Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Joe am 09.05.2020 19:59
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Hallo liebes Forum!
Ich hätte folgende Frage zur Erlangung der Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes:
Ich habe nach meiner Ausbildung in der Privatwirtschaft und eines nachfolgenden Studiums in Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) nun eine Stelle im öD (Kommune/E8) angetreten.
Verstehe ich die Regelungen im NLVO (Niedersachsen) richtig, dass ich nach zweijähriger Berufserfahrung (hauptberufliche Tätigkeit) die Laufbahnbefähigung für den gD erlange?
Vielen Dank für eure Antworten :)
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Nein, schau Dir die §§ zu den Laufbahngruppen und die Anhänge zur NLVO an.
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Okay. Problem sollte dann die aktuelle Tätigkeit sein, die nur nach E8 und damit nicht vergleichbar ist mit einer vergleichbaren Tätigkeit im gD?
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Korrekt, die Tätigkeit in Entgeltgruppe 8 ist nicht gleichwertig. Sie könnte aber als förderliche Zeit bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden, wenn ein Beamtenverhältnis einmal begründet wurde.
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Mir erschließt sich nicht, warum admin2 eine beamtenrechtliche Frage, die nach entsprechendem Hinweis auch zutreffend im entsprechenden Unterforum gestellt wurde, im Regelungsgehalt des TVÖD Bund verortet.
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Hallo liebes Forum,
ich bin Tarifbeschäftigter / Angestellter im Bereich Bund. Dort bin ich seit Mitte August 2005 eingestellt als damals BAT Vb nun als E9c. Demnach bin ich nun seit fast 15 Jahren im gehobenen Dienst und führe die Arbeiten als Objektmanager aus.
Es hat sich nun jedoch herausgestellt, dass meine damalige Qualifikation nun für heutige Maßstäbe nicht mehr ausreichend ist und man mir nun seitens der Personaldienststelle mitgeteilt hat, dass ein weiterer Aufstieg (E10, E11, etc.) nicht möglich ist, da ich mit meiner Ausbildung den DQR6 nicht mehr erfülle. Den damals erworbenen Fachwirt Facility Management nach GEFMA erkennt meine Dienststelle nun nicht mehr an. Auf meine Frage hin, wie es nun dazu kommt, verweist meine Dienstelle auf den DQR. Auf eine weitere Frage von mir, wie es sich mit den nun fast 15 Dienstjahren auf dem Dienstposten verhält, meinte man nur, dass es völlig unerheblich wäre wie lange jemand den Dienstposten besetzt, Berufserfahrung zählt wohl daher nur ein eingeschränkt.
Für Mich stellt sich nun die Frage, habe ich nun die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst oder aber eben nicht und darf mich freuen, dass ich Besitzstandswahrung habe.
VG.
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Bei TB gibt es keinen gehobenen Dienst, Laufbahnbefähigungen sind tariflich unbeachtlich und auch kein tariflicher Regelungsgegenstand. Aufstiege sind tariflich nicht vorgesehen und der DQR ist tariflich und tatsächlich unbeachtlich.
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@AxelHimmel
Eine Bewertung auf Stellen mit E10 oder E11 ist möglich, wenn du die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllst. Oft wird für solche Stellen ein entsprechenden Studium gefordert. Tariflich ist dies nicht zwingend, aber trotzdem ist eine solche geforderte Qualifikation grundsätzlich rechtlich möglich.
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Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort auf meine Frage.
Im Bezug auf Beamtenrecht, also Beamtenlaufbahnverordnung etc. habe ich mir das schon gedacht, dass es sowas nicht direkt gibt. Ich glaube aber, dass es bei den Tarifbeschäftigten analog durchgeführt wird wie bei den Beamten, natürlich mit anderen rechtlichen Hintergründen.
Im Hinblick auf die zweite Antwort, danke erstmal dafür. Natürlich sind die Anforderungsprofile immer etwas differenzierter. Jedoch, so handhabt es meine Behörde, ist die Eignungsvoraussetzung, dass ein Fachhochschulabschluß erforderlich ist.... oder vergleichbare Qualifikation. Auf meine Rückfrage hin, wie es sich mit meinem Dienstposten verhält, hat man mir durch die Blume gesagt.... Ich hätte damals einfach nur "Glück" gehabt. Sprich, es ist vollkommen irrelevant, wie lange ich diese Arbeiten bereits ausführe. Ein weiterkommen ist nicht mehr möglich und ich sollte mich damit abfinden, oder kann auch einfach gehen. Das zum Thema Attraktivität im öffentlichen Dienst.
Irreführend finde ich nur, dass man mir diese Aussage erst mit einer Absage auf eine Bewerbung eines gleichwertigen Dienstpostens (gleiche Tätigkeit wie ich bereits durchführe) mitgeteilt hat. Im Prinzip hat man mich diesbezüglich über 10 Jahre im dunklen gelassen.
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Worüber? Daß der AG Anforderungsprofile für seine ausgeschriebenen Arbeitsplätze erstellt?
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Nein, darüber, dass ich erst unter diesen Voraussetzungen und geänderten Weisungslagen darüber informiert werde, dass ich auf einmal nicht mehr für den Job in der Position qualifiziert sein soll.... Unverständlichkeit macht sich breit!!!!!
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Aus Deiner Sachverhaltsschilderung geht derlei nicht hervor.