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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: lllJohnlll am 11.11.2023 12:35

Titel: Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: lllJohnlll am 11.11.2023 12:35
Hallo zusammen,
ich frage hier für jemand anderen.

Folgende Situationen.
Frau 36 hat Jura studier auf Staatsexamen. Mit 29 Jahren hat sie den Universitärer Teil komplett abgeschlossen mit allen Scheinen und zugelassen zum Staatsexamen I. Einen Staatsexamen Frei-Versuch genutzt 2014 doch leider nicht bestanden. Danach ist die Mutter geworden und hat zwischen 2015 und 2022 drei Kinder bekommen. Jetzt möchte Sie in das Berufsleben und überlegt in den öffentlichen Dienst zu gehen in die Verwaltung. Die Schwerpunkte solle NICHT mit Jura zutun haben. Sie meint nach so vielen Jahren aus der Uni währe das auch schwierig einzusteigen bzw. sich um den Staatsexamen zu kümmern. Sie sieht sich auch nicht in Zukunft als Anwältin. Mit drei Kindern auch kaum machbar.

Sie wollte aber schon immer in der Verwaltung arbeiten da Sie einige Praktika in der Verwaltung gemacht hat.
Jetzt die Frage:
Welche Möglichkeiten hat Sie für den Einstieg?
Welche Entgeltgruppe währe höchstens möglich?
Welche Positionen würden sich dafür eignen?
Hat sie überhaupt eine Chance ohne den Staatsexamen eine Stelle zu bekommen?
Sie hat dan sozusagen nur Ihr ABI und der Universitäre Teil (der vermutlich nicht zählen wird)
Welche Möglichkeiten gibt es ohne sich für eine Ausbildung zu bewerben?

Ich hoffe Ihr könnt ein paar Möglichkeiten nennen oder Hinweise dafür geben das es vielleicht doch keine gute Idee ist.

Ich bin mal gespannt. Danke.

Viele Grüße

John
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: SusiE am 11.11.2023 13:30
Hallo,
tja schwer bis gar nicht.
Bei fast allen stellen ist das Minimum eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, ein abgebrochenes Studium ist keine Ausbildung.
Bewerben kann sie sich sicherlich auf alles, aber jeder mit abgeschlossener Ausbildung würde ihr vorgezogen.
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: Bastel am 11.11.2023 13:38
E2-E4 sollte kein Problem darstellen.
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 11.11.2023 18:33
Mit der Bereitschaft den AL/VL 1 und danach AL/VL 2 zu machen, dürften viele Wege auch darüber hinaus offen stehen.
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: clarion am 11.11.2023 22:46
Das Problem dürfte sein, überhaupt erst Fuß zu fassen, um den AL1 machen zu können.
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 11.11.2023 23:20
Das stimmt natürlich. Aber hier scheint sich (verwaltungs-like ganz langsam) ein gewisser Wandel bemerkbar zu machen. Ich habe zuletzt vermehrt Einstellungen und Ausschreibungen gesehen, die auf die "Bereitschaft" zur Absolvierung eines bestimmten Lehrgangs gerichtet waren.

@Fragesteller:
Was spricht für die Frau dagegen, sich auf einen Ausbildungsplatz zu bewerben? Hier käme z.B. die verkürzte 2-jährige Ausbildung zur Vfa infrage, oder aber man entscheidet sich für eine Beamtenlaufbahn...
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: Unknown am 12.11.2023 08:57
Ich würde das Staatsexamen nochmal in Angriff nehmen. Auf die Zähne beißen, das eine Jahr für büffeln und dieses dann schreiben. Sollte dieses dann bestanden sein, steht der Weg des gehobenen Dienstes offen. Das würde sich finanziell grade wegen der Kinder lohnen und so wäre das Studium nicht verloren. Ohne eine weitere Ausbildung oder Qualifikation sehe ich für eine Anstellung im öffentlichen Dienst schwarz. Man möge mich korrigieren, jedoch gibt es kaum Stellenangebote ohne abgeschlossene Ausbildung oder Studium im Bereich der Verwaltung.
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: PiA am 12.11.2023 09:35
Bietet ihre Uni evtl. einen Bachelor of Laws an, auf den sie ihre Scheine anrechnen lassen kann? Bei einem Hochschulwechsel gibt es ggf. Begrenzungen der anrechnenbaren CP, aber an derselben Uni könnte das gehen. Die FernUni Hagen wäre ggf. auch eine Möglichkeit, diesen Weg zu versuchen.

Um eine Bachelorarbeit käme sie aber wohl nicht herum.

Ansonsten sehe ich ohne weitere Ausbildung - und sei es verkürzt als Quereinsteigerin - wenig Chancen auf eine angemessene Stelle im öD. Selbst wo dies TV-rechtlich möglich wäre, wird es im Zweifel immer formal 'geignetere' KandidatInnen geben.
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: Thomber am 13.11.2023 08:19
Zitat
Ich würde das Staatsexamen nochmal in Angriff nehmen. Auf die Zähne beißen, das eine Jahr für büffeln und dieses dann schreiben. Sollte dieses dann bestanden sein, steht der Weg des gehobenen Dienstes offen.
Es gibt auch Dienstherrn, wo man mit "nur" dem 1. Examen den Zugang zum hD erlangen kann. So etwas habe ich außerdem in Stellenausschreibungen auch schon gelesen.
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: ElBarto am 13.11.2023 09:37
Vielleicht mal bei den Grünen fragen, die haben vielleicht noch einen Ministerposten oder so frei.

Sorry, Spaß bei Seite.

Ohne Studium und ohne Ausbildung wird es schwer. Da würde ich es tatsächlich vielleicht so versuchen, fußzufassen und aufsteigen durch Nachholung entsprechender Abschlüsse/bzw. Lehrgänge zu machen.

Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: lllJohnlll am 17.11.2023 11:44
AL/VL 1 und danach AL/VL 2

Sorry bin noch relativ neu im öD (öffentlichen Dienst)

Was bedeuten diese Abkürzungen?

Viele Grüße
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: heike2106 am 17.11.2023 12:06
AL/VL 1 und danach AL/VL 2

Sorry bin noch relativ neu im öD (öffentlichen Dienst)

Was bedeuten diese Abkürzungen?

Viele Grüße

Angestelltenlehrgang/Verwaltungslehrgang 1 (Abschluss entspricht der Berufsausbildung Verwaltungsfachangestellte)
bzw. AL/VL2 (Verwaltungsfachwirt)

In Sachsen-Anhalt heißt er auch Beschäftigtenlehrgang (B1 oder B2). Also je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen.
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: lllJohnlll am 17.11.2023 12:38
Danke Schön heike2106  :D
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: Kommunalgenie am 20.11.2023 10:03
36, drei Kinder, keinen Abschluss, noch nie gearbeitet und nicht den Willen, in dem Bereich zu arbeiten wo man gelernt hat....
Naja... Probleme sind halt nur dornige Chancen.... aber das wird ziemlich dornig.
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: PiA am 20.11.2023 12:54
... weshalb mein Rat ja ist, mit möglichst geringem Mehraufwand einen Abschluss zu erwerben.

Ich habe die Aussage "soll nichts mit Jura zu tun haben" allerdings so verstanden, dass es insoweit um klassische Stellen für Volljuristen geht, eine Tätigkeit "mit Gesetzen" aber nicht abgelehnt wird. Wäre in der Verwaltung (im engeren Sinne) auch schwierig...

Wenn frau dann ihren LL. B. hat und eine Verwaltung einen LL. B. sucht, ist das durchaus genau der Bereich, den man gelernt hat.

Ich habe mein bezogen auf den jetzigen Beruf fachfremdes Studium auch nicht abgeschlossen, allerdings "endgültig nicht bestanden". So "schlecht" ist es bei der Betroffenen ja "gar nicht" gelaufen. Ihr fehlt fürs erste StEx "nur" die Prüfung.

Bevor frau sich den ganzen Stoff nach 7 Jahren aber wieder bzw. neu auf die Festplatte zieht - vgl. kleine Schuldrechtsreform 2022, Familienrechtsreform 2023 etc. pp. - darüber nachzudenken, welche Alternativen es gibt, empfinde ich als sehr gut nachvollziehbar.

Ich kenne auch "ex-Juristen", die das 1. StEx "final vergeigt" haben und danach "quer" in die Schadensabteilung von Versicherungen etc. eingestiegen und dort auf Sachbearbeiterstellen tätig sind. Diese Menschen bleiben ja nicht auf Ewig beim jobcenter hängen.

Also, noch mal aus meiner Sicht:
- bisherige Uni bzw. Fernuni Hagen anfrage wg. Anrechnung auf LL. B.
- bei der eigenen und umliegenden Kommunalverwaltung, aber auch DRV, Krankenkassen etc. pp. melden - stumpf anrufen oder auf einer Jobmesse vorstellig werden - und nach Ausbildungs- und Quereinstiegmodellen fragen, ganz offen mit dem Status quo:

Schönen Guten Tag, ich bin Mutter von drei Kinder, 36 Jahre, Familienplanung damit abschlossen, Kinder alle in Betreuung [wäre zumindest hilfreich], Jura-Studium scheinfrei, vor den Kinder in 2014 Freischuss leider nicht bestanden. Gerne würde ich für Sie tätig werden und dabei auch einen Berufsanschluss erwerben. Wie können wir zusammen kommen?

Ja, da kann mal ein "Leider gar nicht" kommen. Aber nach meiner Erfahrung gibt es durchaus häufiger ein  "Gerade an Menschen wie Sie haben wir gedacht, als..."
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: ich1974 am 21.11.2023 13:27
Mit Hochschulreife lässt sich auch ein AL2/BL2 als Quereinsteiger meistern. Evtl. gefördert von der Arbeitsagentur oder über Jobsuche bei einer Behörde.
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: PiA am 13.12.2023 13:07
Nachtrag:
Wie bereits andere Länder möchte nun auch NRW"was tun" - fraglich aber, ob und wie sich das "rückwirkend" auswirkt:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-nordrhein-westfalen-will-den-integrierten-bachelor-im-studiengang (https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-nordrhein-westfalen-will-den-integrierten-bachelor-im-studiengang)
Titel: Antw:Jura Studium ohne Staatsexamen. Möglichkeiten für den Einstieg in öD?
Beitrag von: PiA am 13.12.2023 13:41
zu langsam...

In einer Stellungsnahme an den Rechtsausschuss des Landtags schrieb das MdJ am 6.12.2023:
"Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Rückwirkung der Verleihung dieses akademischen Grades [Anm: des LL. B.] vorgesehen." und geht numehr davon aus, dass bis Ende Februar die Verbändeanhörung abgeschlossen ist.

In welchem Bundesland hatte die "Betroffene" denn "damals" studiert?