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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BerlinBerlin1 am 19.05.2020 21:19

Titel: Nachfrage zur Ausschlußfrist
Beitrag von: BerlinBerlin1 am 19.05.2020 21:19
Hallo, was bedeutet eigentlich 6 Monate Ausschlußfrist, heißt das ab heute 6 Monate rückwirkend oder heißt es 6 Monate plus die Tage bis zum 1. des Monats rückwirkend. Wenn es unterschiede in den einzelnen Tarifverträgen gibt, wäre ich über einen Hinweis auch dankbar.
Titel: Antw:Nachfrage zur Ausschlußfrist
Beitrag von: Spid am 19.05.2020 21:21
Die Ausschlußfrist beginnt als Ereignisfrist am Rag nach dem Entstehen des Anspruchs.