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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: TVOEDAnwender am 13.01.2024 22:21

Titel: Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 13.01.2024 22:21
Wir hatten diese Diskussion hier ja schön öfter, dass es ja - trotz nicht vorliegendem "wichtigen Grund" - möglich ist als Arbeitnehmer eine fristlose (außerordentliche) Kündigung oder eine Kündigung zu einem "falschen" Zeitpunkt auszusprechen, insbesondere wenn man eine lange TVöD-Kündigungsfrist hat, eine neue Stelle schon in Aussicht hat und der Arbeitgeber nicht zum Abschluss eines Auflösungsvertrages bereit ist.

Die Gefahr einer Klage durch den AG (auf Einhaltung der Fristen und ggfls. auf Schadensersatz) wird als relativ gering eingeschätzt, siehe z.B. dieses Video dieses Anwaltes: https://youtu.be/_teOSdP2hjk?si=HqPJEV8dozGIAJnU (https://youtu.be/_teOSdP2hjk?si=HqPJEV8dozGIAJnU)

Meine Frage ist hier in die Runde: Hat jemand von Euch das Ganze schonmal durchgezogen? Wie waren die Erfahrungen und die Reaktion des bisherigen AG?
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: MoinMoin am 14.01.2024 11:14
Ich habe mehrfach einen Auflösungsvertrag gemacht, da ich stets in der Lage war mit meinem AG zu reden.

Kenne aber einen Fall, wo nicht fristkonform gekündigt wurden und der AG hat das angemerkt, aber akzeptiert, bzw. als Auflösungsvertrag interpretiert.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: clarion am 14.01.2024 12:22
Da man aber nie weiß, was die Zukunft bringt und wann und wo man die Menschen wiedersehen, würde ich Arbeitsverhältnisse immer ordentlich beenden. Wer weiß, ob man noch mal zurück kehren möchte, oder man entscheidene Personen später in der beruflichen Laufbahn wieder trifft.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.01.2024 22:10
Da man aber nie weiß, was die Zukunft bringt und wann und wo man die Menschen wiedersehen, würde ich Arbeitsverhältnisse immer ordentlich beenden. Wer weiß, ob man noch mal zurück kehren möchte, oder man entscheidene Personen später in der beruflichen Laufbahn wieder trifft.

Das sehe ich genauso. Ich habe aber eine Bekannte, da stellt sich der AG gerade komplett auf "Stur", obwohl es ein Wechsel von Stadt zum Landkreis ist und in der Vergangenheit häufiger Wechsel in Beide Richtungen (Stadt zu Kreis und umgekehrt) ohne abwarten der Kündigungsfrist (per Auflösungsvertrag) gab.An ihr soll jetzt wohl ein Exempel statuiert werden..

Außer einer theoretischen Klage durch den AG (auf Einhaltung der Fristen und ggfls. Schadensersatz), welche Schweinereien könnte sich der bisherige AG noch überlegen?
"Schlechtes" Zeugnis = heutzutage geschenkt....
Aber wie sieht es eigentlich mit der Abmeldung der Sozialversicherung aus? Kann man diese erzwingen als AN?
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: Faunus am 14.01.2024 23:51
Auflösungsvertrag oder Versetzung waren die Mittel zum Wechsel. Auf fristlose Kündigung wäre ich im Leben nicht gekommen. Im Gegenteil:  ich habe mit einer einzigen Ausnahme jedem "Umfeld" meine Unterstützung bei auftretenden Problemen durch meinen Fortgang angeboten. Wurde auch immer wieder gerne angenommen.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: clarion am 15.01.2024 06:23
So wie Faunus würden ich es auch versuchen, ein vernünftiges Gespräch führen, Unterstützung anbieten und eine für alle tragbare Wechselfrist vereinbaren.

Eine fristlose Kündigung könnte problematisch werden,  wenn man zurück kehren möchte, weil es beim Landkreis doch nicht so toll sein könnte, oder eine maßgebliche Person in einem späteren beruflichen oder privaten Kontext eine Rolle spielen wird.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: MoinMoin am 15.01.2024 07:00
Da man aber nie weiß, was die Zukunft bringt und wann und wo man die Menschen wiedersehen, würde ich Arbeitsverhältnisse immer ordentlich beenden. Wer weiß, ob man noch mal zurück kehren möchte, oder man entscheidene Personen später in der beruflichen Laufbahn wieder trifft.

Das sehe ich genauso. Ich habe aber eine Bekannte, da stellt sich der AG gerade komplett auf "Stur", obwohl es ein Wechsel von Stadt zum Landkreis ist und in der Vergangenheit häufiger Wechsel in Beide Richtungen (Stadt zu Kreis und umgekehrt) ohne abwarten der Kündigungsfrist (per Auflösungsvertrag) gab.An ihr soll jetzt wohl ein Exempel statuiert werden..

Außer einer theoretischen Klage durch den AG (auf Einhaltung der Fristen und ggfls. Schadensersatz), welche Schweinereien könnte sich der bisherige AG noch überlegen?
"Schlechtes" Zeugnis = heutzutage geschenkt....
Aber wie sieht es eigentlich mit der Abmeldung der Sozialversicherung aus? Kann man diese erzwingen als AN?
Wüsste nicht wo da das Problem liegen sollte, will der alte AG weiterzahlen?
Nur zu, erhöht die Rente 😇.
Wenn die Fristen wirklich so lang sind, könnte man mit einem Teilzeitantrag den Übergang machen.
Also auf 50% gehen und dann kann man die anderen 50% beim neuem schon mal anfangen.
Vielleicht wachen dann irgendwelche Menschen auf und merken, dass man durch die Schikane nichts erreicht.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: Bernstein am 15.01.2024 08:00
Ich denke, dieser Link verschafft schon ein wenig Klarheit bei diesem Thema:

https://www.arbeitsrecht-karlsruhe.de/wenn-arbeitnehmer-kuendigungsfristen-nicht-einhalten/
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: egal01 am 15.01.2024 08:21
mich lässt mein AG leider auch nicht früher raus und knebelt mich bis zum letzten Tag. Selbst Resturlaub und Überstundenfrei möchte er mir im letzten Monat nicht geben.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: ElBarto am 15.01.2024 08:31
Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: MoinMoin am 15.01.2024 08:38
Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.
Ja? Klar, kann man etwas konstruieren und einen wichtigen Grund erfinden.
Aber da steht zum einen nichts von 4 Wochen, sondern 2 Wochen ab eintreten des "Grundes".
Und ich möchte den AG wechseln, dürfte keine 626 sein.
Also berufen kannst du dich da nicht so einfach drauf, dass das deine vertragliche Zusicherung aufhebt.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: MoinMoin am 15.01.2024 08:41
mich lässt mein AG leider auch nicht früher raus und knebelt mich bis zum letzten Tag. Selbst Resturlaub und Überstundenfrei möchte er mir im letzten Monat nicht geben.
Nicht Überstunden frei heißt Auszahlung (oder meinst du Gleitzeit?).
Welcher Tarifvertrag gilt denn bei dir?
Was will denn dein AG machen, wenn du  diese Zeiten entsprechend der DV frei nimmst?
Abmahnen?
Und Resturlaub ablehnen, da muss er schon Gründe anbringen und falls nicht, dann flugs zum Gericht!
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: TV-Ler am 15.01.2024 09:01
Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.
Ja? Klar, kann man etwas konstruieren und einen wichtigen Grund erfinden.
Aber da steht zum einen nichts von 4 Wochen, sondern 2 Wochen ab eintreten des "Grundes".
Und ich möchte den AG wechseln, dürfte keine 626 sein.
Also berufen kannst du dich da nicht so einfach drauf, dass das deine vertragliche Zusicherung aufhebt.
In Anbetracht des Umstandes, das hier im Forum vielfach zu lesen ist das man dem eigenen Arbeitgeber mit dem Wunsch nach Vorweggewährung von Stufen nicht kommen könne, da diese Regelung "prinzipiell nicht angewendet wird" (oder ähnliche Begründungen), könnte man ja bequem hier ansetzen:
- Stufenvorweggewährung fordern mit kurzer Fristsetzung für eine Reaktion
- nach nicht erfolgter Reaktion (oder negativer Reaktion mit fadenscheiniger Begründung) erklären, das das Vertrauen in den AG unwiederbringlich zerstört sei und man daher genötigt ist, fristlos zu kündigen...
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: MoinMoin am 15.01.2024 09:08
Tarif hin oder her, man kann sich doch jederzeit auf die 4 Wochen laut § 626 BGB berufen.
Und es kann natürlich jederzeit die andere Partei dagegen gerichtlich vorgehen.
Ja? Klar, kann man etwas konstruieren und einen wichtigen Grund erfinden.
Aber da steht zum einen nichts von 4 Wochen, sondern 2 Wochen ab eintreten des "Grundes".
Und ich möchte den AG wechseln, dürfte keine 626 sein.
Also berufen kannst du dich da nicht so einfach drauf, dass das deine vertragliche Zusicherung aufhebt.
In Anbetracht des Umstandes, das hier im Forum vielfach zu lesen ist das man dem eigenen Arbeitgeber mit dem Wunsch nach Vorweggewährung von Stufen nicht kommen könne, da diese Regelung "prinzipiell nicht angewendet wird" (oder ähnliche Begründungen), könnte man ja bequem hier ansetzen:
- Stufenvorweggewährung fordern mit kurzer Fristsetzung für eine Reaktion
- nach nicht erfolgter Reaktion (oder negativer Reaktion mit fadenscheiniger Begründung) erklären, das das Vertrauen in den AG unwiederbringlich zerstört sei und man daher genötigt ist, fristlos zu kündigen...
Netter Gedanke, und bis der AG darauf bei Gericht reagiert hat und feststellen hat lassen, dass das kein Fall für den 626 ist, ist man schon weg und hat Fakten geschaffen.
Die dann folgende Schadenersatzforderung, weil man illegal gegangen ist..... drauf geschissen.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: egal01 am 15.01.2024 09:15
mich lässt mein AG leider auch nicht früher raus und knebelt mich bis zum letzten Tag. Selbst Resturlaub und Überstundenfrei möchte er mir im letzten Monat nicht geben.
Nicht Überstunden frei heißt Auszahlung (oder meinst du Gleitzeit?).
Welcher Tarifvertrag gilt denn bei dir?
Was will denn dein AG machen, wenn du  diese Zeiten entsprechend der DV frei nimmst?
Abmahnen?
Und Resturlaub ablehnen, da muss er schon Gründe anbringen und falls nicht, dann flugs zum Gericht!

TVÖD-K (Verwaltung)
Den Resturlaub möchte er, dass ich ihn b. z. 29.02. nehme, da er den März zur Einarbeitung nutzen möchte. Überstunden als Gleittage sind unerwünscht, trotz BV. Die möchte der AG dann auszahlen. Passt nicht in meine Planung, ich möchte im März frei haben (Urlaub und Gleitzeitkonto = ca. 20 Tage). Ich habe nichts davon im Januar und Februar frei zunehmen.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: clarion am 16.01.2024 06:24
@ egal01, Du weißt aber schon, dass die Urlaubplanung mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen ist.  Die Einarbeitung eines Nachfolgers ist in meinen Augen ein hinreichend triftiger Grund, den Urlaub nicht zu gewähren,  zumal du den Urlaub vorher nehmen kannst.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: JC83 am 16.01.2024 08:40
@ egal01, Du weißt aber schon, dass die Urlaubplanung mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen ist.  Die Einarbeitung eines Nachfolgers ist in meinen Augen ein hinreichend triftiger Grund, den Urlaub nicht zu gewähren,  zumal du den Urlaub vorher nehmen kannst.

Die Einarbeitung eines Nachfolgers ist schlichtweg nicht das Problem des AN; fraglich ist hier tatsächlich, inwieweit das zu Lasten des austretenden AN durchgedrückt werden kann oder sollte, insbesondere aufgrund der Signalwirkung für verbleibende AN. Davor würde ich mich als AG hüten, weil der nächste AN in vergleichbarer Situation dann einfach "krank" ist.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: rs am 16.01.2024 13:54
@JC83
und es ist auch kein Kompromiss möglich, der besagt, dass du den Kollegen bereits im Feb einarbeitest?

Ich für meinen Teil bin nach fast 30 Jahren damit durch, mich dauernd den Belangen des AG zu beugen.
Ich würde den Vorschlag der Einarbeitung machen, damit sollten alle zufrieden sein.
Lehnt das der AG ab, würde ich wunschgemäß den Urlaub bis Ende Feb nehmen und danach Lohnfortzahlung.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: TV-Ler am 16.01.2024 14:12
@JC83
und es ist auch kein Kompromiss möglich, der besagt, dass du den Kollegen bereits im Feb einarbeitest?
Woher soll @JC83 das im konkreten Fall wissen?
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: JC83 am 16.01.2024 14:52
@JC83
und es ist auch kein Kompromiss möglich, der besagt, dass du den Kollegen bereits im Feb einarbeitest?

Ich für meinen Teil bin nach fast 30 Jahren damit durch, mich dauernd den Belangen des AG zu beugen.
Ich würde den Vorschlag der Einarbeitung machen, damit sollten alle zufrieden sein.
Lehnt das der AG ab, würde ich wunschgemäß den Urlaub bis Ende Feb nehmen und danach Lohnfortzahlung.

Kompromisse sind immer gut bzw. besser, als verhärtete Fronten, ganz klar.

Ändert aber eben nichts am Fakt, dass eine Einarbeitung eines Neuen nur bedingt in die Verantwortung des AN fällt - zumal es ja stets zu Lasten des AN gehen wird, wenn wir beim Thema Abbau von Urlaub zum Ende der Beschäftigungszeit sind.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: MoinMoin am 16.01.2024 17:03
@JC83
und es ist auch kein Kompromiss möglich, der besagt, dass du den Kollegen bereits im Feb einarbeitest?

Ich für meinen Teil bin nach fast 30 Jahren damit durch, mich dauernd den Belangen des AG zu beugen.
Ich würde den Vorschlag der Einarbeitung machen, damit sollten alle zufrieden sein.
Lehnt das der AG ab, würde ich wunschgemäß den Urlaub bis Ende Feb nehmen und danach Lohnfortzahlung.
Ja es ist ein segen, dass einige Menschen auf Knopfdruck AU werden können. Meine Körper hat mir diese Gabe verwehrt.
Ich würde meinen Urlaub so wie es der Gesetzgeber vorsieht nach meinen Wünschen einreichen und nehmen (zur Not per Eilantrag bim ArbG) und meine Überstunden entsprechend der BV/DV nehmen.
Und die restliche Zeit müsste ich leider meine arbeitsvertragliche Leistung erbringen, da mein Körper nicht krank genug ist.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: rs am 18.01.2024 19:18
Sorry für meinen Beitrag.
Das ist natürlich nichts, was ich mal eben so empfehle.
Es dürfte jedoch für beide Parteien zumutbar sein, eine gemeinsame (!) Lösung zu finden.
Ich gehörte früher auch zur Gattung: Belange des AG sind voll zu berücksichtigen.
So habe ich mich jahrzehntelang kaputt gemacht.
Als mir mein Körper irgendwann die Grenzen aufzeigte, bat ich ein einziges Mal um Berücksichtigung meiner gesundheitlichen Situation.
Der AG hatte sich aber bereits an meine Zuverlässigkeit gewöhnt und wollte mir sogar noch mehr aufhalsen.
Undank ist der Welten Lohn.
Hat mir jedenfalls die Augen geöffnet.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: MoinMoin am 18.01.2024 19:58
Sorry für meinen Beitrag.
Das ist natürlich nichts, was ich mal eben so empfehle.
[...]
Undank ist der Welten Lohn.
Hat mir jedenfalls die Augen geöffnet.
Fein, seine Rechte kennen und gnadenlos durchziehen ist halt was anderes,
als einvernehmliche Wege zu suchen, aber nicht auf die eigenen Kosten,
als "betrügen" und eine AU vortäuschen.

Eine Hand wäscht die andere: Bei mir und meinen AGs hats zum Glück stets geklappt.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: egal01 am 22.01.2024 07:06
@ egal01, Du weißt aber schon, dass die Urlaubplanung mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen ist.  Die Einarbeitung eines Nachfolgers ist in meinen Augen ein hinreichend triftiger Grund, den Urlaub nicht zu gewähren,  zumal du den Urlaub vorher nehmen kannst.

Die Einarbeitung eines Nachfolgers ist schlichtweg nicht das Problem des AN; fraglich ist hier tatsächlich, inwieweit das zu Lasten des austretenden AN durchgedrückt werden kann oder sollte, insbesondere aufgrund der Signalwirkung für verbleibende AN. Davor würde ich mich als AG hüten, weil der nächste AN in vergleichbarer Situation dann einfach "krank" ist.

Auch heute sind wir uns nicht einig wie wir verfahren, leider :(. Bisher war das Klima zwischen AG und AN immer sehr gut. erst seit einreichen der Kündigung wird es zunehmend schwieriger. insb. mit der Tatsache, dass im März kein Urlaub gewährt wird. Im März dann eine AU holen, ist für mich keine Option.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: MoinMoin am 22.01.2024 08:55
Mit welcher schriftlichen Begründung wird nicht gewährt, da kann man zur Not mal das ArbG einschalten oder sich dem möglicherweise illegalem treiben des AGs beugen, weil der Stress es nicht wert ist.

Andererseits ist halt die Frage ob Einarbeitung solch dringende betriebliche Belange sind, dass sie vor Gericht bestand haben.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: egal01 am 22.01.2024 08:58
Bisher nur mündlich mit Begründung "Einarbeitung". In der Vergangenheit konnten wir uns immer gut verständigen. Mal sehen ob es diese Woche etwas schriftliches geben wird.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: MoinMoin am 22.01.2024 09:29
Also hast du den Urlaub eingereicht und ohne Begründung abgelehnt bekomme?
oder noch nicht offiziell eingereicht?
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: egal01 am 22.01.2024 09:42
Also hast du den Urlaub eingereicht und ohne Begründung abgelehnt bekomme?
oder noch nicht offiziell eingereicht?

Bisher nur mündlich besprochen und auf eine Einigung gehofft.

Heute Frühs kam dann die offizielle Einreichung per Formular, jetzt warte ich auf die schriftliche Ablehnung - dei sicher schnell kommen wird.

Der bisherige geplante und genehmigte Urlaub ist ja obsolet geworden.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: clarion am 22.01.2024 21:23
Woher kommen eigentlich  diese nichtssagend Chat-Bot Antworten?
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: MoinMoin am 23.01.2024 10:02
Woher kommen eigentlich  diese nichtssagend Chat-Bot Antworten?
Aus dem Internet
oder aber d7 schaust nach was er da für Werbe links inkludiert hat um seinen Auftraggeber zu identifizieren.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: E15TVL am 23.01.2024 10:33
Woher kommen eigentlich  diese nichtssagend Chat-Bot Antworten?
Naja es ist immer ein schmaler Grat zwischen Nutzerfreundlichkeit und noch mehr Sicherheitsmechnismen a lá strengere Captcha-Verfahren.

Wenn ihr aber weiterhin so fleißig die Melden-Funktion nutzt, löschen wir Mods das i. d. R. auch immer sehr zügig weg  :)
Titel: Antw:Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer - wer hat es schon durchgezogen?
Beitrag von: Greenhorn am 30.01.2024 11:08
Habe das Thema einmal bereits durchgezogen. Die ordentliche und fristgerechte Kündigung war bereits vollzogen, theoretisch ginge es nur noch um die letzten 3-4 Monate.

Allerdings gab es dann Vorkommnisse, ich ließ den Gedanken einer fristlosen Kündigung von meiner Seite durch einen RA prüfen, gab diese dann ab und war am Ende 2 Monate früher raus als ich mit der ordentlichen wäre.
Wichtig ist der eben wichtige Kündigungsgrund.