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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: dieterthomashack am 07.03.2024 17:28

Titel: Vorweggewährung einer Stufe - wie absichern ?
Beitrag von: dieterthomashack am 07.03.2024 17:28
Hallo zusammen,

wenn einem die neue Behörde bestätigt, dass man die vorweggewährung einer Stufe bis zum eigentlichen Erreichen der Stufe erhält, ist man dann auf der sicheren Seite oder kann die vorweggewährung trotzdem gestrichen werden ?

Wie hält man das am besten fest ? Im AV ?

Danke
Titel: Antw:Vorweggewährung einer Stufe - wie absichern ?
Beitrag von: MoinMoin am 07.03.2024 20:26
Wenn es um §16.5 geht, da kann man es nicht tariflich absichern, da es stets widerruflich ist.
Titel: Antw:Vorweggewährung einer Stufe - wie absichern ?
Beitrag von: dieterthomashack am 08.03.2024 10:04
Gibt es ne Alternative bzw. irgendwas was quasi nicht widerrufen werden kann ?
Titel: Antw:Vorweggewährung einer Stufe - wie absichern ?
Beitrag von: MoinMoin am 08.03.2024 10:40
Gibt es ne Alternative bzw. irgendwas was quasi nicht widerrufen werden kann ?
Tariflich:
Laufzeitverkürzung nach §17
außertariflich oder übertariflich ist alles möglich.