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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Axiom am 07.11.2019 19:31

Titel: Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: Axiom am 07.11.2019 19:31
Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem bei einer Bundesbehörde angefangen. In der Stellenanzeige steht u.a.: "Führung der Geschäftsstelle des Projekts XY". Für das Projekt gibt es jedoch auch noch eine stellvertretende Projektleitung sowie eine Projektleitung. An mich wird nur delegiert. (Das Lob von der nächsthöheren Ebene heimsen die eben genannten ein.) Kann ich etwas dagegen tun, oder muss ich meine Bewerbungsunterlagen wieder auf Vordermann bringen?

 Außerdem wird in der Stellenanzeige "mehrjährige einschlägige Berufserfahrung" gefordert. Bzgl der Einstufung wurde mir gesagt, wenn meine zweijährige Berufserfahrung bereits für die Stellenanzeige berücksichtigt wird, kann diese nicht mehr für die Einstufung berücksichtigt werden. Ist das korrekt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße

Axiom
Titel: Antw:Stellenanzeige vs Realität & Einstufung
Beitrag von: Spid am 07.11.2019 19:40
Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem bei einer Bundesbehörde angefangen. In der Stellenanzeige steht u.a.: "Führung der Geschäftsstelle des Projekts XY". Für das Projekt gibt es jedoch auch noch eine stellvertretende Projektleitung sowie eine Projektleitung. An mich wird nur delegiert. (Das Lob von der nächsthöheren Ebene heimsen die eben genannten ein.) Kann ich etwas dagegen tun, oder muss ich meine Bewerbungsunterlagen wieder auf Vordermann bringen?

„Führung der Geschäftsstelle“ ist doch zutreffend für eine aufgebohrte Sekretärstätigkeit mit ein bisschen Haushaltsführung. Da hattest Du wohl eher die falsche Erwartungshaltung.

Zitat
Außerdem wird in der Stellenanzeige "mehrjährige einschlägige Berufserfahrung" gefordert. Bzgl der Einstufung wurde mir gesagt, wenn meine zweijährige Berufserfahrung bereits für die Stellenanzeige berücksichtigt wird, kann diese nicht mehr für die Einstufung berücksichtigt werden. Ist das korrekt?

Nein.
Titel: Antw:Stellenanzeige vs Realität & Einstufung
Beitrag von: Axiom am 07.11.2019 19:51
Danke, Spid.

Das Arbeitsverhältnis: TvöD, besonderer Teil Verwaltung,  Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigen des Bundes in den TvöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund).

Warum werde ich dann belogen? Hast du einen Passus oder eine Info, mit der ich arbeiten könnte?


„Führung der Geschäftsstelle“ ist doch zutreffend für eine aufgebohrte Sekretärstätigkeit mit ein bisschen Haushaltsführung. Da hattest Du wohl eher die falsche Erwartungshaltung.

Ich empfinde es als arglistige Täuschung. Es wird angekündigt, eine Geschäftstelle zu führen, aber tatsächlich führen zwei andere Personen.

Axiom
Titel: Antw:Stellenanzeige vs Realität & Einstufung
Beitrag von: Spid am 07.11.2019 20:13
Danke, Spid.

Das Arbeitsverhältnis: TvöD, besonderer Teil Verwaltung,  Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigen des Bundes in den TvöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund).

Warum werde ich dann belogen? Hast du einen Passus oder eine Info, mit der ich arbeiten könnte?

§16 Abs. 2 Satz 2 TVÖD

Zitat
„Führung der Geschäftsstelle“ ist doch zutreffend für eine aufgebohrte Sekretärstätigkeit mit ein bisschen Haushaltsführung. Da hattest Du wohl eher die falsche Erwartungshaltung.

Ich empfinde es als arglistige Täuschung. Es wird angekündigt, eine Geschäftstelle zu führen, aber tatsächlich führen zwei andere Personen.

Axiom

„Führung der Geschäftsstelle“ ist eben genau das. Man führt nicht die Geschäfte oder irgendwas anderes - man führt die Geschäftsstelle: man sorgt, daß rechtzeitig Büromaterial bestellt wird, kümmert sich um nen Servicetechniker, wenn der Drucker streikt, macht ein bisschen Haushalt und zeichnet der Putzfrau ab, daß sie ordnungsgemäß gereinigt hat.
Titel: Antw:Stellenanzeige vs Realität & Einstufung
Beitrag von: Axiom am 07.11.2019 20:38
„Führung der Geschäftsstelle“ ist eben genau das. Man führt nicht die Geschäfte oder irgendwas anderes - man führt die Geschäftsstelle: man sorgt, daß rechtzeitig Büromaterial bestellt wird, kümmert sich um nen Servicetechniker, wenn der Drucker streikt, macht ein bisschen Haushalt und zeichnet der Putzfrau ab, daß sie ordnungsgemäß gereinigt hat.

Nochmal danke! Du hast mir bei der Entscheidungsfindung für meine Zukunft sehr geholfen.
Titel: Antw:Stellenanzeige vs Realität & Einstufung
Beitrag von: RsQ am 07.11.2019 21:46
„Führung der Geschäftsstelle“ ist doch zutreffend für eine aufgebohrte Sekretärstätigkeit mit ein bisschen Haushaltsführung. Da hattest Du wohl eher die falsche Erwartungshaltung.

Dem kann ich zustimmen. Ein "Geschäftsstellenleiter" ist nun mal nicht der Geschäftsführer (bzw. Projektleiter). Hier lag/liegt wohl bzgl. der Begrifflichkeiten ein Missverständnis (bzw. Unkenntnis) vor. Es ist sicher eine unglückliche Situation, da sich das nicht ohne erneute berufliche Änderung korrigieren lässt?!?
Titel: Antw:Stellenanzeige vs Realität & Einstufung
Beitrag von: Axiom am 07.11.2019 22:36
§16 Abs. 2 Satz 2 TVÖD

Heißt das im Umkehrschluss, dass wenn in einer Stellenanzeige "mehrjährige einschlägige Berufserfahrung" gefordert wird, man zwingend mit mindestens Stufe 2 eingestellt werden muss?


Dem kann ich zustimmen. Ein "Geschäftsstellenleiter" ist nun mal nicht der Geschäftsführer (bzw. Projektleiter). Hier lag/liegt wohl bzgl. der Begrifflichkeiten ein Missverständnis (bzw. Unkenntnis) vor. Es ist sicher eine unglückliche Situation, da sich das nicht ohne erneute berufliche Änderung korrigieren lässt?!?


Das Behördendeutsch ist kein Alltagsdeutsch und da ich aus der "freien" Wirtschaft komme, habe ich da wohl ein wichtiges Detail übersehen. Hätte mehr nachfragen sollen, ich ärgere mich über mich selbst!

Es ist auch (gefühlt?) so, dass ich mehr Projektkenntnis habe als die Leiter. Ich kläre sie auf, wenn sie kurz davor sind falsche Entscheidungen zu treffen bzw. Projektzusammenhänge nicht verstehen. Eventuell mache ich das noch ein wenig mit, möglicherweise lasse ich sie das nächste Mal auflaufen. Die Verantwortung vor der nächsthöheren Ebene tragen sie.
Eine erneute berufliche Änderung ist aufwendig, aber möglich. Ich muss es abwägen. Vielleicht lässt es sich auch ohne korrigieren. Ich weiß es gerade nicht. Auf jeden Fall bin ich aktuell (ich hoffe das ist nachvollziehbar) unzufrieden. 
Titel: Antw:Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: Spid am 07.11.2019 23:05
Die Stellenanzeige ist tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist, ob einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorliegt.

Auch außerhalb des öD ist die Führung der Geschäftsstelle eine deutlich subalterne Funktion.
Titel: Antw:Stellenanzeige vs Realität & Einstufung
Beitrag von: Bastel am 08.11.2019 06:41
§16 Abs. 2 Satz 2 TVÖD

Heißt das im Umkehrschluss, dass wenn in einer Stellenanzeige "mehrjährige einschlägige Berufserfahrung" gefordert wird, man zwingend mit mindestens Stufe 2 eingestellt werden muss?


Dem kann ich zustimmen. Ein "Geschäftsstellenleiter" ist nun mal nicht der Geschäftsführer (bzw. Projektleiter). Hier lag/liegt wohl bzgl. der Begrifflichkeiten ein Missverständnis (bzw. Unkenntnis) vor. Es ist sicher eine unglückliche Situation, da sich das nicht ohne erneute berufliche Änderung korrigieren lässt?!?


Das Behördendeutsch ist kein Alltagsdeutsch und da ich aus der "freien" Wirtschaft komme, habe ich da wohl ein wichtiges Detail übersehen. Hätte mehr nachfragen sollen, ich ärgere mich über mich selbst!

Es ist auch (gefühlt?) so, dass ich mehr Projektkenntnis habe als die Leiter. Ich kläre sie auf, wenn sie kurz davor sind falsche Entscheidungen zu treffen bzw. Projektzusammenhänge nicht verstehen. Eventuell mache ich das noch ein wenig mit, möglicherweise lasse ich sie das nächste Mal auflaufen. Die Verantwortung vor der nächsthöheren Ebene tragen sie.
Eine erneute berufliche Änderung ist aufwendig, aber möglich. Ich muss es abwägen. Vielleicht lässt es sich auch ohne korrigieren. Ich weiß es gerade nicht. Auf jeden Fall bin ich aktuell (ich hoffe das ist nachvollziehbar) unzufrieden.
Titel: Antw:Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: Spid am 08.11.2019 06:44
Und nu?
Titel: Antw:Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: Bastel am 08.11.2019 07:19
Da hat der PC wieder gemacht, was er wollte...

Würde die Vorgesetzten auflaufen lassen. Eventuell wird dann deren Stelle frei ;D ;D
Titel: Antw:Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: Lars73 am 08.11.2019 07:28
Erfahrungsgemäß in den meisten Behörden dann eher die Stelle des Geschäftsstellenleiters in Probezeit...
Titel: Antw:Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: Chrille1507 am 08.11.2019 10:43
Würde die Vorgesetzten auflaufen lassen. Eventuell wird dann deren Stelle frei ;D ;D

Und selbst wenn dem so wäre, hat der TE wohl wenig davon. Es scheint ja schon schwierig, Stellenausschreibungen verstehend zu lesen.
Titel: Antw:Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: nichts_tun am 08.11.2019 12:06
Vermutlich hat er zu sehr das Wort "Führung" als gegeben erachtet. Denn es klignt ja erst eimal ziemlich wichtig, wenn man die "Führung der Geschäftsstelle" übernimmt...

Mein Rat: wenn es dir nicht gefällt, würde ich mich wieder anders beruflich orientieren. Und dies als Erfahrung betrachten, künftig aufmerksamer Stellenausschreibungen durchzulesen.
Titel: Antw:Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: Alien1973 am 08.11.2019 12:52
Blöde Frage: Gab es denn kein Vorstellungsgespräch? Darin müsste einem doch gesagt worden sein was man auf der neuen Stelle zu tun hat. Und wenn das nicht gesagt wird, dann frage ich doch danach! Wenn das dann nicht der Vorstellung des TE von "Führung der Geschäftsstelle" entsprochen hat, hätte ich die Stelle halt nicht angetreten.
Zu sagen das habe ich so nicht gewusst und ich habe mir das Ganze etwas anders vorgestellt ist mir hier doch etwas zu einfach. Nach einem VG sollte man einigermaßen wissen was man auf der neuen Stelle zu tun hat. Denn zwischen Kaffee kochen, Büromaterialbestellen und Putze kontrollieren und Mitarbeiten bei Projekten oder diese gar leiten ist doch ein himmelhoher Unterschied...
Titel: Antw:Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: Axiom am 08.11.2019 20:34
1. Im VG wurde gesagt, ich zitiere, "Führungsaufgaben vornehmen". M.E weil ich schon Teams geleitete habe, wurde ich als geeignet betrachtet.

2. Ich habe dort für niemanden Kaffee gekocht, weder Büromaterial bestellt, noch weitere solche Dinge, für die ich mein Universitätsstudium nicht mit 1, abgeschlossen habe, getan. Die Stelle ist EG 11.

3. Ich bin eine Sie

Angenommen ich bewerbe mich jetzt bei anderen Behörden, bekommen meine Vorgesetzten das mit?
Titel: Antw:Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: nichts_tun am 09.11.2019 11:15
Zu 1.): Weil dir weitere Mitarbeiter unterstellt sind, nehme ich an.

Zu 2.): Führung der Geschäftsstelle ist Führung der Geschäftsstelle. Abhängig von der Größe des Projektes und des Umfanges und den daraus resultierenden auszuübenden Tätigkeiten, wird die Entgeltgruppe festgestellt.
Geschäftsstelle ist sogar im Duden definiert: https://www.duden.de/rechtschreibung/Geschaeftsstelle

Zu 3.): Das ist für den Sachverhalt und dessen Beurteilung irrelevant.

Sofern deine Vorgesetzten über deine Bewerbung informiert werden, ja. Das ist allerdings unüblich und womöglich datenschutzrechtlich bedenklich.
Titel: Antw:Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: Pseudonym am 09.11.2019 12:26
Wenn der gewünschte Aufgabenzuschnitt nicht passt, wäre das sanftere Mittel darum zu bitten, mehr Kompetenzen übertragen zu bekommen.

Im ÖD sind massig Stellen frei: nur Mut! Auf Behörden derselben Ebene gibt es immer irgendwie und irgendwo Kontakte. Je kommunaler es wird, umso schlimmer. Also gehe im Zweifel davon aus, dass Deine Bewerbung publik wird.
Titel: Antw:Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
Beitrag von: WasDennNun am 09.11.2019 13:29
1. Im VG wurde gesagt, ich zitiere, "Führungsaufgaben vornehmen". M.E weil ich schon Teams geleitete habe, wurde ich als geeignet betrachtet.
Wie jetzt?
Zweijahre Berufserfahrung und schon mehrere Teams geleitet?
Oder habe ich da was falsch gelesen?