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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Frank Lutz am 07.01.2020 09:55

Titel: komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 07.01.2020 09:55
Guten Tag!

Ich arbeite in einer Behörde in NRW und habe eine grundsätzliche Frage.

Letztes Jahr hat sich zum 01.01. mein Aufgabengebiet komplett geändert, höchstwahrscheinlich auch die Eingruppierung.

Bis heute gibt es trotz mehrfacher Aufforderung nichts Offizielles. So gibt es weder eine Auflistung meiner jetzigen Tätigkeiten (also was alles in das neue Aufgabengebiet fällt), auch gab es keine Ergänzung oder Änderung zum Arbeitsvertrag. Bzgl. des letzteren Punktes teilte der PR mir mit, dass ich daher vertragsrechtlich gesehen auch nur die Tätigkeiten aus dem Arbeitsvertrag schulde, die schriftlich niedergelegt sind (somit also meine vorherigen Tätigkeiten).

Da ich mich in Personalangelegenheiten nicht so gut auskenne, wäre ich froh und dankbar, wenn mir jemand mitteilen würde auf was ich eigentlich grundsätzlich Anspruch habe (Änderung zum Arbeitsvertrag?).

Vor einigen Monaten habe ich bereits eine Aufstellung meiner jetzigen Tätigkeiten gemacht (also die Tätigkeiten, die derzeit bei mir anfallen), da hat mir mein Vorgesetzter gesagt, dass sich das aber im Verhältnis alles noch ändern würde. Seit dieser Zeit habe ich nun mehrfach darum gebeten, dass dies konkretisiert wird, bis dato ist da aber nichts passiert.

Meiner Meinung nach trage ich jetzt viel viel mehr Verantwortung als bei meiner vorherigen Tätigkeit, werde aber genauso entlohnt wie vorher.

Ist es ratsam meinem Vorgesetzten nochmals ganz eindeutig eine Frist zu setzen (auch wenn ich davon ausgehe, dass diese Frist erneut verstreichen wird) oder was soll / kann ich tun?

Mit unserer Personalabteilung habe ich ebenfalls schon gesprochen, aber die verweisen mich jedesmal an meinen Vorgesetzten.

Schon jetzt vielen Dank für die Antwort.   
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 10:04
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung. Hat der AG die auszuübende Tätigkeit geändert? Oder handelt es sich nur um übergriffiges subalternes Führungspersonal?
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 07.01.2020 10:53
Ja, mein Arbeitgeber hat diese Tätigkeit geändert. Wir haben diesen ganz neuen Aufgabenbereich von jetzt auf gleich in unsere Abteilung bekommen und es musste (damals) auf die Schnelle jemand gefunden werden, der diesen Bereich bearbeitet. Die Aufgaben tangieren auch nicht die vorherigen Aufgaben oder gar die Aufgaben meiner Kollegen.

Inwieweit es tatsächlich eingruppierungsrelevant ist, wird man aber schlussendlich erst dann wissen, wenn klar ist, was alles zu dem Bereich gehört. Jedoch muss ich schon jetzt Entscheidungen treffen, die entsprechende Folgen nach sich führen.

Mit der Aufgabenänderung war ich einverstanden (und bin es eigentlich noch immer), jedoch hat es für mich immer häufiger den Anschein, als sei es ein Fass ohne Boden, da ich auch nach einem Jahr gar nicht genau weiß wie weit mein Aufgabengebiet geht.

Mittlerweile habe ich auch gehört, dass die Stelle hätte ausgeschrieben werden müssen, damit sich auch andere Kollegen darauf hätten bewerben können.

Der Personalrat weiß zwar, dass ich diese Aufgaben bearbeite und er hat auch schon mehrfach unseren Dezernenten aufgefordert ihm die neue Struktur mitzuteilen, aber irgendwie versandet es ständig.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 10:57
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wie hat der AG die Änderung der auszuübenden Tätigkeit vollzogen?
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 07.01.2020 11:25
Es hieß, dass diese neuen Aufgaben ab sofort von unserer Abteilung erledigt werden müssen und ob ich dazu bereit wäre dieses Aufgabengebiet aufzubauen und zu bearbeiten. Ich habe dem zugestimmt und das war es dann auch schon. Zwar hatte ich schon damals gefragt was alles dazu gehören würde, da erhielt ich dann, nur die Aussage, dass er (also mein Chef) das gerade zusammenstellt.

Mehrfach habe ich nach diesem Gespräch danach gefragt, weil es auch den Anschein hatte als wollten andere Abteilungen diesen Aufgabenbereich insofern erweitern, als dass sie ungeliebte Aufgaben an uns abtreten wollten.

In der Tat hat sich der Aufgabenbereich seit dem schon mehrfach geändert - was aber nach wie vor trotz der mehrfachen Aufforderung noch nicht schriftlich fixiert wurde.   
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 11:47
Also wurde keine andere auszuübende Tätigkeit übertragen.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 07.01.2020 11:54
Sorry, aber ich verstehe diese Aussage nicht ganz.

Wenn es hier um die reine Schriftform (Vertragsänderung) geht - nein.

Mündlich schon (und dies in mehrfacher Hinsicht).
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 12:11
Nein, nicht gemäß Deinen Ausführungen. Nach diesen hat der AG Deine Bereitschaft zu einer beabsichtigten Änderung abgefragt und irgendwelches subalternes Führungspersonal hat in höchst übergriffiger Art und Weise in Dein Arbeitsverhältnis eingegriffen, während Du einen mutmaßlich abmahnwürdigen Tatbestand dadurch verwirklichst, daß Du etwas anderes tust als das, was Dir der AG zur Ausübung aufgetragen hat.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 07.01.2020 12:37
Ach so, ich glaube jetzt verstehe ich Dich - sorry nochmals.

Ja, so könnte man es tatsächlich ausdrücken: Ich mache gerade etwas komplett anderes als wie es in meinem Vertrag steht. Man hat mich halt die gesamte Zeit hingehalten.

Meine frühere Tätigkeit wurde zwischenzeitlich mittels Ausschreibung (die über den PR ging) mit gleich zwei neuen Kollegen neu besetzt.

Nur wie komme ich jetzt aus dem ganzen Schlamassel wieder raus? Ist es ratsam das Problem mit Fristsetzung nochmals schriftlich zu fixieren?

Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 12:58
Nun, damit hat eher der AG sich in eine für ihn ungünstige Position gebracht als daß Du in einem Schlamassel wärest. Wann wäre denn ein für Dich günstiger Zeitpunkt der Höhergruppierung?
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 07.01.2020 13:05
Da ich in meiner jetzigen Entgeltgruppe eh schon in der letzten Stufe angekommen bin, würde ich eine Höhergruppierung (sofern es tatsächlich eine ist) schnellstmöglichst begrüßen. Problem ist ja nur, dass mein direkter Vorgesetzter in der gesamten Angelegenheit ziemlich träge ist.

Höchstwahrscheinlich kann ich die Höhergruppierung rückwirkend wohl abschreiben....  :(
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 13:23
Warum? Du teilst dem AG mit, daß Du unter Bezugnahme auf das von Dir genannte Gespräch einer Änderung der auszuübenden Tätigkeit zum (Wunschzeitpunkt, gerne auch in der Vergangenheit liegend) zustimmst, Dein Einverständnis aber nur noch bis zum (Zeitpunkt 2-4 Wochen in der Zukunft) gilt und Du ansonsten Dich aufgrund des enormen Zeitablaufs nicht mehr an Deine seinerzeit geäußerte Bereitschaft gebunden fühlst.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Organisator am 07.01.2020 13:47
nur als Hinweis. Dein AG ist hier nicht dein (träger) Chef, sondern die für die Änderung / Übertragung von Aufgaben zuständige Stelle (in der Regel der Personalbereich).
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: WasDennNun am 07.01.2020 13:55
Höchstwahrscheinlich kann ich die Höhergruppierung rückwirkend wohl abschreiben....  :(
Wie Spid schon schrieb: Schreibe doch einfach die Personalstelle an, ob es korrekt ist, dass deine auszuübenden Tätigkeiten seit dem x.x.xxx die folgende sind und falls sie es nicht sind, dass du dann bis auf weiteres die (vorherigen) Tätigkeiten ausüben musst.
Das teilst du auch deinen direkten Vorgesetzten mit und lässt dann den Bleistift fallen und geniest die Aussicht.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 07.01.2020 15:03
Nochmals vielen Dank für die Antworten. Da ja auch die Personalabteilung mich immer wieder an meinen Chef verweist und nach einiger Aussage erst dann etwas machen kann, wenn dort etwas Schriftliches vorliegt und wohl auch der PR zugestimmt hat, werde ich wohl was Schriftliches aufsetzen und meinem Chef zukommen lassen.

Mal eine ganz blöde Frage: Da wir uns in der gesamten Abteilung duzen, kann ich dann bei einem solch hochoffiziellem Vorgehen, meinen Chef weiter duzen oder ist es ratsam ihn in dem Anschreiben mit "sehr geehrter Herr Dr. …" anzuschreiben?   
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Organisator am 07.01.2020 15:11
(...) werde ich wohl was Schriftliches aufsetzen und meinem Chef zukommen lassen.

Nochmal. Dein Chef ist nicht der richtigte Ansprechpartner! Nur der Personalbereich ist befugt, die Aufgaben zu übertragen. Da können die dreimal an deinen Chef verweisen.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 15:17
Ich würde Anliegen, die ich mit dem AG zu klären hätte, stets mit dem AG klären. Der AG ist, wer im Arbeitsvertrag als AG genannt ist. Wie er sich intern organisiert, würde ich nicht zu meinem Problem machen.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: WasDennNun am 07.01.2020 15:32
Nochmals vielen Dank für die Antworten. Da ja auch die Personalabteilung mich immer wieder an meinen Chef verweist und nach einiger Aussage erst dann etwas machen kann, wenn dort etwas Schriftliches vorliegt und wohl auch der PR zugestimmt hat, werde ich wohl was Schriftliches aufsetzen und meinem Chef zukommen lassen.
Beiden zukommen lassen!
und damit dein Chef feuer unter dem Hintern bekommt, sollte man ihm halt kipp und klar mitteilen, dass man solange man nicht förmlich die Bestätigung von der Personalabteilung (als dem AG) hat, keinen Finger für die neuen Aufgaben krum machen darf, da man ja Angst haben muss das man deswegen abgemahnt werden kann.
Zitat
Mal eine ganz blöde Frage: Da wir uns in der gesamten Abteilung duzen, kann ich dann bei einem solch hochoffiziellem Vorgehen, meinen Chef weiter duzen oder ist es ratsam ihn in dem Anschreiben mit "sehr geehrter Herr Dr. …" anzuschreiben?
Förmliche Schreiben sollte man auch förmlich halten.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: clarion am 08.01.2020 00:06
Hallo, ich würde die Personalabteilung anschreiben. Alles förmlich formulieren. Das Anschreiben muss nicht lang sein. Ich würde die Formulierung von WasDennNun nehmen und deine neuen Tätigkeiten stichwortartig mit Spiegelstrichen ausführen. Du kannst erwähnen, dass wenn keine Rückmeldung binnen ein oder Wochen erfolgt, Du davon ausgehen musst, dass die neuen Aufgaben nicht wirksam übertragen sind und Du darum eine deinem aktuellen Arbeitsvertrag entsprechende Aufgabe zugeteilt bekommen musst. Der Vorgesetzte bekommt eine Kopie des Anschreibens zur Kenntnis. Er braucht nicht notwendigerweise ein eigenes Anschreiben. Ich denke, dann werden ein paar  Leute inklusive Deines Vorgesetzten rotieren.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 08.01.2020 15:40
Nochmals vielen Dank! Ich habe gestern abend ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt und heute morgen in unserer Personalabteilung abgegeben. Schauen wir mal wie es jetzt weitergeht....
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 27.01.2020 11:36
Wie in meinem letzten Post mitgeteilt, habe ich ein Schreiben aufgesetzt und bei meinem Sachbearbeiter in der Personalabteilung eingereicht. Ich habe hier nochmals reingeschrieben, welche Tätigkeiten ich seit wann mache und dass ich darum bitte alles Weitere in die Wege zu leiten.

Heute erhielt ich nun mit unserer internen Post einen Nachtrag (in zweifacher Ausfertigung) zum Arbeitsvertrag und dem Hinweis, dass ich nun eine andere Entgeltgruppe (Entgeltgruppe wurde konkret angegeben) habe. Als Grund wurde die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten angegeben.

Es gab kein Begleitschreiben, kein Gespräch - einfach gar nichts.

Mein Sachbearbeiter ist diese Woche nicht da und ansonsten konnte mir auch niemand eine Auskunft geben.

Da ich nicht vom Fach bin, muss ich nochmals nachfragen: Ist die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten das selbe wie die Übertagung eines ganz neuen Aufgabengebietes? Oder lauert hier irgendwo eine Stolperfalle.

Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 27.01.2020 12:03
Ich hatte noch etwas vergessen...….

Aus diesem Nachtrag geht nur die Entgeltgruppe hervor, aber nicht in welche Stufe ich eingruppiert werde.

Aber wenn ich das bis dato richtig verstanden habe, darf ich nicht schlechter gestellt werden. Würde das mit dem Garantiebetrag auch auf meine Situation zutreffen?

Macht es hinsichtlich der Stufe einen Unterschied ob man höherwertige Tätigkeiten übernimmt oder ob man umgesetzt wird und Aufgaben zu bewältigen hat, die man nie zuvor bearbeitet hat (bzgl. Erfahrungsstufe)?
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 27.01.2020 12:58
Wenn das andere Aufgabengebiet eine höherwertige Tätigkeit darstellt, ist es die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit und somit der Regelfall der Höhergruppierung.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: WasDennNun am 27.01.2020 13:05
Macht es hinsichtlich der Stufe einen Unterschied ob man höherwertige Tätigkeiten übernimmt oder ob man umgesetzt wird und Aufgaben zu bewältigen hat, die man nie zuvor bearbeitet hat (bzgl. Erfahrungsstufe)?
Eine Höhergruppierung ist eine Höhergruppierung, egal was die vorherigen und/oder die neuen Tätigkeiten beim selben AG sind.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 27.01.2020 15:15
Vielen Dank für die Antworten. Ich scheine da wohl etwas sehr umständlich zu denken, denn ich war der Meinung, dass es doch auch irgendwie offiziell gemacht werden muss, welches meine Aufgaben sind.

Scheinbar reichte wohl mein Schreiben aus.

Manchmal kann es so einfach sein!
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: sr4711 am 27.01.2020 16:50
Herzlichen Glückwunsch, nur nicht vergessen, das entgangene Entgelt auch für die Vergangenheit (seit Übernahme dieser neuen Tätigkeiten) einzufordern.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 27.01.2020 16:55
Besteht denn Grund zur Annahme, daß sich die auszuübende Tätigkeit in der Vergangenheit verändert hätte?
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: sr4711 am 27.01.2020 17:14
Ich denke doch. Aus dem Startpost:

Letztes Jahr hat sich zum 01.01. mein Aufgabengebiet komplett geändert, höchstwahrscheinlich auch die Eingruppierung.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 27.01.2020 17:20
Im weiteren Verlauf des Threads hat sich aber dies ergeben:
Nein, nicht gemäß Deinen Ausführungen. Nach diesen hat der AG Deine Bereitschaft zu einer beabsichtigten Änderung abgefragt und irgendwelches subalternes Führungspersonal hat in höchst übergriffiger Art und Weise in Dein Arbeitsverhältnis eingegriffen, während Du einen mutmaßlich abmahnwürdigen Tatbestand dadurch verwirklichst, daß Du etwas anderes tust als das, was Dir der AG zur Ausübung aufgetragen hat.

Das wurde vom TE auch so bestätigt.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: sr4711 am 27.01.2020 17:29
Soweit klar. Aber vielleicht "irrt" sich der AG ja, was den Zeitpunkt der Übertragung der neuen Tätigkeiten angeht und dieser könnte ja nach Hinweis des AN (taktisch klug ausgestaltet) auch noch vorverlegt werden. Die kleinlaute Reaktion des AG nachdem der AN bereits über ein Jahr diese Tätigkeiten wahrnimmt könnte man vielleicht als Indiz werten, dass das Ansinnen nicht ganz chancenlos wäre.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 27.01.2020 17:44
Möglich - wobei die Reaktion des AG m.E. nicht kleinlaut war, sondern lediglich die nicht unübliche Reaktion eines AG auf ein nicht untypisches Organisationsversagen von öffentlichen AG.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: clarion am 27.01.2020 20:00
Herzlichen Glückwunsch zur Höhergruppierung.

Auch ich würde rückwirkend seit dem 01.01.2019 nachfordern. Mehr als (teilweise) ablehnenden das Personaldezernat nicht.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 28.01.2020 09:14
Nochmals danke für die positiven Antworten.

Das Schreiben, welches ich in der Personalabteilung abgegeben hatte, beinhaltete auch ganz klar den Hinweis, dass ich diese Tätigkeiten seit dem 01.01.2019 ausübe.

Dadurch, dass ja gestern der Nachtrag absolut kommentarlos bei mir einflatterte, und wie ihr schon richtig vermutetet, dass das Datum der Übernahme wichtig wäre, hat man in der Tat nicht den 01.01.2019 sondern den 01.01.2020 eingesetzt.

Ich habe gestern abend noch ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich darauf hingewiesen habe, dass man sich bestimmt in der Jahreszahl vertan hätte (Holzauge sei wachsam) und dass dies bitte noch zu ändern sei.Heute morgen habe ich das Schreiben direkt in der Personalabteilung abgegeben.

Allerdings habe ich auch gestern gelesen, dass man scheinbar nur 6 Monate zurückfordern kann.

Blöderweise habe ich aber in dem Schreiben vergessen, dass ich um Mitteilung bitte in welcher Stufe ich nun eingruppiert werde, aber ich gehe erstmal davon aus, dass ich nicht weniger verdiene als jetzt auch zzgl. des Garantiebetrages. 
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: lowsounder am 28.01.2020 09:42
Ja du kannst zwar nur 6 Monate das Entgelt zurückfordern allerdings beginnt deine Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung ja von vorn. Und da macht es schon einen Unterschied.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 28.01.2020 09:45
Fordern kann man auch weiter zurück, der AG kann aber die Einrede des Verfalls geltend machen. Darauf kann er aber selbst kommen.

Es besteht - neben der tatsächlichen Unmöglichkeit - auch kein Anspruch auf eine rückwirkende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.

Ob Du um die Mitteilung der Stufe gebeten hast, ist völlig bums! Sie ergibt sich bei einer Höhergruppierung unmittelbar aus §17 Abs. 4 TV-L.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Isie am 28.01.2020 16:13
Fordern kann man auch weiter zurück, der AG kann aber die Einrede des Verfalls geltend machen. Darauf kann er aber selbst kommen.
Es ist rechtlich unbeachtlich, ob der Arbeitgeber die Einrede des Verfalls erhebt oder nicht. Der Anspruch ist verfallen, wenn er nicht innerhalb der Ausschlussfrist schriftlich geltend gemacht wurde.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 28.01.2020 16:24
Es ist aber praktisch nicht unbeachtlich, wenn der AG nicht darauf kommt, daß die Ansprüche verfallen sind. Zudem ist der AN nicht unrechtmäßig bereichert, wenn der AG im Irrtum über den Verfall leistet. Der Verfall durch die Ausschlußfrist ist etwas, auf das in der vorgerichtlichen zivilrechtlichen Auseinandersetzung die dadurch befreite Partei selbst kommen muß. Die Forderung des Gläubigers braucht den Verfall eines Teils seiner Ansprüche nicht berücksichtigen, eine solche Forderung ist auch grundsätzlich weder treu- noch pflichtwidrig.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Isie am 28.01.2020 16:31
Da hast du dich aber schön aus einer unpräziösen Formulierung herausgewunden.  ;)
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 28.01.2020 16:41
Meine Formulierung war absolut präzise.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Isie am 28.01.2020 16:48
War sie nicht. Einrede ist ein juristischer Begriff, der hier nicht zutrifft.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 28.01.2020 16:52
Aber selbstverständlich tut er das.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Isie am 28.01.2020 17:08
Eine Begründung dafür darfst du gerne nachreichen. Viel Spaß dabei. Dein ausführlicher Beitrag in Sachen "praktisch nicht unbeachtlich" spricht für sich.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 28.01.2020 17:21
Mal abgesehen davon, daß es an Dir wäre darzulegen, inwiefern der Begriff unzutreffend sei, handelt es sich bei der Einrede des Verfalls um eine rechtshemmende Einwendung, auf die bspw. auch rechtswirksam verzichtet werden kann. Der Begriff wurde durch mich völlig korrekt verwendet, so auch bspw. durch LAG Hamm, Urteil vom 28.10.2009 - 3 Sa 579/09. Und jetzt darfst Du wieder unbedarft herumstümpern!
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Isie am 28.01.2020 18:45
Das tust diesmal du - hoffentlich nur ausnahmsweise.  ;D
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 28.01.2020 18:46
Dann bist Du eingeladen, dies darzulegen.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Isie am 28.01.2020 19:05
Wozu? Du würdest niemals zugeben, dass du dich unpräzise ausgedrückt hast. Ich gucke jetzt lieber einen Krimi, statt einen Unbelehrbaren zu belehren. Schönen Abend!
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 28.01.2020 19:11
Also viel Lärm und nichts dahinter - was zu erwarten war!
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: clarion am 28.01.2020 19:12
Meint ihr, dass die letzten Post den Threadersteller geholfen haben?
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 28.01.2020 19:12
Ist das irgendwie wichtig?
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Isie am 28.01.2020 20:14
Finde ich schon, dass das wichtig ist. Eigentlich ist das der Grund, warum ich poste.

Aber es ist auch schön, Spid bei unpräziösen Formulierungen zu ertappen, die er jedem anderen genüsslich um die Ohren gehauen hätte.  ;D
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 28.01.2020 20:21
Wow, jetzt kennen wir Deine Beweggründe, hier zu posten. Was kommt als nächstes? Ein Schwank über Deine letzte Prostatauntersuchung?

Du bist vielleicht ein Tapsi, in Ermangelung einer unpräzisen Formulierung von mir war da aber nichts zu ertappen. Da Dir eine Darlegung bislang nicht gelungen ist... aber wie denn auch angesichts der objektiven Unmöglichkeit.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Isie am 29.01.2020 07:07
Was kommt als nächstes? Ein Schwank über Deine letzte Prostatauntersuchung?

Und schon wieder eine vorschnelle Sachverhaltseinschätzung deinerseits.
Falls du Interesse an Schwänken über Prostatauntersuchungen hast, solltest du dich in ein passendes Forum begeben. Der TV-L und das TV-L-Forum enthalten naheliegenderweise weder Informationen noch Schwänke darüber.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Spid am 29.01.2020 07:31
Und Deine Ausführungen zu Deiner Motivation hier zu posten hatten jetzt was mit dem TV-L zu tun?
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: wenwirer am 29.01.2020 08:59
Geht das jetzt wieder los wie im Forum "TVöD Kommunen"?
Ergebnis: 11 Seiten, 153 Antworten, 5.226 Aufrufe!

Wie war das mit dem Klügeren, der nachgibt?
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 29.01.2020 09:17
Geht das jetzt wieder los wie im Forum "TVöD Kommunen"?
Ergebnis: 11 Seiten, 153 Antworten, 5.226 Aufrufe!

Wie war das mit dem Klügeren, der nachgibt?

Ich habe bereits neues Popcorn geordert (das war Aldi Süd, wo es das im Angebot gab, richtig?).  ;D
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Frank Lutz am 18.02.2020 09:29
So, wollte nur nochmal kurz den jetzigen Sachstand mitteilen.

Es werden nur die berühmten 6 Monate nachgezahlt - ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern - dafür passt es mit der Stufe (hatte Schlimmeres befürchtet).

Würdet Ihr an meiner Stelle ein Zwischenzeugnis hinsichtlich der bisherigen Tätigkeit verlangen?

Nochmals danke für Eure Tipps und Äusserungen.
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: DiVO am 18.02.2020 09:43
Wow, jetzt kennen wir Deine Beweggründe, hier zu posten. Was kommt als nächstes? Ein Schwank über Deine letzte Prostatauntersuchung?

Du bist vielleicht ein Tapsi, in Ermangelung einer unpräzisen Formulierung von mir war da aber nichts zu ertappen. Da Dir eine Darlegung bislang nicht gelungen ist... aber wie denn auch angesichts der objektiven Unmöglichkeit.

Ich lese immer nur: Mimimi
Titel: Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
Beitrag von: Isie am 18.02.2020 15:57
So, wollte nur nochmal kurz den jetzigen Sachstand mitteilen.

Es werden nur die berühmten 6 Monate nachgezahlt - ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern - dafür passt es mit der Stufe (hatte Schlimmeres befürchtet).

Würdet Ihr an meiner Stelle ein Zwischenzeugnis hinsichtlich der bisherigen Tätigkeit verlangen?

Nochmals danke für Eure Tipps und Äusserungen.
Vielen Dank, dass du den Sachstand mitgeteilt hast.