, wenn es geht. Er braucht lediglich Gründe, um ein entsprechendes Angebot abzulehnen. Diese müssen nicht in der Durchführbarkeit liegen.
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Daß Dir für Deinen „höheren Zweck“ Gefährdungen von Leib und Leben der AN gleichgültig sind, haben wir ja schon festgestellt und daß Du in Deiner selbstverliebten Verbohrheit Dich selbst und Deinen „höheren Zweck“ über den Gesetzen stehend siehst, war auch klar.
HO ist für den AN nicht verbindlich, wenn es geht. Er braucht lediglich Gründe, um ein entsprechendes Angebot abzulehnen. Diese müssen nicht in der Durchführbarkeit liegen.
Zum Glück vertrittst Du hier eine absolute Mindermeinung, die deswegen vollkommen unbeachtlich ist. Genauso wie abweichende Meinungen zu Chemtrails oder Reptiloide.
Gesundheit und Leben sind überragende Rechtsgüter deren Schutz so wichtig ist, dass sie selbst die aktuell extremen Einschränkungen rechtfertig.
Die Bestimmungen zu Bildschirmarbeitsplätzen sind ganz nett aber im Verhältnis vollkommen belanglos. Und jeder der das anders sieht verlängert indirekt die Einschränkungen der Freiheitsrechte und hält seine Mitbürger in Geiselhaft.
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Diese Meinung kannst Du gerne haben, sie ist aber unbeachtlich für den Fall, daß ein AN unter Verweis auf die Nichteinhaltung arbeitsschutzrechtlicher Regelungen das Angebot des AG, seine Arbit zu Hause zu erledigen, zurückweist - so er es de AG gegenüber überhaupt begründet, denn eine Rechtspflicht dazu besteht nicht.
Auf den letzten Seiten wird wieder viel heiße Luft um absolute Randfälle gemacht. Da aktuell Millionenfach im Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft im Home-Office gearbeitet wird, scheint es die Regel zu sein, dass Arbeitnehmer (Büroarbeiter) Arbeitsschutzkonform in Ihren eigenen vier Wänden arbeiten können. Sollte das im Einzelfall nicht möglich sein, kann man da als Fürsorgeverpflichteter Arbeitgeber und Dienstverpflichteter Arbeitnehmer sicherlich eine tragbare Lösung finden, die sowohl den Arbeitsschutz, als auch die Pandemiebekämpfung berücksichtigt.
In den Bereichen bei uns, in die ich Einsicht habe, kommt auf ~20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine Person, die nicht im Home-Office arbeiten will. Die anderen 19 haben das Angebot Home-Office zu machen sofort angenommen. Und da die Zielvorgabe bei uns <20% Personal täglich in der Dienststelle ist, kann man die paar Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die weiter dauerhaft kommen wollen, problemlos auch täglich in die Dienststelle kommen lassen.
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Da aktuell Millionenfach im Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft im Home-Office gearbeitet wird, scheint es die Regel zu sein, dass Arbeitnehmer (Büroarbeiter) Arbeitsschutzkonform in Ihren eigenen vier Wänden arbeiten können.
... oder dies unter Missachtung der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen auf nicht geeigneten Arbeitsplätzen tun.
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Daß Dir für Deinen „höheren Zweck“ Gefährdungen von Leib und Leben der AN gleichgültig sind, haben wir ja schon festgestellt und daß Du in Deiner selbstverliebten Verbohrheit Dich selbst und Deinen „höheren Zweck“ über den Gesetzen stehend siehst, war auch klar.
HO ist für den AN nicht verbindlich, wenn es geht. Er braucht lediglich Gründe, um ein entsprechendes Angebot abzulehnen. Diese müssen nicht in der Durchführbarkeit liegen.
Zum Glück vertrittst Du hier eine absolute Mindermeinung, die deswegen vollkommen unbeachtlich ist. Genauso wie abweichende Meinungen zu Chemtrails oder Reptiloide.
Gesundheit und Leben sind überragende Rechtsgüter deren Schutz so wichtig ist, dass sie selbst die aktuell extremen Einschränkungen rechtfertig.
Die Bestimmungen zu Bildschirmarbeitsplätzen sind ganz nett aber im Verhältnis vollkommen belanglos. Und jeder der das anders sieht verlängert indirekt die Einschränkungen der Freiheitsrechte und hält seine Mitbürger in Geiselhaft.
Geltendes Recht ist vor allem eines: gültig, allgemeinverbindlich und einzuhalten. So einfach ist das.
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Da aktuell Millionenfach im Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft im Home-Office gearbeitet wird, scheint es die Regel zu sein, dass Arbeitnehmer (Büroarbeiter) Arbeitsschutzkonform in Ihren eigenen vier Wänden arbeiten können.
... oder dies unter Missachtung der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen auf nicht geeigneten Arbeitsplätzen tun.
Eben. Und das wird ein zahlenmäßig nicht unbedeutendes Phänomen sein.
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Es steht den Mitarbeitern ja frei, sich darüber beim Arbeitgeber/Dienstherren, bzw. Betriebs-/Personalrat zu beschweren. Bei uns bekommt jeder Mitarbeiter ein Informationsheft zum Arbeitsschutz nach Einstellung und muss unterschreiben, dass er es gelesen hat. Falls eine Einhaltung nicht möglich sein sollte, soll er sich an seinen Vorgesetzten wenden. Als Vorgesetzter ist man natürlich selbst weiter in der Pflicht. Aber beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter erstmal selbst für die Einrichtung seines Arbeitsplatzes verantwortlich.
Wie groß das Problem ist, wird man vermutlich erst in 1-5 Jahren an den Statistiken der Krankenkassen ableiten können, um wie viel sich die Zahl der typischen Arbeitserkrankungen geändert hat.
Auf einige wirkt sich Home-Office sicherlich negativ aus, bei anderen positiv. So habe ich erst letztens bei uns im Dienst einen früher übergewichtigen Kollegen getroffen, der nun sehr sportlich aussah. Der Kollege hat einfach seine zweimal eine Stunde Pendelzeit am Tag zum Dienst nun durch eine Stunde Sport im Home-Office ersetzt.
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Der AN braucht sich nicht beschweren, er kann dann einfach das Angebot des AG, zu Hause zu arbeiten, ablehnen. Ist der AG anderer Auffassung, muß er versuchen, das vor dem ArbG durchzusetzen. Das stand - außer für Apologeten von Ausbeuterbetrieben - auch gar nicht infrage. Es ist schließlich sein gutes Recht. Einzig für @Dienstbeflissen ist ein Einfordern essentieller AN-Rechte Querulantentum.
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Gab es denn irgendwo Anweisungen von Home-Office? Oder gab es bislang nur Angebot von Arbeitgebern des ÖD?
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Der AN braucht sich nicht beschweren, er kann dann einfach das Angebot des AG, zu Hause zu arbeiten, ablehnen. Ist der AG anderer Auffassung, muß er versuchen, das vor dem ArbG durchzusetzen. Das stand - außer für Apologeten von Ausbeuterbetrieben - auch gar nicht infrage. Es ist schließlich sein gutes Recht. Einzig für @Dienstbeflissen ist ein Einfordern essentieller AN-Rechte Querulantentum.
Ich bin mit Nichten der Einzige, der das so sieht.
Zumal es den Leuten nur darum geht sich zu beklagen. Aktuell geht es halt ums Homeoffice, morgen um irgend eine angenommen Ungleichbehandlung übermorgen um einen zu hoch angebauten Toilettensitz.
Es sind vor allem immer die gleichen die derartig auffallen.
Das ist echt eine so richtig deutsche Diskussion.
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Das Einfordern essentieller AN-Rechte ist eher kein deutsches Phänomen, sondern eine Selbstverständlichkeit.
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„Die Bezeichnung „Querulant“ tauchte bereits 1793 in der Allgemeinen Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten auf. Man verstand darunter „Prozessierer, Rechthaber und Krakeeler“, die den Gerichten Schwierigkeiten bereiten..“
Zum Glück geht es nur um vlt. 5% die unbedingt ihr Recht durchsetzten wollen. Ein großer Teil arbeitet zuhause mutmaßlich unter Missachtung der Regeln des Arbeitsschutzes. Wahrscheinlich weil der Großteil selber ganz gut unterscheiden kann zwischen richtig und falsch.
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AN brauchen hier überhaupt nichts durchsetzen. Sie lehnen einfach das Angebot des AG unter Verweis auf Gründe ab. Ein Gericht würde dann ein AG beschäftigen, der meint, dadurch in seinen Rechten verletzt zu sein.
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https://www.merkur.de/wirtschaft/homeoffice-pflicht-regelung-arbeitgeber-beschaeftigte-mitarbeiter-arbeitsrecht-muenchen-zr-90473299.html
Arbeitsschutz im Homeoffice ist nichtmal erwähnt und zumindest theoretisch könnte der AG auch davon ausgehen, das sie Gründe nicht zu treffen und entsprechend auf Homeoffice bestehen. Dann kann der AN ja klagen.
„Wenn Arbeitnehmer Gründe haben, nicht im Homeoffice arbeiten zu können, können Arbeitgeber sie letztlich nicht dazu zwingen. Etwaige arbeitsrechtliche Maßnahmen oder Sanktionen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder gar Kündigung, dürften unwirksam sein. Nur bei Fehlen entgegenstehender Gründe auf Seiten des Mitarbeiters kann der Arbeitgeber Homeoffice-Arbeit in der Theorie mit solchen Mitteln durchsetzen. Das macht aber nur Sinn, wenn das Unternehmen sich sehr sicher ist, dass es aufseiten des Mitarbeiters keine entgegenstehenden Gründe gibt.“
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Welche Relevanz soll irgendein Zeitungsartikel haben?
Der AG kann bestehen, auf was er will. Das ficht den AN doch nicht an. AG bietet HO an -> AN lehnt unter Verweis auf Gründe ab, muß diese gegenüber dem AG nicht einmal benennen -> der AG „besteht“ auf HO -> der AN lacht sich kaputt.
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Der interviewte Fachanwalt für Arbeitsrecht sieht das anders. Wie kommt Du darauf, der AN müsste die Gründe nicht nennen? Dann würde die ganze Regelung nichts bringen und ggf. bestehende Gründe könnte auch nicht durch Hilfe des AG abgestellt werden.
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Was kann ich denn dafür, daß Du ein Interview verlinkst, das Du entweder nicht verstanden hast oder in dem jemand Unfug erzählt?
Woraus sollte sich eine Rechtspflicht zur Benennung der Gründe gegenüber dem AG ergeben?
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Was kann ich denn dafür, daß Du ein Interview verlinkst, das Du entweder nicht verstanden hast oder in dem jemand Unfug erzählt?
Woraus sollte sich eine Rechtspflicht zur Benennung der Gründe gegenüber dem AG ergeben?
Das neue Gesetz zielt darauf ab mehr Menschen ins Homeoffice zu bringen, deshalb sind ja nun eben auch AN verpflichtet das angebotenen Homeoffice anzunehmen. Es sei den es sprächen wichtige Gründe dagegen. Wenn der AG danach fragt sollte der AN die Gründe schon nennen, sonst liegen wahrscheinlich keine vor und Homeoffice wird durchgesetzt. Büro zu für den AN. Das volle Programm. Entweder es liegt dann Annahmeverzug durch den AG vor oder der AN hat bei seinen Gründen geirrt. Verarschen lassen würde ich mich sicher nicht.
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Es gibt also keine Rechtspflicht. Wichtiger Gründe bedarf es für die Ablehnung des Angebots des AG durch den AN nicht. Er braucht lediglich Gründe. Und da keine Rechtspflicht des AN besteht, die Gründe gegenüber dem AG zu offenbaren und sie ihn auch überhaupt nichts angehen, gibt es auch keinen Grund, dies zu tun. Der AN hat auch keinen Anspruch darauf, daß der AG ihm gegenüber die dringenden betrieblichen Gründe offenbart, aus denen er dem AN nicht anbietet, in seiner Wohnung zu arbeiten. Derlei ist in zivilrechtlichen Beziehungen schlicht nicht vorgesehen. In einer Kündigung muß der AG zu deren Wirksamkeit ja auch keinen Grund benennen, obwohl er nach dem KSchG einen braucht.
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Du kannst oder willst nicht verstehen was 99% der relevanten Fachwelt dazu sagt.
Informiere Dich doch einfach mal darüber wie sich das Corona-Virus ausbreitet und dann nimm gerne wiede an der Diskussion teil.
Du merkst schon, das du quengelnd versuchs, Argumente gegen eine zeitliche Trennung zu finden, ebenso wie es wohl die bei Euch verorteten Personen sind, die etwas gegen das HO suchen. Beides ist Kindergarten und der Krisenbewältigung nicht förderlich.
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Zeitliche Trennung ist ein alter Hut und hat keine ausreichend Wirkung erzielt. Deswegen die Homeofficepflicht. Ich quengle nicht, mir geht es um Pandemiebekämpfung und darum mit einem Startvorteil aus der Krise herauszukommen. Darum kreisende Kinkerlitzchen, auch wenn es sich dabei um Rechtchen handelt, sind mir, wie bereits richtig erkannt wurde, vollkommen egal.
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Die Rechte anderer sind also Kinkerlitzchen und Dir egal. Keine bahnbrechende Erkenntnis über Dich - aber schön, daß Du es auf den Punkt bringst.
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Mir ist das Recht auf Gesundheit und Leben von Millionen wichtiger, als irgendwelche Rechtchen von Querulaten die kein Homeoffice machen wollen.. Ja.
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Und mir ist das Recht auf Leben und Gesundheit von Millionen wichtiger als irgendwelche Rechtchen von übermäßig anfälligen Querulanten, die sich nicht zum Wohle aller übrigen selbst isolieren wollen.
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Ich würde dem sogar zustimmen. Leider sind ja zunehmend auch jüngere Jahrgänge betroffen.
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Ist das zunehmend so?
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Schon deswegen, weil die ü80 jährigen fast alle geimpft wurden.
Bis zum jetzigen Abflachen waren in der dritten Welle, mit britischer Mutante usw., mehr jüngere Patienten auf den ITS als in der 1. und 2. Welle. Und auch wenn sie überleben und damit nicht in der Sterbestatistik auftauchen, sind Einschränkung sehr wahrscheinlich. Hinzu kommt, dass gerade weil junge Patienten nicht so schnell auf den ITS sterben, diese besonders lang blockieren.
Also ohne die Maßnahmen hätte das ganz schön in die Hose gehen können.
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Was gestiegen ist, ist der Anteil der Jüngeren und Vorerkrankungslosen an den Erkrankten mit schweren Verläufen und den Verstorbenen bei gleichzeitig sinkenden Zahlen - eben aus dem von Dir gemutmaßten Grund, daß die Alten und Kranken ja bereits zu einem großen Teil geimpft sind und somit deren Anteil entsprechend abgenommen hat. Das bedeutet aber eben gerade nicht, daß zunehmend Jüngere betroffen sein und hat auch nicht die geschilderten Auswirkungen auf das Gesundheitssystem -> 100 Corona (schwer) mit 3x jung und ohne Vorerkrankungen macht 3%, 10 Corona schwer mit 2x jung und ohne Vorerkrankungen macht 20%. Ich weiß aber, daß die Journaille durchaus in dem Tenor berichtete.
Schlüsse daraus sind: Impfen hilft, repressiver Aktionismus nicht. Entweder unsere Schulen oder unsere Journalisten sind besonders schlecht - oder beides.
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Die Warheit wird irgendwo dazwischen liegen. Faktisch waren in der dritten Welle deutlich mehr jüngere Menschen auf den IST als in der 1 und 2 Welle. Also absolut und natürlich auch anteilsmäßig.
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Faktisch wird derlei (noch) nicht systematisch erfaßt.
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Zeitliche Trennung ist ein alter Hut und hat keine ausreichend Wirkung erzielt. Deswegen die Homeofficepflicht. Ich quengle nicht, mir geht es um Pandemiebekämpfung und darum mit einem Startvorteil aus der Krise herauszukommen. Darum kreisende Kinkerlitzchen, auch wenn es sich dabei um Rechtchen handelt, sind mir, wie bereits richtig erkannt wurde, vollkommen egal.
Inwiefern wäre es mir um eine ausreichende Wirkung einer einzelnen Fleixibilität gegangen? Nein, um eine Bekämpfung kann es Personen gar nicht gehen, die ausufernd Abwägen, Für und Wider suchen, statt einfach mit mulitplen Maßnahmen zu handeln.
Dein bisherigen Aussagen sind schlicht inkonsisten und schlicht viel Gejammer statt stringenter Handlung.
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Was gestiegen ist, ist der Anteil der Jüngeren und Vorerkrankungslosen an den Erkrankten mit schweren Verläufen und den Verstorbenen bei gleichzeitig sinkenden Zahlen - eben aus dem von Dir gemutmaßten Grund, daß die Alten und Kranken ja bereits zu einem großen Teil geimpft sind und somit deren Anteil entsprechend abgenommen hat. Das bedeutet aber eben gerade nicht, daß zunehmend Jüngere betroffen sein und hat auch nicht die geschilderten Auswirkungen auf das Gesundheitssystem .
https://www.tagesspiegel.de/politik/rki-chef-mahnt-zur-vorsicht-jetzt-hoehere-inzidenzen-bei-juengeren-als-vor-zweiter-welle/26995000.html
Zitat: "...Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) [...] Ein Beispiel: Bei den 20 bis 24-Jährigen wurden Anfang August, als die zweite Welle sich aufbaute, 11 Fälle pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche erfasst. Nach neuestem Stand sind es 95 - mehr als in allen anderen Altersgruppen."
Damit sind auch in absoluten Zahlen mehr Jüngere betroffen als damals.
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Was hätte eine Aussage zur Inzidenz mit meinen Ausführungen zu tun?
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Zeitliche Trennung ist ein alter Hut und hat keine ausreichend Wirkung erzielt. Deswegen die Homeofficepflicht. Ich quengle nicht, mir geht es um Pandemiebekämpfung und darum mit einem Startvorteil aus der Krise herauszukommen. Darum kreisende Kinkerlitzchen, auch wenn es sich dabei um Rechtchen handelt, sind mir, wie bereits richtig erkannt wurde, vollkommen egal.
Inwiefern wäre es mir um eine ausreichende Wirkung einer einzelnen Fleixibilität gegangen? Nein, um eine Bekämpfung kann es Personen gar nicht gehen, die ausufernd Abwägen, Für und Wider suchen, statt einfach mit mulitplen Maßnahmen zu handeln.
Dein bisherigen Aussagen sind schlicht inkonsisten und schlicht viel Gejammer statt stringenter Handlung.
Meine Haltung ist äußerst stringent. Sie richtet sich nämlich stets an den Empfehlungen und Appelle des RKI in der Bundesregierung. Gejammer? Ich wundere mich eher über das egoistische Verhalten so mancher Mitbürger. Wo empfiehlt den die seriöse Wissenschaft nicht im Homeoffice zu arbeiten, sondern stattdessen zeitlich getrennt im Betrieb?
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Laut DVI Register sind knapp 12% unter 50 Jährige wg. Covid auf intensiv.
Wie viele davon einen BMI über 30 haben oder andere schwere Vorerkrankungen ist (noch) nicht erfasst.
Fakt ist auch, dass wir vor einem Jahr knapp 20.000 belegte Intensivbetten hatten und jetzt ebenfalls 20.000 belegt sind. Und sehr wahrscheinlich in einem Jahr ebenfalls 20.000 Intensivbetten belegt sein werden.
Auch bemerkenswert ist, dass die Anzahl der Covid Cases per Million in den Niederlanden und Schweden 50% höher ist als in Indien, welche Situation jedoch in den Medien ist, merkt man ja deutlich.
Alles halt eine Frage der Darstellung und Bewertung von Zahlen.
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Was hätte eine Aussage zur Inzidenz mit meinen Ausführungen zu tun?
Ein Anstieg der Inzidenz in einer Altersgruppe bedeutet doch ein nominaler Anstieg. Und hat in der Tat nichts mit dem Anteil zu tun.
Sagt aber aus, dass mehr aus der Altersgruppe erkranken.
Sagt aber in der Tat nichts darüber aus, wie viele mehr schwer Erkranken.
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Der Inzidenzwert sagt überhaupt nichts zu Erkrankungen aus. Er mißt die (erkannten) Infizierten und infiziert != erkrankt
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Laut DVI Register sind knapp 12% unter 50 Jährige wg. Covid auf intensiv.
Wie viele davon einen BMI über 30 haben oder andere schwere Vorerkrankungen ist (noch) nicht erfasst.
Die DIVI IntensivRegister-Verordnung sieht die Erfassung des Alters (oder anderer pbD) noch nicht vor, weshalb das entsprechende Datum auch nicht flächendeckend erfaßt wird.
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Genau. Was natürlich keine Sinn macht, weshalb es trotz eindeutiger Rechtslage natürlich vor Ort anders gelöst wurde.
Du hast es nicht so mit der Einhaltung von Gesetzen, oder? Und das als Staatsdiener?
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Meine Haltung ist äußerst stringent. Sie richtet sich nämlich stets an den Empfehlungen und Appelle des RKI in der Bundesregierung. Gejammer? Ich wundere mich eher über das egoistische Verhalten so mancher Mitbürger. Wo empfiehlt den die seriöse Wissenschaft nicht im Homeoffice zu arbeiten, sondern stattdessen zeitlich getrennt im Betrieb?
Nein, deine Haltung ist kindisch, typisch deutsch und querulantisch. Denn einerseits stellst Du deine Meta-Durchdringung des Problems über die gesetzliche Regelungen und auch über die Ansichten Anderer - "weil es doch völlig logisch ist".
Andererseits forderst du wissenschaftlich Belege oder Ähnliches dafür, daß z. B. die physische Trennung von Menschen durch Zeit Infektionen stoppen könnte.
Merkste, ne? ;)
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Genau. Was natürlich keine Sinn macht, weshalb es trotz eindeutiger Rechtslage natürlich vor Ort anders gelöst wurde.
Du hast es nicht so mit der Einhaltung von Gesetzen, oder? Und das als Staatsdiener?
Der gute Staatsdiener weis, wann er ein Gesetz nicht befolgen muss und Menschenverstand gefragt ist. Das sture, roboterartige befolgen ist etwas für den Pöbel. Zumal das selber der MP in SH im konkreten Helgolandfall so sieht.
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Und wann muß er das nicht tun? Und inwiefern wäre das im genannten Fall gegeben? Und welche Relevanz hätte die Sichtweise des MP?
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Meine Haltung ist äußerst stringent. Sie richtet sich nämlich stets an den Empfehlungen und Appelle des RKI in der Bundesregierung. Gejammer? Ich wundere mich eher über das egoistische Verhalten so mancher Mitbürger. Wo empfiehlt den die seriöse Wissenschaft nicht im Homeoffice zu arbeiten, sondern stattdessen zeitlich getrennt im Betrieb?
Nein, deine Haltung ist kindisch, typisch deutsch und querulantisch. Denn einerseits stellst Du deine Meta-Durchdringung des Problems über die gesetzliche Regelungen und auch über die Ansichten Anderer - "weil es doch völlig logisch ist".
Andererseits forderst du wissenschaftlich Belege oder Ähnliches dafür, daß z. B. die physische Trennung von Menschen durch Zeit Infektionen stoppen könnte.
Merkste, ne? ;)
Also will das RKI und die Bundesregierung nun das alle die können zuhause arbeiten, oder nicht? Oder ist Dir das egal, weil du über mehr Fachwissen verfügst?
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Wen interessiert es, was BReg und/oder RKI wollen?
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Und wann muß er das nicht tun? Und inwiefern wäre das im genannten Fall gegeben? Und welche Relevanz hätte die Sichtweise des MP?
Frei nach Kar Friedrich von Preußen: Seine Majestät hat Sie zum Stabsoffizier gemacht, dass Sie wissen, wann Sie nicht zu gehorchen haben.
Innerer Kompass und Haltung.
Die Durchsetzung einer Ausgangssperre auf Helgoland mit null infizierten ist natürlich Quatsch, und ein gutes Beispiel. Das zerstören eine voll besetzten Verkehrsflugzeuges, welches auf ein Atomkraftwerk, Stadion etc. zufliegt ein ähnliches.
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Wen interessiert es, was BReg und/oder RKI wollen?
Mich, weil da das Fachwissen vorhanden ist.
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Welches Fachwissen hätte denn bitteschön die BReg zu bieten? Soll der Gesundheitsminister Dir einen Bausparvertrag verkaufen?
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Und wann muß er das nicht tun? Und inwiefern wäre das im genannten Fall gegeben? Und welche Relevanz hätte die Sichtweise des MP?
Frei nach Kar Friedrich von Preußen: Seine Majestät hat Sie zum Stabsoffizier gemacht, dass Sie wissen, wann Sie nicht zu gehorchen haben.
Innerer Kompass und Haltung.
Die Durchsetzung einer Ausgangssperre auf Helgoland mit null infizierten ist natürlich Quatsch, und ein gutes Beispiel. Das zerstören eine voll besetzten Verkehrsflugzeuges, welches auf ein Atomkraftwerk, Stadion etc. zufliegt ein ähnliches.
Welche Rechtsgrundlage hätte die Bedeutung von innerem Kompaß und Haltung? Und ist letzteres nicht das, womit man mit ganz wenig Fakten ganz viel Mist verbreiten darf, weil es „das Richtige“ ist?
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Welches Fachwissen hätte denn bitteschön die BReg zu bieten? Soll der Gesundheitsminister Dir einen Bausparvertrag verkaufen?
Top-Berater und nahezu unendliche Ressourcen. Und noch bin ich der Meinung, dass derartige Einschränkungen nicht aus einer Laune heraus getroffen werden.
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Und wann muß er das nicht tun? Und inwiefern wäre das im genannten Fall gegeben? Und welche Relevanz hätte die Sichtweise des MP?
Frei nach Kar Friedrich von Preußen: Seine Majestät hat Sie zum Stabsoffizier gemacht, dass Sie wissen, wann Sie nicht zu gehorchen haben.
Innerer Kompass und Haltung.
Die Durchsetzung einer Ausgangssperre auf Helgoland mit null infizierten ist natürlich Quatsch, und ein gutes Beispiel. Das zerstören eine voll besetzten Verkehrsflugzeuges, welches auf ein Atomkraftwerk, Stadion etc. zufliegt ein ähnliches.
Welche Rechtsgrundlage hätte die Bedeutung von innerem Kompaß und Haltung? Und ist letzteres nicht das, womit man mit ganz wenig Fakten ganz viel Mist verbreiten darf, weil es „das Richtige“ ist?
Mehr innerer Kompass hätte der Welt wahrscheinlich so einiges an Leid erspart. Weniger Durchsetzten der Gesetze aus Nürnberg wären wohl auch im Sinne aller die heute darauf gucken.
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Welches Fachwissen hätte denn bitteschön die BReg zu bieten? Soll der Gesundheitsminister Dir einen Bausparvertrag verkaufen?
Top-Berater und nahezu unendliche Ressourcen. Und noch bin ich der Meinung, dass derartige Einschränkungen nicht aus einer Laune heraus getroffen werden.
Und welches Fachwissen hätte die BReg nun zu bieten?
Die Bewertung von Politikern ist maßgeblich von Aktivität und nicht von Erfolg abhängig. Aktivismus ist mithin für Politiker wichtiger als Zielerreichung.
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Und wann muß er das nicht tun? Und inwiefern wäre das im genannten Fall gegeben? Und welche Relevanz hätte die Sichtweise des MP?
Frei nach Kar Friedrich von Preußen: Seine Majestät hat Sie zum Stabsoffizier gemacht, dass Sie wissen, wann Sie nicht zu gehorchen haben.
Innerer Kompass und Haltung.
Die Durchsetzung einer Ausgangssperre auf Helgoland mit null infizierten ist natürlich Quatsch, und ein gutes Beispiel. Das zerstören eine voll besetzten Verkehrsflugzeuges, welches auf ein Atomkraftwerk, Stadion etc. zufliegt ein ähnliches.
Welche Rechtsgrundlage hätte die Bedeutung von innerem Kompaß und Haltung? Und ist letzteres nicht das, womit man mit ganz wenig Fakten ganz viel Mist verbreiten darf, weil es „das Richtige“ ist?
Mehr innerer Kompass hätte der Welt wahrscheinlich so einiges an Leid erspart. Weniger Durchsetzten der Gesetze aus Nürnberg wären wohl auch im Sinne aller die heute darauf gucken.
Also keine.
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Welches Fachwissen hätte denn bitteschön die BReg zu bieten? Soll der Gesundheitsminister Dir einen Bausparvertrag verkaufen?
Top-Berater und nahezu unendliche Ressourcen. Und noch bin ich der Meinung, dass derartige Einschränkungen nicht aus einer Laune heraus getroffen werden.
Und welches Fachwissen hätte die BReg nun zu bieten?
Die Bewertung von Politikern ist maßgeblich von Aktivität und nicht von Erfolg abhängig. Aktivismus ist mithin für Politiker wichtiger als Zielerreichung.
Dann hast du ein sehr negatives Bild unserer Bundesregierung und von Politikern im allgemeinen. Dass diese immer nur darauf aus sind wiedergewählt sind ist ein Klischee, welches vielleicht bei Willis Wurstbude zieht. Selbst Gasgerd hat sich mit seiner Agenda 2010 bei seiner Wählerschaft wissend ins Abseits katapultiert, weil er wusste dass diese notwendig und richtig für das Land war.
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Zentrales Element der Politik ist Macht. Mithin geht es um Machtgewinn und Machterhalt. Alles andere ist naiv.
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Und wann muß er das nicht tun? Und inwiefern wäre das im genannten Fall gegeben? Und welche Relevanz hätte die Sichtweise des MP?
Frei nach Kar Friedrich von Preußen: Seine Majestät hat Sie zum Stabsoffizier gemacht, dass Sie wissen, wann Sie nicht zu gehorchen haben.
Innerer Kompass und Haltung.
Die Durchsetzung einer Ausgangssperre auf Helgoland mit null infizierten ist natürlich Quatsch, und ein gutes Beispiel. Das zerstören eine voll besetzten Verkehrsflugzeuges, welches auf ein Atomkraftwerk, Stadion etc. zufliegt ein ähnliches.
Welche Rechtsgrundlage hätte die Bedeutung von innerem Kompaß und Haltung? Und ist letzteres nicht das, womit man mit ganz wenig Fakten ganz viel Mist verbreiten darf, weil es „das Richtige“ ist?
Mehr innerer Kompass hätte der Welt wahrscheinlich so einiges an Leid erspart. Weniger Durchsetzten der Gesetze aus Nürnberg wären wohl auch im Sinne aller die heute darauf gucken.
Also keine.
Genau darum geht es ja. Von mir aus kannst Du es auch übergesetzlichen Notstand, Naturrecht oder sonst wie nenne. Es geht um Kern darum das richtige zu tun.
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Zentrales Element der Politik ist Macht. Mithin geht es um Machtgewinn und Machterhalt. Alles andere ist naiv.
Ich hoffe nicht.
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Und wann muß er das nicht tun? Und inwiefern wäre das im genannten Fall gegeben? Und welche Relevanz hätte die Sichtweise des MP?
Frei nach Kar Friedrich von Preußen: Seine Majestät hat Sie zum Stabsoffizier gemacht, dass Sie wissen, wann Sie nicht zu gehorchen haben.
Innerer Kompass und Haltung.
Die Durchsetzung einer Ausgangssperre auf Helgoland mit null infizierten ist natürlich Quatsch, und ein gutes Beispiel. Das zerstören eine voll besetzten Verkehrsflugzeuges, welches auf ein Atomkraftwerk, Stadion etc. zufliegt ein ähnliches.
Welche Rechtsgrundlage hätte die Bedeutung von innerem Kompaß und Haltung? Und ist letzteres nicht das, womit man mit ganz wenig Fakten ganz viel Mist verbreiten darf, weil es „das Richtige“ ist?
Mehr innerer Kompass hätte der Welt wahrscheinlich so einiges an Leid erspart. Weniger Durchsetzten der Gesetze aus Nürnberg wären wohl auch im Sinne aller die heute darauf gucken.
Also keine.
Genau darum geht es ja. Von mir aus kannst Du es auch übergestrichen Notstand, Naturrecht oder Sonderwünsche nenne. Es geht um Kern darum das richtige zu tun.
Damit, das angeblich „Richtige“ zu tun, läßt sich jede Schandtat begründen. Sowohl Stalin als auch Mao haben das für ihre Massenmorde in Anspruch genommen. Und Hitler hatte ja auch nur das „Volkswohl“, also das „Richtige“ im Sinn.
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Und wann muß er das nicht tun? Und inwiefern wäre das im genannten Fall gegeben? Und welche Relevanz hätte die Sichtweise des MP?
Frei nach Kar Friedrich von Preußen: Seine Majestät hat Sie zum Stabsoffizier gemacht, dass Sie wissen, wann Sie nicht zu gehorchen haben.
Innerer Kompass und Haltung.
Die Durchsetzung einer Ausgangssperre auf Helgoland mit null infizierten ist natürlich Quatsch, und ein gutes Beispiel. Das zerstören eine voll besetzten Verkehrsflugzeuges, welches auf ein Atomkraftwerk, Stadion etc. zufliegt ein ähnliches.
Welche Rechtsgrundlage hätte die Bedeutung von innerem Kompaß und Haltung? Und ist letzteres nicht das, womit man mit ganz wenig Fakten ganz viel Mist verbreiten darf, weil es „das Richtige“ ist?
Mehr innerer Kompass hätte der Welt wahrscheinlich so einiges an Leid erspart. Weniger Durchsetzten der Gesetze aus Nürnberg wären wohl auch im Sinne aller die heute darauf gucken.
Also keine.
Genau darum geht es ja. Von mir aus kannst Du es auch übergestrichen Notstand, Naturrecht oder Sonderwünsche nenne. Es geht um Kern darum das richtige zu tun.
Damit, das angeblich „Richtige“ zu tun, läßt sich jede Schandtat begründen. Sowohl Stalin als auch Mao haben das für ihre Massenmorde in Anspruch genommen. Und Hitler hatte ja auch nur das „Volkswohl“, also das „Richtige“ im Sinn.
Und alle haben dafür wunderbare und juristisch einwandfreie Rechtsgrundlagen geschaffen. Für den Tyrannemord gibt es nunmal keine gesetzliche Grundlage.
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Zentrales Element der Politik ist Macht. Mithin geht es um Machtgewinn und Machterhalt. Alles andere ist naiv.
Ich hoffe nicht.
Das ist eine eher naive Hoffnung aus der Vorneuzeit.
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Zentrales Element der Politik ist Macht. Mithin geht es um Machtgewinn und Machterhalt. Alles andere ist naiv.
Ich hoffe nicht.
Das ist eine eher naive Hoffnung aus der Vorneuzeit.
Jedenfalls diejenigen die ich relativ gut kenne und wähle sind sicher nicht einzig auf Macht aus. Im Gegenteil, oft wurde eine Beteiligungen an Regierungen abgelehnt, wenn klar ist, das die eignen Ansichten dadurch nicht im ausreichenden Maße durchgesetzt werden.
Die Welt besteht Gottseidank nicht nur aus machthungrigen Egoisten und naiven Hippies. Es gibt noch sehr viel dazwischen.
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Wenn Dir jemand diesen Eindruck vermittelt hat, zeigt das in erster Linie, daß er Il Principe verstanden und seine politische PR entsprechend angepaßt hat.
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Also will das RKI und die Bundesregierung nun das alle die können zuhause arbeiten, oder nicht? Oder ist Dir das egal, weil du über mehr Fachwissen verfügst?
Es ist interessant zu sehen, wie sich jemand kindisch gegen eine Auffassung wehrt, die eine auch zeitliche Trennung der AN befürwortet um die Pandemie zu bekämpfen.
Ich kann dir echt nicht helfen junge, du bist ein Querulant, sorry.
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Der Inzidenzwert sagt überhaupt nichts zu Erkrankungen aus. Er mißt die (erkannten) Infizierten und infiziert != erkrankt
Die Inzidenz bezeichnet die relative Häufigkeit einer Erkrankung. Von daher ist infiziert = erkrankt. Was du meinst ist, dass man zwar erkrankt, aber symptomlos ist.
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/Glossar/gbe_glossar_catalog.html?nn=2370676&cms_lv2=3686288
"(engl. incidence), auch Zugang, ist neben der Prävalenz (Bestand) ein Hauptaspekt der Beschreibung und Analyse der Verbreitung von Krankheiten/Gesundheitsproblemen. Die Inzidenz beschreibt Mengen von Zugängen (Inzidenzfälle) in einen Bestand von Kranken/Betroffenen (Prävalenz). "
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Mein Gott, und was hat das jetzt alles mit HO zu tun?
Wie Spid richtig anmerkte, gibt es keine stringente Vorgaben des Gesetzgebers zum HO. Damit ist der Affe tot. Sollte dies gewünscht sein, bitte an den nächstbesten Politiker vor Ort wenden, damit hier was geändert wird, sei es auch nur die Anforderung an den Arbeitsplatz.
Aber das mimimi ist ja nicht mehr zu ertragen.
Wir könne es doch auch net ändern. Auch wenn Spid/ich und das FSM es vielleicht auch so wollen. ;)
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Der Inzidenzwert sagt überhaupt nichts zu Erkrankungen aus. Er mißt die (erkannten) Infizierten und infiziert != erkrankt
Die Inzidenz bezeichnet die relative Häufigkeit einer Erkrankung. Von daher ist infiziert = erkrankt. Was du meinst ist, dass man zwar erkrankt, aber symptomlos ist.
Nach den eigenen Definition des RKI (https://bit.ly/3uTZnLF) bezeichnet Inzidenz "Mengen von Zugängen (Inzidenzfälle) in einen Bestand von Kranken/Betroffenen (Prävalenz)." Als Inzidenzfälle "werden die Ereignisse gezählt, dass Personen in einem bestimmten Zeitraum in einer Bevölkerung vom Zustand gesund (bzw. von einer bestimmten Krankheit/Störung/Gesundheitsproblem nicht betroffen) in den Zustand krank (bzw. betroffen) wechseln." Fälle, die in die Inzidenz einfließen (https://bit.ly/3tQAPBO), sind solche, bei denen der Erregernachweis durch "Klinisches Bild von COVID-19 und labordiagnostischer Nachweis mittels Nukleinsäurenachweis oder Erregerisolierung", "labordiagnostischer Nachweis mittels Nukleinsäurenachweis oder Erregerisolierung" und "Labordiagnostischer Nachweis mittels Nukleinsäurenachweis oder Erregerisolierung" erfolgt sind. Gem. IfSG ist "Kranker eine Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist", während "Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus" ist. Während also alle Fälle, bei denen der Erregernachweis nach einer der genannten Methoden erfolgt ist, Infizierte sind, sind nur diejenigen, bei denen das klinische Bild auftritt, erkrankt. Das RKI unterscheidet auch explizit zwischen infiziert und erkrankt, so z.B. hier (https://bit.ly/3htuD04): "Schließlich gibt es vermutlich auch Ansteckungen durch Personen, die zwar infiziert und infektiös waren, aber gar nicht erkrankten (asymptomatische Übertragung)."
Wie Du ja Deinem nachträglich eingefügten Zitat selbst entnehmen kannst, kann es bei der Inzidenz sehr wohl auch um "Betroffene" gehen - auch wenn Du natürlich in Ermangelung des oben von mir aufgeführten Wissens "Kranken" fetthervorgehoben hast. Kranke werden aber nunmal nicht gemessen, sondern Infizierte. Weshalb Dein Resümee - wie so oft - Unfug ist.
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Also will das RKI und die Bundesregierung nun das alle die können zuhause arbeiten, oder nicht? Oder ist Dir das egal, weil du über mehr Fachwissen verfügst?
Es ist interessant zu sehen, wie sich jemand kindisch gegen eine Auffassung wehrt, die eine auch zeitliche Trennung der AN befürwortet um die Pandemie zu bekämpfen.
Ich kann dir echt nicht helfen junge, du bist ein Querulant, sorry.
Nö.
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Wenn zeitliche Trennung sondiert wäre, könnte man die Lebensmittelhändler auch zu einer 24h Öffnung anhalten. Tut man aber nicht. Im Gegenteil, man schränkt durch Ausgangsperre die Öffnungszeit sogar noch ein. Um Bewegung zu reduzieren.
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Wenn zeitliche Trennung sondiert wäre, könnte man die Lebensmittelhändler auch zu einer 24h Öffnung anhalten. Tut man aber nicht. Im Gegenteil, man schränkt durch Ausgangsperre die Öffnungszeit sogar noch ein. Um Bewegung zu reduzieren.
Es gibt Leute, die suchen Lösungen und es gibt welche wie dich die suchen Problem bzw. Ausreden.
Kindergarten
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Genau!
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Kranke werden aber nunmal nicht gemessen, sondern Infizierte. Weshalb Dein Resümee - wie so oft - Unfug ist.
Aus deiner Quelle:
"Schließlich gibt es vermutlich auch Ansteckungen durch Personen, die zwar infiziert und infektiös waren, aber gar nicht erkrankten (asymptomatische Übertragung). Diese Ansteckungen spielen vermutlich jedoch eine untergeordnete Rolle (77)."
Du betreibst also wieder Rosinenpicken. Die nicht Erkrankten unter den Infektionen spielen also laut RKI eine "untergeordnete Rolle".
Oder willst Du ernsthaft behaupten, eine erhöhter Inzidenzwert wird sich nicht in erhöhten Erkrankten niederschlagen? Darum ging es hier ursprünglich.
Außerdem werden Erkrankte auch gemessen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
"In Einklang mit den internationalen Standards der WHO wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. In den folgenden Darstellungen sind unter „COVID-19-Fälle“ somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst."
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Kranke werden aber nunmal nicht gemessen, sondern Infizierte. Weshalb Dein Resümee - wie so oft - Unfug ist.
Aus deiner Quelle:
"Schließlich gibt es vermutlich auch Ansteckungen durch Personen, die zwar infiziert und infektiös waren, aber gar nicht erkrankten (asymptomatische Übertragung). Diese Ansteckungen spielen vermutlich jedoch eine untergeordnete Rolle (77)."
Du betreibst also wieder Rosinenpicken. Die nicht Erkrankten unter den Infektionen spielen also laut RKI eine "untergeordnete Rolle".
Du bist wohl in Bremen zur Schule gegangen, denn ansonsten ließe sich Deine unterentwickelte Fähigkeit zum sinnverstehenden Lesen kaum erklären. Was „vermutlich“ eine untergeordnete Rolle spielt, sind Ansteckungen bei nicht erkrankten Infizierten, nicht die nicht erkrankten Infizierten selbst.
Oder willst Du ernsthaft behaupten, eine erhöhter Inzidenzwert wird sich nicht in erhöhten Erkrankten niederschlagen? Darum ging es hier ursprünglich.
Ob das so ist, kann dahingestellt bleiben. Es ging um die Widerlegung Deiner falschen Behauptung. Die ist gelungen.
Außerdem werden Erkrankte auch gemessen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
"In Einklang mit den internationalen Standards der WHO wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. In den folgenden Darstellungen sind unter „COVID-19-Fälle“ somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst."
Kranke sind auch Infizierte, nämlich Infizierte einer bestimmten Qualität. Wenn Infizierte und Infizierte einer besonderen Qualität nicht gesondert ausgewiesen werden, werden die Infizierten besonderer Qualität nicht gemessen - oder kannst Du der Darstellung entnehmen, wie viele Erkrankte unter den Fällen waren?
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Zu dem Aspekt der zeitlichen Trennung. Habt ihr dazu einen Eindruck, wie sehr dies die Belegschaft, im Vergleich zum Homeoffice, akzeptieren würde?
Aus meiner Erfahrung:
Das Corona Homeoffice wurde hier breit durch die Belegschaft angenommen, das zeigte auch eine durchgeführte Mitarbeiterbefragung.
Vor ein paar Jahren hatten wir hier die Einführung einer "erweiterten Dienstzeit", bei der bestimmte Funktionen nicht nur während der Kernzeit, sondern von 7 bis 19 Uhr besetzt werden musste. Dagegen gab es starken Widerstand bei der betroffenen Belegschaft. Auch wenn der Einzelne nur ein bis zweimal alle zwei Wochen von so einem Funktionsdienst betroffen war, wurden diese verpflichteten Früh- bzw. Spätdienste als extrem einschränkend wahrgenommen. In diesen Diensten war man überschneidend da, bei Corona müsste man ja ganz trennen.
Ich stelle mir die Durchführung mit zeitlichen Versatz auch schwierig vor. Mit Dienstzeit, Pause und wenn man zwischen den Diensten noch 10 Minuten Pause fürs Lüften ansetzt, dauert der erste Dienstblock knapp 9 Stunden, der zweite knapp 8:50 Stunden. Angenommen Block 1 fängt um 6 Uhr an, dann geht er bis 15 Uhr. Der zweite Block geht dann von 15 bis 23:50 Uhr. Damit haben schon mal alle die mit dem ÖPNV zum Dienst fahren ein Problem, da zwischen 24 und 6 Uhr das Angebot stark eingeschränkt, bzw. nicht existent ist.
Zum Vergleich: Bei Dienstgeschäften im Rahmen einer Dienstreise wäre ein Reisebeginn vor 6 Uhr oder eine Rückkehr nach 24 Uhr nicht zumutbar und man hätte Anrecht auf eine Hotelübernachtung oder falls man doch reisen will, könnte man begründungsfrei ein Taxi nutzen.
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Im Gegensatz zu einer Dienstreise ist der Weg von und zur Arbeit in erster Linie das Problem des AN - und die genannte Dienstreiseregelung gibt es nur bei AG, die sich zu einer solchen entschlossen haben.
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Natürlich hat kaum einer Lust auf die zeitliche Trennung, die bei Vollzeit selbstredend den Samstag mit beinhalten muss. Zudem ist bzw. wäre das nur ein kleiner Baustein, weit weniger wichtig als HO,etc.
Und davon ab? Virus ist nicht wichtig, weil ich um 20 Uhr RTL gucken will?
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Das Virus ist wichtig, darum geht es ja gerade.
Aber hier geht es darum abzuwägen, wie man die Trennung der Mitarbeiter umsetzt. Beides, räumliche und zeitliche Trennung gleichzeitig braucht man nicht.
Daher muss sich der AG entscheiden: Mitarbeiter ins Homeoffice oder Umstellung auf Schichtbetrieb, wie du ausführst inkl. Samstag arbeiten. Dort war mein Punkt, dass die Akzeptanz, sowohl beim AG wie bei den Mitarbeitern für Homeoffice deutlich größer ist, gegenüber der Umstellung auf einen Schichtdienst, der dann sogar über 6 Tage geht, statt die bei den meisten übliche 5-Tage-Woche.
Bei dem Homeoffice Modell sollte man auch die Mitarbeiter auffangen können, die nicht im Homeoffice arbeiten können (oder wollen). Denn wenn der Großteil im Homeoffice arbeitet, können diese Mitarbeiter ja normal in den Dienst kommen, dann entsprechend räumlich getrennt, sollten ja genug Büros frei sein.
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Diese Argumentation ignoriert real vorhandene AG mit Filialstruktur. Was bringt es, wenn in Buxtehude und Bad Reichenhall Büroräume aufgrund von Homeoffice frei wären, in der kleinen Filiale in Bad Muskau aber beide Mitarbeiter nicht in der eigenen Wohnung arbeiten (können) und deshalb auf das gemeinsame Büro beim AG angewiesen sind. Sofern man nur die Lage der Arbeitszeit einzelner AN anpaßt, bedarf es grundsätzlich keiner Beteiligung des BR und auch auf die Akzeptanz des AN kommt es grundsätzlich nicht an. Legt man Wert auf diese, sollte man dann nachdenken, ob die Akzeptanz für eine andere Verteilung der Arbeitszeit oder eine Abordnung ans andere Ende der Republik höher wäre.
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Ein Sonderfall, der dann natürlich im Einzelfall vom Arbeitgeber zu lösen ist. Bei den überwiegenden Beschäftigungsverhältnissen im ÖD dürfte es mehr als zwei Mitarbeiter an einem Standort geben.
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Inwiefern wäre das konstruiert? Oder die Diskussion auf den öD begrenzt? Und was hätten die Beschäftigungsverhältnisse damit zu tun? Und inwiefern wäre vor diesem Hintergrund die pauschale Aussage, räumliche und zeitliche Trennung gleichzeitig bräuchte man nicht, haltbar?
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Ein Sonderfall, der dann natürlich im Einzelfall vom Arbeitgeber zu lösen ist. Bei den überwiegenden Beschäftigungsverhältnissen im ÖD dürfte es mehr als zwei Mitarbeiter an einem Standort geben.
Genau dafür ist der Vorschlag doch, die Flexibilität im Einzelfall AUCH durch zeitliche Trennung in den Blick zu nehmen. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich verstehe jetzt nicht, welche Probleme man damit hat, so etwas AUCH und ERGÄNZEND zu anderen Maßnahmen zu befürworten.
Wobei das Problem jetzt wirklich nicht Corona und Arbeitszeit ist, sondern die deutsche Mentalität, sich selbst im Weg zu stehen. Probleme zu suchen statt Lösungen zu finden. In fünf Jahren spricht keiner mehr von Corona, aber diese Strukturprobleme werden immer noch da sein.
Es ist doch zum heulen mit dieser Nation.
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Inwiefern wäre das konstruiert? Oder die Diskussion auf den öD begrenzt? Und was hätten die Beschäftigungsverhältnisse damit zu tun? Und inwiefern wäre vor diesem Hintergrund die pauschale Aussage, räumliche und zeitliche Trennung gleichzeitig bräuchte man nicht, haltbar?
Inwiefern sind die Fragen relevant? In der Realität findet gerade weitflächig die räumliche Trennung (aka Homeoffice) statt. Von daher scheint erstmal pauschal die räumliche Trennung zu reichen.
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Genau dafür ist der Vorschlag doch, die Flexibilität im Einzelfall AUCH durch zeitliche Trennung in den Blick zu nehmen. Nicht mehr und nicht weniger.
Dann sind wir uns ja einig. Dort wo die räumliche Trennung nicht reicht oder nicht funktioniert kann man ja eine andere Lösung suchen. Nur sind wir jetzt schon über ein Jahr in der Pandemie und die Impfungen starten durch. Statt andere Lösungen für den Umgang mit der Arbeit für diese Pandemie zu suchen, sollte man jetzt eher die den Blick auf den Weg "zurück" richten.
Wobei das Problem jetzt wirklich nicht Corona und Arbeitszeit ist, sondern die deutsche Mentalität, sich selbst im Weg zu stehen. Probleme zu suchen statt Lösungen zu finden. In fünf Jahren spricht keiner mehr von Corona, aber diese Strukturprobleme werden immer noch da sein.
Dieses Forum hier ist oftmals ein gutes Beispiel dafür.
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Inwiefern wäre das konstruiert? Oder die Diskussion auf den öD begrenzt? Und was hätten die Beschäftigungsverhältnisse damit zu tun? Und inwiefern wäre vor diesem Hintergrund die pauschale Aussage, räumliche und zeitliche Trennung gleichzeitig bräuchte man nicht, haltbar?
Inwiefern sind die Fragen relevant? In der Realität findet gerade weitflächig die räumliche Trennung (aka Homeoffice) statt. Von daher scheint erstmal pauschal die räumliche Trennung zu reichen.
Es sind Aspekte, die Du eingebracht hast. Ich gehe zwar immer von der mangelnden Relevanz Deiner Ausführungen aus, war mir aber nicht bewußt, daß Du das ebenso siehst. Ob die räumliche Trennung nun weitflächig stattfindet oder nicht, ist für die Frage, ob Deine pauschale Aussage unhaltbar ist, nicht von Belang.
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Nur sind wir jetzt schon über ein Jahr in der Pandemie und die Impfungen starten durch. Statt andere Lösungen für den Umgang mit der Arbeit für diese Pandemie zu suchen, sollte man jetzt eher die den Blick auf den Weg "zurück" richten.
Wir reden über gesetzliche Regelgungen zur räumlichen Trennung. Abgesehen davon, das diese immer noch nicht stringent sind, "duftet" die Reglungen noch frisch. Du gehst davon aus, das HO im regulatorischen Sinne ernsthaft installiert ist?
Hierzu bitte ich das Forum ,hilfsweise die Tagespresse der letzten Monate zu lesen.
Viel schlimmer ist das diese Schnarchtassigkeit beim Gesetz und deine mangelnde Einsicht in die grundsäztliche Ausnutzung ALLER Möglichkeiten zwei Seiten einer Medaille sind.
Meine Meinung zur räumlichen und zeitlichen Trennung datiert in etwa seit dem 11. März 2020. ;)
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Inwiefern wäre das konstruiert? Oder die Diskussion auf den öD begrenzt? Und was hätten die Beschäftigungsverhältnisse damit zu tun? Und inwiefern wäre vor diesem Hintergrund die pauschale Aussage, räumliche und zeitliche Trennung gleichzeitig bräuchte man nicht, haltbar?
Inwiefern sind die Fragen relevant? In der Realität findet gerade weitflächig die räumliche Trennung (aka Homeoffice) statt. Von daher scheint erstmal pauschal die räumliche Trennung zu reichen.
Es sind Aspekte, die Du eingebracht hast. Ich gehe zwar immer von der mangelnden Relevanz Deiner Ausführungen aus, war mir aber nicht bewusst, dass Du das ebenso siehst. Ob die räumliche Trennung nun weitflächig stattfindet oder nicht, ist für die Frage, ob Deine pauschale Aussage unhaltbar ist, nicht von Belang.
Ich verstehe nun das Missverständnis. Es geht um das Wort pauschal. Aber von Anfang an:
1) konstruiert? Steht nicht im Text. Das Wort stand nur im ersten Entwurf, der keine 30 Sekunden nach abschicken geändert wurde. Scheint Dich ja richtig zu fuchsen, wenn Du anscheinend im Sekundentakt das Forum sichtest. Genieß lieber den Sonntag.
2) Auf ÖD begrenzt? Ich habe den ÖD als Beispiel gebracht. Ist das abwegig im "Forum Öffentlicher-Dienst" ?Ich kann gerne verallgemeinern: Ein AG mit 2-Personen Filialen ist meiner Kenntnis nach eher unüblich.
3) Pauschalität: Dein eingebrachter Sonderfall eines "real vorhandenen AG mit Filialstruktur" ist für eine grundsätzliche Diskussion zwischen räumlicher und zeitlicher Trennung nicht geeignet. (Mit einem AG mit Filialen in Buxtehude, Bad Reichenhall und Bad Muskau, der außerdem noch Filialen am "anderen Ende der Republik" zu haben scheint). Dort kann man, wie konstruktiv mit BAT diskutiert, eine Einzelfalllösung zwischen AN/AG finden.
Für die Masse der Bürobeschäftigten scheint in der Praxis die räumliche Trennung auszureichen. Zumindest kenne ich nur und lese in der Presse auch nur von Homeofficelösungen bei Büroarbeit. Gerne nehme ich auch Beispiele von zeitlicher Trennung entgegen.
Das Wort pauschal war vielleicht ein wenig zu verallgemeinernd. Von daher verbessere ich mich und wähle nun stattdessen das Wort grundsätzlich.
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Wir reden über gesetzliche Regelgungen zur räumlichen Trennung. Abgesehen davon, das diese immer noch nicht stringent sind, "duftet" die Reglungen noch frisch. Du gehst davon aus, das HO im regulatorischen Sinne ernsthaft installiert ist?
Nein, ich gehe nicht davon aus. Dass aktuell Homeoffice funktioniert, basiert darauf, dass im Großen und Ganzen Arbeitgeber freiwillig Homeoffice gewähren und Arbeitnehmer das Homeoffice freiwillig annehmen. Das dabei noch so einiges im Graubereich liegt ist mir klar. Hier würde ich mir auch eine Regelung wünschen. So mancher Kollege macht nun seit über einem Jahr regelmäßig Homeoffice in Form mobiler Arbeit, wobei dieser eigentlich in Form der Telearbeit erfolgen sollte.
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Du hast „konstruiert“ geschrieben. Auch nicht nur in einem Entwurf, sondern - wie Du selbst einräumst - hier im Forum. Nachträgliche Änderungen ändern daran nichts. Wenn Du nicht zu dem stehst, was Du geschrieben hast, ist das Dein Problem. Du rückst also von der Behauptung, es handele sich um einen „konstruierten Sonderfall“ ab?
Du hast kein Beispiel gebracht, sondern als Gegenrede eine behauptete Situation im öD angeführt. Selbst wenn diese pauschal zuträfe, hätte sie zur Rechtfertigung der inkriminierten Äußerung nur Relevanz, wenn die Diskussion auf den öD begrenzt wäre. Auch die neuerliche Vorbringung hilft nicht, da Deine pauschale Aussage nicht dadurch zutreffend wird, daß sie üblicherweise zuträfe.
Grundsätzlich wird die räumliche Trennung derzeit wohl dann keiner zusätzlichen zeitlichen Entzerrung bedürfen, wenn man bereit ist, die potentielle gesundheitliche Schädigung einer Vielzahl von AN durch die Beschäftigung an ungeeigneten Arbeitsplätzen inkaufzunehmen bereit ist.
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Du hast „konstruiert“ geschrieben. Auch nicht nur in einem Entwurf, sondern - wie Du selbst einräumst - hier im Forum.
Dann zitiere bitte die Stelle, wo ich das geschrieben habe.
Nachträgliche Änderungen ändern daran nichts. Wenn Du nicht zu dem stehst, was Du geschrieben hast, ist das Dein Problem. Du rückst also von der Behauptung, es handele sich um einen „konstruierten Sonderfall“ ab?
Wie Du wissen solltest, ist die Änderung von geschrieben Artikel hier im Forum auf einige Minute nach dem Klick auf "Schreiben" begrenzt. Das Nachträgliche ändern passierte damit vor Deiner Antwort. Damit ist klar, dass ich nur von einem Sonderfall gesprochen habe. Es gilt das Wort, was als permanente Version im Forum steht.
Du hast kein Beispiel gebracht, sondern als Gegenrede eine behauptete Situation im öD angeführt. Selbst wenn diese pauschal zuträfe, hätte sie zur Rechtfertigung der inkriminierten Äußerung nur Relevanz, wenn die Diskussion auf den öD begrenzt wäre.
Frage: Hat der von Dir eingebrachte Fall eine Relevanz außerhalb des ÖD? Wenn ja, kannst Du das gerne vorbringen. Ansonsten verweise ich auf meine letzte Antwort.
Auch die neuerliche Vorbringung hilft nicht, da Deine pauschale Aussage nicht dadurch zutreffend wird, daß sie üblicherweise zuträfe.
Ich habe in der neuerlichen Vorbringung die pauschale Aussage auf eine grundsätzliche Aussage abgeschwächt.
Grundsätzlich wird die räumliche Trennung derzeit wohl dann keiner zusätzlichen zeitlichen Entzerrung bedürfen, wenn man bereit ist, die potentielle gesundheitliche Schädigung einer Vielzahl von AN durch die Beschäftigung an ungeeigneten Arbeitsplätzen inkaufzunehmen bereit ist.
Inwiefern nimmt man aktuell "potenzielle gesundheitliche Schädigung einer Vielzahl von AN durch die Beschäftigung an ungeeigneten Arbeitsplätzen inkauf"? Gibt es dazu Zahlen oder Belege?
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Du hast doch nun mehrfach eingeräumt, daß Du „konstruiert“ geschrieben hast. Wozu sollte ich das noch belegen? Bist Du so unglaubwürdig, daß Du Dir selbst nicht glaubst. Jeder einzelne Fall hat eine Relevanz, da er geeignet ist, eine pauschale Aussage zu widerlegen. Deine neuerliche Vorbringung war nicht auf Deine Aussage nunmehr gänzlich anderer Natur bezogen. Ob jemand Erhebungen dazu macht, ob in der eigenen Wohnung auf ungeeigneten Sitzmöbeln an ungeeigneten Schreibmöbeln bei ungeeigneter Beleuchtung gearbeitet wird, ist mir nicht bekannt. Faktisch wird es in einem relevanten Umfang alleine schon aus Ermangelung derselben der Fall sein.
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Du hast doch nun mehrfach eingeräumt, daß Du „konstruiert“ geschrieben hast. Wozu sollte ich das noch belegen?
Du kannst es also nicht belegen.
Ich habe nur eingeräumt, das Wort in einer ca. 30 Sekunden temporär veröffentlichten Fassung genannt zu haben und es dann gelöscht zu haben, da ich es in der Form nicht meinte. Es gilt die im Forum nachlesbare Formulierung.
Jeder einzelne Fall hat eine Relevanz, da er geeignet ist, eine pauschale Aussage zu widerlegen.
Wer spricht hier noch von pauschal?
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Hast Du Belege für die eher unwahrscheinliche Annahme, daß es nicht so sei?
Also hast Du es geschrieben - so einfach ist das.
Ob noch von pauschal gesprochen werden würde, kann dahingestellt bleiben. Der Fall widerlegte Deine pauschale Aussage. Dazu war er eingebracht worden und seinen Zweck hat er erfüllt.
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ich gehe davon aus das die leute nun endlich aus dem homeoffice wieder die regulären leute die arbeiten unterstützen seit einem jAHR muessen wir fuer die se leute nitarbeiten und alles ohne pRRÄMIE ODER SONST WIE
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ich gehe davon aus das die leute nun endlich aus dem homeoffice wieder die regulären leute die arbeiten unterstützen seit einem jAHR muessen wir fuer die se leute nitarbeiten und alles ohne pRRÄMIE ODER SONST WIE
kannst du mir sAGN Wo du arbeitest ich will auch homeoffice ohneARBEiten zu nüssen.
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...Prämie kriegen doch nur die, die im HomeOffice arbeiten....im Büro arbeiten kann doch jeder 8)
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ich gehe davon aus das die leute nun endlich aus dem homeoffice wieder die regulären leute die arbeiten unterstützen seit einem jAHR muessen wir fuer die se leute nitarbeiten und alles ohne pRRÄMIE ODER SONST WIE
kannst du mir sAGN Wo du arbeitest ich will auch homeoffice ohneARBEiten zu nüssen.
K?
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... seit einem jAHR muessen wir fuer die se leute nitarbeiten...
Sei froh, dass du nit arbeiten musst ;D
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K?
Neeeee, es fehlte wahlweise an homophoben, sexistischen, antisemitischen Äusserungen. Und Ossi-Bashing.
Ansonsten gilt: Es ist interessant bei wem gibts solche Möglichkeit... Er war da richtig vorausschauend mit seinen Einzelbüros...
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ich gehe davon aus das die leute nun endlich aus dem homeoffice wieder die regulären leute die arbeiten unterstützen seit einem jAHR muessen wir fuer die se leute nitarbeiten und alles ohne pRRÄMIE ODER SONST WIE
Endlich normale Leute.
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Mhm, seit Oktober 2020 arbeite ich vollständig mit geschaffener Infrastruktur von zu Hause aus. Gerade bekomme ich den Anruf, ab Mittwoch habe ich wieder ins Büro zu kommen. Dienstag und Donnerstag habe ich eh Telearbeit. Ich habe auf die Homeoffice-Pflicht und das Recht von mir hingewiesen.
Den Amtsleiter interessiert das jedoch nicht, er will mich im Büro sehen.
Na dann auf ins Büro. Im übrigen lag meine stellvertretende SGL bis letzte Woche noch wg. Corona auf Intensiv un einige waren in Qurantäne und unsere stetig durch alle Büros laufende Reinigungskraft hat auch Corona.
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Mhm, seit Oktober 2020 arbeite ich vollständig mit geschaffener Infrastruktur von zu Hause aus. Gerade bekomme ich den Anruf, ab Mittwoch habe ich wieder ins Büro zu kommen. Dienstag und Donnerstag habe ich eh Telearbeit. Ich habe auf die Homeoffice-Pflicht und das Recht von mir hingewiesen.
Den Amtsleiter interessiert das jedoch nicht, er will mich im Büro sehen.
Na dann auf ins Büro. Im übrigen lag meine stellvertretende SGL bis letzte Woche noch wg. Corona auf Intensiv un einige waren in Qurantäne und unsere stetig durch alle Büros laufende Reinigungskraft hat auch Corona.
warum lässt du das mit dir machen?
Bis zum 30.06 kann dir dein anscheinend ja ganz toller chef schonmal garnix.
Und auch danach würde von meinem Chef gerne Gründe dafür hören warum ich mitten in einer Pandemie wieder mit 5 Leuten in einem Büro sitzen soll wenn ich seit 8 Monaten jede Arbeit in exakt der gleichen Form auch sicher von Zuhause machen kann und ich nicht geimpft bin und zur Risikogruppe gehöre.
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Warum sollte diesen Deine Präferenz für Gründe auch nur interessieren?
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Warum sollte diesen Deine Präferenz für Gründe auch nur interessieren?
;D ;D ;D ;D ;D kein Kommentar
Edit: Ist ja auch eher eine rethorische Frage. Die Gründe sind natürlich völlig bekannt. Fänd es nur lustig mitzubekommen wie gewisse Chefs sich winden um das offensichtliche hübsch zu umschreiben aka "soziales Zusammensein der Belegschaft" ;D ;D
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Nun, meine Antwort wäre simpel: Es gibt keinen Anspruch auf eine Begründung.
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Nun, meine Antwort wäre simpel: Es gibt keinen Anspruch auf eine Begründung.
Hab ich das behauptet?
Nun, ich kann leider nicht vor jeder Frage die ich meinem Chef stelle Arbeitsgesetze und Urteile durchblättern um rauszukriegen ob ich Anspruch auf die Information habe oder nicht :)
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Ja, mit unterdurchschnittlichem Wissen werde ich häufig konfrontiert - weshalb ich es ja mit meiner Antwort antizipiert und den Mangel zumindest hinsichtlich des inredestehenden Inhalts abgestellt habe.
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Ja, mit unterdurchschnittlichem Wissen werde ich häufig konfrontiert - weshalb ich es ja mit meiner Antwort antizipiert und den Mangel zumindest hinsichtlich des inredestehenden Inhalts abgestellt habe.
Ja, Chefs müssen sich tatsächlich auch mit unterdurchschnittlich Intelligenten Fragen auseinandersetzen. Schon zu viel für die armen Chefs? Och gottchen :'(
Aber keine Sorge. I learned my lesson. Und werde nun keine direkten Konversationen mehr mit meinem Chef führen ohne google bezüglich der Rechtmäßigkeit meiner Fragen zu Rate zu ziehen :)
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Nein, das Abstellen von Mängeln beim Personal ist eine Führungsaufgabe.
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Nein, das Abstellen von Mängeln beim Personal ist eine Führungsaufgabe.
ähhh ja......
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Uns wäre geholfen, wenn jemand die Mängel des Führungspersonals abstellen würde.
Aber: Wer hütet die Hüter?
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Uns wäre geholfen, wenn jemand die Mängel des Führungspersonals abstellen würde.
Aber: Wer hütet die Hüter?
Spid.
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Wie auch unsere Lokalzeitung vor Tagen festgestellt hat, gehören Corona-bedingte Regelungen zum HO SOFORT abgeschafft.
Ist bei der Infektionslage durch nichts zu rechtfertigen.
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Corona bedingte Reglungen zum HO haben sich bei uns z. T. bewährt. Sie werden auch nach der Pandemie nicht abgeschafft.
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Corona bedingte Reglungen zum HO haben sich bei uns z. T. bewährt. Sie werden auch nach der Pandemie nicht abgeschafft.
Sorry, ich meinte gesetzliche Regelungen. ;)
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Corona bedingte Reglungen zum HO haben sich bei uns z. T. bewährt. Sie werden auch nach der Pandemie nicht abgeschafft.
Bei uns haben sie sich auch bewährt. Aber es ist nicht gewünscht. Einige Kollegen haben jedoch auch Telearbeit beantragt. Aber nur für einen Tag. Mehr möchte unser Amtsleiter nicht. Offiziell dürften wir 50 % Telearbeit machen aber der Amtsleiter möchte es einheitlich im Amt haben. Nun denn, mein AG schreibt immer großzügig die Telearbeit in den Stellenbeschreibungen mit aus. Aber bis auf das Personalamt und die ADV Abteilung lassen es die Amtsleiter kaum zu.
Zu der Frage warum ich das mit mir machen lasse: Tja lohnt sich wg 3 Wochen der Aufriss? Die sind sehr nachtragend und ich laufe der Gefahr, dass der nächste Telearbeitsantrag negativ von ihm beschieden wird. Die sind sehr komisch bei uns im Amt.
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Corona bedingte Reglungen zum HO haben sich bei uns z. T. bewährt. Sie werden auch nach der Pandemie nicht abgeschafft.
Bei uns haben sie sich auch bewährt. Aber es ist nicht gewünscht. Einige Kollegen haben jedoch auch Telearbeit beantragt. Aber nur für einen Tag. Mehr möchte unser Amtsleiter nicht. Offiziell dürften wir 50 % Telearbeit machen aber der Amtsleiter möchte es einheitlich im Amt haben. Nun denn, mein AG schreibt immer großzügig die Telearbeit in den Stellenbeschreibungen mit aus. Aber bis auf das Personalamt und die ADV Abteilung lassen es die Amtsleiter kaum zu.
Zu der Frage warum ich das mit mir machen lasse: Tja lohnt sich wg 3 Wochen der Aufriss? Die sind sehr nachtragend und ich laufe der Gefahr, dass der nächste Telearbeitsantrag negativ von ihm beschieden wird. Die sind sehr komisch bei uns im Amt.
Neuen Job suchen. Kündigen. Schlechte Bewertungen im Internet verteilen. Ende.
Kontrollgeile Chefs sind das schlimmste und würde ich mir keine 3 Wochen antun. Erst recht nicht wenn diese entgegen rechtlicher Grundlagen handeln (Home Office Pflicht).
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Na kündigen schreibt sich immer so leicht. Man muss ja auch erstmal was anderes haben. Wäre ich bei meinem alten Arbeitgeber geblieben, könnte ich jetzt 4 Tage die Woche Telearbeit machen. Der hat den Sinn dahinter gesehen und spart gerade massiv an Räumlichenkeiten ein. Aber solange da der jetzige Personalchef noch ist, brauche ich nicht an die Tür klopfen, die sind nachtragend wenn man das Nest verlässt.
Mein jetziger AG schreibt Telearbeit mit 50 % aus, es scheitert an den Amtsleitern und nicht nur in meinem Amt. Die befürworten es nicht und dann ist Ende im Gelände. Aber gucken tue ich bereits.
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Na kündigen schreibt sich immer so leicht. Man muss ja auch erstmal was anderes haben. Wäre ich bei meinem alten Arbeitgeber geblieben, könnte ich jetzt 4 Tage die Woche Telearbeit machen. Der hat den Sinn dahinter gesehen und spart gerade massiv an Räumlichenkeiten ein. Aber solange da der jetzige Personalchef noch ist, brauche ich nicht an die Tür klopfen, die sind nachtragend wenn man das Nest verlässt.
Mein jetziger AG schreibt Telearbeit mit 50 % aus, es scheitert an den Amtsleitern und nicht nur in meinem Amt. Die befürworten es nicht und dann ist Ende im Gelände. Aber gucken tue ich bereits.
Kununu anonym negative Bewertung schreiben das sich nicht an die "versprechungen" der Auschreibungen gehalten wird.
Amtsleiter offen Fragen (unaufgeregt) warum etwas ausgeschrieben wurde woran sich nicht gehalten wird.
Hört doch mal auf euch ständig unterbuttern zu lassen. Wenn mir ein AG es übel nimmt das ich darauf Hinweise das er quatsch in seine Ausschreibungen schreibt...........dann würde ich bei einer eventuellen Kündigung denen keine Träne hinterherheulen.
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Mein jetziger AG schreibt Telearbeit mit 50 % aus, es scheitert an den Amtsleitern und nicht nur in meinem Amt. Die befürworten es nicht und dann ist Ende im Gelände. Aber gucken tue ich bereits.
Na dann wende dich doch an deinen Arbeitgeber und fordere diese 50% ein.
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Mein jetziger AG schreibt Telearbeit mit 50 % aus, es scheitert an den Amtsleitern und nicht nur in meinem Amt. Die befürworten es nicht und dann ist Ende im Gelände. Aber gucken tue ich bereits.
Na dann wende dich doch an deinen Arbeitgeber und fordere diese 50% ein.
Bei uns wäre es nicht möglich, daß das an irgendwelchen Amtsleitern scheitert. Ablehnen kann bei uns nur das Personalamt unter Beteiligung des Personalrates. Ist so in der Dienstvereinbarung festgelegt. Und hier rede ich nicht von Coronasonderregelungen sondern von den Regelungen ohne Corona.
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Bei uns geht es über den Amtsleiter, der das befürworten muss. Tut er das nicht, passiert damit gar nichts mehr.
Früher ging das Formular gar nicht mehr weiter. Heute wird es online gestellt aber der Amtsleiter bekommt die Mail, die er weiterleiten muss. Wenn er es tut, wird das Einverständnis unterstellt. Tja leitet er sie nicht weiter........
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Bei uns geht es über den Amtsleiter, der das befürworten muss. Tut er das nicht, passiert damit gar nichts mehr.
Früher ging das Formular gar nicht mehr weiter. Heute wird es online gestellt aber der Amtsleiter bekommt die Mail, die er weiterleiten muss. Wenn er es tut, wird das Einverständnis unterstellt. Tja leitet er sie nicht weiter........
... muss der einzelne Beschäftigte aktiv werden!