Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: was_guckst_du am 17.05.2019 11:08
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Hallo,
mein Kollege beabsichtigt, zum 01.01.2020 in Pension zu gehen (vorzeitig als Schwerbehinderter mit prozentualem Abschlag). Er ist nebenberuflich als Dozent bei einem Studieninstitut unterwegs und beabsichtigt, diese Nebentätätigkeit nicht nur fortzusetzen sondern als Pensionär stundenmäßig noch aufzustocken.
Wie sieht es überhaupt mit Zuverdiensten bei Pensionären aus? Welche Grenzen gibt es da?
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Moin,
das kommt mutmaßlich auf das Bundesland an. Für Nds gibt es Erläuterungen unter https://nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/versorgung/anrechnung_weiterer_einkuenfte/anrechnung-weiterer-einkuenfte-ruhensregelungen-68447.html
VG Hain
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...vorliegend handelt es sich um NRW...