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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Stefan35347 am 25.03.2022 11:20

Titel: Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: Stefan35347 am 25.03.2022 11:20
Müsste die von Bundesarbeitsminister Heil vorgesehene Besserstellung von Erwerbsunfähigkeitsrentnern nicht auch auf dienstunfähige Beamte übertragen werden? (zB Hochrechnung bis zum 62. Lebensjahr statt bis zum 60. Lebensjahr?)
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: McOldie am 25.03.2022 11:34
Warum sollte hier eine Gleichschaltung erfolgen? Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Rechtsbereiche. Zudem liegt die Regelungskompetenz bei den einzelnen Bundesländern.
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: Lars73 am 25.03.2022 11:52
Wenn gewünscht kann der Anspruch auf Beamte sicherlich auf das Niveau der Erwerbunfähigkeitsrente gebracht werden. Dass dürfte aber empfindliche Verluste für betroffene Beamte beinhalten.
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: McOldie am 25.03.2022 12:06
Dass dürfte aber empfindliche Verluste für betroffene Beamte beinhalten.

hier geht es um eine Besserstellung ;)
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: cyrix42 am 25.03.2022 16:16
Müsste die von Bundesarbeitsminister Heil vorgesehene Besserstellung von Erwerbsunfähigkeitsrentnern nicht auch auf dienstunfähige Beamte übertragen werden? (zB Hochrechnung bis zum 62. Lebensjahr statt bis zum 60. Lebensjahr?)

Wie schon gesagt, werden hier Äpfel mit Birnen (bzw. Erwerbs- mit Dienstunfähigkeit) verglichen. Auch gibt es keinen Grund, warum eine Regelung, die die Deutsche Rentenversicherung und die dort einzahlenden Arbeitnehmer (m/w/d) betrifft, nicht aber Beamte, nun zur Regelung eines völlig anderen Sachverhalts bei der Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit von Landes- oder Bundesbeamten herangezogen werden sollte.

Aber, wenn man schon diesen nicht zielführenden Vergleich aufmachen will, dann doch zumindest mit den richtigen Zahlenwerten. So wird derzeit das Ende der Zurechnungszeit nach Eintritt der Erwerbsminderung schrittweise auf die Regelaltersgrenze angehoben -- also deutlich über das 62. Lebensjahr hinaus. Wird in diesem Jahr die Erwerbsminderungsrente beantragt, so endet die Zurechnungszeit im Alter von 65 Jahren und 10 Monaten.

Dabei sollte man aber auch nicht vergessen, dass hierbei diese Zurechnungszeiten mit dem Durchschnittsverdienst der Person aus der Zeit seit deren 17. Geburtstag (bis auf konkret belegte beitragsfreie Zeiten wie max. 8 Jahre Schule+Studium) belegt ist, also dieser herangezogene Durchschnittsverdienst deutlich unter dem Gehalt nach einiger Zeit im Beruf liegt. So bewegt sich die durchschnittlich gezahlte Erwerbsminderungsrente etwa auf dem Grundsicherungsniveau...

Ach so, was die angesprochene Besserstellung von derzeitigen Erwerbsminderungs-Beziehern betrifft: Diese Anhebung des Endes der Zurechnungszeit 2019 geschah nur für Neu-Rentner, während sich für diejenigen, die damals schon eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, nicht geändert hatte. Dies soll nun ggf. nachgebessert werden. Hat aber natürlich auch nichts mit Beamten und deren Pensions-Höhen zu tun...
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: BAT am 25.03.2022 16:53
@cyrix, grundsätzlich d`accord.

Aber bitte nicht wieder diese interessen gesteuerten Renten auf Grundsicherungsniveau kolportieren. Millionen Haushalte bestehen nicht nur aus einer Person.
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: cyrix42 am 25.03.2022 17:08
Die Haushaltsgröße hat doch mit der Aussage, wie hoch die durchschnittlich gezahlte Erwerbsminderungsrente ist, wenig zu tun. Die Zahlen, die ich auf die Schnelle gefunden habe zur Höhe der durschnittlichen Erwerbsminderungsrente getrennt nach Frau/Mann und Ost/West für das Jahr 2020:

Frauen/Ost: 947 €/Monat
Männer/West: 932€/Monat
Männer/Ost: 844€/Monat
Frauen/West: 829€/Monat

Quelle: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII47b.pdf

Ich weiß nicht, ob du auf mehr oder minder Ein-Verdiener-Haushalte hinaus willst, in welchen der Ehepartner (m/w/d) den Hauptteil des Haushaltseinkommens stemmt, während die zweite Person maximal einen Nebenverdienst erwirtschaftet (und sich sonst um den Haushalt/ die Kinder / whatever kümmert). Aber in obige Statistik gehen alle ein, sofern sie eben die 5 Jahre Versicherungszeiten (und 3 in den letzten 5 Jahren) zusammenbekommen. Konkret schließt das die nicht erwerbstätigen Hausfrauen und -männer ja sogar aus der Statistik aus...

Und die ausgezalten Beträge stimmen nun einmal von der Höhe her recht gut mit der Grundsicherung (inkl. Miete und Heizkostenzuschuss) für Singles überein. Warum also den Vergleich nicht ziehen?
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: BAT am 25.03.2022 17:13
Es ist schlicht falsch, aus einer Rentenzahlung, egal welche, autoamtisch Verbindung zu Grundsicherung und damit Armut zu ziehen. Dafür sind die Haushalte - und vor allem deren Einkünfte und Ausgaben - zu divers.

Auskömmliche Renten sind für die Zukunft in der Fläche definitv ausgeschlossen. So etwas muss kommuniziert werden.
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: cyrix42 am 25.03.2022 17:24
Es ist schlicht falsch, aus einer Rentenzahlung, egal welche, autoamtisch Verbindung zu Grundsicherung und damit Armut zu ziehen. Dafür sind die Haushalte - und vor allem deren Einkünfte und Ausgaben - zu divers.

Die sonstigen Einkünfte oder Ausgaben des Haushalts wurden doch nirgends angesprochen. Natürlich bewegt sich die hier genannten Durchschnitts-Rentenzahlungen ziemlich auf dem Niveau dessen, was auch in der Grundsicherung für einen Single-Haushalt zur Verfügung steht. Da kannst du dich auch auf den Kopf stellen, das ändert nichts daran. Es ist ein Vergleich zweier Zahlenwerte, nicht mehr und nicht weniger.

Niemand hat hier behauptet, dass ein Bezieher einer Erwerbsminderungsrente ggf. nicht auch noch andere Einkünfte z.B. aus Vermögen oder Mietzahlungen haben kann. Das tut aber eben gerade nichts zur Sache, weil dies auf den Fakt, dass die genannten Beträge von Durchschnitts-Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung ähnliche Höhen haben, keinerlei Auswirkung hat.
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: BAT am 28.03.2022 08:54
Die Grundsicherung ist kein Fixum, allein daher ist ein Vergleich sehr liquide.  ;)
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: Organisator am 28.03.2022 10:09
Auskömmliche Renten sind für die Zukunft in der Fläche definitv ausgeschlossen. So etwas muss kommuniziert werden.

Wenn man von einem durchschnittlichen Einkommen und einer Erwerbsbiographie von 40 Jahren ausgeht ist allein die gesetzliche Rente durchaus auskömmlich. Woraus schließt du, dass das definitiv ausgeschlossen sei?
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2022 10:14
Auskömmliche Renten sind für die Zukunft in der Fläche definitv ausgeschlossen. So etwas muss kommuniziert werden.

Wenn man von einem durchschnittlichen Einkommen und einer Erwerbsbiographie von 40 Jahren ausgeht ist allein die gesetzliche Rente durchaus auskömmlich. Woraus schließt du, dass das definitiv ausgeschlossen sei?
40 Jahre Durchschnittseinkommen heißt doch 40 Rentenpunkte, oder?
Also 40x34,19 = 1367,6€ Rente. Brutto
Oder habe ich da was vergessen?
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: BAT am 28.03.2022 10:15
Weil in deinem Beispiel schon über 100 Milliarden Steuerzuschuss drin ist. Das trägt sich auch in deinem Beispiel nicht selbst. Zumal mir nicht bekannt wäre, dass man vor 60 in Rente gehen kann. Wir müssen in ein Basisrentensystem wechseln und die Steuern da mal fast ganz raus lassen.
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: Organisator am 28.03.2022 10:19
40 Jahre Durchschnittseinkommen heißt doch 40 Rentenpunkte, oder?
Also 40x34,19 = 1367,6€ Rente. Brutto
Oder habe ich da was vergessen?
Eigentlich nur den aktuellen Rentenwert von 36,02 € ab 01.07.2022 ;)
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: Organisator am 28.03.2022 10:22
Weil in deinem Beispiel schon über 100 Milliarden Steuerzuschuss drin ist. Das trägt sich auch in deinem Beispiel nicht selbst. Zumal mir nicht bekannt wäre, dass man vor 60 in Rente gehen kann. Wir müssen in ein Basisrentensystem wechseln und die Steuern da mal fast ganz raus lassen.
Das würde sich tragen, wenn man nur die Rentenleistungen wegen Alters berücksichtigt. Da es darüber hinaus noch weitere Leistungen (z.B. medizinische und berufliche Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten) und versicherungsfremde Leistungen (z.B. Berücksichtigung von Kindererziehung, Höherbewertung von Zeiten der Berufsausbildung / Arbeitslosigkeit) gibt, bedarf es - politisch motiviert - entsprechender Steuerzuschüsse.

Wenn man die Biograpie auf 45 bzw. 47 Jahre verlängert, wirds natürlich noch auskömmlicher.
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: BAT am 28.03.2022 10:32
Eben, würde. Es trägt sich bereits heute nicht selbst. Und ich spreche von der Zukunft. Und die von einem Beitragszahler zu versorgenden Renten werden noch mehr.
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2022 10:41
Wenn man die Biograpie auf 45 bzw. 47 Jahre verlängert, wirds natürlich noch auskömmlicher.
47 *36,02 = 1692,94 brutto 20315€ = ~1400-1500 Netto?
 Stimmt verdammt auskömmlich für jemanden der Lebenslang Durchschnittseinkommen (3242 *12 € Brutto = 38904€) hatte. Sprich ~EG4/EG5 sprich ~2000€ Netto

Dürften für einen dauerhaft Vollzeit arbeitenden Durchschnittseinkommenbezieher somit rund 500€ Netto mehr sein, als für jemand, der nie was eingezahlt hat sein.

Da weiß man was man hat.....
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2022 10:43
Eben, würde. Es trägt sich bereits heute nicht selbst. Und ich spreche von der Zukunft. Und die von einem Beitragszahler zu versorgenden Renten werden noch mehr.
Nicht wenn wir wieder mehr Erwerbstätige ins Land locken, die bei uns T-Shirts nähen, das essen vor die Tür stellen  etc.  8)
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: Kaiser80 am 28.03.2022 11:38
Nicht wenn wir wieder mehr Erwerbstätige ins Land locken, die bei uns T-Shirts nähen, ...
Und nicht nur in/nach Burladingen!!!
Titel: Antw:Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2022 11:44
Nicht wenn wir wieder mehr Erwerbstätige ins Land locken, die bei uns T-Shirts nähen, ...
Und nicht nur in/nach Burladingen!!!
Ja, ein Wunderknabe der Herr Grupp.