Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: JMM am 27.09.2020 09:44
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Hallo,
ich w 40 verheiratet, 1 Kind bin zzt. in EG10 und möchte mich beruflich verändern. Es gibt keine Aufstiegsmöglichkeiten nach EG11 in der kommunalen Anstalt, wo ich angestellt bin. Nun gibt es einige Stellenausschreibungen einiger Kommunen nach A10. Hier überlege ich, mich zu bewerben. Aufstiegsmöglichkeiten nach A11 ff sind bei den Kommunen sehr viel größer.
Lohnt es sich in meinem Alter, mich verbeamten zu lassen? Ich habe zwei chronische Krankheiten, daher wird die PKV sicherlich hoch sein, ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus.
Was muss man im Hinblick auf Rente/Pension noch beachten?
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Hallo,
ich habe mich mit knapp 40 Jahren verbamten lassen (ich bin m und habe kein Kinder). Bei gravierenden Vorerkrankungen muss man die Öffnungungsktion der privaten PKVen in Anspruch nehmen. Der Risikozuschlag ist maximal auf 30% begrenzt. Ausschlüsse erfolgen nicht.
Ich würde schätzen, dass bei einer Beihilfebrechtigung von 50% etwa 320 € monatlich für deine PKV herauskommen könnte, Ggf. noch eine kleine zusätzliche Summe für das Kind.
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Ich bin Beamter geworden wegen der PENSION... 8)
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Finanziell dürfte es sich lohnen, einfach mal ausrechnen. Kind und Frau bringen im Monat schon knappe 270€. Gibt es die 70% Beihilfe schon ab dem 1. Kind? Dann dürfte auch die PKV nicht so hoch ausfallen.
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Ich bin Beamter geworden wegen der PENSION... 8)
1.
Da werden wir (zumindest diejenigen, die unter 40 sind) aber noch alle mit den Öhrchen schlackern. Klar... die Versorgung im Alter wird gewiss höher ausfallen, als die gesetzliche Rente, aber von allen Grundprinzipien des Beamtenrechts ist die Höhe der Pension doch relativ schwach geschützt. Im Rahmen der Fortentwicklung wird es auch hier in den nächsten 2 Jahrzehnten gravierende Einschnitte geben.
Und dann schauen wir in die Röhre, weil betriebliche Altersvorsorge i.d.R. nicht abgeschlossen werden kann.
2. Wvl. (2040) ---> Taschentücher bereithalten
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Und dann schauen wir in die Röhre, weil betriebliche Altersvorsorge i.d.R. nicht abgeschlossen werden kann.
Aber doch steuerbegünstigte, oder?
Wird doch auch von den Angestellten verlangt, dies zusätzlich zur betrieblichen zu tun.
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Und dann schauen wir in die Röhre, weil betriebliche Altersvorsorge i.d.R. nicht abgeschlossen werden kann.
Aber doch steuerbegünstigte, oder?
Wird doch auch von den Angestellten verlangt, dies zusätzlich zur betrieblichen zu tun.
Thema Steuervergünstigung ist 'ne andere Baustelle.
Ich bin damals aus einer lfd. Betriebsaltersvorsorge die ich im Rahmen einer jahrelangen Nebenbeschäftigung im öD erworben habe, rausgeworfen worden, weil per Satzung zu einem Zeitpunkt x eine Anwartschaft auf Mindestversorgung/Pension bestand (Ausschlusskriterium; soweit, so korrekt).
Mit dem fiktiven Verweis auf eine potentielle Überversorgung im Alter hat man dann versucht, mich bei voller Rückwirkung aus dem Vertrag rauszuwerfen; meine Ansprüche sollten komplett verfallen. Nur mit arger Müh und Not konnte ich zumindest die bis dahin "erdienten Ansprüche" konservieren/einfrieren.
Habe die schriftliche Zusicherung des Arbeitgebers, dass die erdiente Betriebsrente bis zum Erreichen des Zeitpunkts der beamtenrechtlichen Mindestversorgung zumindest in dem Fall ausgezahlt wird, wenn ich später (aus welchen Gründen auch immer) nicht die volle Regelversorgung im Alter erhalten sollte... das kann man ja selbst beeinflussen :D
Einfach 6 Monate früher in Pension und dann kompensatorisch die 21,83€ Betriebsrente auszahlen lassen. So der Plan. Ob ich aber überhaupt die dann gültige Regelaltersgrenze von 80 Jahren erreiche, steht auf einem anderen Blatt.
Aber ich merke, wir schweifen ab.
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JA, Verbeamtung lohnt sich, auch wenn die Pension nicht mehr DAS Argument an erster Stelle sein sollte.
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Also mal grob überschlagen, mit dem o.g. PKV Beitrag von 320, machst du von E10 nach A10 Verlust, selbst mit einem Kind. Bei A11 sieht es schon eher positiv aus, aber auch nur des Kindes wegen.
Beim Vergleich nicht auf die Monatswerte schauen, sondern die jährlichen Bezüge, um die Jahressonderzahlung nicht zu vergessen.
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Ach, das Paket der Verbeamtung geht doch deutlich über das Grundgehalt hinaus: PKV, unbegrenzte Lohnfortzahlung, bis zu gut 70% Versorgungsniveau.
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Ich bin Beamter geworden wegen der PENSION... 8)
Ja, wer fiebert nicht darauf hin mit 65 dann evtl. paar Euro mehr in der Tasche zu haben ……...
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Ich bin Beamter geworden wegen der PENSION... 8)
Ja, wer fiebert nicht darauf hin mit 65 dann evtl. paar Euro mehr in der Tasche zu haben ……...
Pension mit 67, Rente schon mit 65 möglich. Sollte man ggf. bedenken...
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Mit hinreichend langer ruhegehaltsfähiger Dienstzeut geht die Beamte bereits mit Anfang 60 - abschlagsfrei.
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Hallo zusammen,
man kann nicht generell sagen, ob sich eine Verbeamtung lohnt. Dies hängt stark von den persönlichen Gegebenheiten ab.
Ich hatte mir das damals als Quereinsteiger sehr genau ausgerechnet. Dabei habe ich persönlich auch berücksichtigt, dass wenn meine Frau evtl. Arbeitssuchend wird und keine Arbeit findet. Dann müsste ich neben meiner KV auch die für meine Frau und Kinder tragen. D.h. pro Kind habe ich 50-75 gerechnet und für meine Frau 250-300.
Ist zum glück bis heute nicht vorgekommen und meine Kinder sind bei meiner Frau Familienversichert. Somit muss ich nur meine KV tragen.
Auch musst du später berücksichtigen, dass wenn du z.B. einen Anspruch aus der VBL (Betriebliche Rente des Öff.Dienst) hast diese an der Pension angerechnet wird. Gleiches gild für die gesetzliche RV.
Es werden je nach Bundesland unterschiedliche Zeiten für Studium und vordienstzeiten für die Pensionshöhe angerechnet. Ausgehend von 71,35%, die man maximal erreichen kann erwirbt man 71,35 : 40 Jahre = 1,78375% pro Jahr als Beamter. Nach 5 Jahren hat man in der Regel einen Anspruch auf die Mindestrente.
Ausgehnd vom einstiegsalter bei dir hättest du nonch 67-40 = 27 Jahre X 1,78375% = 48,16%. Somit könntest du glück haben, dass von der GRV nichts angerechnet wird, da nur ein übersteigender Anteil angerechnet (bei der Pension gekürzt wird).
Was man auch berücksichtigen sollte ist, dass man zum Amtsarzt muss und dieser muss einen positive Zukunftsprognose geben (was er in der Regel auch macht, wenn man nicht grade schwerst Krank ist). Einmal für den Beamten auf Probe (i.d.R. 3 Jahre aber mindestens 1 Jahr, Vorzeiten können angerechnet werden) und dann noch einmal für die Verbeamtung auf Lebenszeit.
VG
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Dabei habe ich persönlich auch berücksichtigt, dass wenn meine Frau evtl. Arbeitssuchend wird und keine Arbeit findet. Dann müsste ich neben meiner KV auch die für meine Frau und Kinder tragen. D.h. pro Kind habe ich 50-75 gerechnet und für meine Frau 250-300.
Deine ggf. arbeitslose Gattin bliebe in der GKV versichert. Eine Notwendigkeit, sie privat zu versichern, besteht nicht. Und die Beiträge für die PKV der Kinder lassen sich aus den Kinderzuschlägen finanzieren, die Beamte erhalten.
Auch musst du später berücksichtigen, dass wenn du z.B. einen Anspruch aus der VBL (Betriebliche Rente des Öff.Dienst) hast diese an der Pension angerechnet wird. Gleiches gild für die gesetzliche RV.
Was kein Nachteil ist, sondern ein Privileg, da die Verrechnung ja nur dann eintritt, wenn man ein Versorgungsniveau erreicht, dass man als Tarifkraft nicht hätte erreichen können.
Ausgehnd vom einstiegsalter bei dir hättest du nonch 67-40 = 27 Jahre X 1,78375% = 48,16%.
Zzgl. zwei bis drei Jahre berücksichtigungsfähige Studienzeiten, zzgl. Wehrdienst, zzgl. berücksichtigungsfähige Zeiten als Angestellter im ö. D., zzgl. ggf. sonstiger berücksichtigungsfähiger Zeiten ..
Somit könntest du glück haben, dass von der GRV nichts angerechnet wird, da nur ein übersteigender Anteil angerechnet (bei der Pension gekürzt wird).
Es geht doch nicht um die Vermeidung von evtl. Verrechnungsanteilen sondern um das Erreichen eines möglichst hohen Gesamtversorgungsniveaus?!
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Mit hinreichend langer ruhegehaltsfähiger Dienstzeut geht die Beamte bereits mit Anfang 60 - abschlagsfrei.
Entschuldigung, so ein Schmarren oder habe ich die Ironie nicht verstanden ::):
Regelaltersgrenzen für Beamte der Länder z. B.
Bundesland
Regelaltersgrenze
Baden-Württemberg
Regelaltersgrenze 67 Jahre (§ 36 Abs. 1 LBG BW i. V. m. Art. 62 § 3 Abs. 1 DRG)
65 Jahre für vor 1947 Geborene. Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze der beim Bund abgebildeten Tabelle (s. o.). (Art. 62 § 3 Abs. 2 DRG)
Verlängerung der Dienstzeit höchstens bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. (§ 39 LBG BW) Eintritt in den Ruhestand auf Antrag frühestens ab dem vollendeten 63. Lebensjahr. (§ 40 Abs. 1 LBG BW)
Bayern
Regelaltersgrenze 67 Jahre (Art. 62 i. V. m. Art. 143 Abs. 1 S. 1 u. 2 BayBG)
65 Jahre für vor 1947 Geborene. Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze gemäß der beim Bund abgebildeten Tabelle (s. o.)
Verlängerung der Dienstzeit um höchstens 3 Jahre (Art. 63 BayBG)
Eintritt in den Ruhestand auf Antrag frühestens ab dem vollendeten 64. Lebensjahr (Art. 64 BayBG)
In Bayer z. B. noch Abzug von 10 % bei Antragsruhestand mit 64. Sieht in allen anderen Ländern und Bund ganz ähnlich aus.
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Hallo zusammen,
@ 2strong
Deine ggf. arbeitslose Gattin bliebe in der GKV versichert. Eine Notwendigkeit, sie privat zu versichern, besteht nicht. Und die Beiträge für die PKV der Kinder lassen sich aus den Kinderzuschlägen finanzieren, die Beamte erhalten.
Notwendigkeit tritt dann ein, wenn die Pflichtversicherung endet... dann kann man entweder seine Gattin privat versichern oder freiwillig in der GV. Also sollte man dies schon berücksichtigen.
VG
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Mit hinreichend langer ruhegehaltsfähiger Dienstzeut geht die Beamte bereits mit Anfang 60 - abschlagsfrei.
Entschuldigung, so ein Schmarren oder habe ich die Ironie nicht verstanden ::):
Welcher Schmarren?
z.B. Niedersachsen: Eintritt in den Ruhestand auf Antrag frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. (§ 37 NBG)
und wenn man halt seine 71%xx Prozente voll hat ist das auch ohne Abschläge.
Davon ab können Angestellte (ab Baujahr 1966 oder so) ja auch frühestens mit 63 mit Abschläge in Rente gehen und mit 65 ohne Abschläge (wenn sie 40 Jahre auf dem Tacho haben), obwohl sie dann weniger Rente bekommen als wenn sie bis 67 arbeiten würden, also doch "Abschläge", während der Beamte eben für die Zeit nach den 40 Jahren keinen Pensionsbenefit mehr hat..
..oder was habe ich da nicht verstanden?
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Entschuldigung, so ein Schmarren oder habe ich die Ironie nicht verstanden ::):
Bei 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren ist in den meisten Ländern und im Bund ein Ausscheiden aufgrund (irgendeiner) Dienstunfähigkeit ab 63 abschlagsfrei möglich ;)
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Notwendigkeit tritt dann ein, wenn die Pflichtversicherung endet... dann kann man entweder seine Gattin privat versichern oder freiwillig in der GV. Also sollte man dies schon berücksichtigen.
Mir ist die Konstellation noch nicht klar geworden. Auch als Arbeitssuchende wäre sie doch Mitglied in der GKV?!
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[/quote]
Zzgl. zwei bis drei Jahre berücksichtigungsfähige Studienzeiten, zzgl. Wehrdienst, zzgl. berücksichtigungsfähige Zeiten als Angestellter im ö. D., zzgl. ggf. sonstiger berücksichtigungsfähiger Zeiten ..
[/quote]
Welche Zeiten gehören denn zu berücksichtigungsfähigen Zeiten als Angestellter im ö.D. Ich war vor meiner Verbeamtung fast 21 Jahre Angestellte im öffentlichen Dienst. Würden die alle berücksichtigungsfähig sein?
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Ja, davon ist auszugehen, vgl. § 10 NBeamtVG.
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Entschuldigung, so ein Schmarren oder habe ich die Ironie nicht verstanden ::):
Bei 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren ist in den meisten Ländern und im Bund ein Ausscheiden aufgrund (irgendeiner) Dienstunfähigkeit ab 63 abschlagsfrei möglich ;)
Hab ich auch schon alles ausgerechnet.
Motivatorisches Lebenselexir für den Berufsalltag :D
Mit 65 Jahren und 3 Monaten gehe ich abschlagfrei in Pension WENN zwischenzeitlich nicht noch irgendeine versorgungsrechtliche Regelung zu Ungunsten der Beamtinnen/Beamten angepasst wird... wovon ich sehr stark ausgehe :-\
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Auch in Niedersachsen kann der Beamte mit 60 nicht abschlagsfrei auf Antrag in Pension gehen, er verliert dann um die 10% seiner Ansprüche.
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Hallo zusammen,
@ 2strong
Mir ist die Konstellation noch nicht klar geworden. Auch als Arbeitssuchende wäre sie doch Mitglied in der GKV?!
Man bzw. Frau ist ja nicht dauerhaft Mitglied in der GKV wenn man arbeitssuchend ist. Nur für den Zeitraum wo die Person Arbeitslosengeld 1 oder ALG 2 (H4) erhält. Wenn also die Zeit der Pflichtversicherung aufhört und man nicht ALG2 (H4) erhält ist man nicht mehr in der GKV versichert...
Nun kann man entweder freiwillig in GKV oder in die PKV.
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@TonyBox
Dass Deine Frau keinen ALG 2-Regelsatz, keine KDU etc. erhält, wenn Du berufstätig bist, kann ich nachvollziehen. Aber fällt sie dann auch aus der Sozialversicherung hinaus? Ich war bislang der Auffassung, dass die Beiträge dazu (praktisch ist das in diesem Fall ja auf die GKV beschränkt) weiterhin übernommen werden - es sei denn, Deine Frau würde erklären, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu stehen oder dies tatsächlich nicht tun.
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Mit 65 Jahren und 3 Monaten gehe ich abschlagfrei in Pension
Du müsstest unter den derzeitigen Bedingungen doch (auch) schon mit 63 wg. DU abschlagsfrei Ausscheiden können?! Und ggf. schon mit 61 langsam ausschleichen ;)
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Mit 65 Jahren und 3 Monaten gehe ich abschlagfrei in Pension
Du müsstest unter den derzeitigen Bedingungen doch (auch) schon mit 63 wg. DU abschlagsfrei Ausscheiden können?! Und ggf. schon mit 61 langsam ausschleichen ;)
Na ja... ;)
Nennen wir es mal "Option"... aber eigentlich mache ich mein Tagewerk schon recht gerne und meine Frau ist auch immer happy, wenn ich mal nicht im Homeoffice rumhänge, sondern ein paar Stunden in einem echten Büro bin. Die würde sich endlos freuen, wenn ich frühpensioniert wäre ;D
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Ach, das Paket der Verbeamtung geht doch deutlich über das Grundgehalt hinaus: PKV
Was ja gerade das Problem ist. Mit pauschaler 50% Beihilfe zur GKV würde es für die Themenerstellerin finanziell deutlich besser aussehen.
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Wird beim Brutto-Netto Rechner bei den Beamten eigentlich die jährliche Absetzfähigkeit der PKV (aktuell ca. 1900€?) berücksichtigt? Das dürfte auch ein paar Hunderter ausmachen.
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Wenn du es richtig einträgst, dann ja.
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Wird beim Brutto-Netto Rechner bei den Beamten eigentlich die jährliche Absetzfähigkeit der PKV (aktuell ca. 1900€?) berücksichtigt? Das dürfte auch ein paar Hunderter ausmachen.
Nein. Deine sonstigen Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten werden ja auch nicht berücksichtigt 😉
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Wird beim Brutto-Netto Rechner bei den Beamten eigentlich die jährliche Absetzfähigkeit der PKV (aktuell ca. 1900€?) berücksichtigt? Das dürfte auch ein paar Hunderter ausmachen.
Nein. Deine sonstigen Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten werden ja auch nicht berücksichtigt 😉
Natürlich kann man diese in den Rechner eintragen und dann werden sie auch berücksichtigt.
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Eben. Von selbst tut er es nämlich (selbstverständlich) nicht.
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Vielen Dank die vielen Kommentare. Ich gehe nun wie folgt vor: Ich lasse mir die PKV ausrechnen. Aufgrund einer chronischen Erkrankung komme ich dort nur durch die "Sonderaktion" rein. D.h., weil es die erstmalige Verbeamtung ist, werde ich mit einem max. Zuschlag von 30% aufgenommen werden, mit dem Ausschluss von Chefarztbehandlung und kein Einzelzimmer.
Dann werde ich schauen, wie es im Jahresnetto aussieht und beides vergleichen.
Ich bin der Meinung, dass ich gehört habe, dass sich jemand seine Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente auszahlen lassen hat. Dafür müsste er glaub ich bei der GRV einen Antrag stellen. Hat davon schon jemand etwas gehört?
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Ich bin der Meinung, dass ich gehört habe, dass sich jemand seine Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente auszahlen lassen hat. Dafür müsste er glaub ich bei der GRV einen Antrag stellen. Hat davon schon jemand etwas gehört?
Das funktioniert, wenn - vereinfach gesagt - du keinen Rentenanspruch hast und dieser auch nicht mehr entstehen kann. Details in § 210 SGB VI.
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Genau. Setzt aber praktisch voraus, dass Du noch keine fünf Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Diesen Zeitraum dürftest Du überschritten haben.
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Eben. Von selbst tut er es nämlich (selbstverständlich) nicht.
Also die Absetzbaren Kosten der PKV werden bei der Lohnsteuer schon berücksichtigt.
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Wenn man sie dem Finanzamt ggü. erklärt, selbstverständlich. Hier wurde aber danach gefragt, ob der Gehaltsrechner, der auf dieser Seite angeboten wird, "die jährliche Absetzfähigkeit der PKV (...) berücksichtigt", was nicht der Fall ist.
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Wenn man sie dem Finanzamt ggü. erklärt, selbstverständlich. Hier wurde aber danach gefragt, ob der Gehaltsrechner, der auf dieser Seite angeboten wird, "die jährliche Absetzfähigkeit der PKV (...) berücksichtigt", was nicht der Fall ist.
Stimmt, ich hatte letztens mit diesem Brutto-Netto Rechner gerechnet und dachte ursprünglich dass die eingetragenen Kosten zur PKV bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden würden. Es ändert sich allerdings nur der Abzug vom Netto...
https://www.brutto-netto-rechner.info/