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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Honigwabe am 15.12.2019 16:23
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Hallo erstmal 🙋
Ich habe eine Frage bezüglich der Aufbewahrungsfristen von Personalunterlagen von Praktikanten.
Folgender Fall:
Im Zuge einer schulischen Ausbildung (nicht im ÖD) sind Praktika erforderlich.
Azubi bewirbt sich hierfür beim ÖD und macht dort ein 3 monatiges Praktikum.
Da es das letzte Praktikum kurz vor der Prüfung war und der Azubi schon seinen Arbeitsvertrag in der freien Wirtschaft in der Tasche hatte, fiel die Bitte nach einem Praktikumszeugnis weg.
Nun könnte es für einen anvisierten Jobwechsel evtl. hilfreich sein, allerdings ist das Praktikum 8 Jahre her.
Ob es noch Unterlagen darüber gibt?
Bei uns im Büro werden z.B. bei Praktikanten nur dann Personalakten angelegt, deren Praktika vergütet werden.
Ansonsten werden nur der Personalbogen+Bewerbungsunterlagen abgeheftet und nach 2 Jahren vernichtet.🤷
Euch schon mal vielen Dank! 🙂
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Das kann man pauschal nicht sagen. Ein Zeugnis wird nach 8 Jahren wohl niemand mehr ausstellen. Wenn man sehr nett ist vielleicht eine Praktikumsbescheinigung. Wobei ich mir kaum Vorstellen kann, dass ein Praktikum von drei Monaten während einer schulischen Ausbildung vor 8 Jahren wirlich jemanden interessiert.
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Das kann man pauschal nicht sagen. Ein Zeugnis wird nach 8 Jahren wohl niemand mehr ausstellen. Wenn man sehr nett ist vielleicht eine Praktikumsbescheinigung. Wobei ich mir kaum Vorstellen kann, dass ein Praktikum von drei Monaten während einer schulischen Ausbildung vor 8 Jahren wirlich jemanden interessiert.
Ob nun Interesse besteht oder nicht, steht ja auf einem ganz anderen Blatt😉
Verkehrt kann die Erwähnung, dass man die Abteilung kennengelernt hat, auf keinen Fall sein. Leider gibt es keine "Zeitzeugen" aus dieser Abteilung mehr, da Wechsel in die freie Wirtschaft oder Ruhestand.
Gleichzeitig möchte man sich mit einem Anruf in der Personalabteilung ja nun auch nicht unbedingt selber bloßstellen falls die Frage aufkommt, warum das Kümmern erst jetzt folgt! 🙈
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Nach 8 Jahren... Sorry das ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
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Zumindest die Verjährung nach BGB sollte man abwarten um etwaige Entschädigungsansprüche abwehren zu können.
Dann kommst es drauf an ob andere Gesetze die Aufbewahrungsfrist maßgeblich verlängern würden.
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Nach 8 Jahren... Sorry das ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
Diese Antwort sagt alles über Dich aus ..
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Nach 8 Jahren... Sorry das ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
Diese Antwort sagt alles über Dich aus ..
Und deine über dich! Aber das tat die Frage an sich schon!
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Wir bewahren unsere Praktikanten immer drei Jahre auf. Wir stecken sie in Kiste platzieren die im Keller ;D
Sorry das konnte ich mir nicht verkneifen.
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Abgesehen von der Frage, was (noch dazu aus einem Praktikum) vor 8 Jahren gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen heute noch wert sind, spielt es doch überhaupt keine Rolle, ob noch Unterlagen vorhanden sind.
Wenn es denn schon unbedingt zur Sprache gebracht werden werden soll, reicht es völlig aus, das Praktikum kurz (!!) in der Bewerbung bzw. im Vorstellungsgespräch zu thematisieren. Es wird schon niemand anzweifeln, geschweige denn Nachweise fordern.
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Wir bewahren unsere Praktikanten immer drei Jahre auf. Wir stecken sie in Kiste platzieren die im Keller ;D
Eine ähnliche Antwort hatte ich beim lesen des Betreffs auch schon auf der Zunge ... 8)
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Wir bewahren unsere Praktikanten immer drei Jahre auf. Wir stecken sie in Kiste platzieren die im Keller ;D
Eine ähnliche Antwort hatte ich beim lesen des Betreffs auch schon auf der Zunge ... 8)
Same here. ;D ;D