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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Julia am 24.04.2019 13:33

Titel: Vorarbeiterzulage Straßenwärter
Beitrag von: Julia am 24.04.2019 13:33
Hallo,

kann mir jemand erklären, wann Straßenwärtern, die im Geltungsbereich des TVöD in Bayern beschäftigt sind, eine Vorarbeiterzulage zu zahlen ist. Vielen Dank.

Gruß Julia
Titel: Antw:Vorarbeiterzulage Straßenwärter
Beitrag von: wenwirer am 24.04.2019 14:28
-gelöscht-
Titel: Antw:Vorarbeiterzulage Straßenwärter
Beitrag von: mumble am 25.04.2019 10:17
Für den Bereich VKA gilt meines Wissens der Bezirkstarifvertrag in Teilen noch.
Darin wird aufgeführt, dass der Vorarbeiter schriftlich zum Gruppenführer von Arbeitern bestellt sein muss. Die Gruppe muss außer dem Vorarbeiter aus mind. 2 Arbeitern bestehen.