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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Antony am 07.02.2019 21:33

Titel: Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
Beitrag von: Antony am 07.02.2019 21:33
Habe mal eine Frage bzgl. einer internen Stellenausschreibung. Zur Ausgangssituation, ich bin Sachbearbeiter und in E9B TVöD eingestellt und seit 10 Jahren im Unternehmen.

Nun gab es eine interessante Stellenausschreibung in E11 mit folgender Angabe in der Ausschreibung:

"Diese Ausschreibung richtet sich an Beförderungsbewerber und Statusbewerber die einen befristeten Arbeitsvertrag haben."
...
"Zugelassene Bewerber sind Beamtinnen und Beamte der nächst niedrigeren Besoldungsgruppe, sowie vergleichbar qualifizierte Beschäftigte."


Für mich ist jetzt die Frage: Bin ich überhaupt in die Auswahl einzubeziehen?
Was ist ein Beförderungsbewerber und ein Statusbewerber? Einen befristeten Vertrag habe ich ja nicht mehr und in der nächstniedrigeren Gruppe bin ich auch nicht... aber von meiner reinen Berufserfahrung und Ausbildung auf jeden Fall ausreichend qualifiziert für diese Stelle... (weshalb es unfair wäre, wenn ich dabei nicht berücksichtigt werden würde)

Eine Antwort wäre für mich eine große Hilfe.
Titel: Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
Beitrag von: Spid am 07.02.2019 21:37
Stellenbesetzung ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD.
Titel: Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
Beitrag von: Antony am 07.02.2019 21:48
Stellenbesetzung ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD.

Das ist mir schon klar  ;)
Aber vielleicht wisst ihr ja, was mit Beförderungsbewerber und Statusbewerber gemeint ist.
Titel: Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
Beitrag von: Lars73 am 08.02.2019 06:30
Die Formulierung ist nicht eindeutig. Um zu bewerten ob ein Ausschluss von Bewerbern in der E9b möglich ist müsste man das Anforderungsprofil kennen. Dies kann ggf. über das in der Stellenausschreibung veröffentlichte hinausgehen. Alleine auf der Basis dieses Textauszuges fände ich eine Zurückweisung eines Bewerbers in der E9b nicht gerechtfertigt.

Unabhängig von der Frage ob man im ersten Schritt der Bewerberauswahl zu berücksichtigen ist kann der Arbeitgeber ggf. höherwertige Berufserfahrung höher bewerten und nur entsprechende Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen. (Anders sieht es bei Schwerbehinderung aus.)
Titel: Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
Beitrag von: MoinMoin am 08.02.2019 08:03
Stellenbesetzung ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD.

Das ist mir schon klar  ;)
Aber vielleicht wisst ihr ja, was mit Beförderungsbewerber und Statusbewerber gemeint ist.
Das ist Beamten sprech und für einen Tarifler unbeachtlich.
Erste sind mWn Leute, die mit dem Erhalt der Stelle die Chance hätten irgendwann befördert zu werden, letztere die schon den Ax der Stelle haben.
Titel: Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
Beitrag von: was_guckst_du am 08.02.2019 10:59

"Diese Ausschreibung richtet sich an Beförderungsbewerber und Statusbewerber die einen befristeten Arbeitsvertrag haben."
...
"Zugelassene Bewerber sind Beamtinnen und Beamte der nächst niedrigeren Besoldungsgruppe, sowie vergleichbar qualifizierte Beschäftigte."

...irgendwie eigenartig und widersprüchlich...
Titel: Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
Beitrag von: nichts_tun am 09.02.2019 17:25
Die Formulierung ist nicht eindeutig. Um zu bewerten ob ein Ausschluss von Bewerbern in der E9b möglich ist müsste man das Anforderungsprofil kennen. Dies kann ggf. über das in der Stellenausschreibung veröffentlichte hinausgehen. Alleine auf der Basis dieses Textauszuges fände ich eine Zurückweisung eines Bewerbers in der E9b nicht gerechtfertigt.

Prinzipiell ist das Bewerbungsverfahren für Beamte manchmal komplizierter als bei Tarifbeschäftigten. Nach den Zitaten im Eingangspost denke ich, dass jemand, der in EG 9b eingruppiert ist, per se nicht ausgeschlossen ist.

Anonsten gilt: einfach mal bewerben oder zuvor nachfragen, was mit den Formulierungen gemeint sein könnte.