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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: AlphaOmega am 15.03.2019 23:20

Titel: Stufenzuordnung und Stufenaufstieg
Beitrag von: AlphaOmega am 15.03.2019 23:20
Hi,

mir ist die Bedeutung von § 17, Abs. (3), Satz 2 TV-H nicht klar. Ich glaube, an einem Beispiel wird mein Problem deutlich.

Arbeitnehmer A hat sein erstes Beschäftigungsverhältnis bei Behörde B vom 01.01.2015 - 30.06.2017 in EG 8. Vom 01.07.2017 - 31.12.2017 arbeitet A in der pW. Dann ist A bis 30.06.2018 arbeitslos und beginnt am 01.07.2018 wieder bei Behörde B zu arbeitet in der EG 8. Das erste Beschäftigungsverhältnis bei B stellt für die jetztige Beschäftigung eine einschlägige Berufserfahrung dar, die Beschäftigung in der pW nicht.

Ich würde jetzt aus dem Tarifvertrag folgendes schließen:
1. A wird mit Stufe 1 eingestellt, da es sich bei der ersten Beschäftigung bei B nicht um ein vorheriges Arbeitsverhältnis handelt (Protokollerklärung zu § 16 Absatz 2, Nr. 3). Richtig?
2. Wenn ich jetzt für den weiteren Verlauf der Beschäftigung von A § 17, Abs. 3, Satz 2 heranziehe, komme ich auf folgenden Sachverhalt (und ich kann mir nicht vorstellen, dass das richtig ist):
Zum 01.07.2019 steigt A in Stufe 2 auf. Vom 01.01.2016 - 30.06.2017 hat A bereits bei Behörde B in Stufe 2 gearbeitet. Da dieses Arbeitsverhältnis nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, erreicht A bereits am 30.06.2019 die Stufe 3, da die Unterbrechung vom 01.07.2017 - 01.07.2019 unschädlich ist.

Ich vermute, dass ich hier zu großzügig mit dem Begriff "Unterbrechung" umgehe.
Ist meine Schlussfolgerung unter 2. korrekt und wenn nein, warum nicht?
 
Titel: Antw:Stufenzuordnung und Stufenaufstieg
Beitrag von: Spid am 16.03.2019 06:24
Bei §17 Abs. 3 TV-H geht es um tatsächliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses, nicht um rechtliche Unterbrechungen, siehe bspw. BAG, Urteil vom 27.04.2017 - 6 AZR 459/16 zur gleichlautenden Regelung im TVÖD.
Titel: Antw:Stufenzuordnung und Stufenaufstieg
Beitrag von: AlphaOmega am 16.03.2019 12:17
Danke.