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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: tina8879 am 05.12.2019 10:28
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Hallo,
ich bin im ÖD (TV-L) in Bayern als Verwaltungsangestellte tätig.
Liegt das Kind über 12 mit Magen/Darm (Erbrechen) Zuhause, ist es hier auch so,
daß entweder Überstunden, Urlaub genommen werden muß, zur Betreuung?
Bei normalen Angestellten ist das die Regelung.
Gruß
Tina
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Einen Tag (§29 Abs. 1 lit. e) aa)) gibt es auch für ein älteres Kind, wenn es im selben Haushalt lebt und der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
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Danke :)