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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Stirup am 14.01.2020 09:30
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Hallo,
ich beabsichtige den Wechsel von einem Arbeitgeber aus dem Bereich des TV-L West zu einem AG im Bereich des TVöD-VKA.
Hinsichtlich der tariflichen Kündigungsfristen bin ich allerdings ein wenig verunsichert und würde euch darum bitten, Licht ins Dunkel zu bringen.
§ 34 TV-L bestimmt ja die Kündigungsfrist. Im Absatz 3 Satz 3 und 4 steht dabei folgendes: "Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber."
Ich bin nun seit 5 Jahren bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt. Davor war ich allerdings bereits 13 Jahre bei einem Arbeitgeber im TVöD-Vka beschäftigt.
Meine Frage ist nun, ob diese 13 Jahre ebenfalls zu der in Absatz 1 genannten Kündigungsfrist hinzugerechnet werden und meine Kündigungszeit entsprechend 6 Monate zum Quartalsende beträgt? Habe ich das richtig verstanden?
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Nein.
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Gut, dass ich nachgefragt habe. Die Kündigungsfrist beträgt somit 3 Monate oder?
Damit ich den Paragraph dann auch richtig verstehe, Satz 3 bzw. 4 findet hier keine Anwendung, da der neue Arbeitgeber nicht vom Geltungsbereich des TV-L betroffen ist?
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3 Monate zum Quartalsende. Also jetzt frühstens zum 30.6.2020.
Satz 3 und 4 finden keine Anwendung, weil § 34 lediglich Bezug auf Satz 1 und 2 nimmt.
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Alles klar, der Bezug steht dort ja auch deutlich. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... ;)
Danke für die Aufklärung!