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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Andre As am 29.05.2019 11:40

Titel: Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Andre As am 29.05.2019 11:40
Hallo Gemeinde,

uns beschäftigt derzeit folgendes Thema:

Mitarbeiter unserer Behörde sind zu Wahlhelfern verpflichtet worden.
Ein weiterer Teil wurde aus der Bevölkerung zum Ehrenamt herangezogen.
Den Kollegen aus der Behörde wird die Zeit des Wahlhelferdienstes über die Gutschrift der Stunden erstattet.
Die Ehrenamtlichen bekommen lediglich ein Erfrischungsgeld.

Die Auszählung der Wahl dauert erfahrungsgemäß bis spät in die Nacht.

Soweit so gut.

Aber:
Wie sind die Ruhezeiten beim Einsatz als Wahlhelfer geregelt... und vor allem wo kann man das nachlesen?
Sind die aus der Behörde verpflichteten ebenfalls den ehrenamtlichen Helfern gleichgestellt - wenn ja, dann dürfte eine Verpflichtung doch nur für die Kollegen ausgesprochen werden, die in der Gemeinde wohnen, bei der Dienst abgeleistet werden muss.
Wie sind die Ruhezeiten bei den (echten) Ehrenamtlichen geregelt?

Vielen Dank vorab für die (hoffentlich) aussagekräftigen Antworten.



Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 11:46
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist für Ruhezeiten unbeachtlich. Der TVÖD trifft dazu zudem naheliegenderweise keine Regelungen. Wenn die Stadt hingegen als Arbeitgeber handelt und ihren AN entsprechende Tätigkeiten anweist und Arbeitsstunden anordnet, handelt es sich um Arbeitszeit - und die gesetzlichen Regelungen zu Ruhezeiten und Pausen gelten. Zudem fallen die tariflichen Zuschläge und Ausgleiche für Sonderformen der Arbeit an, da Wahlen ja üblicherweise am Sonntag stattfinden.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: D-x am 29.05.2019 11:46
Die Situation kenne ich, das ist bei mir in der Gegend ähnlich.
Bei Verpflichteten aus der Verwaltung sind die Ruhezeiten zu beachten, wenn die Arbeit angeordnet wurde. Die Zeit muss ja auch irgendwo erfasst werden.
Bei Ehrenamtlichen letztlich nicht, da es als Privatvergnügen bzw. staatsbürgerliche Pflicht, und nicht als Arbeit, gelten dürfte. Wäre es Arbeit(szeit), müsste ja auch das MiLoG beachtet werden.

Wieso sollten nur Beschäftigte die in der Gemeinde wohnen verpflichtet werden dürfen? Den Gedankengang verstehe ich noch nicht.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 11:54
Eine Gemeinde kann nur ihre Einwohner zum Wahlhelfer verpflichten.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: D-x am 29.05.2019 11:57
Ich hatte das "aus der Behörde verpflichteten" eher in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis, als auf eine bestehende Einwohnerschaft gesehen
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 12:06
Ein AG kann seinen AN entsprechende Tätigkeiten zuweisen und Arbeitsstunden anordnen - zum Wahlhelfer verpflichten kann eine Gemeinde nur ihre Einwohner.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: D-x am 29.05.2019 12:11
Und ebenso (von Dir erstgenannte Gruppe) hatte ich die Äußerung des TE verstanden, daher mein Unverständnis, inwiefern ein AG nur für seine in der Gemeinde wohnhaften Arbeitnehmer Arbeit anordnen könne.

Aber das ist ja wohl nicht der Fall und somit vom Tisch.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 12:23
Der TE schrieb ja nicht von Anordnung von Arbeitsstunden, er schrieb von „Verpflichten“ - und letzteres kann die Gemeinde nur gegenüber ihren Einwohnern. Sein ganzer Beitrag ist eins Ansammlung mangelnder Präzision in der Sache wie in der Formulierung.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Texter am 29.05.2019 12:30
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist für Ruhezeiten unbeachtlich. Der TVÖD trifft dazu zudem naheliegenderweise keine Regelungen. Wenn die Stadt hingegen als Arbeitgeber handelt und ihren AN entsprechende Tätigkeiten anweist und Arbeitsstunden anordnet, handelt es sich um Arbeitszeit - und die gesetzlichen Regelungen zu Ruhezeiten und Pausen gelten. Zudem fallen die tariflichen Zuschläge und Ausgleiche für Sonderformen der Arbeit an, da Wahlen ja üblicherweise am Sonntag stattfinden.

Sind es auch Überstunden(sofern die übrigen Vorraussetzungen vorliegen), weil die 39 Stunden in der Woche überschritten werden  oder kann der Arbeitgeber sagen, dass er am Anfang des Jahres einen Dienstplan erstellt hat, indem der Wahlsonntag als Arbeitstag ausgewiesen wurde?
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 12:50
Wenn der AG die Dienstzeit der Betroffenen üblicherweise in einem Dienstplan regelt, dieser Dienstplan im Zeitraum nach §6 Abs. 2 TVÖD die Zeit nach §6 Abs. 1 TVÖD nicht überschreitet und er den Ausgleich im Dienstplan ausdrücklich festlegt und dieser Ausgleich im Zeitraum nach §7 Abs. 7 TVÖD liegt, kann er sich auf diesen Dienstplan berufen und Überstunden verneinen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Badener am 29.05.2019 13:18
Eine Gemeinde kann nur ihre Einwohner zum Wahlhelfer verpflichten.

Nach §14 I KomWG BW kann die Kommune auch ihre Bediensteten als Wahlhelfer berufen.
Ist auch eine super Sparmaßnahme, da man diese dann mit einem Erfrischungsgeld abspeisen kann und sich die reguläre Entlohnung spart. Bei uns werden nicht einmal die zustehenden Fahrtkosten erstattet.

Von daher kann man froh sein, wenn der Wahldienst als Arbeitszeit gilt.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 13:40
Stimmt, in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen waren ja auch Kommunalwahlen. Sofern das jeweilige Kommunalwahlgesetz/die jeweilige Kommunalwahlordnung dies vorsieht, konnten die Beschäftigten natürlich für die jeweiligen Kommunalwahlvorstände verpflichtet werden - nicht jedoch für die Vorstände der Europawahl.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Badener am 29.05.2019 13:43
Kannst du mir sagen woraus sich ergibt, dass bei der Europawahl keine Verpflichtung besteht und ob dies auch für die Bundestagwahl gilt?

Hab nämlich keine Lust mich in zwei Jahren wieder als billige Arbeitskraft missbrauchen zu lassen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 13:46
Es bedarf dazu einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage. Diese fehlt. Es geht mithin nicht darum, wo derlei steht, sondern daß es nirgendwo steht. Das KomWG BW gilt nur für die in diesem geregelten Wahlen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Badener am 29.05.2019 13:57
Das ist klar.

In § 6 I BWO steht folgendes:

"Vor jeder Wahl sind, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorsteher und sein Stellvertreter, im Falle des § 46 Abs. 2 mehrere Wahlvorsteher und Stellvertreter zu ernennen."

Nach der Argumentation unserer Wahlbehörde lässt der Formulierung "nach Möglichkeit" die Möglichkeit offen auch Wahlhelfer zu verpflichten, welche nicht in der entsprechenden Gemeinde wohnhaft sind. Müsste die Gemeinde dann nachweisen bzw. darlegen, dass die nötigen Wahlhelfer nicht aus den Bürgern der Gemeinde rekrutiert werden können?
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: RsQ am 29.05.2019 14:13
Wie soll das plausibel argumentiert werden können? Bei JEDER Gemeindegröße gibt es eine zahlenmäßige Grundlage, um ausreichend (eigene) Bewohner verpflichten zu können.

Ich verstehe

Zitat
nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde

eher so, dass Ehrenamtler (per Verpflegungsgeld) die bevorzugte Variante sind - ggf. eben auch per Verpflichtung -, bevor dienstlich abgeordnete Personen zum Einsatz kommen. Es schiene mir jedenfalls total absurd, dass man (ehrenamtliche) Wahlhelfer aus anderen Orten (und danach dann die eigenen Angestellten) verpflichten kann, bevor nicht der letzte eigene Einwohner mit aktivem Wahlrecht als "verpflichtungsfähig" ausgeschieden ist.

In der Praxis weiß man ja, dass primär freiwillige Ehrenamtler per Aufruf gesucht werden. Anschließend werden die Angestellen zum Ehrenamt aufgerufen bzw. aufgefordert (meine Frau - Lehrerin - erhielt vor einer LTW-Wahl mal ein Anschreiben ... leider war sie verhindert  8) ) - ob/inwiefern wirklich mal Leute zwangsverpflichtet werden müssen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 14:24
Ich sehe es auch so, daß es regelmäßig an der Unmöglichkeit, Wahlberechtigten der Gemeinde zu ernennen, scheitern wird - und eine solche wäre die Voraussetzung zur Verpflichtung von Nichtgemeindeangehörigen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Badener am 29.05.2019 14:33
Bei uns ist es so, dass man zuerst die Beschäftigen zwangsverpflichtet und dann noch ein paar bekannte Freiwillige dazu nimmt.

Das ist natürlich für das Wahlamt der einfachste Weg, aber dann sollen sie doch einfach Dienst anordnen.
Mich stört mehr, dass man die ehrenamtliche Tätigkeit dann noch als Sparmaßnahme nutzt.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 14:43
Es bestünde durchaus die Möglichkeit, gegen die Berufung in den Wahlvorstand zu klagen, wenn man kein Gemeindeangehöriger ist und die Vermutung besteht, die Gemeinde habe ihre Möglichkeiten, Gemeindeangehörige zu berufen, nicht ausgeschöpft. Sofern sie erst gar keine Anstrengungen dazu unternimmt, dürfte der Ausgang recht klar sein.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: RsQ am 29.05.2019 15:27
Bei uns ist es so, dass man zuerst die Beschäftigen zwangsverpflichtet
Wie wird das im Detail (formell) ausgestaltet? Werden die Leute zum dienstlichen Einsatz zitiert? Oder wird in besonderer Weise appelliert (gedrängt, ...), das "freiwillig" zu machen? Oder wird tatsächlich jemand (formell) zwangsverpflichtet?
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Andre As am 29.05.2019 16:49
Vielen Dank für die  Antworten - auch wenn mein Beitrag mit "mangelnder Präzision" ausgestattet war.
Mir helfen die vorliegenden Antworten weiter.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Badener am 29.05.2019 18:33
Bei uns ist es so, dass man zuerst die Beschäftigen zwangsverpflichtet
Wie wird das im Detail (formell) ausgestaltet? Werden die Leute zum dienstlichen Einsatz zitiert? Oder wird in besonderer Weise appelliert (gedrängt, ...), das "freiwillig" zu machen? Oder wird tatsächlich jemand (formell) zwangsverpflichtet?

Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 18:42
Warum nicht einfach mal den Rechtsbehelf nutzen, der in der Rechtsbehelfsbelehrung erläutert wird?
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: RsQ am 29.05.2019 19:50
Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.
Gibt es einen Grund, warum die Beschäftigten da offenbar vorrangig angesprochen werden? Weil man deren Daten hat und ein besonderes Pflichtgefühl erwartet? Mit Blick auf die ehrenamtliche "Verpflichtung" dürften sie doch gleichrangig zu "normalen Bürgern" sein?
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: MoinMoin am 29.05.2019 22:37
Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.
Gibt es einen Grund, warum die Beschäftigten da offenbar vorrangig angesprochen werden? Weil man deren Daten hat und ein besonderes Pflichtgefühl erwartet? Mit Blick auf die ehrenamtliche "Verpflichtung" dürften sie doch gleichrangig zu "normalen Bürgern" sein?
Das wäre ja eine Diskriminierung der öD Angestellten. 8)
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Micha E am 30.05.2019 00:45
Bei uns werden die Kolleginnen und Kollegen vorrangig zum Einsatz bei der Briefwahl berufen. Beim Einsatz im Wahllokal werden die ehrenamtlichen Wahlhelfer eher durch die Mitarbeiter ergänzt.

Vorteil bei uns, dass wir Erfrischungsgeld und Zeitguthaben bekommen. Ist in meiner Heimatkommune, die genauso groß ist, nämlich nicht.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Badener am 30.05.2019 00:58
Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.
Gibt es einen Grund, warum die Beschäftigten da offenbar vorrangig angesprochen werden? Weil man deren Daten hat und ein besonderes Pflichtgefühl erwartet? Mit Blick auf die ehrenamtliche "Verpflichtung" dürften sie doch gleichrangig zu "normalen Bürgern" sein?

Ich vermute mal es ist einfach unkomplizierter und man kann sich auch eher drauf verlassen, dass sie am Sonntag eher auf der Matte stehen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: BAT am 30.05.2019 10:27
Bei unserer Kreisbehörde machen wir die Briefwahl, es werden etwa 150 Kräfte benötigt, es erfolgt ein Aufrauf an die Mitarbeiter sich freiwillig zu melden, der Rest wird aus den Mitarbeitern zum Ehrenamt verpflichtet. Es gibt 50 € Erfrischungsgeld und Fahrtkosten, keine Stunden (leider).

120 Freiwillige hatten wir dieses Jahr.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Alien1973 am 31.05.2019 09:35
Bei uns werden die Mitarbeiter bereits Monate vorher informiert und man kann sein "Team" gerne selber zusammen stellen. Man wird darauf hingewiesen seine privaten Termine so zu planen, dass man am Wahltag zur Verfügung stehen kann. Triftige Gründe sind zu nennen wenn man keine Zeit hat.

Dafür gibt es eine Gutschrift von 10 Stunden (dauern tut das Ganze ca. 8 Std.) und 30 €.
Als Wahlvorstand erhält man 13 Stunden und 50€.

Ergänzt werden die Teams durch Freiwillige aus der Bürgerschaft als Beisitzer. Sprich Wahlvorstand, Stelv. , Schriftführer und Stelv. stellt die Stadt. Soweit möglich...
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: MaKo am 03.06.2019 13:54
Also meine Stadt hat mich mit Verweis auf § 9 EuWO und § 92 Abs. 1, 4 und 5 BbgKWahlG in den Wahlvorstand berufen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: RsQ am 03.06.2019 15:01
Dafür gibt es eine Gutschrift von 10 Stunden (dauern tut das Ganze ca. 8 Std.) und 30 €.
Das klingt nach einem fairen Deal.

Und sofern man erste Gründe dagegen hat und es eine "Exit-Möglichkeit" gibt (wir hatten bpsw. mal einen Monate im Voraus geplanten runden Geburtstag, der - per Buchungsbeleg der Unterkunft - als Grund anerkannt wurde), ist doch alles o.k.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Exekutor am 04.06.2019 08:02
zum Wahlhelfer verpflichten kann eine Gemeinde nur ihre Einwohner.

Ein Wunder ist geschehen. Auch ein Spid irrt mal.

In den meisten landesrechtlichen Vorschriften (hier als Beispiel mal § 9 (1a) Kommunalwahlgesetz LSA) ist geregelt, dass abweichend von der Regelung der Einwohnereigenschaft nach § 21, auch Gemeindebeschäftigte berufen werden können.

Dies wird natürlich regelmäßig ausgereizt, damit man sich nicht mit der Bevölkerung rumärgern muss, wenn man diese zwangsverpflichtet.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 04.06.2019 08:35
Wie ich vorher schon implizit darstellte, bezog ich mich mit meiner zitierten Aussage auf die Europawahl. Im Gegensatz zu LSA sieht anderes landesgesetzliches Kommunalwahlrecht - wie bspw. BaWü - keine bedingungsfreie Verpflichtungsmöglichkeit für Bedienstete vor. Die in BaWü dürfte eine solche praktisch verunmöglichen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: heike2106 am 04.06.2019 15:14
Bei uns wird man als Stadt-Beschäftigter einfach in den Wahlvorstand per Brief berufen.
Entkommen kann man nur, wenn man sich an dem Tag nachweislich nicht in der Kommune aufhält. zB. gebuchter Urlaub.

Es gibt keine Zeitgutschrift. Früher gab es mal einen Arbeitstag zusätzlich frei, aber dann wurde gesagt, das dies unfair wäre gegenüber den Wahlhelfern die nicht bei der Stadt arbeiten. Also wurde das abgeschafft.

Man erhält Erfrischungsgeld. Diesmal waren es für Europa- + Kommunalwahl ganze 41 Euro als Beisitzer.

Vor einigen Jahren wurde die Freiwilligkeit noch abgefragt. Jetzt wird fast jeder in der Verwaltung arbeitende und in der Kommune wohnende Beschäftigte einfach ins Ehrenamt berufen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: MoinMoin am 04.06.2019 15:24
Bei uns wird man als Stadt-Beschäftigter einfach in den Wahlvorstand per Brief berufen.
Entkommen kann man nur, wenn man sich an dem Tag nachweislich nicht in der Kommune aufhält. zB. gebuchter Urlaub.

Es gibt keine Zeitgutschrift. Früher gab es mal einen Arbeitstag zusätzlich frei, aber dann wurde gesagt, das dies unfair wäre gegenüber den Wahlhelfern die nicht bei der Stadt arbeiten. Also wurde das abgeschafft.

Man erhält Erfrischungsgeld. Diesmal waren es für Europa- + Kommunalwahl ganze 41 Euro als Beisitzer.

Vor einigen Jahren wurde die Freiwilligkeit noch abgefragt. Jetzt wird fast jeder in der Verwaltung arbeitende und in der Kommune wohnende Beschäftigte einfach ins Ehrenamt berufen.
Was für ein Glück das man Briefwahl machen und dann in den WE Urlaub fahren kann.  Oder darf der AG einen dieses verbieten?
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: kleri am 04.06.2019 15:44
Was für ein Glück das man Briefwahl machen und dann in den WE Urlaub fahren kann.  Oder darf der AG einen dieses verbieten?

Ich kenne Behörden, die in diesem Zeitraum eine Urlaubssperre verhängen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 04.06.2019 16:29
Was nur dann geht, wenn die AN im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eingesetzt werden - also mit angeordneten Arbeitsstunden.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: MoinMoin am 04.06.2019 16:34
Was für ein Glück das man Briefwahl machen und dann in den WE Urlaub fahren kann.  Oder darf der AG einen dieses verbieten?

Ich kenne Behörden, die in diesem Zeitraum eine Urlaubssperre verhängen.
Am Wochenende? Da muss ich doch kein Urlaub einreichen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Keeper83 am 04.06.2019 17:53
Diese ganze Diskussion zeigt übrigens auch wie selbstverständlich für uns das Recht auf Freie Wahlen geworden ist und wie bequem wir uns in Deutschland eingerichtet haben.
Die Ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer wird nur noch als lästig empfunden. Man macht sich ja den ganzen schönen Sonntag damit kaputt.
Ich selber bin seit 17 Jahren bei jeder Wahl als Wahlhelfer dabei. Freiwillig, ehrenamtlich und sehr gerne!

Sorry wenn Off Topic, aber das musste ich jetzt mal kurz los werden.
 
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: BAT am 04.06.2019 17:57
Diese ganze Diskussion zeigt übrigens auch wie selbstverständlich für uns das Recht auf Freie Wahlen geworden ist und wie bequem wir uns in Deutschland eingerichtet haben.
Die Ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer wird nur noch als lästig empfunden. Man macht sich ja den ganzen schönen Sonntag damit kaputt.
Ich selber bin seit 17 Jahren bei jeder Wahl als Wahlhelfer dabei. Freiwillig, ehrenamtlich und sehr gerne!


Da bin ich dabei, Ehrenamt ist gut und wichtig. Und es sollte wirklich eine Ehre sein.

Davon zu unterscheiden ist aber die Auszählung der Briefwahl. Die könnte vom regulären Personal in aller Ruhe am Montag und Dienstag ausgezählt werden. Denn dieses Verfahren ist nur der Neugier und nicht der Demokratie geschuldet.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Badener am 04.06.2019 19:07
Diese ganze Diskussion zeigt übrigens auch wie selbstverständlich für uns das Recht auf Freie Wahlen geworden ist und wie bequem wir uns in Deutschland eingerichtet haben.
Die Ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer wird nur noch als lästig empfunden. Man macht sich ja den ganzen schönen Sonntag damit kaputt.
Ich selber bin seit 17 Jahren bei jeder Wahl als Wahlhelfer dabei. Freiwillig, ehrenamtlich und sehr gerne!

Sorry wenn Off Topic, aber das musste ich jetzt mal kurz los werden.

Natürlich ist das Ehrenamt wichtig, aber dann bitte auch nur die heranziehen die in der entsprechenden Gemeinde wohnen.

Das Ehrenamt als Vehikel zu missbrauchen um auswärtige Beschäftigte als billige Arbeitskraft einzusetzen, ist eine Frechheit und führt dazu, dass die Frustration über das "Ehrenamt" zunimmt.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2019 06:34
Diese ganze Diskussion zeigt übrigens auch wie selbstverständlich für uns das Recht auf Freie Wahlen geworden ist und wie bequem wir uns in Deutschland eingerichtet haben.
Die Ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer wird nur noch als lästig empfunden. Man macht sich ja den ganzen schönen Sonntag damit kaputt.
Ich selber bin seit 17 Jahren bei jeder Wahl als Wahlhelfer dabei. Freiwillig, ehrenamtlich und sehr gerne!

Sorry wenn Off Topic, aber das musste ich jetzt mal kurz los werden.
Ist nicht offtopic sondern voll im Thema und ich bin auch voll da bei Dir.
Und die meiste Freude dabei hab ich, wenn die Wähler sich bei einen bedanken, dass man dieses Amt ausübt.
Sind ja mehr als man denkt.
Natürlich ist das Ehrenamt wichtig, aber dann bitte auch nur die heranziehen die in der entsprechenden Gemeinde wohnen.

Das Ehrenamt als Vehikel zu missbrauchen um auswärtige Beschäftigte als billige Arbeitskraft einzusetzen, ist eine Frechheit und führt dazu, dass die Frustration über das "Ehrenamt" zunimmt.
Genau das ist ja eben die Frechheit.
Wenn es nicht genug freiwillige Bürger gibt, dann ist es absolut ok innerhalb vom öD Angestellte zu fragen, ob sie sich nicht zu dieser Tätigkeit überreden lassen könnten.
Gibt es immer noch nicht genug freiwillige, dann sollte man entweder Angestellte im öD den Dienst anordnen (dann ja aber eben bezahlt, per Losverfahren) oder per Losverfahren entsprechende Bürger verpflichten (ohne nur öDler in den Pott zu werfen).

Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: destiny am 05.06.2019 07:52
Bei uns wird zu den Wahlen auch eine Urlaubssperre ausgesprochen.
Städt. Mitarbeiter bekommen ein kleineres Erfrischungsgeld und ein paar Stunden gutgeschrieben.
Aber freiwillige Teilnahme? Eher verpflichtend. Die Post kommt und gut ist.
Ich melde mich freiwillig bei meinem Arbeitgeber, bevor ich in meiner Heimatstadt herangezogen werden.
Ich kann mit den Stunden mehr anfangen als mit dem höheren Erfrischungsgeld.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Carnie am 05.06.2019 08:48
Bei einer korrekten Kostenbetrachtung ist es fatal für den Haushalt Mitarbeiter der Kommune bei der Wahl einzusetzen anstelle von Bürgern. Da aber Personalkosten als gegeben vorrausgesetzt werden freut man sich über das eingesparte Erfrischungsgeld.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: heike2106 am 05.06.2019 14:45
Wenn man schon berufen ist, kann man auch nicht mehr wegfahren an dem WE.
Müsste man vor der Berufung planen und dann nachweisen können, das man dort nicht in der Kommune ist.

Gab bei uns sogar Ärger wegen eines Schreibens des Wahlleiters/Bürgermeisters im Intranet, das vom Wortlaut einer Urlaubssperre gleich kam. Wurde schleunigst zurückgezogen und mit einem Schreiben ersetzt, das natürlich keine Urlaubssperre besteht, aber man sollte in seiner Urlaubsplanung möglichst berücksichtigen das dort Wahlen anstehen.

Dankbar? den ehrenamtlichen Wahlhelfern? in den sozialen Medien über meine Stadt wurde sich nur beschwert.
Die sollten mal richtig zählen. Ist doch eh alles Betrug. Wollten nicht mal Ausweise sehen. Usw.
Danke hat da keiner gesagt.

Nicht mal vom Wahlleiter kam ein Danke oder ein offizielles Dankeschön der Stadt auf der Website oder im Amtsblatt.

Ich bin auch der Meinung, zuerst sind Freiwillige heranzuziehen. Danach die Mitarbeiter per dienstlicher Anordnung.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: BAT am 05.06.2019 15:04

Dankbar? den ehrenamtlichen Wahlhelfern? in den sozialen Medien über meine Stadt wurde sich nur beschwert.
Die sollten mal richtig zählen. Ist doch eh alles Betrug. Wollten nicht mal Ausweise sehen. Usw.
Danke hat da keiner gesagt.

Nicht mal vom Wahlleiter kam ein Danke oder ein offizielles Dankeschön der Stadt auf der Website oder im Amtsblatt.


Ostdeutschland ;D 8)

Bei uns gab es eine Urkunde direkt vom Landrat ausgehändigt. Yes!!!!!!

Und das Datum freihalten? Da gab es bei uns auch schon Diskussion, daß das dann die Personen machen müssen, die auf Schulferien angewiesen sind. Und die anderen fahren außerhalb der Schulferien, wo dann auch regelhaft die Wahlen sind.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Swiphop am 06.06.2019 11:49
Mitarbeiter von Behörden werden gerne herangezogen, weil so Maßnahmen nach z.B. §  6 Abs. 5 BWahlO durchgeführt werden können. Bei uns werden Vorsitzende und Schriftführer sowie deren Stellvertretungen vor jeder Wahl über die Durchführung der Wahl und den Auszählungsprozess geschult. Beschäftigte der Verwaltung sind in der Regel besser an einen Tisch zu bekommen als freiwillige Personen.

Diese ganze Diskussion zeigt übrigens auch wie selbstverständlich für uns das Recht auf Freie Wahlen geworden ist und wie bequem wir uns in Deutschland eingerichtet haben.
Die Ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer wird nur noch als lästig empfunden. Man macht sich ja den ganzen schönen Sonntag damit kaputt.
Ich selber bin seit 17 Jahren bei jeder Wahl als Wahlhelfer dabei. Freiwillig, ehrenamtlich und sehr gerne!


Da bin ich dabei, Ehrenamt ist gut und wichtig. Und es sollte wirklich eine Ehre sein.

Davon zu unterscheiden ist aber die Auszählung der Briefwahl. Die könnte vom regulären Personal in aller Ruhe am Montag und Dienstag ausgezählt werden. Denn dieses Verfahren ist nur der Neugier und nicht der Demokratie geschuldet.


Briefwahlen können übrigens nicht am nächsten Tag in Ruhe ausgezählt werden, wenn die Kommunalaufsicht die Niederschriften - auch die der Briefwahl - am Tag nach der Wahl bis 14 Uhr zur Prüfung vorgelegt bekommen möchte und Briefwahlstimmen gelten ebenso zu dem Gesamtergebnis wie Stimmen aus den Wahllokalen. Es ist also nicht nur Neugier sondern ein wichtiger Punkt der Demokratie.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Alien1973 am 06.06.2019 11:57
Noch dazu kommt, dass zumindest bei uns die Anzahl der Briefwähler drastisch gestiegen ist. Wir haben Wahllokale bereits zusammen gelegt und dafür das Personal für die Briefwahl erhöht. Momentan liegt der Briefwahlanteil bei gut 20 %, Tendenz steigend. Natürlich kann man die nicht erst am nächsten Tag auszählen, eigentlich sollte das klar sein.

Auch bei uns gibt es Einweisungen für Vorstand und Schriftführer vor der Wahl.
Oft sind die Teams bereits seit mehreren Wahlen zusammen, man kennt sich. Finde das schon von Vorteil...
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: BAT am 06.06.2019 13:57
Natürlich kann man alle Stimmen nach dem Wahlsonntag erst auszählen. Was wird hier für ein Unfug erzählt.

Gesetze können geändert werden.

Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Carnie am 06.06.2019 14:30
Man könnte auch nur Briefwahl machen.

Dann braucht man keine Wahllokale, viel weniger Helfer und hätte den ganzen Sonntag zum zählen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Swiphop am 06.06.2019 15:00
Natürlich kann man alle Stimmen nach dem Wahlsonntag erst auszählen. Was wird hier für ein Unfug erzählt.

Gesetze können geändert werden.


Wer erzählt denn Unfug? Klare gesetzliche Regelung. Siehe z.B. § 67 BWO

Im Anschluss an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk und stellt fest

1.die Zahl der Wahlberechtigten,
2.die Zahl der Wähler,
3.die Zahlen der gültigen und ungültigen Erststimmen,
4.die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
5.die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen,
6.die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen.

Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Badener am 06.06.2019 16:27
Es geht hier bei der Diskussion eher um die aktuelle Gemeinderatswahl. Hier ist es meiner Meinung auch nicht zumutbar, dass dieser unbedingt direkt am Wahltag ausgezählt werden muss. Bei den Kommunen die das hier in der Gegend gemacht haben, wurde teilweise bis 3 Uhr in der Nacht ausgezählt. Da ist es dann nicht verwunderlich, wenn viele ehrenamtliche Wahlhelfer sich beim nächsten Mal verweigern.

Deshalb gibt es nach § 36 KomWO BW auch die Möglichkeit die Auszählung zu unterbrechen. Und die Praxis zeigt hier, dass bei den meisten Kommunen die Gemeinderatswahl erst am nächsten Tag ausgezählt wird.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 07.06.2019 08:06
Natürlich kann man alle Stimmen nach dem Wahlsonntag erst auszählen. Was wird hier für ein Unfug erzählt.

Gesetze können geändert werden.

Ich würde mich ehrlich gesagt unwohl fühlen, wenn eine Wahl stattfindet und die Auszählung bewusst verschleppt, die Ergebnisse erst Tage später bekannt gegeben werden. Je mehr Zeit zwischen Wahl und Auszählung und zwischen Auszählung und Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt, um so größer ist die Möglichkeit für Manipulationen oder auch nur die Möglichkeit, dass jemand auch nur den Verdacht einer solchen äußert. Deshalb bin ich schon sehr froh, dass die Auszählung der Stimmen bereits am Wahlsonntag erfolgt.

Soweit ich das mitbekommen habe, werden die Briefwahlstimmen ab mittags am Wahlsonntag ausgezählt. Wo da das Problem sein soll, weiß ich nicht, gezählt wird an dem Tag ja ohnehin.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: BAT am 07.06.2019 08:38
Kaffeetassensucher: es geht mir ja nur um die Briefwahl. Die Wahlbriefe liegen ja teils schon wochenlang rum, da kann mir keiner erzählen, daß diese aus systematischen Gründen an einem Sonntag um 18 Uhr ausgezählt werden müssen (früher darf nicht).

Ich rede hier nicht von Wahllokalen, da ist die Situation eine andere.

Ja, und ich verstehe auch die Neugier auf das Ergebnis, teile diese allerdings nicht. Dafür musste ich über die Jahre schon zu viele private Termin absagen, um wochenlang rumliegende Sachen zu zählen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Landsknecht am 07.06.2019 11:51
Eine Stadtratswahl in einer Großstadt mit 70 zu vergebenden Stimmen, die der Bürger panaschieren und kumulieren kann am selben Tag vollständig auszuzählen, wurde bei uns zum Glück mittlerweile aufgegeben, da einfach unzumutbar (Auszählung teilw. bis 04, 05 Uhr nachts). Es gab Einzelfälle, in denen entnervte Wahlvorstände geflüchtet sind und die Wahlunterlagen zurückgelassen haben. Der Hausmeister hat dann das Wahlamt verständigt  ;D

Am Sonntag werden jetzt nur noch die OBM-Stimmen und nur die Stimmzettel mit einem Kreuz für eine Partei ausgewertet. Die anderen Stimmzettel werden von städtischen Beschäftigten am Montag mittels EDV-Programm erfasst. Ich habe mich mittlerweile von meiner kleinen Wohngemeinde einteilen lassen, dort gibt´s 50,-- € für jeden und 1 Tag frei bei meinem Arbeitgeber (8 Stunden).
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Pelzo am 08.06.2019 11:16
 Ich kann nur empfehlen, selbst zu kandidieren. Dann wird man auch nicht mehr herangezogen  und trägt auch zur Demokratie bei.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: BAT am 10.06.2019 17:10
Ich kann nur empfehlen, selbst zu kandidieren. Dann wird man auch nicht mehr herangezogen  und trägt auch zur Demokratie bei.

Was ist denn das für ein Unfug. Die Auszählung der Europawahl und z. B. die Kandidatur für den Stadtrat haben so mal gar nichts miteinander zu tun.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Pelzo am 10.06.2019 17:26
Was hindert dich an einer Kandidatur für alles?
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: BAT am 10.06.2019 17:36
Was hindert dich an einer Kandidatur für alles?

Semantik macht die Aussage nicht besser. Lass es einfach oder bringe fundierte Sachargumente.

Danke sehr.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 10.06.2019 17:51
Nutzt man nur hier für parallel stattfindende Wahlen gemeinsame Wahlvorstände?
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: BAT am 11.06.2019 12:55
Nutzt man nur hier für parallel stattfindende Wahlen gemeinsame Wahlvorstände?

Wir haben auf jeden Fall teils mehrere Wahlbezirke. Aufgrund der stark ansteigenden Teilnahme an der Briefwahl wird das aber seltener.

Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Spid am 11.06.2019 13:06
Und man bestimmt die Wahlbezirke parallel stattfindender Wahlen nicht deckungsgleich miteinander, so daß man gleiche Wahllokale mit gleichen Wahlvorständen für alle parallel stattfindenden Wahlen nutzen kann?
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Schmitti am 12.06.2019 12:01
Ich kann nur empfehlen, selbst zu kandidieren. Dann wird man auch nicht mehr herangezogen  und trägt auch zur Demokratie bei.
Blödsinn. Auf kommunaler Ebene sind gerade die Kandidaten geradezu prädestiniert dazu, den Wahltag im Wahlvorstand zu verbringen. Und es gibt nur sehr wenige Einschränkungen, welche Kandidaten bestimmte Funktionen dabei nicht ausüben dürfen.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: RsQ am 12.06.2019 12:25
Auf kommunaler Ebene sind gerade die Kandidaten geradezu prädestiniert dazu, den Wahltag im Wahlvorstand zu verbringen.
Ist das so? Ich habe noch nie davon gehört, bzw. scheint es kein Massenphänomen zu sein. Und auf (sehr) lokaler Ebene mag das auch kein Problem sein.

Aber ich stelle mir gerade den Bürgermeister-Kandidaten einer Klein- oder mittelgroßen Stadt vor, der nach der ersten Prognose nicht für Jubelbilder und Pressestimmen zur Verfügung steht, weil er Stimmen auszählen muss ...  ;D  Das klingt jetzt nicht so, als wäre das in der Praxis allzu verbreitet.
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: was_guckst_du am 12.06.2019 12:29
...vor dem Wahllokal darf das Plakat mit seinem Konterfei nicht stehen, aber drinnen sitzt er in voller Pracht am Tisch?...ist doch Blödsinn!...
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Lars73 am 12.06.2019 12:43
Z.B. KWG LSA
§ 13(2) "Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben."
Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: Skedee Wedee am 12.06.2019 12:47
Ich habe auch noch nicht erlebt, dass ein Wahlbewerber im Wahlvorstand tätig sein darf. Zumindest in Ba-Wü ausgeschlossen.

Titel: Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
Beitrag von: BAT am 13.06.2019 08:44
Und man bestimmt die Wahlbezirke parallel stattfindender Wahlen nicht deckungsgleich miteinander, so daß man gleiche Wahllokale mit gleichen Wahlvorständen für alle parallel stattfindenden Wahlen nutzen kann?

Wir sind als Kreisbehörde nur mit der Briefwahl befasst. Die Europawahl wurde hier ausgezählt, die gleichzeitig stattfindende Landratswahl bei den Gemeinden. Ich denke, daß die Wahlvorstände ebenda genau wie die Wahllokale deckungsgleich waren.