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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Horst238 am 14.09.2020 13:47

Titel: Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe E12 in E 14
Beitrag von: Horst238 am 14.09.2020 13:47
Hallo,
was bedeutet die Protokollerklärung zu §17 Absatz 2 Satz 6: bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte? Beispiel: Ich bin in EG 12 Stufe 6, 20 Jahre bei dem gleichen Arbeitgeber. Komme ich dann in EG 14 Stufe 6? (15 Jahre für den Stufenaufstieg aus Stufe 1 bis 6).
VG Horst
Titel: Antw:Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe E12 in E 14
Beitrag von: LeonL am 14.09.2020 14:00
Hallo Horst,
die Protokollerklärung bedeutet, dass du jeden Aufstieg der Entgeltgruppen in Einzelschritten betrachten musst also von 12 nach 13 und dann wieder von 13 nach 14. Wenn ich die Höhergruppierungsmatrix hier (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html) richtig lese, wäre das in deinem Fall wie folgt:

12/6 --> 13/6 --> 14/5
Titel: Antw:Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe E12 in E 14
Beitrag von: Horst238 am 14.09.2020 14:48
Hallo LeonL,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das kann ich nachvollziehen und hört sich für mich richtig an.
VG Horst