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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Nussacker am 12.12.2023 15:43

Titel: Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Nussacker am 12.12.2023 15:43
Hallo,

mein Vorschlag hier alles rund um das Leasing von Fahrrädern zu sammeln.

Meine Fragen:

- Umsetzung abhängig vom Willen der einzelnen Behörden? Gerade in Berlin zwischen Land Berlin und Bezirksverwaltung.

- Was ist, wenn ein Wechsel innerhalb der Bezirksämter des Landes Berlin stattfinden soll, aka. Versetzung?

- Wird es noch attraktive Finanzierungen / Zuschüsse zu den üblichen Versicherungen geben?
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Markus am 13.12.2023 19:13
mein Vorschlag hier alles rund um das Leasing von Fahrrädern zu sammeln.
Vor einiger Zeit ging bei uns ne Mail rum, dass in BW die Angestellten jetzt den Beamten und Richtern gleichziehen soll was dieses Fahhradleasing betrifft. Wie das aber konkret aussehen soll ist mir nicht bekannt, insbesondere auch nicht, ob das was jetzt aktuell in den Tarifverhandlungen beschlossen wurde etwas anderes ist oder letztlich nur das BW-Angebot für die anderen Bundesländer auch.

Zitat von: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/radleasing-auch-fuer-tarifbeschaeftigte-des-landes-1?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=230913_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily
Eine Voraussetzung dafür, das Angebot für die TV-L-Beschäftigten zu öffnen, war die Tarifeinigung über eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Radleasings. Der „TV Radleasing BW“ konnte am 12. Dezember 2022 zwischen dem Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg (AVdöD BW) und der Landesbezirksleitung Baden-Württemberg der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erzielt werden. „Unsere langjährigen Bemühungen waren endlich erfolgreich. Ich danke den Tarifpartnern, dass wir eine Lösung gefunden haben“, sagte Minister Hermann. Noch im September wird eine europaweite öffentliche Ausschreibung der Dienstleistungen erfolgen. Voraussichtlich zur Mitte des Jahres 2024 soll das neue Angebot stehen.

Ich glaube generell eh erst dran, wenn das Fahrrad wirklich im Hof steht (falls die Konditionen überhaupt besser sind als ein Ratenkauf zu 0% im Internethandel). Ich trau diesem Staat nämlich mittlerweile gar nichts mehr zu.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Zinc am 13.12.2023 21:16
mein Vorschlag hier alles rund um das Leasing von Fahrrädern zu sammeln.
Vor einiger Zeit ging bei uns ne Mail rum, dass in BW die Angestellten jetzt den Beamten und Richtern gleichziehen soll was dieses Fahhradleasing betrifft. Wie das aber konkret aussehen soll ist mir nicht bekannt, insbesondere auch nicht, ob das was jetzt aktuell in den Tarifverhandlungen beschlossen wurde etwas anderes ist oder letztlich nur das BW-Angebot für die anderen Bundesländer auch.

Zitat von: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/radleasing-auch-fuer-tarifbeschaeftigte-des-landes-1?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=230913_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily
Eine Voraussetzung dafür, das Angebot für die TV-L-Beschäftigten zu öffnen, war die Tarifeinigung über eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Radleasings. Der „TV Radleasing BW“ konnte am 12. Dezember 2022 zwischen dem Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg (AVdöD BW) und der Landesbezirksleitung Baden-Württemberg der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erzielt werden. „Unsere langjährigen Bemühungen waren endlich erfolgreich. Ich danke den Tarifpartnern, dass wir eine Lösung gefunden haben“, sagte Minister Hermann. Noch im September wird eine europaweite öffentliche Ausschreibung der Dienstleistungen erfolgen. Voraussichtlich zur Mitte des Jahres 2024 soll das neue Angebot stehen.

Ich glaube generell eh erst dran, wenn das Fahrrad wirklich im Hof steht (falls die Konditionen überhaupt besser sind als ein Ratenkauf zu 0% im Internethandel). Ich trau diesem Staat nämlich mittlerweile gar nichts mehr zu.

Bei den drei Kollegen, die das bei uns nutzen, haben sich echt alle an den Kopf gegriffen. Sehr schlechte Konditionen, total überteuerte Bike-Preise. Ich weiß nicht, ob die das erst beste Angebot gewählt haben, oder diese Leasing-Angebote allgemein überteuert sind.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Markus am 13.12.2023 22:44
Soweit ich das verstanden habe wurde da erst eine Ausschreibung gemacht, zumindest kann man dann über die Preise noch nichts sagen. Aber beim Fahrradhändler habe ich heute reduzierte E-Bikes gesehen mit 0% Finanzierung; ich denke auch, dass man mit sowas besser fahren wird.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Cream1978 am 14.12.2023 06:47

Hier kann sich jeder durchrechnen ob sich das für einen lohnt:

https://www.mein-dienstrad.de/leasingrechner/ (https://www.mein-dienstrad.de/leasingrechner/)


Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: niedersachse02 am 14.12.2023 07:05
Interessant finde ich das Rad nach den 36 Monaten für 18 Prozent des Neupreises zu übernehmen. Ein 3k E-Bike sollte dann noch deutlich mehr Wert sein
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Fragmon am 14.12.2023 09:11
Interessant finde ich das Rad nach den 36 Monaten für 18 Prozent des Neupreises zu übernehmen. Ein 3k E-Bike sollte dann noch deutlich mehr Wert sein

Dafür hast du aber vorher schon einiges bezahlt.

Beispielrechnung:
Kaufpreis 3000 €
Bruttogehalt 3900 €

Gesamtkosten nach 36 Monaten 2.487,96 €
Nettobelastung durch Leasing pro Monat 69,11 €
Ersparnis gegenüber Direktkauf 803,15 € (21,47%)

Wenn ich es danach für 18% übernehme, habe ich nahezu nichts gut gemacht. Wenn in der Leasingrate keine Versicherung dabei ist, dann macht man sogar Minus.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: MoinMoin am 15.12.2023 12:07
Immer dran denken, der verbilligte Kaufpreis ist zu versteuern.
Die reduzierten Sozialabgaben reduzieren uA die Rente. Da kommt dann auch was zusammen.
1€ weniger Rente sind auch rund 240€ bei 20 Jahren Rentenbezug.

Also immer das Gesamtpaket sehen.
Und wenn der AG nix dazu gibt an Wartung, Versicherung, dann ist das Leasing idR maximal ein 0% Kredit und macht nur Sinn für die, die das sonst nicht wuppen können.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Zeussowitz am 15.12.2023 14:37
Und am Ende ist es doch schön, dass jeder für sich selbst entscheidet, ob das Angebot wahrgenommen wird oder nicht. Ich kann nichts schlechtes daran finden, dass es die grundsätzliche Möglichkeit gibt. Die Punkte, die zu bedenken sind, sind ja valide, aber ich kann diese vergangene Abwehrhaltung nicht nachvollziehen. Wird ja niemand gezwungen. Würde die Haltung bei Dienstwägen genau so sein?
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Nussacker am 15.12.2023 16:09
Ja, es kommt auch auf den Einsatzzweck an.

Manche Räder würde ich persönlich gar nicht kaufen wollen, da ich sie innerhalb von 3 Jahren unwirtschaftlich runtergerockt habe. Da bleibt dann bis auf den Rahmen nichts mehr original vom Werk. Wer also sehr viel unter sehr fordernden Bedingungen fährt kann so auch eine bessere Möglichkeit bekommen.

Ich würde etwas solides im mittleren Segment nehmen, ca. 2000€, und dann das Ding täglich schrubben.

Anderseits gibt es auch Versicherungen, die Verschleiß etc. mit übernehmen. Das kann sich durchaus lohnen, die versichern aber auch nur bis zu drei Jahre.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: MoinMoin am 15.12.2023 17:34
Und am Ende ist es doch schön, dass jeder für sich selbst entscheidet, ob das Angebot wahrgenommen wird oder nicht. Ich kann nichts schlechtes daran finden, dass es die grundsätzliche Möglichkeit gibt. Die Punkte, die zu bedenken sind, sind ja valide, aber ich kann diese vergangene Abwehrhaltung nicht nachvollziehen. Wird ja niemand gezwungen. Würde die Haltung bei Dienstwägen genau so sein?
Die Abwehrhaltung der Gewerkschaft ist wahrscheinlich mit geringeren Einkünften zu erklären.
Oder aber damit, dass sie ihren Mitgliedern nicht zutrauen die Milchmädchenrechnung der Anbieter zu durchschauen.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: nestor am 22.12.2023 10:33
Wo und wie kann man eigentlich in Erfahrung bringen, ob das eigene Land (in meinem Fall NRW) oder die eigene Behörde das anbietet?
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: MoinMoin am 22.12.2023 10:37
Wo und wie kann man eigentlich in Erfahrung bringen, ob das eigene Land (in meinem Fall NRW) oder die eigene Behörde das anbietet?
Beim Personaler, beim MI oder man lässt die PR mal nachfragen.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: xdreamer am 22.12.2023 10:43
Also bei uns gab es letztens erst für die Beamten ne Infoveranstaltung.
Denke das wird dann für die Angestellten genauso sein.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Markus am 07.01.2024 14:39
Für BW gab es schon vor geraumer Zeit diese Meldung:

Zitat
Das Erfolgsprojekt JobBike BW bekommt einen weiteren kräftigen Schub: Nach den Beamtinnen und Beamten des Landes können vom kommenden Jahr an auch die Tarifbeschäftigten vom Land geleaste Fahrräder zur Nutzung überlassen bekommen.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/radleasing-auch-fuer-tarifbeschaeftigte-des-landes-1?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=230913_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily

Weiß jemand nähere Infos, wie das angedacht ist? Ob man sich da irgendein Rad bei irgendeinem Händler leasen kann (wie bei Jobrad) oder ob es da eine Ausschreibung gibt und man hat dann die Wahl zwischen einigen Rädern und fixen Werkstätten?

Ich bin nämlich am Überlegen über ein Familienmitglied mir herkömmlich ein Jobrad zu holen, weil ich nicht weiß wie lange dieses ÖD-Angebot dauert bis es läuft und ob ich da wirklich freie Radwahl habe. Derzeit sind die Lager der Hersteller voll, man bekommt praktisch immer einen Rabatt noch dazu. Von daher ist der Zeitpunkt jetzt günstig.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Markus am 07.01.2024 14:58
Ok, der aktuelle Stand scheint zu sein, dass es dieses Jobbike BW dann voraussichtlich ab Sommer 2024 geben soll. Es scheint auch so zu sein, dass man analog zum Jobrad sich frei ein Modell aussuchen kann.

Zitat
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 ist der TV Radleasing BW in Kraft getreten, durch den den Tarifbeschäftigten des Landes Baden-Württemberg der Zugang zum Angebot JobBike BW (Nutzungsüberlassung von Fahrrädern auf Grundlage des Leasings mit Entgeltumwandlung) zu den grundsätzlich gleichen Bedingungen eröffnet wird, wie sie bereits für Landesbeamt:innen und Richter:innen gelten. Durch Zustimmung des Kabinetts am 12.09.2023 wurde das Verkehrsministerium beauftragt, eine europaweite Ausschreibung der Dienstleistungen durchzuführen. Im Anschluss daran kann das Angebot finalisiert werden und soll voraussichtlich im Sommer 2024 sowohl für die Tarifbeschäftigten, als auch weiterhin für die Beamt:innen und Richter:innen zur Verfügung stehen.
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/mobilitaetsmanagement/jobbike-bw/
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: nestor am 09.01.2024 10:50
Bei uns weiß man im PR leider noch nicht, ob/wie/wann das umgesetzt wird (komme aus NRW)
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Markus am 09.01.2024 12:11
Bei uns weiß man im PR leider noch nicht, ob/wie/wann das umgesetzt wird (komme aus NRW)
In BW ist das ja auch unabhängig vom aktuellen Tarifvertrag schon länger in Arbeit. Für Beamte und Richter gibt es das dort auch schon länger. Aber ich habe voraussichtlich hervorgehoben, da ich es auch erst glaube, wenn es so weit ist.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Qifti am 14.02.2024 13:33
Wo und wie kann man eigentlich in Erfahrung bringen, ob das eigene Land (in meinem Fall NRW) oder die eigene Behörde das anbietet?
Unser Personalratsmensch informierte das es wohl alles noch sehr stockt.
Die Finanzfragen müssen noch im Haushalt von NRW geklärt werden.
Hinzu kommt  das Leasingmodel muss geklärt werden und die Ausschreibung des Anbieters.
Kann also alles noch dauern.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Albeles am 15.02.2024 09:07
Ob man mit dem Job Bike wirklich Geld spart, möchte ich eigentlich stark anzweifeln. Aber manche Riestern ja auch ohne Kinder und glauben da kommt richtig lohnend was bei rum.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: alpi am 20.02.2024 09:27
Wenn die Angestellten zu gleichen Konditionen bekommen wie die Beamten, dann wird es knapp ob es sich lohnt oder nicht.

Nachteile beim Leasing:

Als Berechnungsgrundlage dient die UVP des Herstellers statt das Angebot des Händlers.
Versicherung zum gleichen Preis nur 3 jahre statt 5 Jahre.

Konkretes Beispiel:
Meine Frau, verbeamtet, hat ein Rad für sich entdeckt. Händlerangebot 3750€ statt UVP 4200€.

In dem Fall galt natürlich die UVP des Herstellers mit einer Versicherung von 3 Jahren.
Das Händlerangebot war 0% Finanzierung und die 500€ mehr konnten wir dann eine Versicherung von 5 jahren abschließen.

Vorteil bzw. später nachteil mit Renteneintritt, da angestellte Sozialversicherungspflichtig sind, wird sich das sicher auf die Rente um ein paar wenige Euro auswirken. Krankenkasse, Pflege usw habe ich weniger bedenken da man da trotz niedrigerer Beiträge keine Einbußen zu befürchten hat.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: cyrix42 am 20.02.2024 11:46
Krankenkasse, Pflege usw habe ich weniger bedenken da man da trotz niedrigerer Beiträge keine Einbußen zu befürchten hat.

Niedrigeres Kranken- bzw. Arbeitslosengeld bei geringerem sozialversichungspflichtigem Bruttoeinkommen (unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen)...
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Qifti am 02.04.2024 09:51
Wo und wie kann man eigentlich in Erfahrung bringen, ob das eigene Land (in meinem Fall NRW) oder die eigene Behörde das anbietet?
Gibt es eigentlich bei irgendjemandem schon Infos was NRW unternehmen möchte.
Ich bin überrascht das es keine Regung gibt den Tarifvertrag in Bezug auf Jobrad umzusetzen. Möglicherweise verstehe ich es ja auch falsch und es ist nur eine Empfehlung das Fahrradleasing anzubieten.
Kann jemand mehr dazu sagen?
Danke
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: MoinMoin am 02.04.2024 10:13
Es eröffnet dem AG die tarifliche Möglichkeit für Fahrradleasing eine Entgeltumwandlung vorzunehmen, mehr nicht.
Das war vorher halt tariflich verboten.
Die AG Seite würde niemals einer solchen tariflichen Änderung zustimmen, wenn dort der Zwang der Umsetzung drin stehen würde.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Capo am 02.04.2024 10:55
In NRW muss erst noch die Gesetzliche Regelung getroffen werden das Beamte auch eine Entgeldumwandlung machen dürfen,sodie Aussage vom PR.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: MoinMoin am 02.04.2024 10:57
In NRW muss erst noch die Gesetzliche Regelung getroffen werden das Beamte auch eine Entgeldumwandlung machen dürfen,sodie Aussage vom PR.
streiche muss und ergänze soll
Oder warum müsste es gemacht werden, es ist halt nur der Wunsch, alle gleich zu behandeln.
In NI wurde es für die Beamten schon vorher gemacht und die hätte es bekommen, auch ohne diese Tarifanpassung.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Capo am 02.04.2024 11:12
Nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW §2 Absatz 3 darf ein Beamter/Beamtin nicht auf die gesetzlich zustehende Besoldung.. ganz oder teilweise Verzichten. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-1120.pdf, solange dieses nicht geändert wird ist dieses für Beamte nicht möglich. Und Angeblich soll es für die Beschäftigten auch erst mit den Beamten eingeführt werden.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: MoinMoin am 02.04.2024 11:36
korrekt, es soll erst nach Änderung gemacht werden, weil man keine jaulenden Beamten haben will.
Man könnte aber jetzt schon, ohne der Gesetzesänderung für Beamten, das Jobrad für die Angestellten anbieten.
Es muss also nicht das Gesetzt geändert werden.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: clarion am 02.04.2024 12:21
Können die Leute in NRW nicht rechnen? Bei Sofortkauf sind die Händler verhandlungsbereit und man hat das Bike sofort und irgendwann.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: MoinMoin am 02.04.2024 13:11
Vielleicht ist in NRW ist das Leben so teuer, dass man nicht 2/3/4/5000€ für eine EBike hinlegen kann und es über Jobrad nur schafft es zu nutzen.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: clarion am 02.04.2024 21:19
Dann dürfte ein gebrauchtes E Bike oder ein Vorjahresmodell die Lösung sein, mir wurde beispielsweise ein Vorjahresmodell für 2.300 minus 5% bei Sofortkauf angeboten.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Qifti am 03.04.2024 07:13
Jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen haben das der Standpunkt immer wieder deutlich gemacht wird das es nicht lohnend ist. Es wurde auch in diesem Thread mehrmals erwähnt. Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Wenn ich mir ein konkretes Angebot vom Fahrradhändler besorgen kann mit und ohne Leasing kann ich es mir selber ausrechnen und für meinen Fall selber entscheiden.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: TV-Ler am 03.04.2024 07:19
Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Dann bitte doch um Infos. Wer hindert dich daran? Und warum willst du anderen vorschreiben, wie sie sich hier zu äußern haben?

Wenn ich mir ein konkretes Angebot vom Fahrradhändler besorgen kann mit und ohne Leasing kann ich es mir selber ausrechnen und für meinen Fall selber entscheiden.
Dann mach das doch!
Und wenn du dann herausgefunden hast, das es sich in deinem Fall auch nicht rechnet, teile uns das mit!  8)
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: MoinMoin am 03.04.2024 07:26
Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Dann wende an den, der in der Lage ist diese Info zu geben, dein direkter AG.
Denn jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen, dass es keine Pflichtveranstaltung oder tarifliches Anrecht ist, sondern nur eine Möglichkeit die dein Ag dir eröffnet, jetzt, wo er es durch die TV-L Änderung auch tariflich darf.
Er durfte es vorher durchaus auch schon, allerdings nur außertariflich, sofern es ihm möglich war außertarifliches zu machen.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Garfield am 03.04.2024 12:52
Also wer vor 2 Jahren 5000 Euro in Aktien angelegt hat, anstatt ein Fahrrad davon zu kaufen und stattdessen eines geleast hat, hat bestimmt keinen Fehler gemacht ;)

Das Ganze kann sich also schon rechnen. Und für viele ist ein Leasing auch einfach eine attraktive Möglichkeit ein E-Bike zu testen bevor man sich endgültig für eine Anschaffung entscheidet.

Von daher könnte man auch einfach mal von den Belehrungen absehen.

In BaWü geht das Warten leider weiter und es wird immer noch auf den Sommer 2024 verwiesen als Startdatum verwiesen.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: MoinMoin am 03.04.2024 13:08
Das Ganze kann sich also schon rechnen.
Natürlich kann sich das ganze rechnen, aber nur wenn die Leute auch das Ganze rechnen und abwägen.
Mir persönlich sind die 200-400€ weniger die ich durch Entgeltumwandlung an Rente bekommen sicherlich eher schnuppe.
Und die Versteuerung, wenn man es dann am Ende vom Leasing kauft, ist auch egal.
Aber wenn man es nicht mit einrechnet, dann ist es halt eine Milchmädelrechnung.

Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Qifti am 04.04.2024 07:06
Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Dann wende an den, der in der Lage ist diese Info zu geben, dein direkter AG.
Denn jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen, dass es keine Pflichtveranstaltung oder tarifliches Anrecht ist, sondern nur eine Möglichkeit die dein Ag dir eröffnet, jetzt, wo er es durch die TV-L Änderung auch tariflich darf.
Er durfte es vorher durchaus auch schon, allerdings nur außertariflich, sofern es ihm möglich war außertarifliches zu machen.
Leider gestaltet es sich ein wenig schwierig sich direkt an den AG zu wenden.
Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW und bis auf den Personalrat habe ich noch niemanden gefunden der sich da zuständig zeigt.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: TV-Ler am 04.04.2024 07:22
Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW ...
Ach DIE Truppe... 8)
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Capo am 04.04.2024 11:27
Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Dann wende an den, der in der Lage ist diese Info zu geben, dein direkter AG.
Denn jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen, dass es keine Pflichtveranstaltung oder tarifliches Anrecht ist, sondern nur eine Möglichkeit die dein Ag dir eröffnet, jetzt, wo er es durch die TV-L Änderung auch tariflich darf.
Er durfte es vorher durchaus auch schon, allerdings nur außertariflich, sofern es ihm möglich war außertarifliches zu machen.
Leider gestaltet es sich ein wenig schwierig sich direkt an den AG zu wenden.
Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW und bis auf den Personalrat habe ich noch niemanden gefunden der sich da zuständig zeigt.

Lehn dich Entspannt zurück, ich glaube in NRW ist der wille nicht so groß die Sache Umzusetzen, zumindestens auf Landesebene, das LBV hat ja auch schon gemeckert das ohne zusätzliches Personal die "Masse" der Anträge nicht Bearbeitet werden kann.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Qifti am 04.04.2024 12:59
Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Dann wende an den, der in der Lage ist diese Info zu geben, dein direkter AG.
Denn jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen, dass es keine Pflichtveranstaltung oder tarifliches Anrecht ist, sondern nur eine Möglichkeit die dein Ag dir eröffnet, jetzt, wo er es durch die TV-L Änderung auch tariflich darf.
Er durfte es vorher durchaus auch schon, allerdings nur außertariflich, sofern es ihm möglich war außertarifliches zu machen.
Leider gestaltet es sich ein wenig schwierig sich direkt an den AG zu wenden.
Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW und bis auf den Personalrat habe ich noch niemanden gefunden der sich da zuständig zeigt.

Lehn dich Entspannt zurück, ich glaube in NRW ist der wille nicht so groß die Sache Umzusetzen, zumindestens auf Landesebene, das LBV hat ja auch schon gemeckert das ohne zusätzliches Personal die "Masse" der Anträge nicht Bearbeitet werden kann.
Zitat: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/landesregierung-und-gewerkschaften (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/landesregierung-und-gewerkschaften)
Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW: „Die Landesregierung hat Wort gehalten und den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in NRW übertragen. Die Kolleginnen und Kollegen in den Polizeidienststellen, Schulen, Verwaltungen und auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger haben daher bis 2025 spürbar mehr Geld in der Tasche. Gerade mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten ist das ein wichtiger Schritt und ein Erfolg für unsere Gewerkschaften. Bei einer Reihe weiterer Themen, wie der amtsangemessenen Alimentation oder dem Job-Rad, konnten wir uns auf das weitere Vorgehen verständigen.“
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: clarion am 04.04.2024 15:33
amtsangemessene Alimentation?  Tatsächlich?
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Ozymandias am 09.04.2024 23:41
Ab welchem Jahr hat der Fahrradquatsch eigentlich angefangen?
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: FearOfTheDuck am 10.04.2024 07:58
1817 mit Carl von Drais?
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Cream1978 am 12.04.2024 17:27
Vorerst kein Jobrad bei der Polizei NRW

Nachgefragt: Stand der Umsetzung nach der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Entgeltumwandlung für Leasing-Fahrräder für Beschäftigte des Landes NRW nicht umsetzbar.

Zum Hintergrund:
Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung gehört in der freien Wirtschaft bereits bei vielen Unternehmen zum festen Repertoire. Im öffentlichen Dienst des Landes NRW ist es für Tarifangestellte bisher ausgeschlossen gewesen von einem Fahrrad-Leasing zu profitieren.

Mit der Einigung bei den Tarifverhandlungen für Beschäftigte der Länder vom 9. Dezember 2023 haben Beschäftigte seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden. Der §19b „Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing“ wurde dazu neu im Tarifvertrag aufgenommen. Die allgemeinen Rahmenbedingungen werden unter den Punkten (1) bis (6) dezidiert beschrieben.

Stand der Umsetzung
Um der Frage nachgehen zu können, wie die neue Regelung zur Umsetzung kommt, ist es notwendig, dass wir uns den ersten Absatz einmal genauer anschauen:

(1) Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden, wenn und soweit


Bietet der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing einer oder einem Beschäftigten an, muss er die Entgeltumwandlung allen Beschäftigten anbieten.

Informationsschreiben des LBV
Das LBV formulierte in einem Informationsschreiben zur Tarifeinigung vom 15. Januar 2024 hierzu: „Die Voraussetzung für entsprechende Entgeltumwandlungsmöglichkeiten ist, dass auch Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Bundeslandes eine entsprechende Möglichkeit angeboten wird. Da es in NRW derzeit keine Regelung für Beamtinnen und Beamte gibt, kann die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch den Tarifbeschäftigten nicht angeboten werden“.

Auf den Punkt gebracht:
Aktuell besteht die Problematik, dass man einen rechtlichen Handlungsrahmen zur Umsetzung des Fahrrad-Leasings durch den § 19b erhält, dieser aber unter den aktuellen Voraussetzungen nicht für alle Beschäftigte der Polizei NRW zur Umsetzung kommen kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass erst das Finanzministerium und LBV eine weitergehende Klärung herbeiführen müssen. Das LBV wird über entsprechende Änderungen hierzu informieren.

Bis es zu einer klaren Regelung kommt, kann vorerst kein Fahrrad-Leasing für Beschäftigte des Landes NRW angeboten werden.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Wabi Sabi am 12.04.2024 17:45
Es bedürfte zudem überhaupt erst einmal einer tariflichen Regelung. Den § 19b TV-L gibt es noch nicht! Dessen Formulierung ist lediglich Teil der Tarifeinigung, weche als solche in rechtlicher Hinsicht eine bloße Absichtserklärung der Tarifvertragsparteien ist. Für "Forumsromantiker": das hat "in grauer Vorzeit" schon der seelige Spid auf seine unnachahmliche Weise klargestellt.  :)

Es bedarf also eines von beiden Tarifvertragsparteien unterschriebenen Änderungsvertrages zum TV-L, erst dann "existiert" der § 19b TV-L und keine Sekunde vorher. Erfahrungsgemäß geht zwischen Tarifeinigung und Unterzeichung des Änderungstarifvertrages je nach Umfang der zu ändernden Regelungen ein halbes Jahr oder mehr ins Land. Vor Mitte 2024 dürfte daher schon bereits keine tarifliche Rechtsgrundlage vorliegen, geschweige denn die weiteren dort geannten Voraussetzungen.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: Qifti am 15.04.2024 06:45
Vorerst kein Jobrad bei der Polizei NRW

Nachgefragt: Stand der Umsetzung nach der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Entgeltumwandlung für Leasing-Fahrräder für Beschäftigte des Landes NRW nicht umsetzbar.

Zum Hintergrund:
Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung gehört in der freien Wirtschaft bereits bei vielen Unternehmen zum festen Repertoire. Im öffentlichen Dienst des Landes NRW ist es für Tarifangestellte bisher ausgeschlossen gewesen von einem Fahrrad-Leasing zu profitieren.

Mit der Einigung bei den Tarifverhandlungen für Beschäftigte der Länder vom 9. Dezember 2023 haben Beschäftigte seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden. Der §19b „Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing“ wurde dazu neu im Tarifvertrag aufgenommen. Die allgemeinen Rahmenbedingungen werden unter den Punkten (1) bis (6) dezidiert beschrieben.

Stand der Umsetzung
Um der Frage nachgehen zu können, wie die neue Regelung zur Umsetzung kommt, ist es notwendig, dass wir uns den ersten Absatz einmal genauer anschauen:

(1) Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden, wenn und soweit

  • die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes angeboten wird und

    der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch den Tarifbeschäftigten anbietet.

Bietet der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing einer oder einem Beschäftigten an, muss er die Entgeltumwandlung allen Beschäftigten anbieten.

Informationsschreiben des LBV
Das LBV formulierte in einem Informationsschreiben zur Tarifeinigung vom 15. Januar 2024 hierzu: „Die Voraussetzung für entsprechende Entgeltumwandlungsmöglichkeiten ist, dass auch Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Bundeslandes eine entsprechende Möglichkeit angeboten wird. Da es in NRW derzeit keine Regelung für Beamtinnen und Beamte gibt, kann die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch den Tarifbeschäftigten nicht angeboten werden“.

Auf den Punkt gebracht:
Aktuell besteht die Problematik, dass man einen rechtlichen Handlungsrahmen zur Umsetzung des Fahrrad-Leasings durch den § 19b erhält, dieser aber unter den aktuellen Voraussetzungen nicht für alle Beschäftigte der Polizei NRW zur Umsetzung kommen kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass erst das Finanzministerium und LBV eine weitergehende Klärung herbeiführen müssen. Das LBV wird über entsprechende Änderungen hierzu informieren.

Bis es zu einer klaren Regelung kommt, kann vorerst kein Fahrrad-Leasing für Beschäftigte des Landes NRW angeboten werden.

Danke für die ausfühliche erhellende Erklärung.
Titel: Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
Beitrag von: TV-Ler am 15.04.2024 08:00
Tadel für das unnötige Vollzitat!