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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Lothar57 am 15.04.2019 10:25

Titel: Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: Lothar57 am 15.04.2019 10:25
Hat jemand von Euch Erfahrungen oder gesicherte Kenntnisse über den Umgang mit §16,5 TV-L in NRW?

"Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. "

Wurde in NRW dieser Paragraph bereits angewandt und wenn ja, in welchem Kontext?
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: Lothar57 am 22.04.2019 23:32
Nachdem dieser Post über 200 mal aufgerufen worden ist, ohne dass jemand geantwortet hat, gehe ich davon aus, dass niemand von Euch etwas über die Anwendung des §16,5 in NRW weiß.
Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Gibt es überhaupt irgendwelche Erfahrungen?
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: Mask am 23.04.2019 08:32
Schreib bitte § 16 Abs. 5 oder § 16 V, aber nicht mit Komma, das ist ja grausig :)

Hier in Hessen sind mir obere und oberste Landesbehörden bekannt, die diesen Paragraph bereits angewandt haben (unter anderem mein eigenes Haus).

Allerdings eher restriktiv und nur zur Deckung des Personalbedarfs.

Konkret fällt mir ein Fall ein, bei dem in zwei Ausschreibungen nix rumkam und als dann bei der dritten Runde ein guter dabei war, der aber für das Geld nicht kommen wollte, hat man eben zwei Stufen vorweg gewährt. (von 3 auf 5)
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: MoinMoin am 23.04.2019 09:14
Ja, in Niedersachsen wird so etwas gemacht.
Zur Bindung von abwanderungswilligen qualifizierten Personal oder wenn man jemanden unbedingt haben will, bei Einstellung.
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: stefanos am 23.04.2019 12:39
@Lothar57: Was ist der Hintergrund deiner Frage?

Ich habe diesen Paragraphen vor Kurzem "entdeckt" und überlege zu gegebener Zeit ein solches zusätzliches Gehalt zu beantragen.
Erfahrungen interessieren mich daher ebenfalls.
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: was_guckst_du am 23.04.2019 13:28
Ich habe diesen Paragraphen vor Kurzem "entdeckt" und überlege zu gegebener Zeit ein solches zusätzliches Gehalt zu beantragen.

...wie niedlich...die warten bestimmt schon auf deinen "Antrag" ;D
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: marco.berlin am 23.04.2019 16:49
In Berlin wird die Regelung durchaus angewandt und zwar die Variante 2 und 3. Zur Bindung des Personalbedarfs erfährt aktuell aber die Einschränkung, dass das nicht mehr bei Bewerbung von Dienststelle zu Dienststelle angewendet werden darf.
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: Chrilleger am 24.04.2019 08:35
Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: MoinMoin am 24.04.2019 09:05
Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!
Gelebte Träume sind fein.
Nur weil du es noch nicht erlebt hast, muss es ja nicht bedeuten, dass es das nicht gibt.

Entweder bist ud umgeben von LowPerfomern oder von AGs die nicht wissen wie Personalmanagement geht. (also auch LowPerfomern )
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: JC83 am 26.04.2019 10:49
Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!

Dann lebe ich offenbar in meiner eigenen Traumwelt. In meiner Dienststelle wird es mehrfach angewendet.

Allerdings, rein subjektiv, erhalten Personen, die sich so wie du äußern ("Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!"), ohnehin keine Stufenvorweggewährung, weil Lowperformer und/oder Krakeeler.
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: Mask am 26.04.2019 11:23
Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!

Allerdings, rein subjektiv, erhalten Personen, die sich so wie du äußern ("Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!"), ohnehin keine Stufenvorweggewährung, weil Lowperformer und/oder Krakeeler.

Das Wort zum Sonntag, vielen Dank dafür  ;D ;D
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: stefanos am 29.04.2019 18:37
Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!

Dann lebe ich offenbar in meiner eigenen Traumwelt. In meiner Dienststelle wird es mehrfach angewendet.


Kannst du Details dazu nennen - wer? wieso? Antragsform?
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: MoinMoin am 29.04.2019 21:03
Wer: Ganz klar nur Menschen die auch tatsächlich Leistungsträger sind oder die man anwerben wollte und die nicht zu viel weniger verdienen wollten.
Wieso: Weil man ansonsten keine Bestenauslese machen kann.

Meine Beispiele sind:
a) Mitarbeiter, die neu eingestellt werden sollten, aber nur mit mehr Geld gekommen wären, haben es bekommen.
b) MA, die sich wegbeworben haben, aber der AG doch der Meinung war: Der / Die ist ein(e) Gute(r), das sollte bleiben.

Antragsform: Einstellende Dienststelle schreibt: MA ist eine wichtiger MA, weil er blublbub und tzaktzak, deswegen gewähren sie aus diesen Gründen und weil wir ihn halten wollen und weil er blabla Gründen eine Stufenzulage nach §16.

Oder: MA hat im Jahresgespräch geäußert, dass er sich und seine Arbeitsleistung nicht wertgeschätzt fühlt und betroffen ist, dass der AG der Meinung ist, er würde nur durchschnittliche Leistung erbringen, deswegen plagen MA Abwanderungsgedanken und er hat auch schon eine paar Vorstellungstermine.
Daher sehen wir als Dienststelle Handlungsbedarf in Form einer Zulage von x, damit der monetäre Abwanderungsdruck gemildert wird und er der MA ein positives monetäres Gefühl der Wertschätzung bekommt.

....


Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: JC83 am 30.04.2019 09:42
Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!

Dann lebe ich offenbar in meiner eigenen Traumwelt. In meiner Dienststelle wird es mehrfach angewendet.


Kannst du Details dazu nennen - wer? wieso? Antragsform?

Mein Fall:

Wer/was: "Spezielle" Stelle mit wichtiger Bedeutung für die Dienststelle
Wieso: Abgang verhindern
Antragsform: Schriftlich (was sonst?)

Ansonsten wurde es bei unseren normalen SB angewandt, die mangels einschlägiger BE zu gering eingestuft worden wären und dann nicht zu uns gekommen wären, also so wie von Moin geschildert.
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: Kamikatze am 02.05.2019 09:59
Wurde bei uns schon mehrfach erfolgreich beantragt zur Deckung von Personalbedarf bzw. Bindung qualifizierter Fachkräfte (NRW, Hochschule).
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: Lothar57 am 05.05.2019 18:18
Wurde bei uns schon mehrfach erfolgreich beantragt zur Deckung von Personalbedarf bzw. Bindung qualifizierter Fachkräfte (NRW, Hochschule).

Was heißt "bei uns"? Welche Dienstelle bzw. Behörde meinst du?
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: Lothar57 am 05.05.2019 18:19
In Berlin wird die Regelung durchaus angewandt und zwar die Variante 2 und 3. Zur Bindung des Personalbedarfs erfährt aktuell aber die Einschränkung, dass das nicht mehr bei Bewerbung von Dienststelle zu Dienststelle angewendet werden darf.

Kannst du konkrete Angaben zur Behörde oder Dienststelle machen?
Titel: Antw:Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Beitrag von: JC83 am 06.05.2019 07:53
In Berlin wird die Regelung durchaus angewandt und zwar die Variante 2 und 3. Zur Bindung des Personalbedarfs erfährt aktuell aber die Einschränkung, dass das nicht mehr bei Bewerbung von Dienststelle zu Dienststelle angewendet werden darf.

Da muss ich widersprechen: Es war auch vor 2019 so, dass eine Vorweggewährung nicht gezahlt werden darf, wenn Max Müller von BA Mitte nach BA Lichtenberg wechseln will - im Sinne von: "Das Land Berlin darf sich selbst keine Konkurrenz machen."