Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Komodo am 06.07.2020 17:40

Titel: Höherstufung nach Fachweiterbildung und Garantiebetrag
Beitrag von: Komodo am 06.07.2020 17:40
Guten Tag!
Ich befinde mich seit 1.4.20 in der KR7S4. Nach der FWB, die bis 10/21 geht, werde ich in KR9 eingruppiert. Stufe 4 oder Stufe 3? Welcher Garantiebetrag gilt hier? Von KR7 nach KR8 100€ und von KR8 nachKR9 180 € oder etwa beide zusammen?

Herzlichen Dank!
Titel: Antw:Höherstufung nach Fachweiterbildung und Garantiebetrag
Beitrag von: Spid am 06.07.2020 17:47
Die Höhergruppierung erfolgt in KR9/3, es besteht Anspruch auf das Entgelt der KR7/4 plus 180€ Garantiebetrag.
Titel: Antw:Höherstufung nach Fachweiterbildung und Garantiebetrag
Beitrag von: Komodo am 06.07.2020 17:49
Danke!