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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 16.10.2019 14:27

Titel: Stufenlauftzeit Elternzeit
Beitrag von: Ole am 16.10.2019 14:27
Hallo,

verschiebt sich auch dann die Stufenlaufzeit, wenn Teilzeit in Elternzeit gearbeitet wird (an zwei Tagen die Woche, gleich nach dem Mutterschutz begonnen)??
Titel: Antw:Stufenlauftzeit Elternzeit
Beitrag von: Texter am 16.10.2019 20:58
Teilzeitbeschäftigung zählt als ununterbrochene Tätigkeit und hat somit keine Auswirkungen auf die Stufe oder die Stufenlaufzeit.
Titel: Antw:Stufenlauftzeit Elternzeit
Beitrag von: Mary am 21.10.2019 21:00
Hallo,

ich bin neu hier und habe eine ähnliche Frage, weshalb ich mich mal hier in die Runde einklinke. Versteh ich es richtig, dass die Stufenlaufzeit während der Elternzeit lediglich eingefroren, nicht aber zurückgestuft wird? Also wenn ich z.B. nach zwei Jahren in Stufe drei in Elternzeit gehe, steige ich nach der Elternzeit wieder in Stufe 2 ein? Für mich gilt der TVöD-SuE.

Danke vorab

LG
Mary
Titel: Antw:Stufenlauftzeit Elternzeit
Beitrag von: Saggse am 22.10.2019 09:13
ich bin neu hier und habe eine ähnliche Frage, weshalb ich mich mal hier in die Runde einklinke. Versteh ich es richtig, dass die Stufenlaufzeit während der Elternzeit lediglich eingefroren, nicht aber zurückgestuft wird? Also wenn ich z.B. nach zwei Jahren in Stufe drei in Elternzeit gehe, steige ich nach der Elternzeit wieder in Stufe 2 ein? Für mich gilt der TVöD-SuE.
Bis zu einer Elternzeitdauer von fünf Jahren ist diese Annahme korrekt. Selbst das Überschreiten dieser fünf Jahre aufgrund weiterer Schwangerschaften müsste unschädlich sein, da der Beginn des Mutterschutzes ein Grund ist, die Elternzeit zu unterbrechen.
Titel: Antw:Stufenlauftzeit Elternzeit
Beitrag von: MrRossi am 22.10.2019 11:01
Hallo,

ich bin neu hier und habe eine ähnliche Frage, weshalb ich mich mal hier in die Runde einklinke. Versteh ich es richtig, dass die Stufenlaufzeit während der Elternzeit lediglich eingefroren, nicht aber zurückgestuft wird? Also wenn ich z.B. nach zwei Jahren in Stufe drei in Elternzeit gehe, steige ich nach der Elternzeit wieder in Stufe 2 ein? Für mich gilt der TVöD-SuE.

Danke vorab

LG
Mary
Deine Ausführung ist falsch, wenn du in Stufe 3 warst, bleibt es dabei. Die Zeit wird angehalten und läuft dann fort. Die Zeit wird nur unterbrochen, nicht zurückgesetzt.
Titel: Antw:Stufenlauftzeit Elternzeit
Beitrag von: Mary am 30.10.2019 12:17
Vielen Dank euch allen, das hat mir sehr geholfen.

LG
Mary