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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: AlphaOmega am 13.08.2020 21:46

Titel: TVÜ-H, TV-H, Stufen der E 13 Ü
Beitrag von: AlphaOmega am 13.08.2020 21:46
Hi,

in § 6 TVÜ-H steht:

"Zum 1. Januar 2012 steigen diese Beschäftigten in die betragsmäßig nächsthöhere reguläre Stufe ihrer Entgeltgruppe auf. Der weitere Stufenaufstieg richtet sich nach den Regelungen des TV-H."

Ich würde daraus schließen, dass jemand, der zum 01.01.2012 in die Stufe 3 der E 13 Ü aufgestiegen ist, am 01.01.2015 (wegen einem anderen Thread erwähne ich nur, dass ich hier mal davon ausgehe, dass Schalttage keine Rolle spielen) in die Stufe 4 aufsteigt etc. (x)
Ich bekomme das aber nicht logisch zusammen mit § 19 Abs. 2, weil dort für die E 13 Ü plötzlich Stufe 4a und Stufe 4b auftaucht mit eigenen Laufzeiten.
Gibt es irgendeine Fundstelle (außer § 19) aus der hervorgeht, dass für die 13 Ü entgegen § 6 zu verfahren ist oder ist (x) sogar korrekt?
Titel: Antw:TVÜ-H, TV-H, Stufen der E 13 Ü
Beitrag von: Spid am 13.08.2020 22:04
Mal ganz abgesehen davon, daß der TV-H keine Regelung zu den Stufen und Stufenlaufzeiten in E13Ü trifft, gilt selbstverständlich die explizite Regelung der Stufen und Stufenlaufzeiten der E13Ü in §19 TVÜ-H.