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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Eukalyptus am 25.11.2018 22:52
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Folgender Fall:
Kindergärtnerin ist bisher nicht als Kindergärtnerin (bzw. Erzieherin) eingruppiert, sondern in einer niedrigeren Tätigkeit bzw. niedrigeren Ausbildung. Dies führt dazu dass sie nicht nach TVöD SuE 8a bezahlt wird.
Sie ist als Erzieherin ausgebildet und führt auch eine entsprechende Tätigkeit aus, nach meiner Bewertung als Laie dürfte also die 8a gerechtfertigt sein. Es handelt sich um einen städtischen Träger.
1.) Ist eine Einstufung nach 8a tatsächlich der Normalfall für Erzieher, und eine niedrigere Einstufung somit falsch?
2.) Was nun: Schriftliche Aufforderung (ein, zwei Zeilen..?), sie entsprechend ihrer seit mehreren Jahren ausgeübten Tätigkeit als Erzieherin einzugruppieren, ggf. unter Verwendung der Formulierung "rückwirkend", und dann abwarten was passiert?
3.) Ich vermute, dass die tarifliche Ausschlussfrist von einem halben Jahr gilt, oder wie weit ist rückwirkende Zahlung möglich?
4.) Selbst wenn nur ein halbes Jahr nachgezahlt werden sollte, wird doch hoffentlich mit der rückwirkenden neuen Eingruppierung die Erfahrungsstufe entsprechend der tatsächlichen Tätigkeitsdauer als Erzieherin so hoch gesetzt, dass die gesamte Berufserfahrung als Erzieherin berücksichtigt wird?
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TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Ein Eingruppierungsirrtum ist rückwirkend zu korrigieren, daraus entstehende Ansprüche unterliegen hingegen der tariflichen Ausschlußfrist.
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Es wäre dann die entsprechende Bezahlung schriftlich zu fordern. Entgeltgruppe X und Stufe Y.
Wie ist denn die aktuelle Entgeltgruppe. Seit wann dort mit der Tätigkeit beschäftigt und wurden bei Überleitung eventuell nötige Anträge gestellt?
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TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.
Das widerspricht sich doch?
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TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.
Das widerspricht sich doch?
Da kann man nur hoffen, dass das HR nicht für Human Resources steht.
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TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.
Das widerspricht sich doch?
Nein.
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War ja zum Glück nur ne Frage... ;D
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TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.
Das widerspricht sich doch?
Wenn du irgendwo als Busfahrer eingestellt wirst ist das deine auszuübende Tätigkeit. Wenn du dort ständig nur den Hof kehrst, ist das deine ausgeübte Tätigkeit. Bezahlt wirst du trotzdem wie ein Busfahrer.
Muss man sehr genau drauf achten, habe ich gelernt ;)
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TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.
Das widerspricht sich doch?
Wenn du irgendwo als Busfahrer eingestellt wirst ist das deine auszuübende Tätigkeit. Wenn du dort ständig nur den Hof kehrst, ist das deine ausgeübte Tätigkeit. Bezahlt wirst du trotzdem wie ein Busfahrer.
Muss man sehr genau drauf achten, habe ich gelernt ;)
Das erklärt es ganz gut- danke!