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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: tigertom am 07.02.2021 15:10

Titel: Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: tigertom am 07.02.2021 15:10
Guten Tag zusammen.

Wie eine große deutsche Zollgewerkschaft schreibt, wird wohl gem. BMI ein sog. REZ eingeführt werden.
Je teurer die Region ist, in der Beamte seinen Hauptwohnsitz hat, desto höher fällt dieser aus.
Schön für die, die in Hamburg, Frankfurt, München (alle Stufe VI von insges. VII), also den sehr teuren Ballungsgebieten wohnen.

Allerdings wird, so steht es dort geschrieben, der Familienzuschlag reduziert und der REZ ergänzt diesen dann.

Kinderlose gehen also leer aus ?

Dort steht, dass man bei den ersten beiden Kindern pro Kind 277 (also 544 EUR) bekommt, wo man doch als Verheirateter 149 EUR, mit einem Kind 277 und mit 2 Kindern 404 EUR bekommt...

Jedenfalls sollen sich diese 277 (die es aktuell nur mit der Konstellation Verheiratet plus EINEM Kind geben kann) auf 129 reduzieren und dann kommt der REZ ins Spiel.

Weiß evtl. jemand mehr ?



Alleine der Zoll und die BuPo haben ja beide jeweils grob 35.000 - 40.000 Beamte, also zusammen aufgerundet knapp 80.000 Bedienstete, die es betreffen könnte (sofern sie Familienzuschlag beziehen) - wenn ich da keinen Denkfehler mache. Aber deshalb schaue ich ja, ob hier eventuell jemand ist, der mehr darüber weiß.


MfG

Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Unknown am 07.02.2021 17:17
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html)

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html)

Da finden sich die Antworten.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: emdy am 07.02.2021 17:40
Ich finde schon, dass das Thema einen eigenen Thread verdient hat. Die Threads zum BVerfG-Beschluss werden langsam sehr unübersichtlich und Antworten zum konkreten Thema finden sich dort noch nicht.

Der REZ ist der uninspirierte Versuch des Besoldungsgesetzgebers, aus der erkannten Unteralimentation kostensparend rauszukommen. Es ist nicht das Problem der Beamten und Beamtinnen in diesem Land, dass die Lebenshaltungskosten explodieren nach jahrzehntelangen Privatisierungsorgien und versäumter Wohnraumpolitik.

Hilfreich wäre, wenn jemand endlich den Gesetzentwurf posten würde.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.02.2021 18:46
Ich habe vorhin "nebenan" diese Regelung einer Betrachtung unterzogen...
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Asperatus am 07.02.2021 19:30
Hier der Link zur Meldung der Zollgewerkschaft:

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/die-besoldung-und-versorgung-fuer-bundesbeamtinnen-soll-angepasst-werden.html

Die Kritik des BDZ im Absatz "Familienzuschlag der Stufe 2 (§ 41 BBesG) geht auf einen offensichtlichen Tippfehler im Referentenentwurf zurück.

Der Familienzuschlag wird nicht reduziert, sondern nur anders strukturiert. Vereinfacht gesagt erhalten Stufe 1 Verheiratete und Alleinerziehende, Stufe 2 gibt es für Kinder und richtet sich nach deren Anzahl.

Kinderlose erhalten nur, wenn ihr Hauptwohnsitz in einer Gemeinde liegt, die der Mietenstufe VII zugeordnet ist, einen regionalen Ergänzungszuschlag von 80 Euro.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: sapere aude am 07.02.2021 20:07
Ich schreib es nochmal hier:
Für mich ist die Differenzierung bei den REZ nicht nachvollziehbar. Das BVerfG hat einen Wohnmehrbedarf für das dritte Kind in Höhe von 88 Euro, inkl. "Sicherheitszuschlag" und Heizkosten ca. 130 Euro festgestellt. Wie kommen dann Unterschiede von bis zu 500 Euro zustande? Maßgeblich darf ja nur der kinderspezifische Mehrbedarf sein. Dass Wohnen im Ballungsgebiet auch für den Beamten selbst teurer ist, sollte für den REZ, der an den Kindermehrbedarf anknüpft, unbeachtlich sein.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: WasDennNun am 08.02.2021 08:45
Dass Wohnen im Ballungsgebiet auch für den Beamten selbst teurer ist, sollte für den REZ, der an den Kindermehrbedarf anknüpft, unbeachtlich sein.
Und da das Wohnen in Ballungsgebiet eben teurer ist, ist ja dort ja auch für den Single eine Mehrbedarf zu zahlen um den Abstand zur Grundsicherung zu realisieren.
Ist der REZ nicht auch dafür da?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: sapere aude am 08.02.2021 11:59
Genau!
Dann sollte aber nicht die Existenz von Kindern Anknüpfungspunkt oder gar zwingende Voraussetzung sein.
Dieser Bedarf entsteht direkt beim Beamten selbst.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: WasDennNun am 08.02.2021 13:02
Genau!
Dann sollte aber nicht die Existenz von Kindern Anknüpfungspunkt oder gar zwingende Voraussetzung sein.
Dieser Bedarf entsteht direkt beim Beamten selbst.
Wieso, es gibt doch eine REZ für kinderlose und unverheiratet, oder habe ich da was übersehen?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: sapere aude am 08.02.2021 14:11
Ja, den gibt es auf dem Papier. Mit Ausnahme der Mietstufe VII beträgt er nämlich genau 0 Euro. Und eben das kann ich nicht nachvollziehen. Die Mietstufen führen bereits bei einer Person zu einem Mehrbedarf. P. S. Ich bin kein kinderloser Single.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Unwissender20 am 08.02.2021 14:54
Wird die REZ bereits zum 01.04. ausgezahlt bzw. steht ein Datum zwecks Gewährung (möglicherweise unter Vorbehalt)?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: xap am 08.02.2021 15:03
Wird die REZ bereits zum 01.04. ausgezahlt bzw. steht ein Datum zwecks Gewährung (möglicherweise unter Vorbehalt)?

ab 01.01.2021
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Asperatus am 08.02.2021 17:38
Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst möglich, wenn das Gesetz beschlossen ist. Dann wird man sehen, inwiefern das verkündete Gesetz einen regionalen Ergänzungszuschlag enthält. Eine Zahlung unter Vorbehalt, wie bei linearen Besoldungserhöhungen, halte ich für ausgeschlossen. Nach dem jetzigen Entwurf würde die Zahlung dann rückwirkend erfolgen.

Hier ist der Entwurf übrigens abrufbar (falls der Link noch nicht im anderen Thema entdeckt wurde):

https://wetransfer.com/downloads/6f722656d2ca2f56cdf43904d470f39d20210208102341/79062084985aea2944e7141600ef8d2920210208102737/a1a408

Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Bommel100715 am 09.02.2021 08:12
㤠41a
Regionaler Ergänzungszuschlag
(1)   Zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung erhalten Beamte und Richter ergänzend zum Familienzuschlag einen regionalen Ergänzungszuschlag,
1.   wenn sie verheiratet oder verwitwet sind und einen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten,
2.   für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird.

Sind Nr. 1 und 2 gekoppelt zu verstehen? Oder erhalten auch unverheiratete Personen mit Kind den REZ?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Max Bommel am 09.02.2021 13:31
Im Entwurf steht zwischen Nr. 1 und Nr. 2 ein "oder". Insofern würden auch Unverheiratete den entsprechenden REZ für Kinder erhalten, für die sie das Kindergeld bekommen.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Max Bommel am 09.02.2021 13:36
Wie interpretiert ihr § 41a Abs. 4 :

(4) Die Höhe des Zuschlags ergibt sich aus der Anlage VII. In den Fällen des § 40 Absatz 2 wird der entsprechende Betrag zur Hälfte gewährt.

Wird der REZ bei verbeamteten Ehepartner generell zur Hälfte gezahlt oder nur der REZ für Verheiratete (also die 80€ bei Mietenstufe VII zur Hälfte)?

Wäre ja komisch wenn auch die Kinderbeträge halbiert werden, da der Partner, selbst wenn er unter das BBesG fällt, mangels Kindergeldzahlung ja keinen Anspruch auf diese REZ-Anteile haben kann.


PS: Und was ich auch nicht kapiere: In den unteren Mietstufen sind, die Beträge für das erste Kind geringer als für das zweite (z.B. IV - 1. Kind 83€  2. Kind 216€) in den oberen umgekehrt ((z.B. V - 1. Kind 320€  2. Kind 264€)?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Bommel100715 am 09.02.2021 15:51
Im Entwurf steht zwischen Nr. 1 und Nr. 2 ein "oder". Insofern würden auch Unverheiratete den entsprechenden REZ für Kinder erhalten, für die sie das Kindergeld bekommen.

Danke dir für die Antwort, aber ich habe das so aus dem Entwurf kopiert und dort steht kein "oder". Oder bin ich blöd? Allerdings steht auch kein "und" da ;D
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Asperatus am 09.02.2021 16:41
Die Aufzählung in § 41a ist kumulativ zu verstehen.

Ich verstehe "entsprechender Betrag" so, dass er sich auf den REZ für Verheiratete und Verwitwete mit Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 bezieht. Hier könnte der Gesetzgeber im fertigen Gesetz präziser werden.

Dass die Beträge innerhalb der Mietenstufen von Kind zu Kind mal steigen und mal sinken liegt vermutlich daran, dass eine Berechnung wie in S. 51 f des Entwurfs für jede Mietenstufe und jede Kinderanzahl vorgenommen wurde, sodass das verfügbare Nettoeinkommen immer gerade so 15 % über der sächlichen Grundsicherung liegt. Zumindest meine Annahme.



Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Roja am 09.02.2021 21:08
Die Aufzählung in § 41a ist kumulativ zu verstehen.

Kumulativ heißt, es muss beides erfüllt sein? Also würden unverheiratete Paare in die Röhre schauen, also nichts für das Kind bekommen? Weshalb?

Bist du dir absolut sicher?

Schon mal danke für deine Antwort  :)
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: sapere aude am 09.02.2021 21:16
Ich bin da anderer Ansicht: Die Nummern 1 und 2 begründen jeweils für sich einen eigenen Anspruch.
Nr. 1 Voraussetzung für REZ zweite Spalte   
Nr. 2 Voraussetzung für REZ ab dritte Spalte

"Spalte" bezieht sich auf die Tabelle im Entwurf, S. 19
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Max Bommel am 09.02.2021 21:22
Im Entwurf steht zwischen Nr. 1 und Nr. 2 ein "oder". Insofern würden auch Unverheiratete den entsprechenden REZ für Kinder erhalten, für die sie das Kindergeld bekommen.

Danke dir für die Antwort, aber ich habe das so aus dem Entwurf kopiert und dort steht kein "oder". Oder bin ich blöd? Allerdings steht auch kein "und" da ;D

Ne, sorry, ich bin der, der nicht lesen kann, bin wohl in den 41 verrutscht. Da steht natürlich kein oder. Ich bin mir nicht ganz sicher wie der 41a zu lesen ist, ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass man alleinerziehende hier ausschließen will.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 10.02.2021 00:50
Wie wäre es eigentlich bei Trennungskindern, für die der Bundesbeamte Unterhalt zahlt und in seiner Wohnung Kinderzimmer vorhält? Die Kinder leben beim Ex-Partner und dieser bezieht das Kindergeld. Bekommt der Bundesbeamte die kinderbezogenen Ortszuschläge dann auch?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: maxg am 10.02.2021 07:11
(...)
PS: Und was ich auch nicht kapiere: In den unteren Mietstufen sind, die Beträge für das erste Kind geringer als für das zweite (z.B. IV - 1. Kind 83€  2. Kind 216€) in den oberen umgekehrt ((z.B. V - 1. Kind 320€  2. Kind 264€)?

Diesen Logikbruch in der Tabelle hätte ich auch gerne mal erklärt. Leider habe ich im Entwurf nichts gefunden, wie BMI zu den Werten der Tabelle gelangt ist.

Zusätzlich empfinde ich (neidfrei) die Werte als unfassbar hoch, da sie doch bedeuten, dass in den "höheren" Regionen (VII und auch noch VI) die Bezüge der Beschäftigten mit (mehreren) Kindern um eben diese Beträge unter dem verfassungsmäßig herzuleitenden Anspruch lagen. Und keine Gewerkschaft hat es bemerkt oder ernsthaft kritisiert ...
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Max Bommel am 10.02.2021 07:44
Wie wäre es eigentlich bei Trennungskindern, für die der Bundesbeamte Unterhalt zahlt und in seiner Wohnung Kinderzimmer vorhält? Die Kinder leben beim Ex-Partner und dieser bezieht das Kindergeld. Bekommt der Bundesbeamte die kinderbezogenen Ortszuschläge dann auch?

Wenn sich die Frage auf den REZ bezieht: Nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht, da ihm kein Kindergeld gewährt wird.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Asperatus am 10.02.2021 10:46
Die Aufzählung in § 41a ist kumulativ zu verstehen.

Kumulativ heißt, es muss beides erfüllt sein? Also würden unverheiratete Paare in die Röhre schauen, also nichts für das Kind bekommen? Weshalb?

Bist du dir absolut sicher?

Schon mal danke für deine Antwort  :)

Nein, mit kumulativ meinte ich, dass sich die Ansprüche anhäufen. Wer verheiratet ist ohne Kinder, enthält REZ (Aber nur in Mietenstufe VII in Höhe von 80 Euro), wer mindestens ein Kind hat auch je nach dem Tabellenwert. Gleiches gilt bei verheiratet mit Kind oder mit Kind, aber nicht verheiratet.

Deshalb steht auch dort nicht "wenn sie Kinder haben", sondern "für die Kinder". Eine gdachte "und"-Verknüpfung wäre hier unschädlich für die Verheirateten ohne Kinder. Sie bekämen dann weiterhin den REZ nach Anlage VII, Spalte "für Verheiratete und Verwitwete mit Anspruch auf Familien-zuschlag der Stufe 1".

Wie wäre es eigentlich bei Trennungskindern, für die der Bundesbeamte Unterhalt zahlt und in seiner Wohnung Kinderzimmer vorhält? Die Kinder leben beim Ex-Partner und dieser bezieht das Kindergeld. Bekommt der Bundesbeamte die kinderbezogenen Ortszuschläge dann auch?

Da gebe ich Max Bommel recht. Nur wer Kindergeld erhlt, erhält den regionalen Ergänzungszuschlag für die Kinder.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Roja am 10.02.2021 11:31
Nein, mit kumulativ meinte ich, dass sich die Ansprüche anhäufen. Wer verheiratet ist ohne Kinder, enthält REZ (Aber nur in Mietenstufe VII in Höhe von 80 Euro), wer mindestens ein Kind hat auch je nach dem Tabellenwert. Gleiches gilt bei verheiratet mit Kind oder mit Kind, aber nicht verheiratet.

Deshalb steht auch dort nicht "wenn sie Kinder haben", sondern "für die Kinder". Eine gdachte "und"-Verknüpfung wäre hier unschädlich für die Verheirateten ohne Kinder. Sie bekämen dann weiterhin den REZ nach Anlage VII, Spalte "für Verheiratete und Verwitwete mit Anspruch auf Familien-zuschlag der Stufe 1".

Erstmal vielen Dank für die nette Rückmeldung. Es tut mir leid, ich bin absolut nicht bewandert in solchen Sachen; gebe mir aber Mühe, deine Ausführungen nachvollziehen zu können - was ich hoffentlich auch tue. Und um das sicherzustellen die Frage nochmal für Blondinchen wie mich:

Ich, nicht verheiratet und ein Kind, Mietstufe 6, würde den REZ (442,00 EUR) ab 01.01.2021 erhalten?

(Natürlich unter dem Vorbehalt, dass das auch alles genauso kommt)
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Asperatus am 10.02.2021 11:36
Nein, mit kumulativ meinte ich, dass sich die Ansprüche anhäufen. Wer verheiratet ist ohne Kinder, enthält REZ (Aber nur in Mietenstufe VII in Höhe von 80 Euro), wer mindestens ein Kind hat auch je nach dem Tabellenwert. Gleiches gilt bei verheiratet mit Kind oder mit Kind, aber nicht verheiratet.

Deshalb steht auch dort nicht "wenn sie Kinder haben", sondern "für die Kinder". Eine gdachte "und"-Verknüpfung wäre hier unschädlich für die Verheirateten ohne Kinder. Sie bekämen dann weiterhin den REZ nach Anlage VII, Spalte "für Verheiratete und Verwitwete mit Anspruch auf Familien-zuschlag der Stufe 1".

Erstmal vielen Dank für die nette Rückmeldung. Es tut mir leid, ich bin absolut nicht bewandert in solchen Sachen; gebe mir aber Mühe, deine Ausführungen nachvollziehen zu können - was ich hoffentlich auch tue. Und um das sicherzustellen die Frage nochmal für Blondinchen wie mich:

Ich, nicht verheiratet und ein Kind, Mietstufe 6, würde den REZ (442,00 EUR) ab 01.01.2021 erhalten?

(Natürlich unter dem Vorbehalt, dass das auch alles genauso kommt)

442 Euro ist richtig. Abzüglich natürlich der Lohnsteuer. Zum 1. Januar 2022 erhöht sich der Wert auf 475 Euro.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: BeuteZoellner am 10.02.2021 11:52
Aber bei Unverheirateten fällt der FamZuschlag Stufe 1 weg (Par. 40 Abs1 Nr. 4 BBesG)?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: bgler am 10.02.2021 12:22
Aber bei Unverheirateten fällt der FamZuschlag Stufe 1 weg (Par. 40 Abs1 Nr. 4 BBesG)?

Jo. Es gibt aber eine Übergangsregelung längstens bis zum 31.12.2023, in welcher der FZ in gleicher Höhe fortgezahlt wird, wenn es durch die Neuregelung zu einer Schlechterstellung kommt. Die Frage ist nur, ob diese Übergangsregelung auch dann greift, wenn es durch den REZ in der Summe mit dem neugeregelten FZ trotzdem mehr als vorher gibt..

Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Asperatus am 10.02.2021 19:14
Aber bei Unverheirateten fällt der FamZuschlag Stufe 1 weg (Par. 40 Abs1 Nr. 4 BBesG)?

Jo. Es gibt aber eine Übergangsregelung längstens bis zum 31.12.2023, in welcher der FZ in gleicher Höhe fortgezahlt wird, wenn es durch die Neuregelung zu einer Schlechterstellung kommt. Die Frage ist nur, ob diese Übergangsregelung auch dann greift, wenn es durch den REZ in der Summe mit dem neugeregelten FZ trotzdem mehr als vorher gibt..

Bezieht sich der aktuelle § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG nicht auf Alleinerziehende? Die würden nach dem § 40 Abs. 1 Nr. 3 weiterhin Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten.

Wegzufallen scheint jedoch die Stufe 1, wenn eine Person aufgenommen wurde, die aus gesundheitlichen Gründe Hilfe bedarf (pflegebedürftige Angehörige)?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Max Bommel am 10.02.2021 21:03
Aber bei Unverheirateten fällt der FamZuschlag Stufe 1 weg (Par. 40 Abs1 Nr. 4 BBesG)?

Jo. Es gibt aber eine Übergangsregelung längstens bis zum 31.12.2023, in welcher der FZ in gleicher Höhe fortgezahlt wird, wenn es durch die Neuregelung zu einer Schlechterstellung kommt. Die Frage ist nur, ob diese Übergangsregelung auch dann greift, wenn es durch den REZ in der Summe mit dem neugeregelten FZ trotzdem mehr als vorher gibt..

Bezieht sich der aktuelle § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG nicht auf Alleinerziehende? Die würden nach dem § 40 Abs. 1 Nr. 3 weiterhin Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten.

Wegzufallen scheint jedoch die Stufe 1, wenn eine Person aufgenommen wurde, die aus gesundheitlichen Gründe Hilfe bedarf (pflegebedürftige Angehörige)?

Bei wechselseitiger Aufnahme könnte die Stufe 1 auch wegfallen, wenn das andere Elternteil den Entlastungsbetrag erhält.

Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: flip am 10.02.2021 21:46
Bei wechselseitiger Aufnahme könnte die Stufe 1 auch wegfallen, wenn das andere Elternteil den Entlastungsbetrag erhält.
Auch wenn man unverheiratet ist und zwar Kindergeld bekommt, aber nicht Alleinerziehend nach § 24 b des ESTG.
Dieser Fall tritt ein, sobald ein weiterer Volljähriger im Haushalt ist, für den man kein Kindergeld (mehr) bekommt.
Kein FZ Stufe 1 mehr wie bisher und auch künftig kein REZ 1. 
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Unwissender20 am 11.02.2021 12:40
Wann kann man in etwa damit rechnen, dass das Gesetz durch den Bundestag geht? Jemand eine Einschätzung parat?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Asperatus am 11.02.2021 12:46
Wann kann man in etwa damit rechnen, dass das Gesetz durch den Bundestag geht? Jemand eine Einschätzung parat?

Das gleicht einem Blick in die Glaskugel. Ich würde sagen, in dieser Legislaturperiode noch. ;) Unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes werden die Zahlungen rückwirkend zum 1. Januar bzw. 1. April 2021 erfolgen.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Unwissender20 am 11.02.2021 12:58
Wann kann man in etwa damit rechnen, dass das Gesetz durch den Bundestag geht? Jemand eine Einschätzung parat?

Das gleicht einem Blick in die Glaskugel. Ich würde sagen, in dieser Legislaturperiode noch. ;) Unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes werden die Zahlungen rückwirkend zum 1. Januar bzw. 1. April 2021 erfolgen.

Mal schauen, wieviele Klagen eingereicht werden.... :D
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Roja am 23.02.2021 18:12
Die vbba schreibt:

Neu ist die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlags. Die Höhe dieses Zuschlages orientiert sich unter Rückgriff auf das WoGG an der Mietenstufe (I bis VII) der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Anzahl der Kinder. Je nach Mietenstufe ist unter der Voraussetzung, dass Anspruch auf Familienzuschlag nach Stufe 1 besteht, für erste, zweite, dritte, vierte und weitere Kinder ein bestimmter Betrag vorgesehen. Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung eines Ergänzungszuschlags, jedoch gilt eshier noch einige Ungerechtigkeiten zu beseitigen. So werden im Entwurf, z.B.  Nicht-Verheiratete mit Familie ebenso benachteiligt, wie Versorgungsempfänger mit Kindern.

Heißt das, dass man den REZ (für die Kinder) nur bekommt, wenn man auch Anspruch auf FZ Stufe 1 hat? Oder bekommt man den auch (für die Kinder) wenn man nur Anspruch auf FZ Stufe 2 hat?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: flip am 23.02.2021 19:44

Heißt das, dass man den REZ (für die Kinder) nur bekommt, wenn man auch Anspruch auf FZ Stufe 1 hat? Oder bekommt man den auch (für die Kinder) wenn man nur Anspruch auf FZ Stufe 2 hat?

REZ Stufe 2 und höher gibts für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird.
REZ Stufe 1 gibt es nur für Verheiratete, die auch den FZ Stufe 1 erhalten.

Beim FZ Stufe 1 fallen alle Unverheirateten raus, die seither FZ Stufe 1 erhalten haben, ggf. mit Übergangsfrist.

Welche Auswirkung das alles auf den Beihilfesatz noch hat, wird sich zeigen.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: MasterOf am 23.02.2021 20:14
Wie verhält es sich mit dem REZ, wenn meine Ehefrau (nicht im öD tätig) das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält? Wir wohnen in der Mietstufe IV.
Ich hätte natürlich  Anspruch, jedoch wird es schlichtweg auf Ihr Konto überwiesen (sie kauft schließlich auch Kinder Klamotten etc.)?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: flip am 23.02.2021 20:44
Wie verhält es sich mit dem REZ, wenn meine Ehefrau (nicht im öD tätig) das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält? Wir wohnen in der Mietstufe IV.
Ich hätte natürlich  Anspruch, jedoch wird es schlichtweg auf Ihr Konto überwiesen (sie kauft schließlich auch Kinder Klamotten etc.)?
Im Entwurf steht: "für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird."
Das ist meines Erachtens eindeutig: der REZ wird nicht gezahlt!
Ich bin kein Jurist, hier scheint es Nachbesserungsbedarf zu geben.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: MasterOf am 23.02.2021 21:00
Wie verhält es sich mit dem REZ, wenn meine Ehefrau (nicht im öD tätig) das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält? Wir wohnen in der Mietstufe IV.
Ich hätte natürlich  Anspruch, jedoch wird es schlichtweg auf Ihr Konto überwiesen (sie kauft schließlich auch Kinder Klamotten etc.)?
Im Entwurf steht: "für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird."
Das ist meines Erachtens eindeutig: der REZ wird nicht gezahlt!
Ich bin kein Jurist, hier scheint es Nachbesserungsbedarf zu geben.

Danke für die Einschätzung, ich verstehe es auch so.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das im Sinne des Gesetzgebers ist? Ich meine, der FZ 2 wird auch unabhängig vom Kindergeldempfänger gezahlt ..
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Asperatus am 23.02.2021 21:09
Wie verhält es sich mit dem REZ, wenn meine Ehefrau (nicht im öD tätig) das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält? Wir wohnen in der Mietstufe IV.
Ich hätte natürlich  Anspruch, jedoch wird es schlichtweg auf Ihr Konto überwiesen (sie kauft schließlich auch Kinder Klamotten etc.)?
Im Entwurf steht: "für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird."
Das ist meines Erachtens eindeutig: der REZ wird nicht gezahlt!
Ich bin kein Jurist, hier scheint es Nachbesserungsbedarf zu geben.

Danke für die Einschätzung, ich verstehe es auch so.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das im Sinne des Gesetzgebers ist? Ich meine, der FZ 2 wird auch unabhängig vom Kindergeldempfänger gezahlt ..

Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass Vergünstigungen für Kinder nur einmal gewährt werden. Die Kopplung an die Kindergeldzahlung ist dabei ein praktikables Mittel.

Was spricht dagegen, den Kindergeldbezug zu ändern? Damit käme auch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden infrage, sofern ein Kind unter 12 ist (§ 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AZV).
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Kimonbo am 24.02.2021 13:42
Nochmal. Was ist mit den Singles ohne Kinder? Bekommen wir auch mehr Geld??
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Max Bommel am 24.02.2021 13:45
Nochmal. Was ist mit den Singles ohne Kinder? Bekommen wir auch mehr Geld??

Ja, 1,2% zum 01.04.2021! 
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Unwissender20 am 24.02.2021 14:27
Nochmal. Was ist mit den Singles ohne Kinder? Bekommen wir auch mehr Geld??

Ja, 1,2% zum 01.04.2021!

Stimmt  ;D
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Kimonbo am 24.02.2021 19:09
Ja das ist schon lange seit letztes Jahr bekannt, ich meine den Zuschlag von dem hier alle schreiben, dieses REZ. das muss es doch auch für Singles geben, die zb im teuren Berlin wohnen
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: sapere aude am 24.02.2021 19:29
Für kinderlose Singles gibt es laut Referentenentwurf nur für Mietstufe VII etwas. Einfache Rechnung: Berlin < VII = 0 Euro REZ!
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Kimonbo am 24.02.2021 19:59
Unfassbar. Die Berliner Mieten sind noch exorbitant
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Beitrag von: flip am 24.02.2021 20:14
Unfassbar. Die Berliner Mieten sind noch exorbitant

    Mietstufe 1: 15 Prozent und mehr unter dem Durchschnitt
    Mietstufe 2: 15 bis 5 Prozent unter dem Durchschnitt
    Mietstufe 3: 5 Prozent unter dem Durchschnitt bis 5 Prozent über dem Durchschnitt
    Mietstufe 4: 5 bis 15 Prozent über dem Durchschnitt
    Mietstufe 5: 15 bis 25 Prozent über dem Durchschnitt
    Mietstufe 6: 25 bis 35 Prozent über dem Durchschnitt
    Mietstufe 7: 35 Prozent und mehr über dem Durchschnitt

Mit Mietstufe 4 liegt Berlin nur knapp über dem Bundesdurchschnitt.
Exorbitant ist München und Umland.
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Beitrag von: Unwissender20 am 24.02.2021 20:31
Dann heiratet bitte, gründet eine Familie und vergleicht anschließend, wie sich die Ausgaben im Vergleich zum Singledasein geändert haben! Als Single kann man sich z.B. eine 1 Zimmer Wohnung anmieten, mit einer Familie wohl eher nicht.
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Beitrag von: Unwissender20 am 24.02.2021 20:34
Noch eine kurze Anmerkung: In BW (in unserer Stadt) zahlen wir alleine für die Kinderkrippe und den Kindergarten knapp 450 € mtl. Und das ist noch verhältnismäßig günstig. Es gibt auch Einrichtung die über 600€ verlangen...
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Beitrag von: xap am 24.02.2021 21:42
Das hat nun aber tatsächlich nichts mit den Wohnkosten zu tun.

Allerdings halte ich die Einstufung von Berlin die Mietstufe IV zumindest für fragwürdig. Für Bestandsmieten mag das evtl. stimmen aber im Fall von Neuvermietung (Mietendeckel einmal außer Acht gelassen) kommt man schnell auf Warmmieten von 1500 bis 2000€ für eine 4-Zimmer Wohnung.

Worauf beruht die Einordnung von Berlin in Mietstufe IV eigentlich? Hier wurde ja eine erst 2020 eine Neubewertung vorgenommen.
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Beitrag von: Bastel am 24.02.2021 21:47
Dann heiratet bitte, gründet eine Familie und vergleicht anschließend, wie sich die Ausgaben im Vergleich zum Singledasein geändert haben! Als Single kann man sich z.B. eine 1 Zimmer Wohnung anmieten, mit einer Familie wohl eher nicht.

Man soll deiner Meinung nach als Single in einer 1 Zimmer Wohnung leben? Wenn die >80qm ist, gerne.
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Beitrag von: Unwissender20 am 24.02.2021 21:52
Dann heiratet bitte, gründet eine Familie und vergleicht anschließend, wie sich die Ausgaben im Vergleich zum Singledasein geändert haben! Als Single kann man sich z.B. eine 1 Zimmer Wohnung anmieten, mit einer Familie wohl eher nicht.

Man soll deiner Meinung nach als Single in einer 1 Zimmer Wohnung leben? Wenn die >80qm ist, gerne.

Du solltest dringend lesen lernen....
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Beitrag von: flip am 24.02.2021 21:57
Worauf beruht die Einordnung von Berlin in Mietstufe IV eigentlich? Hier wurde ja eine erst 2020 eine Neubewertung vorgenommen.
Nun, der REZ ist ja der Versuch, die höchstrichterlich festgestellte Unteralimentation zu beseitigen. Dazu muss ein gewisser Abstand zur Grundsicherung hergestellt werden und hier kommt die Mietstufe für den Wohngeldbezug ins Spiel.

Die Mietstufe letztlich stellt das Statistische Bundesamt fest.
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Beitrag von: flip am 24.02.2021 22:27
... Warmmieten von 1500 bis 2000€ für eine 4-Zimmer Wohnung.

Warmmiete ist schwer zu vergleichen. Ich komm aus dem Land der Kehrwoche. Die ist in Berlin wohl in der Warmmiete enthalten.

Hier aus den lokalen Mietspiegel (Mietstufe V):
  30m² Wohnung 21,15 €/m²
  60m² Wohnung 16,27 €/m²
100m² Wohnung 14,91 €/m²
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Beitrag von: Gruenhorn am 25.02.2021 01:27
Wenn man annimmt, die Bestimmung des REZ anhand der Mietstufe ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, welche Rolle spielt denn der Mieten deckel dabei? Soweit ich weiß, soll im 2. Quartal das BVerfG eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Mietendeckels sprechen. In einer Reportage, habe ich gehört, dass bei verfassungsrechtlicher Beanstandung viele Mieter entsprechende Nachzahlungen zu leisten hätten. Damit dürfte ja eigentlich der Mietspiegel und damit die Mietstufe, die für den REZ zumindest für Berlin zugrundegelegt wird, fehlerbehaftet sein. Die Frage ist natürlich, wie groß der Effekt davon wäre. Hat jemand dazu eine Einschätzung zu dem angesprochenen Aspekt parat?
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Beitrag von: Max Bommel am 25.02.2021 06:22
Der REZ ist Teil des Abschnittes Familienzuschlag im BBesG, insofern für Singles ohne Kinder nicht relevant.

Singles bekommen das gleiche Grundgehalt wie Verheiratete mit Kindern, nur das sie mehr davon haben.

Wer Kinder bekommt, dem ist hoffentlich bewusst, dass das viel Zeit und viel Geld kostet. Bei uns (2 Kinder) decken Kindergeld und Netto-Kinderanteil im FZ etwa die Kita-Kosten ab. Der Rest geht natürlich vom Grundgehalt ab. Zudem können in der Regel die Partner auch nicht mehr beide Vollzeit arbeiten, was zu deutlichen Einbußen führt. Von Alleinerziehenden brauche ich wohl garnicht erst anfangen. Das ist einfach so und da beschwer ich mich auch nicht - hat mich ja keiner zu gezwungen.

Wenn die Gerichte und der Gesetzgeber meinen, das diese Situation verbessert werden soll, dann finde ich das natürlich super, stehe finanziell aber sicher nicht besser da als ein Single.

Glauben kann ich das Ganze aber erst wenn es durch ist. Letztes Jahr wurden die Beträge des Kinderanteils im Entwurf BesStMG auch verdoppelt und dann kurzfristig wieder gestrichen. Die Gewerkschaften und Verbände sind nicht an Familien interessiert, sie werden sich vor allem für ihre ältere Klientel einsetzen. Ich bin gespannt, was am Ende rauskommt.
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Beitrag von: Bastel am 25.02.2021 06:23
Dann heiratet bitte, gründet eine Familie und vergleicht anschließend, wie sich die Ausgaben im Vergleich zum Singledasein geändert haben! Als Single kann man sich z.B. eine 1 Zimmer Wohnung anmieten, mit einer Familie wohl eher nicht.

Man soll deiner Meinung nach als Single in einer 1 Zimmer Wohnung leben? Wenn die >80qm ist, gerne.

Man kann auch mit 4 Personen in einer 1-Zimmer Wohnung leben.
Du solltest dringend lesen lernen....
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Beitrag von: Kimonbo am 25.02.2021 15:06
Ich finde auch, es ist eine Frechheit dass zb Singles in Berlin gar nicht berücksichtigt werden, warum bekommt man als Beamter nicht so wie 1970 einfach so einen Wohnraum Zuschuss, früher war es etwas besonderes wenn man Bundesbeamter war, da hat man dann etwas extra bekommen. Jetzt muss man sich mit A13 plus Ministeriums Zulage begnügen, und die Mieten steigen wie verrückt in Berlin und anderswo !! Das geht so nicht weiter ,,,
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Beitrag von: vermessen am 25.02.2021 15:11
Ich finde auch, es ist eine Frechheit dass zb Singles in Berlin gar nicht berücksichtigt werden, warum bekommt man als Beamter nicht so wie 1970 einfach so einen Wohnraum Zuschuss, früher war es etwas besonderes wenn man Bundesbeamter war, da hat man dann etwas extra bekommen. Jetzt muss man sich mit A13 plus Ministeriums Zulage begnügen, und die Mieten steigen wie verrückt in Berlin und anderswo !! Das geht so nicht weiter ,,,

Puh, ich dachte hier regt sich jemand auf der ECHTE Probleme hat.
Bspw. ein A6 Justizbeamter....

Aber du hast uns wieder einmal belehrt, dass echte Armut erst oberhalb A12 beginnt.
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Beitrag von: Organisator am 25.02.2021 17:02
Ich finde auch, es ist eine Frechheit dass zb Singles in Berlin gar nicht berücksichtigt werden, warum bekommt man als Beamter nicht so wie 1970 einfach so einen Wohnraum Zuschuss, früher war es etwas besonderes wenn man Bundesbeamter war, da hat man dann etwas extra bekommen. Jetzt muss man sich mit A13 plus Ministeriums Zulage begnügen, und die Mieten steigen wie verrückt in Berlin und anderswo !! Das geht so nicht weiter ,,,

Zum Glück wurde die Min-Zulage gerade erhöht, ansonsten wäre der Unterhalt vom Drittwagen immer schwieriger geworden....

btw. nur A 13? dann bist du aber noch nicht lange dabei...
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Beitrag von: sapere aude am 25.02.2021 18:20
Ich findes es keine Frechheit, solange die Besoldung rechtlich nicht zubeanstanden ist. Aber: Mehr geht immer.
Ich finde aber auch, dass das Abstandsgebot nicht vernachlässigt werden darf. Es geht um eine amtsangemessene Besoldung. Deshalb darf A13 auch mehr fordern, obwohl es noch für Butter auf dem Brot reicht. Der Schwerpunkt der Änderungen liegt - mE zutreffend - im Bereich der Kinder. Ob der REZ in der geplanten Form da der richtge Weg ist, darüber kann man sicherlich streiten. Was mir auf jeden Fall fehlt ist die Brutto-Netto-Betrachtung, wie sie das BVerfG bzgl. des dritten Kindes vorgenommen hat. Auch den Ausschluss der Versorgungsempfänger kann ich nicht nachvollziehen.
Ich hoffe zudem, dass sich die Besoldungsgesetzgeber für ein ähnliches und damit vergleichbares Procedere entscheiden werden. Bund und Berlin haben da schon divergierende Wege eingeschlagen.
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Beitrag von: vermessen am 25.02.2021 19:14
Ich findes es keine Frechheit, solange die Besoldung rechtlich nicht zubeanstanden ist. Aber: Mehr geht immer.
Ich finde aber auch, dass das Abstandsgebot nicht vernachlässigt werden darf. Es geht um eine amtsangemessene Besoldung. Deshalb darf A13 auch mehr fordern, obwohl es noch für Butter auf dem Brot reicht. Der Schwerpunkt der Änderungen liegt - mE zutreffend - im Bereich der Kinder. Ob der REZ in der geplanten Form da der richtge Weg ist, darüber kann man sicherlich streiten. Was mir auf jeden Fall fehlt ist die Brutto-Netto-Betrachtung, wie sie das BVerfG bzgl. des dritten Kindes vorgenommen hat. Auch den Ausschluss der Versorgungsempfänger kann ich nicht nachvollziehen.
Ich hoffe zudem, dass sich die Besoldungsgesetzgeber für ein ähnliches und damit vergleichbares Procedere entscheiden werden. Bund und Berlin haben da schon divergierende Wege eingeschlagen.

Dass das Abstandsgebot Berücksichtigung finden würde, wäre auch in meinem Interesse. Profitiere davon auch unmittelbar.
Der Ministerialkollege hatte halt den Eindruck erweckt, dass er kurz vor der Armutsgrenze dahinvegetiert.

Interessant wird es dann, wenn es insgesamt 17 verschiedene Auslegungen des BVerfG-Urteils geben wird. Ich denke die untere Grenze wird der Berliner Weg darstellen, und die obere der bundes- oder vermutlich süddeutsche Weg.
Dann müssen wir uns an meinem Standort in Berlin zumindest keine Sorgen bzgl. des Nachwuchsmangels machen. Berliner Beamte werden den Bundesbehörden die Bude einrennen. Zukünftig dann mehr als bereits jetzt schon in den Querschnittsaufgaben.
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Beitrag von: Bastel am 25.02.2021 19:47
Ich finde auch, es ist eine Frechheit dass zb Singles in Berlin gar nicht berücksichtigt werden, warum bekommt man als Beamter nicht so wie 1970 einfach so einen Wohnraum Zuschuss, früher war es etwas besonderes wenn man Bundesbeamter war, da hat man dann etwas extra bekommen. Jetzt muss man sich mit A13 plus Ministeriums Zulage begnügen, und die Mieten steigen wie verrückt in Berlin und anderswo !! Das geht so nicht weiter ,,,

Puh, ich dachte hier regt sich jemand auf der ECHTE Probleme hat.
Bspw. ein A6 Justizbeamter....

Aber du hast uns wieder einmal belehrt, dass echte Armut erst oberhalb A12 beginnt.

Der A13er hat auch einiges mehr in seine Bildung investiert als der A6. Soll jetzt jeder mit Uni Studium oder Master sich nur noch Aldi Aufbackbrötchen, ein 1 Zimmer Apartment und einen Dacia leisten können? Aufgrund der ganzen Sozialismus Komponenten der letzten Jahre, hat der gehobene und höhere Dienst wesentlich mehr Federn gelassen.
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Beitrag von: Kimonbo am 25.02.2021 21:03
Gleiches Recht für alle, und deshalb müsste jeder Beamte einen Ortszuschlag bekommen, vor allem wenn man in Berlin wohnt
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Beitrag von: bgler am 25.02.2021 21:20
..., vor allem wenn man in Berlin wohnt

Genau! Jetzt nicht zwingend wegen den Wohnkosten, viel mehr weil Berlin so hässlich ist.
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Beitrag von: sapere aude am 26.02.2021 10:41
@ Kimonbo
Es erhält jeder Beamte einen REZ! Bei einem kinderlosen Single im Gebiet der Mietstufe IV beträgt dieser halt 0 Euro.
Der REZ soll die Kosten für einen erhöhten Wohnbedarf abdecken, der sich nach den Kriterien Mietstufe und Anzahl der Personen richtet. Insoweit gilt "gleiches Recht" für alle: wesentlich gleiche Bedingungen = gleicher REZ.

Unter anderem zum Abdecken der Kosten des Wohnbedarfes erhält der Beamte seine Besoldung.
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Beitrag von: WasDennNun am 26.02.2021 11:22
Als Kinderloser Single kann man sich ja freuen, dass man keine Besoldungskürzung bekommt, da man ja überalimentiert ist und weit entfernt von der Mindestalimentation Geld bekommt.

ironie aus
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Beitrag von: Kimonbo am 26.02.2021 11:22
Das ist wie gesagt eine Frechheit. Man bekommt nicht „0“. Null ist nichts, deswegen „bekommt“ man auch nichts. Man wird ignoriert, dass ist es. Und wie gesagt, A13 plus MinZulage schön und gut, aber wenn die anderen etwas bekommen will ich auch was
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Beitrag von: bgler am 26.02.2021 11:37
..., aber wenn die anderen etwas bekommen will ich auch was

Okay, ganz einfach: Die anderen bekommen Kinder, dann bekomme doch auch welche. Das würde auch im Falle von "die anderen bekommen Kindergeld, ich will auch was" helfen..
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: was_guckst_du am 26.02.2021 11:47
ok...wenn die Anderen Hirn bekommen, sollte Kimonbo doch wenigstens davon auch etwas mitbekommen...

..das wäre nicht nur gerecht, sondern würde auch die Anzahl blöder Äusserungen hier erheblich mindern... ;D
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Bastel am 26.02.2021 11:57
..., aber wenn die anderen etwas bekommen will ich auch was

Okay, ganz einfach: Die anderen bekommen Kinder, dann bekomme doch auch welche. Das würde auch im Falle von "die anderen bekommen Kindergeld, ich will auch was" helfen..

Nein, die "anderen" bekommen bald höhere Stufen bzw. höhere Eingangsämter während man den "oberen Sektor" total außen vor lässt. Während man die 50€ Mindesterhöhung bei den Tarifverhandlungen mit Hinweis auf die Einstauchung ablehnt, führt man Sie mit der Neuordnung der Ämter bewusst durch. Was ist jetzt eigentlich mit den A5ern? Gibt es davon keine oder hat der A4er bald mehr?
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Beitrag von: bgler am 26.02.2021 12:05
..., aber wenn die anderen etwas bekommen will ich auch was

Okay, ganz einfach: Die anderen bekommen Kinder, dann bekomme doch auch welche. Das würde auch im Falle von "die anderen bekommen Kindergeld, ich will auch was" helfen..

Nein, die "anderen" bekommen bald höhere Stufen bzw. höhere Eingangsämter während man den "oberen Sektor" total außen vor lässt. Während man die 50€ Mindesterhöhung bei den Tarifverhandlungen mit Hinweis auf die Einstauchung ablehnt, führt man Sie mit der Neuordnung der Ämter bewusst durch. Was ist jetzt eigentlich mit den A5ern? Gibt es davon keine oder hat der A4er bald mehr?

Es geht hier um den REZ.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Bastel am 26.02.2021 12:08
Auch der gehört für Singles und Verheiratete flächendeckend eingeführt. Oder kostet eine 60qm Wohnung in München genauso viel wie in Bredenfelde?
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Beitrag von: sapere aude am 26.02.2021 12:09
@ Bastel
Die "Umbuchung" der unteren Besoldungsgruppen halte ich auch für einen falschen Schritt. Diese Vorgehensweise kann man mit Hinweis auf das Abstandsgebot kritisieren. Das tue ich im übrigen auch. Der REZ ist aber von der Konzeption nicht amtsabhängig. Im Hinblick auf die Rspr. des BVerfG könnte man höchstens eine am Netto orientierte Ausgestaltung bzgl. der Beträge fordern, die auf das dritte Kind entfallen.
Ich halte auch nichts von Mindesterhöhungen und Neiddebatten innerhalb des öffentlichen Dienstes. Ob A4, A13, R4 oder B10, die Besoldung muss amtsangemessen sein.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: bgler am 26.02.2021 12:13
Auch der gehört für Singles und Verheiratete flächendeckend eingeführt.

Das kann man natürlich machen - unter entsprechender Kürzung der Grundbesoldung.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: xap am 26.02.2021 13:19
ok...wenn die Anderen Hirn bekommen, sollte Kimonbo doch wenigstens davon auch etwas mitbekommen...

..das wäre nicht nur gerecht, sondern würde auch die Anzahl blöder Äusserungen hier erheblich mindern... ;D

Beste heute!
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: WasDennNun am 26.02.2021 13:25
Auch der gehört für Singles und Verheiratete flächendeckend eingeführt. Oder kostet eine 60qm Wohnung in München genauso viel wie in Bredenfelde?
Der Grund für die Einführung ist doch, dass einige Beamte mit Kinder extrem unterhalb der Mindestalimentation bezahlt werden. Dies ist jedoch bei Singles nicht der Fall, von daher wird darauf verzichtet diese Zulage flächendeckend einzuführen.
BTW: bekommt nicht der Münchner auch als Single eine REZ?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Bastel am 26.02.2021 13:47
BTW: bekommt nicht der Münchner auch als Single eine REZ?

Nein.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: sapere aude am 26.02.2021 13:57
Der verheiratete (kinderlose) Münchner bekommt den REZ.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: was_guckst_du am 26.02.2021 15:05
BTW: bekommt nicht der Münchner auch als Single eine REZ?

Nein.
...der alleinerziehnde Single-Münchner mit Kindern schon..
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Kimonbo am 26.02.2021 16:09
Unfassbare Ungerechtigkeiten! Woisr der Aufschrei zur sozialen Gerechtigkeit? Schon im Wochenende???
Titel: Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Roberto am 08.03.2021 12:17
Hallo zusammen,

ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Stand heute erhalte ich als Bundesbeamter:
 
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe IV:

Stufe 1: 151,16 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 206 € (REZ 1. Kind)+ 240 € (REZ 2.Kind)
= 855,54 €

Wenn ich das so richtig verstanden habe, hätte ich über 400 € brutto mehr. Kann das nicht glauben, ansonsten lade ich alle auf ein Bier ein!
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: MasterOf am 08.03.2021 12:34
Hallo zusammen,

ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Stand heute erhalte ich als Bundesbeamter:
 
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe IV:

Stufe 1: 151,16 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 206 € (REZ 1. Kind)+ 240 € (REZ 2.Kind)
= 855,54 €

Wenn ich das so richtig verstanden habe, hätte ich über 400 € brutto mehr. Kann das nicht glauben, ansonsten lade ich alle auf ein Bier ein!

Hallo, genau so sieht es lt. Entwurf aus.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: bgler am 08.03.2021 13:06
Hallo zusammen,

ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Stand heute erhalte ich als Bundesbeamter:
 
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe IV:

Stufe 1: 151,16 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 206 € (REZ 1. Kind)+ 240 € (REZ 2.Kind)
= 855,54 €

Wenn ich das so richtig verstanden habe, hätte ich über 400 € brutto mehr. Kann das nicht glauben, ansonsten lade ich alle auf ein Bier ein!

Hallo, genau so sieht es lt. Entwurf aus.

Fast, lt. Entwurf würde das rückwirkend ab dem 01.01.2021 gelten. Aber die Nachzahlung geht dann ja für das Bier drauf :)
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Roberto am 08.03.2021 13:09
Herzlichen Dank für die Antwort. Gibt es andere Meinungen?

Frage mich nämlich, warum die Gewerkschaften dann einen Vertrauensschutz für benachteiligte Beamte fordern? Nach dieser Rechnung kann man ja nicht weniger erhalten, sondern allenfalls mehr.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Meemo am 08.03.2021 13:41
Hallo,

Der Vorteil der aktuellen Regelung ist, daß auch alle Unverheirateten (mit Kindern) die Stufe 1 bekommen.

Wie sieht es also bei mir aus?

Unverheitratet mit Partner (= leiblicher Vater) und 2 gemeinsame Kinder im Haushalt

(ich nehme mal das gleiche Schema)
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe III:

Stufe 1: 0 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 83 € (REZ 1. Kind)+ 216 € (REZ 2.Kind)
= 557,38 €

Wäre ich in einer niedrigeren Stufe, würde ich nur für unser 2. Kind den REZ bekommen und der kompensiert in den kleineren Stufen den "Ehegattenzuschlag" nicht mehr.

Bis zur Mietenstufe III werden also alle benachteiligt, die unverheiratet zusammen leben und nur 1 Kind haben.
=> Transformiert man alle aktuellen Varianten auf die neue Lösung gibt es immer einen der weniger mit nach Hause nimmt.

VG
MeeMo
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Roberto am 08.03.2021 14:23
Hallo,

Der Vorteil der aktuellen Regelung ist, daß auch alle Unverheirateten (mit Kindern) die Stufe 1 bekommen.

Wie sieht es also bei mir aus?

Unverheitratet mit Partner (= leiblicher Vater) und 2 gemeinsame Kinder im Haushalt

(ich nehme mal das gleiche Schema)
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe III:

Stufe 1: 0 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 83 € (REZ 1. Kind)+ 216 € (REZ 2.Kind)
= 557,38 €

Wäre ich in einer niedrigeren Stufe, würde ich nur für unser 2. Kind den REZ bekommen und der kompensiert in den kleineren Stufen den "Ehegattenzuschlag" nicht mehr.

Bis zur Mietenstufe III werden also alle benachteiligt, die unverheiratet zusammen leben und nur 1 Kind haben.
=> Transformiert man alle aktuellen Varianten auf die neue Lösung gibt es immer einen der weniger mit nach Hause nimmt.

VG
MeeMo


Super Erklärung! Top! Vielen Dank.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Kimonbo am 08.03.2021 17:17
Unfassbar! Und die Singles??? Die kriegen gar kein Zuschuss zur Wohnung
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: WasDennNun am 08.03.2021 17:32
Unfassbar! Und die Singles??? Die kriegen gar kein Zuschuss zur Wohnung
Die meisten leider nicht, das ist bei denen schon im Grundsold drin.
Oder ist da irgend ein Single der aufgrund der illegalen Besoldung unterhalb von Hartz4 Bedarf fällt?
Bei den Eltern mit Kinder ist das ja der Fall!
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: sapere aude am 08.03.2021 19:08
Ich finde das nicht unfassbar. Ich finde es konsequent.
Familien mit einem Kind in Mietstufe I bekommen auch keinen REZ. Auch das ist - sofern die Bedarfsberechnung stimmt - konsequent.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: Muenchner82 am 09.03.2021 07:27
Unfassbar! Und die Singles??? Die kriegen gar kein Zuschuss zur Wohnung

jetzt treibt K sich schon im Beamtenforum rum...
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: WasDennNun am 09.03.2021 07:52
Ich finde das nicht unfassbar. Ich finde es konsequent.
Familien mit einem Kind in Mietstufe I bekommen auch keinen REZ. Auch das ist - sofern die Bedarfsberechnung stimmt - konsequent.
Richtig, da sollte es ja schließlich nur mit den Famzuschlägen reichen, über die Mindestalimenation zu kommen, in sich logisch.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: sapere aude am 09.03.2021 09:31
Würde es nicht Sinn machen, die REZ-Beträge dynamisch an die Entwicklung der Wohngeld-Höchstbeträge (plus 10%) anzupassen? Auch könnte so der Mehrbedarf pro Kind einheitlich und nachvollziehbar bestimmt werden. Die Abstufungen der REZ-Beträge entsprechen nicht genau der Abstufungen der (erhöhten) Höchstbeträge je Mietstufe.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: mjr am 10.03.2021 09:42
[...]
Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe IV:
[...]

Tritt dies nun zum 01.04.2021 in Kraft bzw. gibt es hierzu schon weitere Details, wie es weitergeht?
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: m3mn0ch am 10.03.2021 11:46
Wenn der Entwurf so beschlossen werden sollte, gäbe es den REZ bereits ab dem 1.1.2021.

Lediglich die Übernahme des Tarifabschluss würde zum 1.4.2021 erfolgen.

Zum Verfahrensstand gab es keine Neuigkeiten.
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: uw147 am 11.03.2021 09:58
Aus dem anderen Thread:

https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/gesetzentwurf-bbvanpaendg-2021-2022-umsetzung-tarifergebnis/
Titel: Antw:Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Beitrag von: MasterOf am 16.03.2021 13:32
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_BMI-nimmt-Einkommenskuerzung-wieder-vom-Tisch?open&ccm=000