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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Euphyll am 18.10.2020 16:51
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Hallo, ist es möglich, eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben direkt bei Neueinstellung? Es geht um die Antragsteilzeit ohne besondere Gründe wie Kinder oder Pflege von Angehörigen.
Das Teilzeit-Gesetz setzt ja 6 Monate Betriebszugehörigkeit voraus und mind. 15 Mitarbeiter im Betrieb. Hat der TV-L hier anderweitige Regleungen getroffen, sodass die 6 Monate Wartezeit entfallen kann?
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§11 Abs. 2 TV-L
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§ 11 II verdrängt also das Teilzeit-Gesetz aufgrund besserer Regelung qua Tarifvertrag?
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Inwiefern sollte die tarifliche Regelung das TzBfG verdrängen? Es handelt sich um jeweils eigenständige Rechtsgrundlagen.
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Meine Frage war nur, ob die Möglichkeit irgendwie besteht, die 6 Monate Wartezeit zu vermeiden.
Wenn ich TZ nach § 11 II beantrage gibt es keine Wartezeit?
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Deine Frage war
§ 11 II verdrängt also das Teilzeit-Gesetz aufgrund besserer Regelung qua Tarifvertrag?
Ja, §11 Abs. 2 TV-L hat keine Wartezeit.