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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Greeko am 08.05.2019 18:59
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Hallo zusammen,
ich trete bald beim Bund eine Stelle als Sicherheitsmitarbeiter mit Dienstwaffe an.
Aber erstmal ein paar Infos über den Sachverhalt.
Am 06.2018 habe ich vor der IHK Aachen meine Facharbeiterprüfung abgelegt und meine 3 Jährige Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit erfolgreich beendet.
Alle weiteren Voraussetzung erfülle ich.
Mein höchster Schulabschluss ist ein Fachabitur in Wirtschaft und Verwaltung.
Voraussetzungen der ausgeschriebenen Stelle waren wie folgt:
-Sachkunde nach §34a GewO (Lehrgang über max. 2 Wochen mit IHK Prüfung)
-Waffen Sachkunde
-Keine eingetragenen Vorstrafen
Angesetzte Entgeltgruppe war hier die E3.
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Nun stellt sich mir die Frage, wie es mit der Eingruppierung in E3 aussieht?
Wird meine Ausbildungszeit hier als "Berufserfahrung" angesehen, sodass ich in E3 Stufe 3 eingestellt werden kann?
Da ich ja im eigentlichen Sinne Überqualifiziert bin...
Oder werde ich eventuell höher eingruppiert? (E5 Stufe 1)
Vorab vielen Dank für eure Hilfe. ;D
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Wird meine Ausbildungszeit hier als "Berufserfahrung" angesehen, sodass ich in E3 Stufe 3 eingestellt werden kann?
Nein
Oder werde ich eventuell höher eingruppiert? (E5 Stufe 1)
Wenn du auszuübende Tätigkeiten der E3 übertragen bekommst nein, wenn du welche der E5 bekommst, dann ja.
Oder platt gesagt: Man wird nach der auszuübenden Tätigkeit bezahlt auch wenn man überqualifiziert ist.
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Danke für die schnelle Antwort.
Na das wäre ja dann nicht so toll .... :-X
Aber mal abwarten, was die mir bei der Vertragsverhandlung anbieten. :)
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Sie werden EG 3 Stufe 1 anbieten, alles andere wäre tarifwidrig.
Da das Beispiel lange nicht mehr gebracht wurde, ein Doktor der sich auf eine Stelle als Pförtner bewirbt wird auch wie ein Pförtner bezahlt, da er nur Pförtnertätigkeiten ausübt.
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Sie werden EG 3 Stufe 1 anbieten, alles andere wäre tarifwidrig.
Ob eine höhere Stufe als die Stufe 1 tarifwidrig wäre, kann ich aus dem SV nicht erkennen.
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Am 06.2018 habe ich vor der IHK Aachen meine Facharbeiterprüfung abgelegt und meine 3 Jährige Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit erfolgreich beendet.
Aktuell hat er seit Abschluss seiner Ausbildung weniger als ein Jahr Berufserfahrung, daher wäre mehr als Stufe 1 Stand hetue am Ziel vorbei ;)
Du hast aber natürlich recht, Stufe 2 ist bei Einstellung in den nächsten Monaten schon möglich (wobei ich mir vorstellen könnte das bei diesen Einstellungsvoraussetzungen ein recht großes Bewerberfeld vorliegt und daher kein Bedarf bestehen könnte bei Einschlägigkeit und Förderlichkeit großzügige Maßstäbe anzulegen).
Auch kann ich mir nicht vorstellen, bei solchen Stellen mit 16 V Zulagen zu arbeiten
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Sehe ich auch so, aber tarifwidrig und unwahrscheinlich sind halt zwei paar Schuhe
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Zitat @Mask:Da das Beispiel lange nicht mehr gebracht wurde, ein Doktor der sich auf eine Stelle als Pförtner bewirbt wird auch wie ein Pförtner bezahlt, da er nur Pförtnertätigkeiten ausübt.
Trifft die Aussage auch zu, wenn der Doktor sich als Krankenpfleger bewirbt?
Das Beispiel wäre ja ein ganz anderer Berufszweig...
Habe auch nochmal in der Stellenausschreibung nachgeschaut...
Hier stand, das voraussichtlich in E3 eingestuft werden soll.
Zitat aus der Stellenausschreibung:(Die Einstufung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Erfolgt voraussichtlich in die Entgeltgruppe 3 TVÖD)
Na dann hätten die mich ja echt günstig eingekauft.
Die ärztliche Einstellungsuntersuchung habe ich ja schon hinter mir.
Und es sind genug Bewerber da gewesen, die nur die Mindestvoraussetzungen erfüllt haben. (Sachkundig und ohne Berufsausbildung.
Die Qualifikationsebene Im Bewachungsgewerbe
-Studium im Bereich Sicherheitstechnik
-Meister für Schutz und Sicherheit (Meisterschule c.a 9 Monate, Voraussetzung FSUS)
-Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jährige Ausbildung/Mit Gesellenprüfung vor der IHK/ Niveau 4) —- Meine Quali
-Servicekraft Schutz und Sicherheit (2Jährige Ausbildung)
-Sachkundig (War Voraussetzung in der Stellenausschreibung/ Einfache Prüfung bei der IHK)
-Unterrichtung (80 Stunden Unterrichtung)
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Zitat @Mask:Da das Beispiel lange nicht mehr gebracht wurde, ein Doktor der sich auf eine Stelle als Pförtner bewirbt wird auch wie ein Pförtner bezahlt, da er nur Pförtnertätigkeiten ausübt.
Trifft die Aussage auch zu, wenn der Doktor sich als Krankenpfleger bewirbt?
Das Beispiel wäre ja ein ganz anderer Berufszweig...
Ja, kein Unterschied
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Zitat aus der Stellenausschreibung:(Die Einstufung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Erfolgt voraussichtlich in die Entgeltgruppe 3 TVÖD)
Steht da tatsächlich Einstufung? Denn es ist ja eine Eingruppierung.
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Zitat @Mask:Da das Beispiel lange nicht mehr gebracht wurde, ein Doktor der sich auf eine Stelle als Pförtner bewirbt wird auch wie ein Pförtner bezahlt, da er nur Pförtnertätigkeiten ausübt.
Trifft die Aussage auch zu, wenn der Doktor sich als Krankenpfleger bewirbt?
Das Beispiel wäre ja ein ganz anderer Berufszweig...
Gemeint ist der Doktor als Titel, nicht als Beruf. Aber auch ein Arzt (mit oder ohne Doktortitel), der sich als Krankenpfleger bewirbt, würde auch nur wie ein Krankenpfleger bezahlt werden. Er würde dann ja auch dieselbe Arbeit wie ein Krankenpfleger machen, dann bekommt er auch nur das Entgelt dafür.
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TB sind entsprechnd ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Für die Eingruppierung ist eine höhere vorhandene Qualifikation unbeachtlich.
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Zitat aus der Stellenausschreibung:(Die Einstufung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Erfolgt voraussichtlich in die Entgeltgruppe 3 TVÖD)
Steht da tatsächlich Einstufung? Denn es ist ja eine Eingruppierung.
Sorry, ja da steht Eingruppierung
TB sind entsprechnd ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Für die Eingruppierung ist eine höhere vorhandene Qualifikation unbeachtlich.
Ok, gut zu wissenZitat @Mask:Da das Beispiel lange nicht mehr gebracht wurde, ein Doktor der sich auf eine Stelle als Pförtner bewirbt wird auch wie ein Pförtner bezahlt, da er nur Pförtnertätigkeiten ausübt.
Trifft die Aussage auch zu, wenn der Doktor sich als Krankenpfleger bewirbt?
Das Beispiel wäre ja ein ganz anderer Berufszweig...
Gemeint ist der Doktor als Titel, nicht als Beruf. Aber auch ein Arzt (mit oder ohne Doktortitel), der sich als Krankenpfleger bewirbt, würde auch nur wie ein Krankenpfleger bezahlt werden. Er würde dann ja auch dieselbe Arbeit wie ein Krankenpfleger machen, dann bekommt er auch nur das Entgelt dafür.
Ooook, jetzt weiß ich was gemeint war.