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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Flieger am 15.07.2019 14:06

Titel: Wegfall des Aufgabenbereiches.
Beitrag von: Flieger am 15.07.2019 14:06
Verehrte Kollegen,
folgender SV: Mein Aufgabenbereich fällt in näherer Zukunft weg.

Ich bin auf einer 9a Stelle.
Das Personalamt ist wenig hilfreich was die Zukunft betrifft.
Was hat mich zu erwarten? Da gibt es ja ein Direktionsrecht des AG!
Ich kann also dorthin versetzt werden, wo  „Bedarf“ ist,
entsprechend der Quali (VFA) ?!.
Kann ich also auch auf eine 8er  Stelle versetzt werden, wenn dort die Quali
gefordert wird.

Viele Grüße, und danke für Antworten.

Titel: Antw:Wegfall des Aufgabenbereiches.
Beitrag von: Spid am 15.07.2019 14:07
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist regelmäßig nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt.
Titel: Antw:Wegfall des Aufgabenbereiches.
Beitrag von: Lars73 am 15.07.2019 14:08
Grundsätzlich deckt das Direktionsrecht nur die Aufgabenzuweisung im Bereich der bisherigen Entgeltgruppe ab. E8 wäre nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung durchsetzbar.
Titel: Antw:Wegfall des Aufgabenbereiches.
Beitrag von: Flieger am 15.07.2019 14:20
Vielen Dank euch, für die schnellen und informativen Antworten.