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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: VFW20172019 am 03.09.2019 20:31

Titel: Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: VFW20172019 am 03.09.2019 20:31
Hallo, ich bin seit 11/13 bei meinem jetzigen AG im Bereich desTVÖD VKA beschäftigt.
Ich wurde damals in E6 Stufe 2 eingestellt, obwohl ich schon im Bereich des TVÖD tätig war und bereits die Stufe 4 erreicht hatte.  Gut damals war ich so naiv und habe es hingenommen. Im Februar 2018 habe ich intern gewechselt auf eine E8 und sollte erst nach 6 Monaten höhergruppiert werden, habe mich damals beschwert und bin trotzdem erst nach 6 Monate aber 3 Monate rückwirkend höhergruppiert worden und habe dann 3 Monate rückwirkend das Entgelt bekommen, also waren 3 Monate futsch.
Jetzt sollte ich zum 1.7. umgesetzt werden auf eine E9c, hab die schriftliche Verfügung aber erst zum 1.8. bekommen und soll nun wieder 6 Monate Probezeit bekommen, d.h. ich bekomme das Entgelt der E9c auch erst ab dem 1 Monat nach der Probezeit.  Meine Stufenlaufzeit beginnt auch immer erst dann.
Wird das noch irgendwo so gehandhabt? Rechtens ist das dichvsuf keinen Fall, oder liege ich da falsch.
Mein AG gab mir als Antwort,  ich könne ja klagen, bei ihm wird das so gehandhabt und davon weichen sie nicht ab.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: Spid am 03.09.2019 20:34
Tariflich ist so ein Mist nicht vorgesehen, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt solchen AG den Kopf schnell wieder gerade.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: inter omnes am 03.09.2019 21:29
So ein Verhalten auf Seiten des AG wäre tatsächlich grob tarifwidrig. Besonders dreist ist, dass der AG sich dessen auch noch vollkommen bewusst zu sein scheint, was die zynische Bemerkung, dass man das immer so handhaben würde und der AN ja klagen könne, nahe legt.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 03.09.2019 21:33
Wundert mich das Spid nicht auch noch die Möglichkeit einer Betrugsklage erwähnt, wenn die offensichtlich bewusst sich so verhalten.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: nichts_tun am 03.09.2019 23:00
Es ist schon grober Unfug, was der AG anstellt. Ich würde mir überlegen, ob ich bei dem AG noch arbeiten möchte...
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: VFW20172019 am 04.09.2019 06:08
Vielen Dank für die schnellen Antworten.  Ich habe schon vor, einen Termin beim Anwalt zu machen. Mich ärgert die Tatsache,  dass ich es anwaltlich durchsetzen muss und es dann bei allen in Zukunft so gehandhabt wird, da man sich ja dann dran halten muss...
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: Spid am 04.09.2019 06:52
Was heißt denn „dann“? Man muß sich auch jetzt an die tariflichen Regelungen halten.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: VFW20172019 am 04.09.2019 08:09
Klar muss er das, macht er aber nicht. 
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: Fragmon am 04.09.2019 08:20
So rechtswidrig ist das unter Umständen nicht. Ich habe es schon oft gesehen, dass man eine E9 ausschreibt und eine Person auf diesem Arbeitsplatz erprobt. Bei e8 / e9c ist das sogar relativ einfach. Für die Dauer der Erprobung werden die Zeitanteile gedrückt, bei E6 die selbstständigen Leistungen vorerst nicht übertragen.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: VFW20172019 am 04.09.2019 08:23
Es gibt eine Probezeit bei Einstellung und dann ist das vielleicht auch ok. Ich bin aber seit 6 Jahren in der Verwaltung und da gibt es keine Probezeit bei Umsetzung!
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: Spid am 04.09.2019 08:25
Eine zunächst nicht vollständige oder auch eine zunächst nur vorübergehende Übertragung war nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Beides müßte explizit geschehen.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: Fragmon am 04.09.2019 08:25
Entschuldigung damit war nicht die Probezeit sondern die zweite der Erprobung bzw Einarbeitung gemeint.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 04.09.2019 09:19
Entschuldigung damit war nicht die Probezeit sondern die zweite der Erprobung bzw Einarbeitung gemeint.

Im Zweifelsfalle würde ich sicherheitshalber eher vermeiden, einen dieser Begriffe für das zu verwenden, was du meinst, um Missverständnisse auszuschließen. Ich weiß nämlich, was du meinst (wie man das nennen würde, sei aber mal dahingestellt).

Das wird bei uns z. B. bei Auszubildenden direkt nach der Ausbildung so gehandhabt, die eigentlich eine E9a-Stelle übernehmen sollen. Denen will man aber nicht direkt die Verantwortung der E9a übertragen. Also werden die Tätigkeitsmerkmale der Stelle (und die Zeitanteile) geändert, sodass sie denen einer E7 entsprechen. Nach einem Jahr, wenn man auf der Stelle keinen groben Mist gebaut hat, werden diese dann erneut abgeändert, sodass sich die Tätigkeitsmerkmale einer E9a ergeben.

Das wird im Vorfeld aber bereits auch so klar kommuniziert und begründet, während man im vorliegenden Fall nicht einmal eruieren, ob so etwas denn überhaupt damit gemeint sein kann.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: VFW20172019 am 04.09.2019 09:20
Es geht um die dauerhafte Übertragung einer Aufgabe.
Ich kenne die Erprobung nur bei Beamten, laut TVÖD gibt es diese ja nicht. Kann ich eigentlich auch Schadensersatz fordern bzw. Verzindung des fehlenden Gehalts?
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: inter omnes am 04.09.2019 09:40
Die Geltendmachung von Schadensersatz setzt einen Schaden voraus. Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten wären bspw. ein solch ersatzfähiger Schaden, wobei diese im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht nicht regressierbar sind.

Mit Erhebung der Eingruppierungsfeststellungsklage wird ein Rechtsanwalt regelmäßig auch die aufgrund der fehlerhaften Rechtsauffassung des AG entstandene Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und tatsächlicher Eingruppierung einklagen. Ab Rechtshängigkeit sind diese mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 04.09.2019 09:46

Im Zweifelsfalle würde ich sicherheitshalber eher vermeiden, einen dieser Begriffe für das zu verwenden, was du meinst, um Missverständnisse auszuschließen. Ich weiß nämlich, was du meinst (wie man das nennen würde, sei aber mal dahingestellt).

Das wird bei uns z. B. bei Auszubildenden direkt nach der Ausbildung so gehandhabt, die eigentlich eine E9a-Stelle übernehmen sollen. Denen will man aber nicht direkt die Verantwortung der E9a übertragen. Also werden die Tätigkeitsmerkmale der Stelle (und die Zeitanteile) geändert, sodass sie denen einer E7 entsprechen. Nach einem Jahr, wenn man auf der Stelle keinen groben Mist gebaut hat, werden diese dann erneut abgeändert, sodass sich die Tätigkeitsmerkmale einer E9a ergeben.

Das wird im Vorfeld aber bereits auch so klar kommuniziert und begründet, während man im vorliegenden Fall nicht einmal eruieren, ob so etwas denn überhaupt damit gemeint sein kann.

Das wird bei uns so ähnlich gehandhabt.
Allerdings nicht nach EG, sondern abhängig von der Person und der zu übertragenden Aufgaben.

-kommt der AN aus der Verwaltung?
-hat der AN schon eine ähnliche- oder bestenfalls schon gleiche Aufgabe gehabt?

Bei Einstellungen auf Leitungspositionen werden hier grundsätzlich noch nicht alle Aufgaben übertragen, es erfolgt immer eine Einarbeitung und dann eine schrittweise Übertragung. Allerdings ohne feste Zeitgrenzen. Der angekündigte Zeitraum bis zur vollständigen Übertragung kann durchaus verkürzt- in seltenen Fällen auch verlängert werden.

Allerdings MUSS ein solches Vorgehen auch kommuniziert werden.
Ich halte das auch durchaus für statthaft.

Eine Aussage, wie hier geschildert: "War schon immer so!" oder ähnliches, ist natürlich äußerst dämlich!
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: Spid am 04.09.2019 09:53
Es ist ja nicht nur ein Kommunikationsmangel. Sowohl eine zunächst nur vorübergehende Übertragung zum Zwecke der Erprobung als auch eine schrittweise Übertragung müssen ja explizit geschehen, um die jeweilige Wirkung zu entfalten.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: VFW20172019 am 04.09.2019 09:57
Ok, ich habe eine SB bei meiner Rechtschutz, dies wäre doch aber ein Schaden, oder?
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: Spid am 04.09.2019 10:05
Es wurde doch von @interomnes das Hinreichende dazu ausgeführt. Dein mutmaßlich dahinterstehendes Begehr, dem AG eins reinzuwürgen, wird mutmaßlich dadurch besser bedient, wenn man die Lokalpresse zum Gütetermin und - wenn sie denn überhaupt stattfinden - zu den Verhandlungstagen einlädt. Irgendwas zu offenkundig rechtswidrigen Praktiken der Gemeindeverwaltung liest sich immer gut im Lokalteil.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: Chrille1507 am 04.09.2019 10:15
Eine Aussage, wie hier geschildert: "War schon immer so!" oder ähnliches, ist natürlich äußerst dämlich!

Leider aber weit verbreitet.
Ergänzend kommen dann noch Aussagen wie:

"Das haben wir ja noch nie gemacht" und
"Da könnte ja jeder kommen..."

Thema und Sachverhalt sind da übrigens egal. Die Sätze passen immer  ;D
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 04.09.2019 15:33
"Das haben wir ja noch nie gemacht" und
"Da könnte ja jeder kommen..."

Thema und Sachverhalt sind da übrigens egal. Die Sätze passen immer  ;D
Und die passenden Antworten gehen auch immer so:
Auch Basis welcher Paragraphen?
Natürlich nicht jeder, aber jeder der ein Anrecht darauf hat.
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: VFW20172019 am 23.09.2019 20:23
Hallo zusammen,  ich war nun beim Anwalt, heute kam der Anruf vom Personalreferat. "Was denken Sie sich eigentlich dabei zu einem Anwalt zu gehen?" Das war noch eine der mildesten Aussagen. Muss nun zum Gespräch....
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: Spid am 23.09.2019 20:28
§612a BGB
Titel: Antw:Umsetzung und Probezeit
Beitrag von: VFW20172019 am 23.09.2019 21:26
Danke für die Info. 
Werde mit dem Anwalt zum Gespräch gehen.