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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Hanibal am 25.10.2022 19:02

Titel: Kampf der Stufe
Beitrag von: Hanibal am 25.10.2022 19:02
Hallo Zusammen,

ich bin total verärgert. Komme aus der Wirtschaft (26 Jahre Berufserfahrung). Ich wurde in Stufe 1 eingruppiert. Mir wurde keine Zeiten angerechnet. Auf förderliche Zeiten habe ich hingewiesen. Abgelehnt. Nun habe ich mein Zeugnis von meinem letzten AG nachgereicht. Wieder abgelehnt. Begründung: die Tätigkeit, Wissen und Können , Erfahrungen müssen konkret für die neue Tätigkeit erforderlich sein und diese prägen.

Aufgabenschwerpunkte meiner jetztigen Tätigkeit:
Haushaltsführung, Protokollfürhung, Statistiken, Prozessoptimierungen, Zuarbeit Sicherheits, Gefahrstoff, Datenschutz,Personalmangement

Klar ich komme aus der Wirtschaft, aber in meinen Zeugnis steht:
Protokollprüfungen
diverse Statistiken über Excel und EPR Programm
Prozessoptimierungen

Dennoch wird abgelehnt.

Kann mir dies einer erklären, damit ich das verstehe?

Vielen Dank.

Bin sehr frustriert.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: teclis22 am 25.10.2022 19:09
Ich vermute man hat dich über den Tisch gezogen. Alle Informationen waren vorher vorhanden um dir eine ggf. unverbindliche Mitteilung gebenz zu können, in welche Stufe du kommst. Man hat dir wohl so was gesagt wie: Stufen werden im  nachhinein festgelegt.
Daher haben Sie dich nun auf der S1. Förderliche Zeiten können nur zum Einstellungszeitpunkt anerkannt werden. Hinterher geht nix mehr.
Ich persönliche würde wohl schon gleich anfangen wieder nach neuen Stellen zu schauen.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: Hanibal am 25.10.2022 19:11
Können Sie mich bitte einmal per PN anschreiben. Ich kann Sie leider nicht anschreiben. Vielen Dank
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: JesuisSVA am 25.10.2022 19:21
Einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgesetzt wird. Derlei wurde nicht geschildert. Einschlägige Berufserfahrung liegt somit nicht vor. Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt ein Personalgewinnungsproblem voraus. Ein solches liegt spätestens mit Besetzung der Stelle nicht mehr vor. Die Berücksichtigung hätte vor Vertragsschluss verhandelt werden müssen. Das Verhandeln des Entgelts vor Vertragsschluss dürfte in der Privatwirtschaft nun auch kein ungewöhnliches Phänomen sein, weshalb sich die Verärgerung nicht nachvollziehen lässt, es sei denn, Du ärgerst Dich über Dich selbst.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: Hanibal am 25.10.2022 19:27
Genau so isses. Es wurde mir gesagt, dass erst nach Vertragsabschluss die Stufe ermittelt werden kann. Damals war man optimistisch.

Verstehe ich es dann so, dass man generell wenn man eine neue Tätigekteit in TV-L annimmt die diese nicht komplett gleich ist , immer in Stufe I kommt? Kann dies denn richtig sein?

Eine Stufe 2 hätte ich zumindest erwartet.

Wieso wird z.B. eine Prozessoptimierung nicht anerkannt (keine einschläge Berufserfahrung)? Weil ich aus der Wirtschaft komme?

Also bleibt mir im Grund nur eine Kündigung in der Probezeit und der Wechsel zu einem anderen AG.

Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: E15TVL am 25.10.2022 19:36
Das, was du 26 Jahre vorher gemacht hast, ist eben keine einschlägige Berufserfahrung. Also Stufe 1! Allerdings hättest du vor Vertragsabschluss deine Erfahrung als „förderliche Zeiten“ verhandeln können… damit wäre auch eine höhere Stufe möglich gewesen. Hat SVA aber schon ausführlich dargelegt.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: JesuisSVA am 25.10.2022 19:39
Die Prämisse, man würde generell nur in Stufe 1 eingestellt, wenn die vorherige Tätigkeit nicht unverändert fortgeführt würde, ist falsch. Es besteht dann lediglich kein Anspruch auf eine höhere Stufe, denn der besteht lediglich bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren auf Einstellung in Stufe 2 oder 3. Förderliche Zeiten hingegen kann der Arbeitgeber berücksichtigen, wenn ein Personalbedarfsdeckungsproblem vorliegt. Da ein solches besteht, wenn derjenige, der sich im Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt hat, nicht für die Stufe, auf die Anspruch besteht, kommt, kann diese Anerkennung verhandelt werden, aber eben nur solange, wie das Personalbedarfsdeckungsproblem besteht. Das ist doch nicht anders als in der Privatwirtschaft, wo der Arbeitgeber ja auch nicht nochmal 5k p.a. drauflegt, wenn Du gerade für 60k p.a. unterschrieben hast.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: Hanibal am 25.10.2022 19:40
o.k. verstanden

Warum zählt Prozessoptmierung Zeugnis nicht als einschlägige Erfahrung , wenn es so in der Stellenanzeige steht? Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen?

Gibt es eine Möglichkeit schneller in eine höhere Stufe zu kommen, als der Bekannte? 1 Jahr Stufe 1, 2 Jahre Stufe 2 usw.

Vielen Dank nochmals.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: JesuisSVA am 25.10.2022 19:47
Gem. Deiner Sachverhaltsschilderung ist „Prozessoptimierung“ doch nur ein Aspekt von vielen der derzeitigen Tätigkeit. Wie sollte es sich dann bei Berufserfahrung in „Prozessoptimierung“ dann um einschlägige Berufserfahrung handeln? Diese ist auf die Gesamttätigkeit bezogen.

Die Stufenlaufzeit kann erst ab Stufe 3 verkürzt werden.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: E15TVL am 25.10.2022 19:49
Mit deiner in den Raum geworfenen Kündigung könnte aber 16.5 TV-L möglich sein und somit ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt (Stichwort „Bindung von qualifizierten Fachkräften“)?!

Und Prozessoptmierung ist doch einfach nur ein Schlagwort, das nichts über den genauen Inhalt (welche Prozesse?) preisgibt. An sowas scheitern regelmäßig auch Personen, die mal „Sysadministration“ gemacht haben - nichtssagend.
Übrigens ist es Wurscht, was in der Stellenanzeige steht oder stand.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: Hanibal am 25.10.2022 19:55
Mir ist nur aufgefallen , dass ich 3 Punkte der Aufgaben erfülle gemäss meines Zeugnisses. Dies war mir unverständlich mit der einschlägigen Berufserfahrung.

Da ich kein Berufsanfänger bin , hätte ich zumindest die 2 erwartet.

Denke das Ganze hat auch ein wenig was mit wollen zu tuen

Dumm gelaufen :(
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: clarion am 25.10.2022 20:09
Genauso, das hat mit Wollen zu tun. Und wer derartig mit Dir umspringt, hat Dich eigentlich auch nicht verdient, oder?
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: JC83 am 26.10.2022 07:56
Mir ist nur aufgefallen , dass ich 3 Punkte der Aufgaben erfülle gemäss meines Zeugnisses. Dies war mir unverständlich mit der einschlägigen Berufserfahrung.

Da ich kein Berufsanfänger bin , hätte ich zumindest die 2 erwartet.

Denke das Ganze hat auch ein wenig was mit wollen zu tuen

Dumm gelaufen :(

Darf ich fragen, welche Entgeltgruppe?
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: Hanibal am 26.10.2022 08:05
9
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: JC83 am 26.10.2022 08:14
9

Wie die Forums-KI antworten würde:

Es existiert keine Entgeltgruppe 9 im TV-L ;)
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: Albeles am 26.10.2022 09:20
Was hindert einem daran sich einen neuen AG zu suchen, wenn man so unzufrieden ist?
Entweder passt einem das Entgelt oder nicht. Alles abwägen und dann entscheiden....zu den Regularien wurde ja alles von meinen Vorrednern dargelegt. Jetzt ist es eine persönliche Entscheidung.
Trotzdem viel Erfolg bei der Wahl.

LG Albeles
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: WasDennNun am 26.10.2022 10:30
Also bleibt mir im Grund nur eine Kündigung in der Probezeit und der Wechsel zu einem anderen AG.
Ja! so sieht es aus, wenn die nicht ihre Arbeitskraft zu ihren Bedingung haben wollen, dann muss man sich halt jemanden suchen der sie haben will.

und das ganz kokolores von wegen und überhaupt, was die Looser von Personaler so von sich geben, geschenkt!
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: JesuisSVA am 26.10.2022 10:35
Der Threadersteller hat sein Gehalt nicht verhandelt und zu Konditionen ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen, die ihm jetzt ncht mehr passen. Wo jetzt ein Problem bei den "Personalern" liegen soll, erschließt sich mir nicht.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: GofX am 26.10.2022 11:17
Das ist doch nicht anders als in der Privatwirtschaft, wo der Arbeitgeber ja auch nicht nochmal 5k p.a. drauflegt, wenn Du gerade für 60k p.a. unterschrieben hast.

Doch, das Problem ist anders als in der Privatwirtschaft.

Beispielhafte Konversation:
AN: Ich war dumm und habe vergessen, vor der Unterschrift des Arbeitsvertrages, darauf zu bestehen, dass meine Berufserfahrung als förderliche Zeit anerkannt wird und dass ich für den Hungerlohn in Stufe 1 nicht anfange.

AG (TVÖD): Sorry, Pech gehabt, jetzt wird nicht mehr verhandelt, nä-nä-nä-nä-nä-nää, dann geh doch, tschüssi, Blödmann, man verhandelt gefälligst vorher, Idiot!

AG (Privat): Hmpf, das ist dumm gelaufen ... egal, wir finden eine Lösung ... es ist mein Geld, was ich in Dich investiere und ich kann damit machen, was ich will. Da ich Dich für den Erfolg meines Unternehmens brauche und unbedingt haben will, beiße ich in den sauren Apfel und biete Dir wenigstens eine geringe Kompensation an.

Das ist nur ein Beispiel und muss nicht in jedem Fall so laufen - aber es könnte so laufen.

Dass der ÖD nicht gerade dafür bekannt ist, flexibel auf kurzfristig entstandene Probleme zu reagieren, weiß wohl jeder hier. Da ist die Privatwirtschaft definitiv im Vorteil.

@TE, Glaube mir, eher friert die Hölle zu, als dass an dieser Situation jetzt noch einmal etwas geändert wird. Ich habe 2011 den gleichen Fehler gemacht und durfte dann in Stufe 1 anfangen. Aus heutiger Sicht (mittlerweile eine EG höher als bei Einstellung und Stufe 5) lache ich darüber.
Also, entweder Augen zu und durch oder Du suchst Dir dofort etwas Neues.
Viel Erfolg!
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: TVWaldschrat am 26.10.2022 11:23
Die Prämisse, man würde generell nur in Stufe 1 eingestellt, wenn die vorherige Tätigkeit nicht unverändert fortgeführt würde, ist falsch. Es besteht dann lediglich kein Anspruch auf eine höhere Stufe, denn der besteht lediglich bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren auf Einstellung in Stufe 2 oder 3. Förderliche Zeiten hingegen kann der Arbeitgeber berücksichtigen, wenn ein Personalbedarfsdeckungsproblem vorliegt. Da ein solches besteht, wenn derjenige, der sich im Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt hat, nicht für die Stufe, auf die Anspruch besteht, kommt, kann diese Anerkennung verhandelt werden, aber eben nur solange, wie das Personalbedarfsdeckungsproblem besteht. Das ist doch nicht anders als in der Privatwirtschaft, wo der Arbeitgeber ja auch nicht nochmal 5k p.a. drauflegt, wenn Du gerade für 60k p.a. unterschrieben hast.

Auch das kommt regelmäßig vor, wenn die Leistung des Stelleninhabers über den erwarteten Leistungen liegt, und die Stellenmittel diese "Luft nach oben" bieten, was ebenfalls regelmäßig der Fall ist.

Gerne wird das dann genutzt um die bestandene Probezeit zu "belohnen"

Der Threadersteller hat sein Gehalt nicht verhandelt und zu Konditionen ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen, die ihm jetzt ncht mehr passen. Wo jetzt ein Problem bei den "Personalern" liegen soll, erschließt sich mir nicht.

Das ist korrekt, und der Threadersteller muss jetzt mit den Konsequenzen leben und entsprechend handeln oder für immer schweigen.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: JesuisSVA am 26.10.2022 11:32
Das ist doch nicht anders als in der Privatwirtschaft, wo der Arbeitgeber ja auch nicht nochmal 5k p.a. drauflegt, wenn Du gerade für 60k p.a. unterschrieben hast.

Doch, das Problem ist anders als in der Privatwirtschaft.

Beispielhafte Konversation:
AN: Ich war dumm und habe vergessen, vor der Unterschrift des Arbeitsvertrages, darauf zu bestehen, dass meine Berufserfahrung als förderliche Zeit anerkannt wird und dass ich für den Hungerlohn in Stufe 1 nicht anfange.

AG (TVÖD): Sorry, Pech gehabt, jetzt wird nicht mehr verhandelt, nä-nä-nä-nä-nä-nää, dann geh doch, tschüssi, Blödmann, man verhandelt gefälligst vorher, Idiot!

AG (Privat): Hmpf, das ist dumm gelaufen ... egal, wir finden eine Lösung ... es ist mein Geld, was ich in Dich investiere und ich kann damit machen, was ich will. Da ich Dich für den Erfolg meines Unternehmens brauche und unbedingt haben will, beiße ich in den sauren Apfel und biete Dir wenigstens eine geringe Kompensation an.

Das ist nur ein Beispiel und muss nicht in jedem Fall so laufen - aber es könnte so laufen.

Dass der ÖD nicht gerade dafür bekannt ist, flexibel auf kurzfristig entstandene Probleme zu reagieren, weiß wohl jeder hier. Da ist die Privatwirtschaft definitiv im Vorteil.

@TE, Glaube mir, eher friert die Hölle zu, als dass an dieser Situation jetzt noch einmal etwas geändert wird. Ich habe 2011 den gleichen Fehler gemacht und durfte dann in Stufe 1 anfangen. Aus heutiger Sicht (mittlerweile eine EG höher als bei Einstellung und Stufe 5) lache ich darüber.
Also, entweder Augen zu und durch oder Du suchst Dir dofort etwas Neues.
Viel Erfolg!

In der Konversation zwischen privatem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ginge es aber nicht um irgendwelche anrechenbare Berufserfahrung. Es ginge darum, dass man sich gerade auf 60k geeinigt hat und der Arbeitnehmer nun plötzlich mehr haben möchte, weil er meint, schlecht verhandelt zu haben. Der zeigt dem Arbeitnehmer nen Vogel und kündigt seinerseits während der Wartezeit.

Die Prämisse, man würde generell nur in Stufe 1 eingestellt, wenn die vorherige Tätigkeit nicht unverändert fortgeführt würde, ist falsch. Es besteht dann lediglich kein Anspruch auf eine höhere Stufe, denn der besteht lediglich bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren auf Einstellung in Stufe 2 oder 3. Förderliche Zeiten hingegen kann der Arbeitgeber berücksichtigen, wenn ein Personalbedarfsdeckungsproblem vorliegt. Da ein solches besteht, wenn derjenige, der sich im Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt hat, nicht für die Stufe, auf die Anspruch besteht, kommt, kann diese Anerkennung verhandelt werden, aber eben nur solange, wie das Personalbedarfsdeckungsproblem besteht. Das ist doch nicht anders als in der Privatwirtschaft, wo der Arbeitgeber ja auch nicht nochmal 5k p.a. drauflegt, wenn Du gerade für 60k p.a. unterschrieben hast.

Auch das kommt regelmäßig vor, wenn die Leistung des Stelleninhabers über den erwarteten Leistungen liegt, und die Stellenmittel diese "Luft nach oben" bieten, was ebenfalls regelmäßig der Fall ist.

Gerne wird das dann genutzt um die bestandene Probezeit zu "belohnen"


Wo wäre geschildert worden, dass der Fragesteller über den Erwartungen leistet? Er hat einfach beschissen verhandelt. Das hat im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft sehr ähnliche Konsequenzen: weniger Geld, als wenn man gut verhandelt hätte.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: GofX am 26.10.2022 11:46
In der Konversation zwischen privatem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ginge es aber nicht um irgendwelche anrechenbare Berufserfahrung. Es ginge darum, dass man sich gerade auf 60k geeinigt hat und der Arbeitnehmer nun plötzlich mehr haben möchte, weil er meint, schlecht verhandelt zu haben. Der zeigt dem Arbeitnehmer nen Vogel und kündigt seinerseits während der Wartezeit.

Ja, Du hast Recht, es ging nicht um "irgendwelche anrechenbare Berufserfahrung", sondern um die Anerkennung förderlicher Zeiten. Lies es ruhig oben nochmal nach.

Und glaube mir, diese Art der "Sperre im Kopf" und "Unmöglichkeit" existiert wirklich nur im TVÖD, weil der Tarifvertrag bzw. spätestens der übergeordnete Sachbearbeiter bzw. die übergeordnete Behörde keine flexiblen Lösungen zulassen.

In der Privatwirtschaft könnte am ersten Arbeitstag ein total neues Gehalt verhandelt werden, wenn man vorher in den Gehaltsverhandlungen Missverständnisse über den Arbeitsumfang oder die mitgebracht Berufserfahrung hatte. Versuch das mal im TVÖD und Du bist wieder bei der "Sperre im Kopf".
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: JesuisSVA am 26.10.2022 11:54
Irgendwelche anrechenbare Berufserfahrung stellt förderliche Zeiten dar. Der Einwand geht fehl.

Ob irgendwo am ersten Tag ein neues Gehalt verhandelt werden könnte, ist doch völlig egal. Welcher Arbeitgeber macht das bei irgendeinem Allerweltsarbeitnehmer? "Jungchen, wir haben uns auf 60k p.a. geeinigt. Reiß was, dann gibt´s vielleicht nen Bonus. Aber ansonsten: Vertrag ist Vertrag." So würde es laufen. Wozu braucht es eine "flexible Lösung" für jemanden, der zu blöd war, sein Gehalt zu verhandeln? Die braucht es weder hüben noch drüben.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: KingTut am 26.10.2022 12:13
In der Privatwirtschaft könnte am ersten Arbeitstag ein total neues Gehalt verhandelt werden, wenn man vorher in den Gehaltsverhandlungen Missverständnisse über den Arbeitsumfang oder die mitgebracht Berufserfahrung hatte.

Das wage ich zu bezweifeln! Wenn ein Vertrag unterschrieben wurde, ist doch davon auszugehen, dass beide Parteien mit den Konditionen einverstanden sind. Am ersten Tag zu kommen und die Hand aufzuhalten, fände ich frech. Einarbeiten, etwas leisten und zum Ende der Probezeit anfragen, wie zufrieden der AG ist und ob er das entsprechend honorieren würde, wäre angemessen.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: GofX am 26.10.2022 13:03
Wozu braucht es eine "flexible Lösung" für jemanden, der zu blöd war, sein Gehalt zu verhandeln?

Das wage ich zu bezweifeln!

Sorry, wenn ich es so deutlich sagen muss, aber mit solchen Aussagen disqualifiziert ihr euch nur selbst und bestätigt genau das "Scheuklappen-Denken", welches dem ÖD so oft vorgeworfen wird.

Ein Privatunternehmer, der wirtschaftliche Ziele verfolgt, kann sehr wohl ein Interesse daran haben, den gerade eben erst eingestellten Mitarbeiter finanziell zu fördern. Mag es aus Verhandlungsfehlern, Missverständnissen, neuen Erkenntnissen, zusätzlich übernommenen Aufgaben oder-was-auch-immer sein.

Während im ÖD erst eine neue Stellenbeschreibung geschrieben und vom Ministerium abgesegnet werden muss (und der Sachbearbeiter sich dies nicht traut, weil er Angst hat, im nächsten Jahr nicht befördert zu werden), um aus weiterer Angst vor dem Schreckensgespenst "Rechnungshof" die Höhergruppierung abzusichern, sagt der Chef im mittelständischen Betrieb einfach, "Okay, Du verdienst ab sofort 200,- Euro mehr, wenn Du dies-und-das in Zukunft übernimmst". Für euch nicht vorstellbar, ist aber manchmal so. Nicht immer, aber manchmal. Im ÖD hingegen: nie!
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: Coffee86 am 26.10.2022 13:17
Ein ähnliches Problem hatte ich nach dem Wechsel von der PW in den ÖD jedoch auch. Damals hieß es im Vorstellungsgespräch die Stufenzuordnung würde dann nachgelagert geschehen. Mangels besserer Kenntnis und dem Vertrauen auf diese bilaterale Abstimmung war ich damals auch erbost über die Stufenzuordnung (Stufe 1) und die Endgültigkeit vor die ich gesetzt wurde. Daraufhin habe ich mich beworben und Vorstellungsgespräche geführt, woraufhin dann bei meinem AG ein Personalbindungsinteresse erkannt hat und wir zumindest über eine Stufenvorweggewährung und eine Zulage verhandeln konnten. Ohne eigene Initiative wird sich beim Theradersteller aber jetzt nichts mehr ändern.

Die meisten verkennen die Restriktivität im Voraus. Teils weil man es nicht so kennt und teils, weil man eben weil man es anders erwartet.

Die Schuld lag jedoch hier auch klar bei mir. Das die Stufenzuordnung erst im Nachgang (Anm.: des Vorstellungsgespräches) geschieht ist klar. Jedoch hätte ich klar vor Dienstantritt darüber Klarheit einfordern sollen. Der TE wird jetzt in den sauren Apfel beißen müssen - Bleiben und hinnehmen oder Initiative zeigen und sich umschauen. Vllt kann man dann ein Personalbindungsinteresse anerkennen oder man findet gar etwas besseres.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: Bastel am 26.10.2022 13:52
Man könnte den Personalern auch boshaftigkeit unterstellen, den Sie sollten wissen was sie tun. Die wissen ganz genau, das im Nachhinein kaum noch etwas geht.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: OrganisationsGuy am 26.10.2022 15:28
Wozu braucht es eine "flexible Lösung" für jemanden, der zu blöd war, sein Gehalt zu verhandeln?

Das wage ich zu bezweifeln!

Sorry, wenn ich es so deutlich sagen muss, aber mit solchen Aussagen disqualifiziert ihr euch nur selbst und bestätigt genau das "Scheuklappen-Denken", welches dem ÖD so oft vorgeworfen wird.

Sorry, wenn ich es so deutlich sagen muss, aber mit solchen Aussagen disqualifizierst du dich nur selbst für die Privatwirtschaft.

Es ist wie SVA sagt, wenn jemand am ersten Arbeitstag an kommt und auf einmal meint er hätte blöd verhandelt dann ist das auf ihn selber zurück zu führen.

Freunde von mir haben in privat geführten Unternehmen auch bereits nach langjähriger Zugehörigkeit Gehaltsverhandlungen gehabt und sind ins Gespräch mit dem Chef. Bestes Beispiel, der Arbeitnehmer hat seine gewünschte Erhöhung mitgeteilt und der Chef hat umgehend akzeptiert. Daraufhin war meinem Freund auch klar, dass er zu niedrig angesetzt hat und dass dort Luft nach oben war.
Kein Mensch geht anschließend am nächsten Tag, geschweige denn umgehend, nachdem man sich einig geworden ist, zu seinem Vorgesetzten und erklärt dann, dass man nun doch nicht bereit ist für das verhandelte Entgelt den Dienst zu bestreiten.

Mein Freund hat sich in den Arsch gebissen und ist 12 Monate später erneut hin, um nach einem neuen Termin für Gehaltsverhandlungen zu fragen. Alles andere ist mehr als unseriös.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: Max am 26.10.2022 22:18
TE, jetzt hast du gelernt wie der Hase läuft. Suche dir einen neuen Arbeitgeber und kümmerte dich im Vorfeld ums Gehalt. In der jetzigen Position zu bleiben wir dich jedes mal wieder aufregen wenn du den Lohnzettel siehst.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: teclis22 am 28.10.2022 15:17
@TE: nicht das du glaubst du bist der Einzigste dem das Passiert: ich bin da auch zum Teil reingefallen.
Stufe 2 bei Einstieg bekommen und die Frage ob man die weiteren 2 Jahre zur Stufenlaufzeitverkürzung anrechen kann in Stufe 3 sollte nach der Einstellung geklärt werden. Spoiler: Es wurde nicht geklärt sondern mir bei Nachfrage gesagt "Das hätten wir vorher festhalten müssen"
ich habe nach 18 Monaten die Behörde gewechselt.
Titel: Antw:Kampf der Stufe
Beitrag von: TVWaldschrat am 28.10.2022 19:41
Man könnte den Personalern auch boshaftigkeit unterstellen, den Sie sollten wissen was sie tun. Die wissen ganz genau, das im Nachhinein kaum noch etwas geht.

Das unterstelle ich Personalern generell. Und Neid.