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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: RsQ am 12.04.2019 09:38

Titel: Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: RsQ am 12.04.2019 09:38
Was genau bedeutet/beinhaltet die Ausschreibungspflicht für Stellen im öD? Ich bin da gerade ein wenig frustriert ...

Ich habe mich kürzlich auf eine Stelle in einer Kommune beworben. Heute läuft die Bewerbungsfrist ab. Aber offenbar wurde die Stelle bereits vor einigen Tagen besetzt, wie man am Organigramm der Stadt (samt Nennung des Ansprechpartners) und dem faktischen Handeln ablesen kann.

Natürlich weiß man, dass viele Stellen nur pro forma ausgeschrieben werden. Und natürlich ärgert mich der Aufwand für die Bewerbung (da stecken schon einige Stunden drin, um es möglichst individuell zu machen).

Was mich aber vor allem ärgert: Warum schafft man schon öffentlich sichtbar Fakten? Das ist doch ein zusätzlicher Tritt ins Schienbein (a la "Haha, wie witzig ... und Du Depp hast uns sogar eine Bewerbung geschickt") und frustriert mich noch mehr als eine "normale" Absage.

Und: Bedeutet die Ausschreibungspflicht lediglich, dass die Stelle mal belegbar ausgeschrieben sein musste? D.h. das weitere Prozedere/Auswahlverfahren muss dann gar nicht stattfinden, weil man sich intern längst entschieden hat(te)? Was wäre denn, wenn ein Bewerber nominell besser qualifiziert wäre als der letztlich genommene (hier offenbar intern versetzte) Mitarbeiter? "Biegt" man sich das dann zurecht?

Oder kann es sogar sein, dass immer noch ein formelles Auswahlverfahren läuft (man sogar eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommt), obwohl die Stelle längst besetzt ist?

Ich hätte, naiv wie ich bin, zumindest dem öD da ein klein wenig mehr Fairness zugetraut als der Privatwirtschaft. Na ja, oder zumindest die Cleverness, sich bei der Vorabbesetzung nicht zu offensichtlich "erwischen" zu lassen.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: Spid am 12.04.2019 09:45
Eine allg. Ausschreibungspflicht für AN-Stellen im öD gibt es nicht, BVerwG, Beschluss vom 14.01.2010 - 6 P 10/09.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: Lars73 am 12.04.2019 09:50
Schon die Frage der Ausschreibungspflicht ist vielschichtig. Es gibt einige Konstellationen wo eine Ausschreibung verzichtbar ist.
Aus dem bisher geschilderten kann man nichts entnehmen ob tatsächlich das Ausschreibungsverfahren abgebrochen wird oder ob es nur eine Zwischenlösung gibt. Natürlich werden Aufgaben wahrgenommen auch wenn eine Ausschreibung für eine Funktion läuft.

Bei einer ranggleichen internen Versetzung kann man nichts machen. Gegen eine Optimierung des Anforderungsprofil auf die gewünschte Person auch nur in Extremfällen.
Gegen eine fehlerhafte Auswahl steht die Klage offen. Dabei ist zwischen den Beamtenbereich und den tarifbeschäftigten Bereich zu unterscheiden.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: RsQ am 12.04.2019 10:06
Dass einen eine Klage der Stelle nicht näher bringt, liegt auf der Hand (und wäre auch gar nicht mein Ziel).

Eine Zwischenlösung halte ich hier nicht für die zutreffende Erklärung, weil es sich um eine offenbar neu geschaffene Position handelt (d.h. die Aufgaben wurden in dem Segment bisher gar nicht wahrgenommen). Da schiene es mir recht sinnfrei, diese wenige Tage vor Bewerbungsschluss formell zu besetzen.

"Ranggleiche interne Versetzung" trifft es wohl - nach allem, was "öffentlich" zu sehen ist - am ehesten. Aber dafür hätte man doch nicht ausschreiben brauchen?!

Eine "Optimierung des Anforderungsprofils auf die gewünschte Person" kann man mitunter ja erkennen, wenn viele Dinge scheinbar nicht zusammen passen. Aber hier klang es nach relativ sachlicher Formulierung - im Gegenteil: Ich hatte den Eindruck, dass man sich (im positiven Sinne) über die Ausschreibung Gedanken gemacht hat.

Umso frustrierender.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: BaWülerin am 12.04.2019 10:29
...ich wollte gerade die allseits gewählte Zwischenlösung der "kommissarischen Besetzung" in den Raum werfen, da ja wie schon geschrieben die bestehenden Aufgaben erledigt werden müssen/sollten, auch wenn ein offizielles Ausschreibungsverfahren evtl. etwas länger dauert, aber wenn es sich um eine scheinbar neu geschaffene Stelle/Position handelt, ist das eher unwahrscheinlich.

Die ranggleichen Versetzungsgesuche, ob intern oder von außerhalb sind natürlich der klassische Feind einer jeden Ausschreibung, aber da kenne ich es eher so, dass es dann gar nicht erst zu einer offiziellen Ausschreibung kommt, da man schon von besagten anderen Möglichkeiten weiß und diese vorzieht...

Vielleicht hat sich ja erst im Laufe der Ausschreibung eine solche Möglichkeit ergeben? Inwieweit dann eine einmal begonnene Ausschreibung, bei der innerhalb der Frist schon Bewerbungen eingegangen sind, einfach so wieder eingestanzt werden kann oder ob man sich die Bewerber zumindest anschauen "muss", da ja tatsächlich jemand mit mehr Qualität dabei sein könnte, welchem der Klageweg offen steht, weiß ich nicht.

Tatsächlich gibt es aber jede Menge Lücken/Schlupflöcher, die eine offizielle Ausschreibung einer eigentlich guten Stelle verhindern. :/

Nicht unter kriegen lassen...
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: Lars73 am 12.04.2019 10:35
Bei uns ist damit zu rechnen, dass vom Ende des Bewerbungsfrist bis zur Besetzung mit ca. 6 Monate zu rechnen ist. Bei einer herausgehobenen Position werden im kommunalen Bereich ggf. politische Gremien in den Auswahlprozess einzubinden sein. Verbunden mit den Kündigungsfristen von qualifizierten Bewerbern muss man mit langen Zeiträumen rechnen.

Ich würde einfach abwarten was passiert und ob das Verfahren abgebrochen wird oder weiter läuft.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: MoinMoin am 12.04.2019 10:59

Umso frustrierender.
Hast du denn schon eine Absage bekommen?
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: RsQ am 12.04.2019 11:02
Nein, natürlich nicht. Aber ich wüsste ehrlich gesagt nicht, ob/wie sehr ich im Falle der Einladung zum Vorstellungsgespräch motiviert wäre. Nicht, weil ich die Stelle nicht will - aber wenn ein Arbeitgeber auf diese Weise vorher signalisiert, dass man sich keine Hoffnungen zu machen braucht ...

(Wir reden hier nicht über eine Großstadt, bei der eine Besetzung von >1 Stellen in der Position eine mögliche Erklärung wäre.)
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: TheITGuy am 12.04.2019 13:08
Das Land Berlin macht das wie ich finde ziemlich clever: Die schreiben in die Stellenausschreibung direkt rein, dass der aktuelle Stelleninhaber sich auf diese Ausschreibung bewerben wird. Damit hat jeder andere Bewerbe die Überlegung, ob sich das für ihn  wirklich lohnt.

Und rechtlich scheint es keine Probleme damit zu geben.

Bei uns wird die "Ausschreibungspflicht" aus Art. 33 GG abgeleitet. Diskussionen zwecklos.

Wenn jemand weggeht und es im Referat einen geeigneten Nachfolger gibt, darf das nur verteilt werden, wenn die Tätigkeiten gleichbewertet werden. Egal ob 9a -> 9b oder 12 -> 13, es gibt immer eine Ausschreibung. Und wenn sie nur intern und 10 Tage lang ist.

Aber damit ist das oft nicht zu ende. Der eine interne Bewerber, den der Chef da haben will und der geeignet für die Tätigkeit ist, wird dann oft noch in einem Bewerbungsgespräch gequält - usw.

Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: RsQ am 12.04.2019 13:15
Die schreiben in die Stellenausschreibung direkt rein, dass der aktuelle Stelleninhaber sich auf diese Ausschreibung bewerben wird.
Das zieht zwar die "Wertigkeit" der Ausschreibung für externe Bewerber nach unten, aber letztlich ist es zumindest transparent. In Wahrheit gehe ich/gehen viele doch eh davon aus, dass 50 Prozent oder mehr der ausgeschriebenen Stellen schon intern vergeben bzw. mit "geplanten" Kandidaten besetzt sind. Aus Sicht des AG ist es ja nachvollziehbar, dass man persönliche Vorerfahrungen oder Empfehlungen aufgreift.
Aus Sicht des Außenstehenden fragt man sich aber auch, ob bei diesem Vorgehen dem öD mitunter nicht doch Leute "durch die Lappen" gehen, die objektiv besser geeignet wären. Und als Bürger/Steuerzahler würde ich mir diese ernsthafte "qualitative" Auswahl auch dann wünschen, wenn jemand schon beim Start des Verfahrens als gesetzt erscheint.

Der eine interne Bewerber, den der Chef da haben will und der geeignet für die Tätigkeit ist, wird dann oft noch in einem Bewerbungsgespräch gequält - usw.
Warum??? (und von wem wird "gequält": Vom Chef oder vom Personaler?)
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: D-x am 12.04.2019 13:22
Die schreiben in die Stellenausschreibung direkt rein, dass der aktuelle Stelleninhaber sich auf diese Ausschreibung bewerben wird.

Wieso werden Stellen ausgeschrieben die besetzt sind, und deren Inhaber auch weiterhin an der Besetzung der Stell interessiert ist? Das scheint mir sehr fragwürdig.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: TheITGuy am 12.04.2019 13:24
Warum??? (und von wem wird "gequält": Vom Chef oder vom Personaler?)

Kein Chef bei uns will unnötige Bewerbungsrunden, wenn er den geeigneten Kandidaten für die höherwertige Tätigkeit bereits hat.

Es ist die teilweise absurde Angst der Verwaltung, dass es irgendwo in der Behörde jemanden geben könnte, der ohne Ausschreibung ausgeschlossen würde und dann klagen könnte. Manchmal ist es sogar der Personalrat, der eine einfache Höhergruppierung ohne Ausschreibung ablehnt. Als gäbe es außerhalb der IT in der Behörde so viele Leute (oder überhaupt einen), die genau diese spezielle Tätigkeit durchführen könnten.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: TheITGuy am 12.04.2019 13:25
Die schreiben in die Stellenausschreibung direkt rein, dass der aktuelle Stelleninhaber sich auf diese Ausschreibung bewerben wird.

Wieso werden Stellen ausgeschrieben die besetzt sind, und deren Inhaber auch weiterhin an der Besetzung der Stell interessiert ist? Das scheint mir sehr fragwürdig.

Vermutlich, weil die höherwertige Tätigkeit nur vorrübergehend übertragen wurde?
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: pvenj am 12.04.2019 16:15
Ist aus dem Organigramm denn abzulesen, ob es sich explizit um eine einzige Stelle oder ggf. ein Sachgebiet handelt, in dem mehrere Beschäftigte unterkommen? Es wird ja nicht immer jeder einzelne Beschäftigte im Organigramm aufgeführt, sondern oftmals nur die Sachgebiets-/ Dezernats- / Abteilungsleiter/innen. Oder hast du dich auf eine führende Position beworben?

Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: RsQ am 12.04.2019 16:23
Es ist keine führende Position.

Im Organigramm gab es den Abschnitt bisher gar nicht. Vor ca. 3 Tagen - wie schon erwähnt: Heute ist erst Bewerbungsschluss - tauchte dann der zu besetzende Abschnitt dort auf, samt einem Mitarbeiter in eben jenem Bereich (der wohl aus einer anderen Organisationseinheit der Kommune dorthin umgesetzt wurde, da er dort vorher zu finden war).

Da es sich um eine Kleinstadt handelt, gehe ich stark davon aus, dass das Sachgebiet nicht mit zwei Mitarbeitern besetzt werden soll/wird. Insofern scheint es sich für mich relativ stark um eine Pro-forma-Ausschreibung zu handeln.

Müsste es aber nicht formal einen Unterschied zwischen interner Umbesetzung und Neubesetzung geben? D.h. hätte
a) der Mitarbeiter nicht auch ohne Ausschreibung umgesetzt werden können  oder
b) der interne Bewerber nicht auch erst nach Abschluss eines (laufenden) öffentlichen Stellenausschreibungs-Verfahrens dort "offiziell" auftauchen dürfen?
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: Lars73 am 12.04.2019 16:49
Der Arbeitgeber kann seine Strategie jederzeit ändern. Wenn es doch eine Möglichkeit der internen Umsetzung gibt kann man das Ausschreibungsverfahren abbrechen. Man kann auch eine vorläufige Besetzung vornehmen und das Ausschreibungsverfahren fortsetzen.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: RsQ am 12.04.2019 16:59
Aber diese Möglichkeit der Umsetzung kann man doch vorher klären und damit ggf. auf ein Ausschreibungsverfahren verzichten (was ja allen Beteiligten Zeit, Aufwand und Nerven spart)?!

Sofern ich das richtig interpretiere, hat der MA das Aufgabenfeld in bisheriger Position schon mit betreut - mit der neuen Stelle würde er mutmaßlich befördert. Gerade in einer kleineren Kommune kann man doch solche Szenarien vorher abstimmen. So richtig logisch erscheint mir das Agieren der Kommune hier nicht. Warum macht man es dann nicht formell so "sauber", dass der MA aus dem Bewerbungsverfahren als bester Kandidat hervorgeht und die Stelle dann "öffentlich" antritt, wenn erkennbar das Prozedere durchlaufen wurde?

Wie wahrscheinlich ist es wohl, dass er jetzt kurz vor Ende der Bewerbungsfrist vorläufig dorthin versetzt wurde - um dann (bei absehbarer Neubesetzung) was anderes zu machen?

Von der Personalabteilung kam nach meiner Bewerbung der ausdrückliche Hinweis auf das Ende der Bewerbungsfrist - kein Anzeichen für einen Abbruch des Verfahrens.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: Lars73 am 12.04.2019 17:06
Es ist doch völlig sinnlos weiter zu spekulieren was da passiert. Aus dem was du schreibst kann man nicht einmal erkennen, dass tatsächlich die Aufgabe abgedeckt ist. Warte doch einfach ab.

Soweit du immer wieder hinterfragt ob das zulässig ist. Aus dem bisherigen Schilderungen von dir gibt es keine Anhaltspunkte, dass die Kommune gegen rechtliche Vorgaben verstößt.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: MoinMoin am 12.04.2019 17:30
Sofern ich das richtig interpretiere,
oder sofern du dir da was falsches rein denkst.
Alles sehr spekulativ.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: RsQ am 17.04.2019 17:23
Nur der Vollständigkeit halber:

Inzwischen sind alle öffentlich sichtbaren Inhalte zur Stelle auf den aktuellen Inhaber angepasst, das faktische Handeln auf der neuen Position zu sehen. Heißt: Die Stelle, deren Ausschreibung bis 12.04. lief, wurde am 01.04. besetzt.

(Nur mal aus Interesse zu den Formalia: Hätte man alle Bewerber nicht zum 01.04. über einen Abbruch des Besetzungsverfahrens informieren müssen? Und: Was, wenn es diesen gar nicht gab?)
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: D-x am 18.04.2019 14:49
Die Frage ist, wie der Fall hier liegt.
Ich meine es gibt eine, nicht öD-spezifische, Regelung, nach der ein Unternehmen schadensersatzpflichtig ist, wenn eine Stelle gar nicht besetzt werden sollte (quasi zum Spaß ausgeschrieben wurde). Dem Bewerber können ja durchaus Kosten entstehen (Papier, Umschlag, Briefmarke), auch wenn heute viel elektronisch läuft und das zumindest keine unmittelbaren Kosten verursacht.

Je nachdem, wie warm Du dir den potentiellen Arbeitgeber halten möchtest, könntest Du versuchen, solche Kosten geltend zu machen.
So wie ich zwei (https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/abbruch-auswahlverfahrens-schadensersatzanspruch-3129974) Artikel (https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/schadensersatz-bei-abbruch-eines-stellenbesetzungsverfahrens-360141) eines Portals lese, dessen Seriosität ich nicht einschätzen kann, hätte man Dich aber wohl informieren und einen Grund nennen müssen. Ich würde daher mal abwarten, irgendwann muss man Dir ja mal sagen, wie es weitergeht.
Bitte halte uns hier auch auf dem Laufenden, ich finde den Fall spannend.
Titel: Antw:Bewerbungsfrust / Was bedeutet Ausschreibungspflicht?
Beitrag von: RsQ am 18.04.2019 16:39
"Spannend" finde ich das auch. Natürlich ändert es nichts am Ergebnis - wenn (von vornherein) ein interner Mitarbeiter die Stelle bekommen sollte, dann wird es immer genug Hebel geben, dass er diese auch bekommt.

Was mich eher wundert, ist, dass man hier sichtbar Fakten schafft und nicht einmal den Anschein erweckt, als gäbe es ein formell korrektes Auswahlverfahren. In der Privatwirtschaft kann man das sicher problemlos so machen - aber im öD würde ich da (mindestens moralisch) etwas mehr Bewusstsein erwarten.

Und dank des "Neulands" kann man auch den beruflichen Werdegang des Stelleninhabers nachvollziehen. Da würde ich mal behaupten, dass ich, aber vermutlich auch andere, bei einer ergebnisoffenen Bestenauslese (und die soll es doch im öD geben?) eher zum Zuge gekommen wären. Vermutlich das Glück desjenigen, der mal zur richtigen Zeit in die richtige Position gerutscht ist ...