Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: jk133 am 15.05.2019 10:13
-
Hallo,
ich arbeite an einer Uniklinik mit Haustarif TV-L Ost. Ich habe einen Bachelorablschuss (BBA) und bin in der E5/3 eingruppiert. Ein Bachelorabschluss ist ja in aller Regel in der E9-12 eingruppiert. Sollte meine Ausbildung nicht bei der Eingruppierung berücksichtigt werden, obwohl ich "nur" als Sekretärin eingestellt bin? ???
-
FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist. Das ist bei einer Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.
-
Nein.
Ein Professor wird als Pförtner auch nicht als Professor bezahlt.
-
Tarifbeschäftigte werden nach auszuübender Tätigkeit bezahlt. Wenn die Tätigkeit Sekretärin ist, dann erhält die Dienstnehmerin auch die Bezahlung einer Sekretärin.
Warum hast du dich mit einem Bachelor-Abschluss auf diese Stelle beworben und hast dort einen Vertrag unterschrieben?
-
FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist. Das ist bei einer Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.
Es war lediglich ein Frage, da muss man nicht gleich frech werden! Grund ist, dass es hier auch Sekretärinnen mit einer E 8 oder 9 gibt oder auch Personen in einer E9 ohne Fachhochschulabschluss.
-
FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist. Das ist bei einer Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.
Es war lediglich ein Frage, da muss man nicht gleich frech werden!
Frech?
-
FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist. Das ist bei einer Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.
Es war lediglich ein Frage, da muss man nicht gleich frech werden! Grund ist, dass es hier auch Sekretärinnen mit einer E 8 oder 9 gibt oder auch Personen in einer E9 ohne Fachhochschulabschluss.
Heutzutage hat auch jede Tippse einen Bachelor...
So, das war frech.
-
FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist. Das ist bei einer Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.
Es war lediglich ein Frage, da muss man nicht gleich frech werden! Grund ist, dass es hier auch Sekretärinnen mit einer E 8 oder 9 gibt oder auch Personen in einer E9 ohne Fachhochschulabschluss.
Was stand in der Stellenanzeige drin, auf die du dich beworben hast? Was wurde im Vorstellungsgespräch bezüglich Gehalt besprochen?
-
Das würde mich auch interessieren. Man macht einen Bachelor, um dann als Sekretärin (mit Sekretärinnen-Einkommen in EG5) zu arbeiten - womöglich in der Hoffnung, aufgrund des Bachelor-Abschlusses (und weil Kollegen anders eingruppiert sind) mehr zu bekommen?!? Das klingt (ohne Details zu kennen) mindestens naiv.
-
Hallo,
zu der Aussage `Tarifbeschäftigte werden nach auszuübender Tätigkeit bezahlt` hätte ich eine Frage: als angestellter technischer Mitarbeiter und gelernter Chemielaborant stecke ich in der "E9K" und habe eine Tätigkeitsdarstellung für die E9. Warum hindert mich mein Ausbildungsberuf daran nach ausgeübter Tätigkeit bezahlt zu werden?
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
Viele Grüße
-
Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, das kann auch beinhalten, daß bei einem Tätigkeitsmerkmal Voraussetzungen in der Person bestehen, diese nicht erfüllt werden und man deshalb in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert ist. Ebenso kann der AG über die Eingruppierung irren.
-
Bei uns (Landesbehörde) haben auch viele Referatsassistentinnen mit E6 einen Magister. Das (sogar fachspezifische) Studium wird in diesen Fällen zwar als "hilfreich und nützlich", jedoch nicht als "zwingend erforderlich angesehen. In einer Stellenausschreibung für E6- Stellen wurden Bewerber mit fachspezifischem Wissen und Fertigkeiten gesucht, das "gerne aus einem Studium" stammen durfte. Haha.
Meist sind es Frauen, die sich auf solche Stellen bewerben, offensichtlich ist da ein besser verdienender Partner im Hintergrund. Oder man denkt, die schlecht bezahlte, meist befristete Stelle, könne ein Springbrett zu etwas Besserem darstellen (was meist nicht der Fall ist). Weil leben kann man von einer solchen Stelle in einer Großstadt mit Mieten, die deutschlandweit am höchsten sind, nicht.
Aber solange genügend Leute das mitmachen, wird sich nichts ändern...
-
Wir haben sogar eine promovierte Sekretärin. War leider Biologie, schwieriger Arbeitsmarkt.
-
Wir haben sogar eine promovierte Sekretärin. War leider Biologie, schwieriger Arbeitsmarkt.
DAS ist echt hart.
-
Durfte letztens von einer Doktorin der Kunstgeschichte hören, die nun eine Ausbildung bei einer großen deutschen Drogeriekette beginnt, weil nach Jahren der erfolglosen Arbeitssuche die Nerven blank liegen. Drum prüfe wer sich ewig bindet und was man studiert
-
Trotzdem ist es Scheiße, wenn qualifizierte Leute im ÖD ausgebeutet werden.
-
Inwiefern wäre derlei geschildert worden?
-
[...] Kunstgeschichte [...]
Nach Philosophie wohl das typischste Klischeefach für brotloses Studium.
-
Bei uns (Landesbehörde) haben auch viele Referatsassistentinnen mit E6 einen Magister. Das (sogar fachspezifische) Studium wird in diesen Fällen zwar als "hilfreich und nützlich", jedoch nicht als "zwingend erforderlich angesehen. In einer Stellenausschreibung für E6- Stellen wurden Bewerber mit fachspezifischem Wissen und Fertigkeiten gesucht, das "gerne aus einem Studium" stammen durfte. Haha.
Meist sind es Frauen, die sich auf solche Stellen bewerben, offensichtlich ist da ein besser verdienender Partner im Hintergrund. Oder man denkt, die schlecht bezahlte, meist befristete Stelle, könne ein Springbrett zu etwas Besserem darstellen (was meist nicht der Fall ist). Weil leben kann man von einer solchen Stelle in einer Großstadt mit Mieten, die deutschlandweit am höchsten sind, nicht.
Aber solange genügend Leute das mitmachen, wird sich nichts ändern...
Klar kann man davon Leben..... Muessen schlechter bezahlte ja auch.
-
Inwiefern wäre derlei geschildert worden?
S. mein Kommentar weiter oben: E6-Stelle, in der Ausschreibung werden fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erwartet, wörtlich: "gerne im Rahmen eines Studiums erworben". Anmerkung: die hier gefragte fachliche Qualifikation kann man i.d.R. nur im Rahmen eines (Hochschul-)Studiums erwerben. Oder man ist "sonstiger Angestellter".
-
Also wurde derlei nicht geschildert. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, wenn das eine E6 ist, ist es eine E6. Ich kann da keine Ausbeutung erkennen.
-
Inwiefern wäre derlei geschildert worden?
S. mein Kommentar weiter oben: E6-Stelle, in der Ausschreibung werden fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erwartet, wörtlich: "gerne im Rahmen eines Studiums erworben". Anmerkung: die hier gefragte fachliche Qualifikation kann man i.d.R. nur im Rahmen eines (Hochschul-)Studiums erwerben. Oder man ist "sonstiger Angestellter".
Für den Sekretär*inn*enjob ist ein extra Studium erforderlich? Ein Bachelorstudiengang "Sekretariats- und Vorzimmer Facility Management" oder so? Was es nicht alles gibt!
-
Er schrieb von "Referatsassistentinnen". Die machen vermutlich mehr als eine Sekretärin.
-
Er schrieb von "Referatsassistentinnen". Die machen vermutlich mehr als eine Sekretärin.
Daher ja auch eine E 6. Für Sekretariatsarbeiten wie Terminplanung und Schreibarbeiten wäre eine niedrigere Entgeltgruppe korrekt.
-
Die Stellen mit E6, aber "gerne Studium" waren keinen Sekretärinnenstelle. Am ehesten mit Archivtätigkeiten zu vergleichen. Wo man aber schon inhaltlich Ahnung vom Archivgut haben sollte, also nicht nur Eingangs-Nummern vergeben usw. M.E. mehr wert als E6.
@Spid: wenn ich eine E6-Tätigkeit ausschreibe, die von mir aus sogar objektiv so zu bewerten ist, und dafür aber Leute mit Fachstudium bevorzuge, weil sie schneller eingearbeitet sind und (freiwillig) genauer und gründlicher arbeiten als sie müssten, oder die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit wenig mit der im Eingruppeirungsformular zu tun hat (was ein offenes Geheimnis ist) , dann ist das m.E. nicht nur höchst unseriös, sondern Ausbeutung. Schon klar, es zählt die auszuübende Tätigkeit. Aber für mein Dafürhalten sollte der TB im ÖD schon auf die Korrektheit des AG vertrauen können. Wir sind ja nicht bei der Mafia.
-
Das Bevorzugen von besser qualifizierten Bewerbern ist also unseriös? Das ist ja eine höchst spannende Einstellung. Wer nicht seine auszuübende Tätigkeit ausübt, sondern eine andere, ist nicht nur selbst schuld, sondern legt ein abmahnwürdiges Verhalten an den Tag.
-
Da geht es um ganze Kategorien. Ich kann nicht sagen: ich stelle einen Krankenpfleger ein, berücksichtige aber nur Mediziner mit Doktortitel. Schadet ja nicht. Das ist unseriös.
-
Wenn der Mediziner die bessere Qualifikation aufweist, ist das nicht unseriös sondern Bestenauslese.
-
Wenn der Mediziner die bessere Qualifikation für die Stelle hat, muss ich eine Arztstelle ausschreiben. Und wenn ich will, dass der TB eine höhere Tätigkeit macht als die, für die er eingruppiert ist, dann ist das (versuchter) Lohn-Betrug.
Sorry. Sie werden jetzt sicher gleich ein Gegenbeispiel konstruieren;-)
-
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wenn eine auszuübende Tätigkeit zu 40% die Qualifikation eines Arztes erfordert und zu 60% die eines Krankenpflegers, ist man als Krankenpfleger eingruppiert und die Qualifikation als Arzt kann gefordert werden.
Da der AG die auszuübende Tätigkeit festlegt, ist der TB auch entsprechend eingruppiert. Mithin kann die Schilderung in keinem Fall zutreffen.
-
Dann sind also die meisten Ärzte zu hoch eingruppiert? ;-?
Spaß beiseite: so lange die Tätigkeiten sauber (als AV) voneinander abgegrenzt sind, ist das sicher korrekt. Wenn der TB aber selbst entscheiden muss, wann er welche Kenntnisse und Fertigkeiten einzusetzen hat bzw. dies nicht von Vorneherein klar ist, wird es nach der Rechtsprechung des BAG schwierig, die niedrigere Eingruppierung zu halten. Stichwort: Vorhaltung von Kenntnissen und Fertigkeiten.
-
Nein.
-
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wenn eine auszuübende Tätigkeit zu 40% die Qualifikation eines Arztes erfordert und zu 60% die eines Krankenpflegers, ist man als Krankenpfleger eingruppiert und die Qualifikation als Arzt kann gefordert werden.
Das ist so aber nicht ganz korrekt. Sofern Tätigkeiten vorliegen, die zwingend eine Ausbildung bzw. eine entsprechende Approbation als Arzt erfordern, sollte kein Beschäftigter, der diese Voraussetzung nicht erfüllt, mit diesen auszuübenden Tätigkeiten betraut werden.
Dann sind also die meisten Ärzte zu hoch eingruppiert? ;-?
Spaß beiseite: so lange die Tätigkeiten sauber (als AV) voneinander abgegrenzt sind, ist das sicher korrekt. Wenn der TB aber selbst entscheiden muss, wann er welche Kenntnisse und Fertigkeiten einzusetzen hat bzw. dies nicht von Vorneherein klar ist, wird es nach der Rechtsprechung des BAG schwierig, die niedrigere Eingruppierung zu halten. Stichwort: Vorhaltung von Kenntnissen und Fertigkeiten.
Welche Rechtsprechung ist gemeint?
-
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wenn eine auszuübende Tätigkeit zu 40% die Qualifikation eines Arztes erfordert und zu 60% die eines Krankenpflegers, ist man als Krankenpfleger eingruppiert und die Qualifikation als Arzt kann gefordert werden.
Das ist so aber nicht ganz korrekt. Sofern Tätigkeiten vorliegen, die zwingend eine Ausbildung bzw. eine entsprechende Approbation als Arzt erfordern, sollte kein Beschäftigter, der diese Voraussetzung nicht erfüllt, mit diesen auszuübenden Tätigkeiten betraut werden.
Aus tariflicher Sicht wäre das nicht zu beanstanden. Da kann eine auszuübende Tätigkeit als Arzt auch einem intelligenzgeminderten Schulabbrecher mit krankhafter Neigung zur physischen Schädigung von Menschen übertragen werden. Er wäre halt in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert.
-
Ich habe einen Bachelorablschuss (BBA) und bin in der E5/3 eingruppiert. [...] ich "nur" als Sekretärin eingestellt bin? ???
Off topic: Genau darum ärgern mich diese ganzen Gender Pay Gap Meldungen so sehr. Frauen werden nicht benachteiligt, sondern benachteiligen sich selbst. Vehement wird in qualifikationsunangemessene Jobs gedrängt und hinterher wird sich über die Ungerechtigkeit beklagt.
Erinnert mich auch an ein früheres Gespräch mit Abteilungskolleg'Innen (nicht öD). Keine einzige der Damen hat ihr Gehalt verhandelt und alle waren überrascht, dass die Jungs die Höhe des Gehalts ansprachen und somit auch mehr bekamen als sie.
-
Aus tariflicher Sicht wäre das nicht zu beanstanden. Da kann eine auszuübende Tätigkeit als Arzt auch einem intelligenzgeminderten Schulabbrecher mit krankhafter Neigung zur physischen Schädigung von Menschen übertragen werden. Er wäre halt in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert.
Mir ist schon klar, wie das tariflich laufen würde...nur: wenn jemand zu 40% seiner auszuübenden Tätigkeiten Menschen chirugisch aufschneidet und wieder zusammen näht und die restlichen 60% als Hausmeister beschäftigt ist, sollte er dennoch die ärztliche Ausbildung haben.
Off topic: Genau darum ärgern mich diese ganzen Gender Pay Gap Meldungen so sehr. Frauen werden nicht benachteiligt, sondern benachteiligen sich selbst. Vehement wird in qualifikationsunangemessene Jobs gedrängt und hinterher wird sich über die Ungerechtigkeit beklagt.
Erinnert mich auch an ein früheres Gespräch mit Abteilungskolleg'Innen (nicht öD). Keine einzige der Damen hat ihr Gehalt verhandelt und alle waren überrascht, dass die Jungs die Höhe des Gehalts ansprachen und somit auch mehr bekamen als sie.
Das Phänomen ist allerdings schon länger bekannt.
-
..., und dafür aber Leute mit Fachstudium bevorzuge, weil sie schneller eingearbeitet sind und (freiwillig) genauer und gründlicher arbeiten als sie müssten,......
Ui, das ist aber eine böse Unterstellung, da ist wohl jemand der Meinung, nur wer ein Studium vorzuweisen hat, scheint ordentlich zu arbeiten..... Niemand wird gezwungen, sich auf so eine Stelle zu bewerben und wenn man schlau ist (was so sein muss, weil man ja studiert hat und somit ja gefühlt per se genauer und gründlicher arbeiten kann als jemand der "nur" eine Ausbildung hat), sollte man in der Lage sein, dank Google heraus finden zu können, wie die in der Ausschreibung genannte Eingruppierung sich auf dem Konto niederschlägt.
P.S.: Ich mag keine Menschen, die glauben, nur aufgrund der Tatsache, dass sie ein Studium absolviert haben, seien sie was Besseres als andere, und vor allem das Vorurteil schüren, sie seien deshalb intelligenter. Es gibt im Forum reihenweise "Studierte", die nicht mal in der Lage sind, drei fehlerfreie Sätze zu schreiben, soviel also dazu.
-
Welche Rechtsprechung ist gemeint?
https://www.seminare-krasemann.de/wp-content/uploads/2016/02/BAG-Rechtsprechung-Arbeitsvorgang.pdf
"BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 485/13
Orientierungssatz:
1. Bei der Bestimmung eines Arbeitsvorgangs im tariflichen Sinne können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden. Einer Zusammenfassung von Einzeltätigkeiten und Arbeitsschritten, die theoretisch gesondert tariflich unterschiedlich bewertet werden können, steht dem nicht entgegen. Sie ist aber nicht möglich, wenn die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein tatsächlich organisatorisch voneinander getrennt sind. Die bloße Möglichkeit hierzu reicht nicht aus.
2. Eine tatsächliche organisatorische Trennung liegt nicht vor, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen - tariflich bedeutsamen - Schwierigkeitsgrad die Tätigkeit aufweist.
3. Die tarifliche Bewertung erfolgt im Anschluss an die Bestimmung der Arbeitsvorgänge und bezieht sich jeweils auf einen Arbeitsvorgang im Ganzen."
Hypothetischer Fall:
Notarzt bei einer öffentlichen Veranstaltung, der zu 60% von mir aus Schürfwunden mit Desinfektion und Pflaster versorgt. Das kann ein Sanitäter auch. Dennoch muss der Behandelnde das Wissen vorhalten, was zu tun ist, wenn mehr als eine Schürfwunde vorliegt, zumal wenn er alleine arbeitet und "schwierigere" Fälle nicht abgeben kann. Man darf also hier nicht "leichte" und "schwierige" Fälle aufspalten, da diese von vorneherein nicht unterscheidbar und organisatorisch nicht voneinander getrennt.
-
Das ist so zutreffend wie es die angezweifelte Behauptung nicht belegt.
-
Aus einer aktuellen Ausschreibung einer großen, hessischen (Fach)Hochschule
Ihr Profil:
abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder
Verwaltungsbereich oder mit Bachelor-Abschluss;
Bereitschaft zur Einarbeitung in die Software "Antrago";
mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung, idealerweise Erfahrungen im Hochschulbetrieb;
Sicherer Umgang mit MX Office;
sorgfältige, termingerechte Arbeitsweise, Verlässlichkeit und Organisationsgeschick;
Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, gute Kenntnisse in Englisch;
Teamgeist und freundliche Umgangsformen.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TV-Hessen.
Gruselig, aber scheinbar kommen trotzdem Bewerbungen...
-
Gruselig,
Nee finde ich nicht, ne Ausschreibung kann doch immer ein wünsch dir was sein. (Solang es gewünscht wird und nicht gefordert
aber scheinbar kommen trotzdem Bewerbungen...
das ist grusselig, wenn Bsc Menschen die Stelle nehmen, denn dann haben die für nix studiert.
Aber andererseits, da ja eigentlich jeder heute studiert, ist es dann auch egal.
-
das ist grusselig, wenn Bsc Menschen die Stelle nehmen, denn dann haben die für nix studiert.
Aber andererseits, da ja eigentlich jeder heute studiert, ist es dann auch egal.
Ich finde das ehrlich gesagt gar nicht so schlimm. Es gibt BSc - Leute, denen eine BSc-Tätigkeit nicht unbedingt liegt, sie machen lieber Tätigkeiten auf Berufsausbildungsnieveau und sind glücklich. Von daher kann man den um eine Ebene Überqualifizierten durchaus die Möglichkeit geben.
P.S. Es gibt auch Abiturienten, die lieber eine Berufsausbildung machen statt zu studieren ;)
-
das ist grusselig, wenn Bsc Menschen die Stelle nehmen, denn dann haben die für nix studiert.
Aber andererseits, da ja eigentlich jeder heute studiert, ist es dann auch egal.
Ich finde das ehrlich gesagt gar nicht so schlimm. Es gibt BSc - Leute, denen eine BSc-Tätigkeit nicht unbedingt liegt, sie machen lieber Tätigkeiten auf Berufsausbildungsnieveau und sind glücklich. Von daher kann man den um eine Ebene Überqualifizierten durchaus die Möglichkeit geben.
Klar, habe ich auch kein Problem mit, schade nur, dass sie zur Selbstverwirklichung ein teures Studium benötigten.
Ich habe meinen Studenten in den ersten beiden Semestern versucht dies klar zu machen.
P.S. Es gibt auch Abiturienten, die lieber eine Berufsausbildung machen statt zu studieren ;)
Ist ja auch kein Widerspruch in sich, es gibt ja Ausbildungsberufe, die nehmen nur Abiturenten
-
Der Normalfall ist wohl eher ein Bachelor mit Sekretärin.... :)
-
Aus einer aktuellen Ausschreibung einer großen, hessischen (Fach)Hochschule
Ihr Profil:
abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder
Verwaltungsbereich oder mit Bachelor-Abschluss;
Bereitschaft zur Einarbeitung in die Software "Antrago";
mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung, idealerweise Erfahrungen im Hochschulbetrieb;
Sicherer Umgang mit MX Office;
sorgfältige, termingerechte Arbeitsweise, Verlässlichkeit und Organisationsgeschick;
Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, gute Kenntnisse in Englisch;
Teamgeist und freundliche Umgangsformen.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TV-Hessen.
Gruselig, aber scheinbar kommen trotzdem Bewerbungen...
"Jeden Morgen steht ein anderer Dummer auf"
Vergleichbar gruselig ist im Übrigen die grassierende Falschverwendung von "scheinbar" und "anscheinend". ;)
-
Aus einer aktuellen Ausschreibung einer großen, hessischen (Fach)Hochschule
Ihr Profil:
abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder
Verwaltungsbereich oder mit Bachelor-Abschluss;
Bereitschaft zur Einarbeitung in die Software "Antrago";
mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung, idealerweise Erfahrungen im Hochschulbetrieb;
Sicherer Umgang mit MX Office;
sorgfältige, termingerechte Arbeitsweise, Verlässlichkeit und Organisationsgeschick;
Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, gute Kenntnisse in Englisch;
Teamgeist und freundliche Umgangsformen.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TV-Hessen.
Gruselig, aber scheinbar kommen trotzdem Bewerbungen...
Tja, Sprache schleift sich ab und wird immer unpräziser.
"Jeden Morgen steht ein anderer Dummer auf"
Vergleichbar gruselig ist im Übrigen die grassierende Falschverwendung von "scheinbar" und "anscheinend". ;)
-
Aus einer aktuellen Ausschreibung einer großen, hessischen (Fach)Hochschule
Ihr Profil:
abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder
Verwaltungsbereich oder mit Bachelor-Abschluss;
Bereitschaft zur Einarbeitung in die Software "Antrago";
mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung, idealerweise Erfahrungen im Hochschulbetrieb;
Sicherer Umgang mit MX Office;
sorgfältige, termingerechte Arbeitsweise, Verlässlichkeit und Organisationsgeschick;
Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, gute Kenntnisse in Englisch;
Teamgeist und freundliche Umgangsformen.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TV-Hessen.
Gruselig, aber scheinbar kommen trotzdem Bewerbungen...
Tja, Sprache schleift sich ab und wird immer unpräziser.
"Jeden Morgen steht ein anderer Dummer auf"
Vergleichbar gruselig ist im Übrigen die grassierende Falschverwendung von "scheinbar" und "anscheinend". ;)
Ich bin strikt gegen eine "CapitalBra-lisierung" der Gesellschaft ;)
-
Aus einer aktuellen Ausschreibung einer großen, hessischen (Fach)Hochschule
Ihr Profil:
abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder
Verwaltungsbereich oder mit Bachelor-Abschluss;
Bereitschaft zur Einarbeitung in die Software "Antrago";
mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung, idealerweise Erfahrungen im Hochschulbetrieb;
Sicherer Umgang mit MX Office;
sorgfältige, termingerechte Arbeitsweise, Verlässlichkeit und Organisationsgeschick;
Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, gute Kenntnisse in Englisch;
Teamgeist und freundliche Umgangsformen.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TV-Hessen.
Gruselig, aber scheinbar kommen trotzdem Bewerbungen...
Tja, Sprache schleift sich ab und wird immer unpräziser.
"Jeden Morgen steht ein anderer Dummer auf"
Vergleichbar gruselig ist im Übrigen die grassierende Falschverwendung von "scheinbar" und "anscheinend". ;)
Autsch da sind mir die quotes ausgerutscht. Dafür möchte ich mich entschuldigen.
Am besten nicht mehr mit dem Handy schreiben 8)