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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Julia am 24.04.2019 13:33
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Hallo,
kann mir jemand erklären, wann Straßenwärtern, die im Geltungsbereich des TVöD in Bayern beschäftigt sind, eine Vorarbeiterzulage zu zahlen ist. Vielen Dank.
Gruß Julia
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Für den Bereich VKA gilt meines Wissens der Bezirkstarifvertrag in Teilen noch.
Darin wird aufgeführt, dass der Vorarbeiter schriftlich zum Gruppenführer von Arbeitern bestellt sein muss. Die Gruppe muss außer dem Vorarbeiter aus mind. 2 Arbeitern bestehen.