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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Annoey am 30.11.2022 11:57
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Hallo,
ich werde in meiner Behörde eine neue Stelle antreten. Dies soll zum 15.12. geschehen.
Derzeit bin ich in EG 10, Stufe 3 und die neue Stelle ist EG12.
Mir ist nicht ganz klar in welche Stufe ich bei EG12 eingeordnet werde. Bekomme ich die Stufe 2 mit Zulage, oder doch Stufe 3?
Und gibt es irgendeinen Nachteil, wenn ich die Stelle zum 15.12. beginne und nicht z.B zum 01.01.? Meine Personalabteilung verneinte dies, ich höre aber gerne nochmal eine unabhängige Meinung dazu. Ich werde direkt die neue Tätigkeit, ohne Abordnug oder Probezeit, beginnen.
Danke im Voraus
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Du kommst in EG 12 in die Stufe 3.
Das neue Entgelt bekommst du für den vollen Monat. Von daher ist es egal, ob die Höhergruppierung am 01. oder am 15. des Monats stattfindet. Wenn die Höhergruppierung erst im Januar stattfinden würde, bekämst du das neue Entgelt natürlich erst ab Januar. Die Änderung des Prozentsatzes der JSZ wird erst ab 2023 für dich wirksam.
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Und gibt es irgendeinen Nachteil, wenn ich die Stelle zum 15.12. beginne und nicht z.B zum 01.01.? Meine Personalabteilung verneinte dies, ich höre aber gerne nochmal eine unabhängige Meinung dazu. Ich werde direkt die neue Tätigkeit, ohne Abordnug oder Probezeit, beginnen.
Danke im Voraus
Du musst evtl. an zwei Weihnachtsfeiern teilnehmen, oder zwei Wichtelrunden mitmachen. Einstieg am 1.1. könnte entspannter nach den Feiertagen sein, wenn viele noch im Urlaub bis zum 6. sind...
CU Frankfurter
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Du musst evtl. an zwei Weihnachtsfeiern teilnehmen, oder zwei Wichtelrunden mitmachen. Einstieg am 1.1. könnte entspannter nach den Feiertagen sein, wenn viele noch im Urlaub bis zum 6. sind...
CU Frankfurter
Ich glaube mit diesen Nachteilen werde ich leben können ;) :D danke!
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Gern geschehen.