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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: wide am 24.08.2019 15:36

Titel: Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 24.08.2019 15:36
Hallo Zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich bräuchte euren Rat. Ich versuche es kurz.

Ich bin vor einziger Zeit eingestellt worden, Bürotätigkeit nach TV-L. Die Einstellung erfolgte in EG 6 mit noch nicht komplett vollständiger "Stellenbeschreibung". Hauptaufgabe war die Vertretung von zwei weiteren Kollegen.(beide EG 7) Neue Aufgabenbereiche kamen jetzt im letzten Jahr dazu.

Ich mache jetzt die gleichen Tätigkeiten wie meine Kollegin 1. Meine Kollegin 1 ist in der EG 7. Dann gibt es noch eine Kollegin. Kollegin 2 die auch in der EG 7 ist, die gleiche Stelle wird aber in anderen Ämtern mit EG 8 vergütet und es gehört zu meinem Aufgabengebiet auch eben die Vertretung besagter Kollegin 2.

Nun meine erste Frage. Steht mir denn nun eigentlich auch die EG 7 zu? Eingestellt wurde ich war mit der 6 aber ich habe ja mittlerweile und auch auf Dauer! die gleichen Tätigkeiten wie die Kollegin 1.

Ich bin mir recht sicher ich sollte also auch so vergütet werden und wenn ich die Andeutung meiner direkten Vorgesetzten richtig verstanden habe will sie mich auch Ende des Jahres höher gruppieren. So weit so gut... allerding ist mir Ende des Jahres eigentlich zu spät, da ich ja bereits seit einem Jahr Tätigkeiten für die EG7 mache.

So und jetzt kommt der sogenannte Clou...Kollegin Nummer 2, ist schwanger, mit direktem BV daheim und somit darf ICH die Arbeit fast alleine machen. Lediglich Kollegin 1 unterstützt mich wenn es mir zu viel wird. Aber ansonsten übernehme ich die komplette Aufgabe der Kollegin 2 zusätzlich zu meinen Tätigkeiten und es sind andere Tätigkeiten wie bisher.

Und jetzt meine Hauptfrage...Hab ich dann nicht sowieso Anspruch auf die 7 und ggf. sogar auf eine Zulage oder sogar Höhergruppierung auf die 8? Meiner Kollegin 1 wurde nämlich gesagt das geplant wäre das ich auf die 7 komme und sie eben auf die 8.

Das kann doch aber eigentlich nicht sein und wäre doch auch unfair? Wir haben die gleichen Tätigkeiten, ich sogar noch etwas mehr... aber ich komme dafür lediglich in die 7 und sie in die 8? (Weil ich nur 6 bin und sie bereits 7)

KÖnnt ihr mir da bitte weiterhelfen?

ICh bedanke mich schon einmal im voraus bei euch undwünsche euch einen schönen Samstag.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: Spid am 24.08.2019 15:39
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Keine Deiner Vorbringungen ließe auch nur vermuten, daß Dein AG hinsichtlich Deiner Eingruppierung irrte.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 24.08.2019 15:50
Hallo,

deine Antwort verstehe ich leider nicht. Was bedeutet TB?

Heisst das also wenn mit Tätigkeiten in EG 6 eingestellt wurde und jetzt die gleichen Tätigkeiten wie meine Kollegin die in EG 7 ist durchführe trotzdem kein Anspruch habe auf Höhergruppierung und auch auf keine Zulage wenn sich zusätzlich noch ein neues Aufgabengebiet übernehmen muss?`

Das kann doch aber nicht sein oder?

Achso es handelt sich nicht um eine vorübergehende Tätigkeit. Meine Hauptätigkeit ist von Dauer und zwar die gleiche Arbeit wie Kollegin 1 in EG 7. Die von Kollegin 2 wird wahrscheinlich vorrübergehend sein...allerdings soll diese Stelle neu besetzt werden was locker ein halbes Jahr dauern kann und ich somit Mehrarbeit habe aber nicht dafür entlohnt werde?

Wenn mein Chef das möchte muss ich also weiterhin in der EG 6 bleiben, obwohl ich mittlerweile ein Aufgabengebiet auf Grundlage der EG7 habe und zusätzlich noch eine komplett andere Stelle auf unbestimmte Zeit übernommen habe...
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: Spid am 24.08.2019 15:54
TB=Tarifbeschäftigte

Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich und eröffnet keinen Eingruppierungsanspruch. Zusätzliche Aufgaben begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Zulagen.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 24.08.2019 15:57
Ich bin eingestellt worden mit EG 6 und z.B. 5 Aufgabengebieten.

Nach drei Monaten hat sich herauskristalisiert, das Kollegin die in EG 7 ist quasi Unterstützung benötigt. Seit diesem Tag sind meine 5 Aufgabengebite um 3 Aufgabengebiete gewachsen, nämlich die der Kollegin 1. Wir führen also Dauerhaft die gleichen Tätigkeiten aus. Nicht nur vorrübergehend. Und ich hab weiterhin nur Anspruch auf die 6?

Und ihr wird gesagt sie kommt in eine 8 durch den Ausfall von Kollegin 2 und ich nur in die 7 obwohl ich die Aufgaben von Kollegin 2 komplett übernehme und sie nicht. Das kann doch nicht sein? Sorry`
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: Spid am 24.08.2019 16:03
Absolut nichts von dem, was Du vorbringst, ist in irgendeiner Weise relevant. Es kommt darauf an, welche Tätitgkeitsmerkmale welcher Entgeltgruppe durch Deine auszuübende Tätigkeit erfüllt werden. Trag dazu vor oder benenne hinreichend präzise Deine auszuübende Tätigkeit, dann kann Dir geholfen werden. Alles andere ist nur blabla.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 24.08.2019 16:07
Entschuldigung aber ich kenne mich mit irgendwelchen Tätigkeitsmerkmalen nicht aus.

Das einzige was ich dazu sagen kann ist das ich die identischen Aufgaben wie meine Kollegin wahrnehme die eine Gruppe höher ist.Wir teilen uns die Stelle seit ca. 1 Jahr weil es für sie zu viel war und sie Stunden verkürzt hat und wir jetzt eben das identische machen +ein paar Zusatzaufgaben für mich.

Tur mir leid wenn ich hier irgendwie doof rüberkomme aber mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich weiss nicht welche Merkmale ich erfülle oder nicht. Nur bei ihr scheint es ja für eine 7 zu reichen.

Sorry. Du brauchst nicht mehr antworten. Anscheinend kapier ich es nicht.

Danke trotzdem für deine Mühe.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: TV-Ler am 24.08.2019 16:19
Entschuldigung aber ich kenne mich mit irgendwelchen Tätigkeitsmerkmalen nicht aus.

Das einzige was ich dazu sagen kann ist das ich die identischen Aufgaben wie meine Kollegin wahrnehme die eine Gruppe höher ist.
Mit Tätigkeitsmerkmalen musst du dich nicht auskennen, aber über deine auszuübenden Tätigkeiten solltest du doch mehr sagen können, als das sie deiner Meinung nach identisch mit denen deiner Kollegin sind!
Wenn da von dir ein paar Informationen kämen, könnte Dir evtl. auch geholfen werden ...
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 24.08.2019 16:25
Wartungsverträge prüfen
Diverse Wartungsberichte prüfen
Diverse Rechnungen kontieren und anweisen
Tabellen in Exel einpflegen und auf dem neuesten Stand halten
Ausschreibungen für Bauleistungen, Dienstleistungen durchführen sowohl national als europaweit
Freistellungen prüfen und anfordern
Assistenz Abteilungsleitung

Zusätzlich seit 01.08 für Kollegin 2

Komplette Assistenz der Geschäftsführung
Krankmeldung abarbeiten
Postverteilung, Sortierung
Aufträge für Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen schreiben
Vorbereitung, Durchführung von Sitzungen und Nachbearbeitung
Terminkoordination
Telefon
sonstige Personalangelegenheiten die über den Tisch des GF gehen und nicht über das Personalamt laufen

Eingestellt wurde ich mich:

Vertretung Kollege 1 im Krankheits/ Urlaubsfall (s.o)
Vertreung Kollege 2 im Krankheits/Urlaubsfall(s.o)
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: Spid am 24.08.2019 16:37
Je nach Zeitanteilen käme von E3-E9a alles infrage.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 24.08.2019 16:39
Ja dann sorry für die unnötige Threaderöffnung von mir.

Jetzt schreib ich so gut ich kann alles auf. Auch wieder falsch. Zeiteinteilung kann ich in der Tat nicht nennen weil es unterschiedlich ist. Post z.b. wird jeden Tag gemacht. Ausschreibungen war in den letztenh zwei Wochen täglich 1-3, es gibt aber auch Phasen wo 2 Wochen nix passiert.

Es ging mir auch hauptsächlich darum ob es rechtens sein kann das man mit identischen Tätigkeiten + noch Zusatzarbeiten schlechter eingruppiert ist als jemand der das gleiche macht ohne Zusatzaufgaben.

Aber irgendwie scheine ich hier wohl falsch zu sein oder mich nicht ausreichend auszudrücken.

Sorry. kommt nicht mehr vor
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: TV-Ler am 24.08.2019 21:42
Ja dann sorry für die unnötige Threaderöffnung von mir.

Jetzt schreib ich so gut ich kann alles auf. Auch wieder falsch. Zeiteinteilung kann ich in der Tat nicht nennen weil es unterschiedlich ist.
Nein, falsch ist das nicht. Die Informationen, die du bislang gebracht hast, sind notwendig aber nicht hinreichend.
Es geht nicht um Zeiteinteilung, sondern um Zeitanteile. Ohne Informationen über die Zeitanteile der verschiedenen Tätigkeiten lässt sich keine verlässliche Aussage über die zutreffende Entgeltgruppe treffen.

Es ging mir auch hauptsächlich darum ob es rechtens sein kann das man mit identischen Tätigkeiten + noch Zusatzarbeiten schlechter eingruppiert ist als jemand der das gleiche macht ohne Zusatzaufgaben.
Wenn die Tätigkeiten zwar identisch sind, die Zeitanteile jedoch nicht, kann sich daraus eine unterschiedliche Eingruppierung ergeben.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: Bastel am 25.08.2019 01:33
Ja dann sorry für die unnötige Threaderöffnung von mir.

Jetzt schreib ich so gut ich kann alles auf. Auch wieder falsch. Zeiteinteilung kann ich in der Tat nicht nennen weil es unterschiedlich ist. Post z.b. wird jeden Tag gemacht. Ausschreibungen war in den letztenh zwei Wochen täglich 1-3, es gibt aber auch Phasen wo 2 Wochen nix passiert.

Es ging mir auch hauptsächlich darum ob es rechtens sein kann das man mit identischen Tätigkeiten + noch Zusatzarbeiten schlechter eingruppiert ist als jemand der das gleiche macht ohne Zusatzaufgaben.

Aber irgendwie scheine ich hier wohl falsch zu sein oder mich nicht ausreichend auszudrücken.

Sorry. kommt nicht mehr vor

Die auszuübenden Tätigkeiten sollten dir schriftlich übertragen werden. Wurden dir die Vertretungsaufgaben schriftlich übertragen? Oder nur mündlich von deinem Vorgesetzten?

Du darfst höherwertige Tätigkeiten nur ausführen, wenn diese dir wirksam übertragen wurden.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 25.08.2019 10:20
Ja dann sorry für die unnötige Threaderöffnung von mir.

Jetzt schreib ich so gut ich kann alles auf. Auch wieder falsch. Zeiteinteilung kann ich in der Tat nicht nennen weil es unterschiedlich ist.
Nein, falsch ist das nicht. Die Informationen, die du bislang gebracht hast, sind notwendig aber nicht hinreichend.
Es geht nicht um Zeiteinteilung, sondern um Zeitanteile. Ohne Informationen über die Zeitanteile der verschiedenen Tätigkeiten lässt sich keine verlässliche Aussage über die zutreffende Entgeltgruppe treffen.

Es ging mir auch hauptsächlich darum ob es rechtens sein kann das man mit identischen Tätigkeiten + noch Zusatzarbeiten schlechter eingruppiert ist als jemand der das gleiche macht ohne Zusatzaufgaben.
Wenn die Tätigkeiten zwar identisch sind, die Zeitanteile jedoch nicht, kann sich daraus eine unterschiedliche Eingruppierung ergeben.

Okay, danke erstmal für deine Antwort. Lieb das du das so erklärst.

Ich habe es jetzt mal geschätzt, denke aber das es auch so hinkommt.

Es ist zwar von Tag zu Tag unterschiedlich aber zusammengefasst ist es ungefähr so:

- Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit sind 80% meiner Tätigkeit
- Wartungsberichte etc (s.o) sind ungefähr 5%
- Recnungen kontieren und anweisen auch 5%
- Freistellungen prüfen etc. 10%

Zusätzlich kamen ja jetzt noch die komplette Stelle/Tätigkeiten von Kollegin 2 hinzu:

- Assistenz der Geschäftsführung (Termine vereinbaren, Schreiben rausschicken oder abtippen, Termine/ Sitzungsräume vorbereiten) 50%
- Krankmeldungen 5%
- Postverteilung 25%
- Aufträge schreiben 20%

Ich hoffe jetzt einfach mal dass das jetzt genauer war.

Es variert insbesondere die oberen Tätigkeiten aber auch. Es kommt auch mal vor das zwei Wochenlang keine Ausschreibung reinkommt und ich dann mehr Wartungen mache.... aber in der Regel ist es so wie oben geschrieben und so wird auch gearbeitet.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 25.08.2019 10:32
Ja dann sorry für die unnötige Threaderöffnung von mir.

Jetzt schreib ich so gut ich kann alles auf. Auch wieder falsch. Zeiteinteilung kann ich in der Tat nicht nennen weil es unterschiedlich ist. Post z.b. wird jeden Tag gemacht. Ausschreibungen war in den letztenh zwei Wochen täglich 1-3, es gibt aber auch Phasen wo 2 Wochen nix passiert.

Es ging mir auch hauptsächlich darum ob es rechtens sein kann das man mit identischen Tätigkeiten + noch Zusatzarbeiten schlechter eingruppiert ist als jemand der das gleiche macht ohne Zusatzaufgaben.

Aber irgendwie scheine ich hier wohl falsch zu sein oder mich nicht ausreichend auszudrücken.

Sorry. kommt nicht mehr vor

Die auszuübenden Tätigkeiten sollten dir schriftlich übertragen werden. Wurden dir die Vertretungsaufgaben schriftlich übertragen? Oder nur mündlich von deinem Vorgesetzten?

Du darfst höherwertige Tätigkeiten nur ausführen, wenn diese dir wirksam übertragen wurden.

Öhm... nein... da wurde nichts schriftlich festgehalten :(

Ich habe bei Einstellung eine Stellenbeschreibung erhalten. Da standen eben drinnen, Vertretung für Kollegin 1 und 2 und mir wurde GESAGT das man ansonsten sieht wo unterstützt werden kann. Das war dann eben z.B. Wartung und Bearbeitung von Rechnungen. EG 6 steht noch drinnen.

Das war aber auch keine Stellenbeschreibung mit offiziellem Charakter wie sonst dort üblich sondern lediglich ein Worddokument ohne Unterschrift, ohne Briefkopf der Dienststelle oder Ähnliches.

Ich muss dazu sagen das es keine Stelle gab auf die ich mich beworben habe. Ich war vor einigen Jahren zum Vorstellungsgespräch für eine Stelle eingeladen, habe diese Stelle aber nicht bekommen. Sie habenb mich aber im Hinterkopf behalten weil ich wohl doch überzeugt habe und haben mich dann zu sich eingeladen. Mir eben dieses "Dokument" unter die Nase gehalten und gefragt ob ich mir vorstellen könnte für diese Gruppe mit diesen Tätigkeiten anzufangen. Das weitere Aufgabengebiet würde dann mit der Zeit erweitert werden.

Das ich seit einem Jahr dann eben Ausschreibung und Wartung mache (alles was oben steht) wurde nur mündlich vereinbart bzw. mich gefragt ob ich da unterstützen kann. Jetzt ist mein Hauptjob eben das Thema Ausschreibungen  und genauso auch jetzt die Vertreung für die schwangere Kollegin die aber auf diese Stelle nicht zurück kommt. Bzw. da wurde ich nicht direkt gefragt da esja erstim Rahmen der normalen Vertretungsregelung lief. Diese Tätigkeiten werden aber nun dauerhaft von mir übernommen. Was bisher aber nur mündlich erfolgt ist. (ist auch erst seit ca 4 Wochen offiziell so und seit ca.6 Wochen als Krankheitsvertretung weil da noch keiner wusste das sie nicht mehr kommt)
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: WasDennNun am 25.08.2019 11:37
Okay, danke erstmal für deine Antwort. Lieb das du das so erklärst.

Ich habe es jetzt mal geschätzt, denke aber das es auch so hinkommt.

Es ist zwar von Tag zu Tag unterschiedlich aber zusammengefasst ist es ungefähr so:

- Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit sind 80% meiner Tätigkeit
- Wartungsberichte etc (s.o) sind ungefähr 5%
- Recnungen kontieren und anweisen auch 5%
- Freistellungen prüfen etc. 10%

Zusätzlich kamen ja jetzt noch die komplette Stelle/Tätigkeiten von Kollegin 2 hinzu:

- Assistenz der Geschäftsführung (Termine vereinbaren, Schreiben rausschicken oder abtippen, Termine/ Sitzungsräume vorbereiten) 50%
- Krankmeldungen 5%
- Postverteilung 25%
- Aufträge schreiben 20%

Ich hoffe jetzt einfach mal dass das jetzt genauer war.

Es variert insbesondere die oberen Tätigkeiten aber auch. Es kommt auch mal vor das zwei Wochenlang keine Ausschreibung reinkommt und ich dann mehr Wartungen mache.... aber in der Regel ist es so wie oben geschrieben und so wird auch gearbeitet.
Zu nächst einmal hast du dann ja 200%, dass heißt da müßtest du die tatsächlichen Zeitanteile mal ermitteln/schätzen.
So etwas machen einige in dem sie mal 3 Monate lang es notieren, was sie wielange gemacht haben.
Bei dem unteren Block sehe ich nur eine EG5
Postverteilung ist eher Richtung eg3
Ein Paar Regeln zur Eingruppierung im TV:

Auch wenn du der Meinung bist, dass du identische Tätigkeiten ausübst, so kann durch unterschiedliche Zeitanteile es sein, dass du in einer niedrigeren Entgeltgruppe bist.

Ebenso ist nicht wichtig was du machst (als ausgeübte Tätigkeiten), sondern das was deine auszuübenden Tätigkeiten sind (also was dein AG dir übertragen hat, und dazu ist in der Regel der Vorgesetzte nicht befugt)

Und selbst wenn du zu 100% die gleichen Dinge machst und mit identlschen Zeitanteilen, so bedeutet es nicht, dass du die gleiche EG bekommst. Denn a) es kann sein das die Kollegen falsch bezahlt werden, weil der AG sich irrt, oder weil er sie nicht herabgruppieren will.
oder b) weil sie aufgrund von Überleitungen o.ä. Besitzstände haben.

Es bleibt für dich also als einzige Möglichkeit schriftlich vom AG einzufordern/bekommen was deine auszuübende Tätigkeiten sind. Hiefür die Zeitanteile ermitteln.
oder alternativ dieses selber aufschreiben und den AG bitten zu betätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Und dann von fachkundiger Seite eine Einschätzung bekommen, in welcher EG du dann bist und wie der AG dich zu bezahlen hat. 
Da hat er dann keine Wahl, denn die Tarifautomatik sorgt dafür, dass man entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten bezahlt wird.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: Spid am 25.08.2019 11:52
Angesichts der Schilderung dürfte zweierlei mit einiger Gewißheit feststehen: erstens wird es sich mutmaßlich mindestens um eine E6 handeln (g+vFK wegen der Breite des Aufgabenspektrums), zweitens kommt es mutmaßlich vor allem auf "Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit" an. Hier wäre wichtig, was sich genau dahinter verbirgt: reihst Du nur Textbausteine aneinander oder steckt dahinter eine geistige Arbeit, in der Du Ermessens- und Entscheidungsspielräume hast.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 25.08.2019 12:01
Angesichts der Schilderung dürfte zweierlei mit einiger Gewißheit feststehen: erstens wird es sich mutmaßlich mindestens um eine E6 handeln (g+vFK wegen der Breite des Aufgabenspektrums), zweitens kommt es mutmaßlich vor allem auf "Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit" an. Hier wäre wichtig, was sich genau dahinter verbirgt: reihst Du nur Textbausteine aneinander oder steckt dahinter eine geistige Arbeit, in der Du Ermessens- und Entscheidungsspielräume hast.

Ich entscheide selbst um was für eine Ausschreibung es sich handelt, freihändig, beschränkt, mit Interessenbekundung, europaweit etc... bei freihändigen/ beschränkten ist kein weiteres grossartiges Mitdenken erforderlich da alles über Formulare läuft und ich aller höchstens 1-2 Firmen raussuchen muss wenn überhaupt. Da mussich nur schauen das die Fristen passen

Bei Interessenbekundungen oder europaweiten Ausschreibungen bekomme ich lediglich vorgegeben welche Leistungen erbracht werden müssen und zwar in Stichpunkten mit Schäatzkosten so dass ich dann entscheiden kann umn was für eine Ausschreibung es sich handelt. Da muss ich dann selbst schauen was wir genau wann und wie ausschreiben. Die Auswertung hinterher mache ich bis zu dem Zeitpunkt wo fachliche Dinge die z.B. nur ein Architekt auswerten kann gemacht werden müssen.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 25.08.2019 12:05
Wäre es also auch sinnvoll das Gespräch mit der Geschäftsführung zu suchen und erstmal zu hören was er sich Gehaltsmässig vorstellt. Denn soweit ich weiss ist er durchaus bereit etwas an meiner Gruppe zu ändern. Die Frage ist eben nur was.

Ich möchte ungern mit dem Argument Kollegin 1 bekommt aber bei gleicher Aufgabenwahrnehmung mehr (denn das ist kein Argument) noch möchte ich auf einmal mit der 8 anfangen und die EG 8 ist völlig utopisch.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: Spid am 25.08.2019 12:08
Angesichts der Schilderung dürfte zweierlei mit einiger Gewißheit feststehen: erstens wird es sich mutmaßlich mindestens um eine E6 handeln (g+vFK wegen der Breite des Aufgabenspektrums), zweitens kommt es mutmaßlich vor allem auf "Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit" an. Hier wäre wichtig, was sich genau dahinter verbirgt: reihst Du nur Textbausteine aneinander oder steckt dahinter eine geistige Arbeit, in der Du Ermessens- und Entscheidungsspielräume hast.

Ich entscheide selbst um was für eine Ausschreibung es sich handelt, freihändig, beschränkt, mit Interessenbekundung, europaweit etc... bei freihändigen/ beschränkten ist kein weiteres grossartiges Mitdenken erforderlich da alles über Formulare läuft und ich aller höchstens 1-2 Firmen raussuchen muss wenn überhaupt. Da mussich nur schauen das die Fristen passen

Bei Interessenbekundungen oder europaweiten Ausschreibungen bekomme ich lediglich vorgegeben welche Leistungen erbracht werden müssen und zwar in Stichpunkten mit Schäatzkosten so dass ich dann entscheiden kann umn was für eine Ausschreibung es sich handelt. Da muss ich dann selbst schauen was wir genau wann und wie ausschreiben. Die Auswertung hinterher mache ich bis zu dem Zeitpunkt wo fachliche Dinge die z.B. nur ein Architekt auswerten kann gemacht werden müssen.

Gibt es denn einen tatsächlichen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Art der Ausschreibung oder ist in Gesetzen, Richtlinien usw. festgelegt, welche Art der Ausschreibung erfolgen muß?
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 25.08.2019 12:16
Nein das ist gesetzlich geregelt. Nicht vom Amt etc. sondern gesetzlich. Da gibt es Vorgaben. Z.B. bis zu welchem Betrag wie ausgeschrieben werden darf und ab wann z.B. europaweit..
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 25.08.2019 12:25
Es ist einfach allein vom eigenen Verständnis unfair das man weniger verdient für gleiche Tätigkeiten (nur weil Zeitverteilung anders) und man dann noch zusäztlich als Teilzeitkraft eine komplette zusätzliche Vollzeitstelle übernimmt und man einfach nichts dafür bekommen und sogar schlechter bezahlt wird als andere. (beide sind ja noch in der 7 und eine soll in die 8 und ich in die 7) obwohl an mir mehr hängen bleibt.

Aber dann ist das eben so und ich werd ggf. meine Konsequenzen ziehen und mich anderweitig intern umschauen.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: Spid am 25.08.2019 12:33
Nein das ist gesetzlich geregelt. Nicht vom Amt etc. sondern gesetzlich. Da gibt es Vorgaben. Z.B. bis zu welchem Betrag wie ausgeschrieben werden darf und ab wann z.B. europaweit..

Dann handelt es sich um bloße Rechtsanwendung. Auch sonst vermag ich keine sL im erforderlichen Umfang für eine Eingruppierung in E7 oder höher auszumachen.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 25.08.2019 12:34
Ok, danke für deine Überprüfung und Meinung.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: Spid am 25.08.2019 12:37
Es ist einfach allein vom eigenen Verständnis unfair das man weniger verdient für gleiche Tätigkeiten (nur weil Zeitverteilung anders) und man dann noch zusäztlich als Teilzeitkraft eine komplette zusätzliche Vollzeitstelle übernimmt und man einfach nichts dafür bekommen und sogar schlechter bezahlt wird als andere. (beide sind ja noch in der 7 und eine soll in die 8 und ich in die 7) obwohl an mir mehr hängen bleibt.

Aber dann ist das eben so und ich werd ggf. meine Konsequenzen ziehen und mich anderweitig intern umschauen.

Die Menge der Arbeit ist für die Eingruppierung völlig unbeachtlich. Du bist im Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit zur Leistung von Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet. Wenn das Aufgabenpensum in dieser Zeit zu schaffen ist, sehe ich nicht, was es dann zu kritisieren gäbe. Ist es nicht zu schaffen, ordnet der AG entsprechende Arbeitsstunden an (dann gibt es die entsprechenden Zuschläge) oder die Arbeit bleibt teilweise liegen -  das ist dann aber ein AG-Problem.

Die Eingruppierung richtet sich hingegen nach dem Wert der auszuübenden Tätigkeit im Tarifgefüge.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 25.08.2019 12:43
Ja das hab ich verstanden.

Die Arbeit ist nicht zu schaffen, deshalb unterstützt ja die Kollegin ab Mittags und übernimmt was noch akut anfällt. Ich hab 20 Stunden und muss zusätzlich ne 39 Std. Kraft vertreten.

Weiss ich nicht ob er so einfach Mehrarbeitsstunden anordnen kann/wird. Ich bin ja nicht aus Spass Teilzeitkraft sondern habe ein Kind zu betreuuen.

Ich werd mich aufjedenfall dann da nicht mehr zum Affen machen.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: Spid am 25.08.2019 12:56
Bei einer Teilzeitkraft geht das dann, wenn es einzelvertraglich vereinbart wurde oder mit Zustimmung der Teilzeitkraft. Der überwiegende Teil der mir bekannten Formulararbeitsverträge im öD sieht die Verpflichtung zu Mehrarbeit/Überstunden auch bei TZ-Beschäftigung vor.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 25.08.2019 13:02
Mag sein, wird er aber nicht machen. Ist momentan auch gar nicht möglich und ich glaube nicht das er möchte das ich mein Kind mit zur Arbeit bringe. Ist hier aber auch kein Thema momentan.

Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: WasDennNun am 25.08.2019 15:39
Es ist einfach allein vom eigenen Verständnis unfair das man weniger verdient für gleiche Tätigkeiten (nur weil Zeitverteilung anders) und man dann noch zusäztlich als Teilzeitkraft eine komplette zusätzliche Vollzeitstelle übernimmt und man einfach nichts dafür bekommen und sogar schlechter bezahlt wird als andere. (beide sind ja noch in der 7 und eine soll in die 8 und ich in die 7) obwohl an mir mehr hängen bleibt.
Nun es ist so, dass durch den Tarifvertrag, das obige eben nicht der Fall ist.
Entweder du hast tariflich geringwertige Tätigkeiten zu machen als deine Kolleginnen, dann ist es eben so und du kannst fragen ob du nicht diese höherwertige T. bekommst, damit du mehr Geld bekommst.
Oder deine Kolleginnen werden übertariflich bezahlt, das könnte man als unfair betrachten.

Aber hängen bleibt an dir ja nicht ein Stück arbeit mehr als an deinen Kolleginnen.
Wenn der AG der Meinung ist, dass du überdurchschnittliche Leistungen erbringst, dann könnte er dich durch Stufenzulagen /- erhöhung belohnen.
Das kann und sollte man dann halt mal fordern.
Zitat
Aber dann ist das eben so und ich werd ggf. meine Konsequenzen ziehen und mich anderweitig intern umschauen.
Was ist so? Das du nach Tarif bezahlt wirst und du es als ungerecht empfindest?
Aber natürlich kann der AG da immer bei der Zuteilung der arebit entsprechend dir was zu kommen lassen (sofern überhaupt höherwertige Arbeit da ist und nicht die Kolleginnen aus irgendwelchen Gründen "falsch" bezahlt werden.

Und das beste Mittel sich monteär zu verbessern ist immer sich einen AG / AP suchen der besser beazhlt wird, da has du absolut Recht.
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: wide am 25.08.2019 15:49
Nein. Ich finde es nicht ungerecht das ich nach Tarif bezahlt werde.

Ich finde es ungerecht wenn sie eine Gruppe höher ist als ich obwohl die Tätigkeiten von ihr nicht hochwertiger sind als meine. Denn sie hat genauso wenig eigene Entscheidungen zu treffen wie ich.

Zusätzlich kommt eben noch dazu das ich nicht wie du sagst "kein Stück mehr arbeiten muss" sondern das genau ich das muss. Ich habe eine 20 Stundne Woche und muss zusätzlich seit 6 Wochen eine Vollzeitkraft vertreten die nicht zurück kommt und was ich auf Dauer weiterh machen soll. Ich ganz alleine! Ich habe mehr Arbeit dadurch und diese Person ist eben auch auf der 7 gewesen. Das heisst. Wir haben alle ähnliche Tätigkeiten was zumindest selbständige Arbeit betrifft bzw. Kollegin 2 ja anscheinend nicht mal die 7 zustände (wenn das stimmt was oben steht) und ich auf meiner 6 rumkraksel während die anderen beiden eine 7 haben. Am meisten Arbeit habe nur ich. und ich arbeite die gleichen Tätikgieten für die 6 ab während die beiden anderen in der 7 sind. Und ja das empfinde ich durchaus als unfair...

Wenn die beiden andere Tätigkeiten hätten oder Tätigkeiten die eine 7 gerechtfertigen, kein Ding.... ich gönn jedem sein Geld.... ich seh es aber nicht ein eine Vollzeitkraft die die 7 bekam komplett zu ersetzen, die selbe Arbeit wie meine Kollegin zu machen die auch die 7 kriegt und ich hab nur ne 6.

Und mit Konsequenz meine ich, das ich mich dann eben intern umschauen werde denn da werden die Assistenzstellen grundsätzlich mit mindestens 7, wenn nichg sogar 8 vergütet.

Ich werde nächste Woche das Gespräch suchen und dann für mich die Konsequenzen daraus ziehen und ich glaube nicht das sie mich verlieren wollen
Titel: Antw:Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Beitrag von: Flatlinersholger am 25.08.2019 18:35
Hallo,

ich mische mich hier auch mal eben ein. Bin kein Tarifexperte aber bei mir war die Situation sehr ähnlich. Ich hatte die gleichen Aufgaben wie mein Kollege, der zwei Entgeltstufen höher eingruppierte war.
Als er in den Ruhestand ging, musste ich seine Arbeit mit erledigen und habe auch die komplette Verantwortung für diesen Bereich übertragen bekommen. Allerdings nur intern von der Klinikleitung und meinem Vorgesetzten.
Rein rechtlich dürfen sie das aber gar nicht, sondern nur die Personalleitung.

Ich habe mich dann etwas mir der Entgeltordnung des TVL auseinandergesetzt und eine Stellenbeschreibung verfasst, die die zeitlichen Anteile entsprechend wahrheitsgemäß darstellt. Hier ist wichtig, dass Du mindestens 50% Deiner Arbeitszeit mit Tätigkeiten verbringen musst (auszuübende Tätigkeiten) die der begehrten Entgeltgruppe entsprechen! Das können auch unterschiedliche Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge) sein, die zusammen genommen 50% ergeben.
Das war eine Menge Arbeit, die sich vorher niemand meiner Vorgesetzten machen wollte oder sich zumindest nie damit beschäftigt hat, es lief ja auch so alles bestens!

Als alles fertig war, habe ich diese Arbeitsplatzbeschreibung meinem Vorgesetzten vorgelegt, er fand sie zutreffend und hat sie unterschrieben. Meine Klinikleitung hat zumindest eine Befürwortung geschrieben und zusammen mit einem kurzen Anschreiben ging das Ganze dann über den Personalrat, den ich eingeschaltet habe, in die Personalabteilung.

Nach ein paar Rückfragen an meinen Vorgesetzten wurde mein Fall in der regelmäßig stattfindenden Sitzung des Personalrates mit der Personalabteilung besprochen und dort genehmigt und ich wurde dann 6 Monate rückwirkend höhergruppiert.

Versuche mal diesen Weg - suche Dir die auf Dich zutreffenden Tätigkeitsbeschreibungen aus der Entgeltordnung raus und erstelle eine Tätigkeitsbeschreibung/Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung, egal wie das Ding auch korrekt heißt.

Nimm den Personalrat mit ins Boot, das wäre mein Weg, der geholfen hat.
Wenn Du rechtlich Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe hast, kannst und solltest Du diesen ansonsten vor dem Arbeitsgericht einklagen durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage. Dazu brauchst Du einen guten Anwalt und es macht Arbeit, denn Du alleine musst darlegen, warum Du eine höhere Entgeltgruppe verlangst, Dein Anwalt kennt Deine Tätigkeiten ja nicht. Er wird das Ganze aber entsprechend mit Dir vorbereiten und vor Gericht vortragen.

Wichtig ist zu unterscheiden, was Du für Tätigkeiten ausübst, und was Du laut Arbeitsvertrag für Tätigkeiten auszuüben hast. Letzteres ist maßgeblich für Deinen Rechtsanspruch auf mehr Geld.

Ich wünsche Dir Viel Erfolg und gib nicht auf!
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Beitrag von: Spid am 25.08.2019 18:47
Es besteht kein Anspruch gegen den AG, daß er Tätigkeiten zur Ausübung überträgt, bloß weil man sie niedergeschrieben hat oder subalternes Führungspersonal diese Niederschrift unterzeichnet hätte. Ich würde das zum Anlaß nehmen, zwei Abmahnungen schreiben zu lassen: eine für den AN, der nicht tut, was er soll, eine für den übergriffigen Vorgesetzten, der sich erdreistet, ins Arbeitsverhältnis des AN einzugreifen.
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Beitrag von: Flatlinersholger am 25.08.2019 18:51
Die Personalabteilung weis doch oftmals gar nicht, was sich im Laufe der Zeit an den einzelnen Tätigkeiten geändert hat!
Die muss man manchmal auch mit der Nase darauf stoßen.
Wie soll man denn sonst durchsetzen, solch eine Änderung der Tätigkeiten, die schleichend im Laufe vieler Jahre entsteht (bei mir waren es 30 Jahre) entsprechend bezahlt zu bekommen?

Bin auf ein Beispiel gespannt, wie man als Arbeitnehmer da vorgehen soll?
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Beitrag von: Flatlinersholger am 25.08.2019 18:55
... und Anspruch besteht vielleicht nicht, aber an die Einsicht der PA zu appelieren ist sicher nicht verboten
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Beitrag von: Flatlinersholger am 25.08.2019 19:06
Ich muss noch was ergänzen:
Auf dem Formular zur Arbeitsplatzbeschreibung war oben angekreuzt: Stellenänderung/ Aufgabenänderung oder sinngemäß soetwas, und das Anschreiben an die Personalabteilung war ein Antrag auf Stellenänderung.

Das ist vielleicht wichtig zu wissen und erklärt Spid’s drastischen Maßnahmenvorschlag?
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Beitrag von: Spid am 25.08.2019 19:07
Natürlich weiß die Personalabteilung oder wer auch immer namens des AG die Arbeitsverträge schließt, was sich an den Tätigkeiten ändert. Der AG - nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - legt die auszuübende Tätigkeit schließlich fest. Änderungen „passieren“ nicht, sie werden entweder im Rahmen des Direktionsrechts vom AG einseitig festgelegt oder - wenn es sich um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt - im gegenseitigen Einvernehmen zwischen AG und AN vereinbart. Alles andere ist abmahnwürdiges vertragswidriges Verhalten auf der einen und Organisationsversagen auf der anderen Seite.
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Beitrag von: Flatlinersholger am 25.08.2019 19:22
Rein rechtlich und in der Theorie ist das wohl so!

Was ich hier täglich leiste, um den Klinikalltag aufrecht zu erhalten, wissen genau meine Kollegen, die Klinikleitung und mein direkter Vorgesetzter! Alle anderen haben keine Ahnung davon!!!

Ich glaube, es gibt auch woanders noch mehr sehr spezialisierte Arbeitsplätze, die weder so in der Entgeltordnung des TVL aufgeführt sind, noch sind den Personalern diese Tätigkeiten genau bekannt.
Sie müssen sich ihre Informationen auch irgendwo „einsammeln“ und sind auf die Mitarbeit und Information aus der Basis angewiesen. Erst dann können sie die Eingruppierung entsprechend vornehmen.

Wenn sie menschlich veranlagt sind, nehmen sie diese Hilfe in Anspruch und gruppieren gerecht ein!
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Beitrag von: Spid am 25.08.2019 19:37
Unfug. TB sind - auch in der Praxis - stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sie werden nicht vom AG eingruppiert. Der äußert lediglich eine Rechtsmeinung dazu. Zudem sind für die auszuübende Tätigkeit jedes noch so spezialisierten Arbeitsplatzes, der nicht jenseits der Tätigkeiten der E15 liegt, in der EGO Tätigkeitsmerkmale hinterlegt.
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Beitrag von: WasDennNun am 26.08.2019 07:17
Alles andere ist abmahnwürdiges vertragswidriges Verhalten auf der einen und Organisationsversagen auf der anderen Seite.
Zu meistens liegt ja letzeres vor!
Es gibt leider kaum subalternes Führungspersonal, welche sich die notwendige Änderungen der Tätigkeiten, die die Eingruppierung berühren könnten, vom AG über das Personalamt schriftlich bestätigen lässt.
Dadurch erfährt der AG leider nicht was die notwendigen zu übertragenden Tätigkeiten sind und der AN ist sich oftmals nicht bewusst, dass er diese abmahnungwürdigen, eigenmächtigen Änderungen der Tätigkeiten verweigern muss.
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Beitrag von: Spid am 26.08.2019 07:24
Notwendig sind die Änderungen, die der AG als solche erachtet.
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Beitrag von: Flatlinersholger am 26.08.2019 09:21
Das was "WasDennNun" geschrieben hat, entspricht genau meiner Wahrnehmung.
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Beitrag von: nichts_tun am 26.08.2019 12:54
Es gibt leider kaum subalternes Führungspersonal, welche sich die notwendige Änderungen der Tätigkeiten, die die Eingruppierung berühren könnten, vom AG über das Personalamt schriftlich bestätigen lässt.
Dadurch erfährt der AG leider nicht was die notwendigen zu übertragenden Tätigkeiten sind und der AN ist sich oftmals nicht bewusst, dass er diese abmahnungwürdigen, eigenmächtigen Änderungen der Tätigkeiten verweigern muss.

Dann liegt Organisationsversagen bei dem AG vor.

Aus meiner Praxis heraus betrachtet ist es so, dass bei Tätigkeitsänderungen in den Fachbereichen diese aufgerufen sind, Stellen- oder Arbeitsplatzbeschreibungen zu erstellen und der Personalabteilung zur Prüfung vorzulegen. Erst danach ist die Tätigkeit auch dem Beschäftigten zu übertragen und diese hat er dann auszuüben.
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Beitrag von: Wastelandwarrior am 26.08.2019 13:54
Kann es sein, dass die Kollegin "staatl. geprüfte Technikern" ist und Sie nicht ?