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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: käsekuchen am 04.09.2019 12:54
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Hallo, leider kenne ich mich im öD nicht aus. Das ist auch leider nie Thema im Studium gewesen ^^
Ich studiere derzeit BWL und wollte mir was dazu verdienen, da ivh die Vorlesungen nur 1 mal pro Woche habe (den rest hab ich schon erledigt) und es auch keine Anwesenheitspflicht besteht und ich zudem endlich arbeiten will. Nun hab ich mir für eine Stelle bei der Kriminalpolizei beworben, nächsten Monat steht mein Vorstellungsgespräch an. Die Stelle ist für Gruppe 11 eingeschrieben, da mein Studium noch nicht fertig ist, ich allerdings drei Zertifikate (mit Prüfungen vom TüV) und eine dreijährige Ausbildung vorweisen kann, müsste ich ja in den Bereich E5 bis E8 kommen.
Angesichts der Zertifikate und der Ausbildung die für die Stelle relevant sind, hoffe ich auf eine höhere Einstufung. Lieg ich mit meiner Argumentation richtig oder sollte ich da nochmals was nach lesen? Welche Eingruppierung haltet ihr für realistisch? Der Job ist auf Vollzeit angesetzt
Lässt sich die Einstufung eigentlich verhandeln?
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Deine Prämissen zur Eingruppierung sind allesamt unzutreffend. Wenn die auszuübende Tätigkeit der E11 entspricht und keine Voraussetzung in der Person in dem entsprechenden Tätigkeitsmerkmal der EGO gegeben ist, bist Du in E11 eingruppiert. Ist eine Voraussetzung in der Person gegeben und Du erfüllst sie nicht, erfolgt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Deine Prämissen zur Eingruppierung sind allesamt unzutreffend. Wenn die auszuübende Tätigkeit der E11 entspricht und keine Voraussetzung in der Person in dem entsprechenden Tätigkeitsmerkmal der EGO gegeben ist, bist Du in E11 eingruppiert. Ist eine Voraussetzung in der Person gegeben und Du erfüllst sie nicht, erfolgt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.
Gibt es unterschiede zwischen Polizei und Verwaltung?
Wenn jemand die tätigkeit einer E11 ausübert, jedoch kein Studium hat bzw. noch nicht abgeschlossen hat, kann dieser in die E10 eingruppiert werden oder muss in die E10 eingruppiert werden?
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Polizei ist Verwaltung. Ob jemand Tätigkeiten, die den Tätigkeitsmerkmalen einer E11 entspricht, ausübt, ist regelmäßig unbeachtlich, da es auf die auszuübende Tätigkeit ankommt. Entspricht die auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer E11, ist in diesen Tätigkeitsmerkmalen eine Voraussetzung in der Person gefordert und wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist man in der nächstniedriegeren Entgeltgruppe - hier E10 - eingruppiert. Sofern Deine auszuübende Tätigkeit keine speziellen Tätigkeitsmerkmale erfüllt und somit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale zur Anwendung kommen, gibt es für die E11 jedoch keine Anforderung in der Person.
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Das klingt sehr interessant! Wo finde ich dies schriftlich im Tariefvertrag?
Also ist es möglich für jemanden der eine Weiterbildung zum Techniker hat (nur die Ausbildung, nicht die Technikertätigkeiten) in die E10 zu kommen, wenn er die E11 Tätigkeiten ausübt?
Irgendwie glaube ich das die Personalabteilung immer nur Techniker liest, jedoch nicht die Stelle/Tätigkeiten betrachtet.
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Es geht nicht ums ausüben, sondern ums auszuüben haben. Was genau meiner Ausführungen möchtest Du im Tarifvertrag finden?
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...... Ist eine Voraussetzung in der Person gegeben und Du erfüllst sie nicht, erfolgt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.
Das unterstrichene meine ich. Wo steht im Tarifvertrag das man bei einer fehlenden Voraussetzung in der Person in die nächst niedrigere EG eingruppiert wird.
Bsp. ich bin als Leiter einer Struktureinheit eingestellt (E11), notwenig ist ein Bachelor Abschluss, diese habe ich nicht.
Wenn ich es richtig verstehe müsste ich in die E10 eingruppiert werden?
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Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 EGO
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Bsp. ich bin als Leiter einer Struktureinheit eingestellt (E11), notwenig ist ein Bachelor Abschluss, diese habe ich nicht.
Wenn ich es richtig verstehe müsste ich in die E10 eingruppiert werden?
Wo steht denn, dass für deine auszuübenen Tätigkeiten ein Bachelor Abschluss notwendig ist?
Wo in der EGO bist du Einruppiert?
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Mal ne spezielle Frage: ist es grundsätzlich möglich, gleichzeitig in zwei unterschiedlichen Entgeltgruppen eingruppiert zu sein, bei Teilzeit, als 50% EX und 50% EY ?
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Sofern es sich nicht um ein einheitliches Arbeitsverhältnis handelt, ja.
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Wann ist ein Arbeitsverhältnis nicht einheitlich? Reichen dazu bereits deutlich unterschiedliche Entgeltgruppen aus, also sich unterscheidende Tätigkeiten ?
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Nein, es geht um den inneren Zusammenhang der Tätigkeiten. Wenn z.B. jemand an einer Universität zu 50% wiss. MA und zu 50% im Facility Management arbeitet, kann man das in Form zweier Arbeitsverhältnisse gestalten.