Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: mbwh am 26.08.2020 09:26
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Hallo zuasmmen,
ich bin derzeit am überlegen mich auf eine Stelle als Prüfer beim DPMA (Bundesbeamter) zu bewerben und nach aktueller Rückmeldung vom DPMA sind meine Chancen hierfür auch durchaus als realistisch einzuschätzen.
Dafür müsste ich jdoch aus dem Norden nach München ziehen und meine derzeitige Industrieposition aufgeben, daher möchte auch finanziell eine möglichst solide Vorabplanung machen. Da der Wohnungsmarkt bzw. Lebenshaltungskosten in München signifikant höher sind als in meiner bisherigen Heimat und ich mit Familie dauerhaft nicht in einer zwei Zimmer Wohnung möchte, stellt sich mir die Frage, ob es als Bundesbeamter irgendwelche Zulagen für München gibt. Über Google finde ich nur Informationen für Landesbeamte, aber dies dürfte für Bundesbeamte nicht zutreffen?! Meine eigene Recherche hat ergeben, dass es keine Zulagen gibt, aber vielleicht habe ich ja doch etwas übersehen...
Vielen Dank und viele Grüße
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Eine solche Zulage kann nicht gewährt werden.
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Eine wohnortabhängige Besoldungskomponente gibt es nur bei Verwendungen im Ausland, aber Bayern zählt noch nicht zum Ausland. ;)
Bis Anfang der 1970er Jahre gab es ortsabhängige Besoldung auch beim Bund, und da das Besoldungsrecht damals Bundessache war, auch bei den Ländern.
Mich würde interessieren, ob noch andere Länder außer Bayern ortsabhängige Besoldung gewähren?
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Da der Wohnungsmarkt bzw. Lebenshaltungskosten in München signifikant höher sind als in meiner bisherigen Heimat und ich mit Familie dauerhaft nicht in einer zwei Zimmer Wohnung möchte, stellt sich mir die Frage, ob es als Bundesbeamter irgendwelche Zulagen für München gibt
Nö:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/03/rs20070306_2bvr055604.html
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Da der Wohnungsmarkt bzw. Lebenshaltungskosten in München signifikant höher sind als in meiner bisherigen Heimat und ich mit Familie dauerhaft nicht in einer zwei Zimmer Wohnung möchte, stellt sich mir die Frage, ob es als Bundesbeamter irgendwelche Zulagen für München gibt
Nö:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/03/rs20070306_2bvr055604.html
Allerdings hat das BVerfG am 4. Mai 2020 im Beschluss des Zweiten Senats (2 BvL 4/18 -, Rn. 61) auch festgestellt, dass es dem Besoldungsgesetzgeber insbesondere freistehe, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-)Zuschlags, wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung und teilweise auch innerhalb eines Landes (z. B. Bayern) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung sei mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt. Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit.
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Allerdings hat das BVerfG am 4. Mai 2020 im Beschluss des Zweiten Senats (2 BvL 4/18 -, Rn. 61) auch festgestellt, dass es dem Besoldungsgesetzgeber insbesondere freistehe, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-)Zuschlags, wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung und teilweise auch innerhalb eines Landes (z. B. Bayern) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung sei mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt. Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit.
Und wann gibt der Besoldungsgesetzgeber die entsprechenden Besoldungsgesetze?
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Allerdings hat das BVerfG am 4. Mai 2020 im Beschluss des Zweiten Senats (2 BvL 4/18 -, Rn. 61) auch festgestellt, dass es dem Besoldungsgesetzgeber insbesondere freistehe, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-)Zuschlags, wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung und teilweise auch innerhalb eines Landes (z. B. Bayern) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung sei mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt. Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit.
Und wann gibt der Besoldungsgesetzgeber die entsprechenden Besoldungsgesetze?
Da derzeit alle Besoldungsgesetze verfassungswidrig sind, wird sich da einiges ändern.
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Die Frage ist erstmal, ob der Gesetzgeber das Dienstrecht um einen ortsbezogenen Anteil ergänzt. Erst dann könnte man das wann betrachten. Es gleicht einem Blick in die Glaskugel. Das BVerfG hat lediglich die Möglichkeit aufgezeigt, ohne den Gesetzgeber zu einer solchen Änderung zu verpflichten.
Zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung des Besoldungsrechts stehen verschiedene Möglichkeiten offen. Eine wäre, den kinderbezogenen Anteil zu erhöhen. Dies war im ersten Entwurf aus dem Jahr 2019 des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes auch angedacht, wurde dann aber schnell (auf Druck der Interessenvertretungen?) fallen gelassen. Es hätte eine Schlechterstellung der kinderlosen Besoldungsempfänger zurfolge gehabt.
Ich wundere mich, dass es keine Stellungnahme der Bundesregierung zum BVerfG-Beschluss gegeben hat. Auch von den Interessenvertretungen habe ich nichts gehört in Bezug auf ggf. notwendige Anpassungen. Oder habe ich etwas übersehen? Den Interessenvertretungen dürfte daran gelegen sein, eine mögliche Umgestaltung in ihrem Sinne zu beeinflussen.
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Ich wundere mich, dass es keine Stellungnahme der Bundesregierung zum BVerfG-Beschluss gegeben hat. Auch von den Interessenvertretungen habe ich nichts gehört in Bezug auf ggf. notwendige Anpassungen. Oder habe ich etwas übersehen? Den Interessenvertretungen dürfte daran gelegen sein, eine mögliche Umgestaltung in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Schockstarre?
Welche Interessenvertretungen: Gibt es eine für kinderlose Beamte? Bzw. (Bundes)beamte in Billigmietgegenden?
Nur die könnten "Verlierer" sein, nachdem sie jahrzentelang "Gewinner" waren (ohne es zu merken) ???
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Ich frage mich, ob man als Münchner für eine solche Anpassung sein sollte: Während so kurzfristig sicherlich mehr Geld drin wäre, ist langfristig damit zu rechnen, dass Bundesbehörden aus Kostengründen in Niedriglohngebiete umgesiedelt werden.
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Du machst dir Sorgen um die Wohnung? Dann äußer dies ggü. des DPMA. Einem bekannte wurde eine BImA Wohnung (5 Zimmer, ehemaliges Kasernengelände) in direkter Nähe zum Standort zugeschustert und das für unter 1000€ warm. Fußweg unter 5 Minuten.
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Das mag im Einzelfall sicher erfreulich sein - aber ist es die Regel? Wohl kaum.
(Mal am Rande: Wovon hängt eigentlich ob, wie lange ein Thread zum Antworten offen ist? Hier waren es offenbar zwei Monate - bei anderen scheint es kürzer zu sein?!)
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Du machst dir Sorgen um die Wohnung? Dann äußer dies ggü. des DPMA. Einem bekannte wurde eine BImA Wohnung (5 Zimmer, ehemaliges Kasernengelände) in direkter Nähe zum Standort zugeschustert und das für unter 1000€ warm. Fußweg unter 5 Minuten.
Jetzt mal halblang: Es handelt sich nicht um zuschustern, sondern wahrscheinlich einfach nur um eine Wohnungsvergabe im Wege der Wohnungsfürsorge!
Die BImA ist die zuständige Einrichtung dafür. Es handelt sich dabei um Häuser im Eigentum des Bundes oder um Häuser, die früher einmal vom Bund gefördert wurden.
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Jetzt mal halblang: Es handelt sich nicht um zuschustern, sondern wahrscheinlich einfach nur um eine Wohnungsvergabe im Wege der Wohnungsfürsorge!
Die BImA ist die zuständige Einrichtung dafür. Es handelt sich dabei um Häuser im Eigentum des Bundes oder um Häuser, die früher einmal vom Bund gefördert wurden.
So sieht es offiziell vllt. aus :D.
Aber in Wirklichkeit ist es völlig anders gelaufen. Wenn man jemanden haben möchte ticken die Uhren nunmal anders.
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Summa sumarum:
Wer sich freiwillig nach München oder anderen teuren Städten versetzten lässt hat es auch nicht anderes verdient, als deutlich weniger in der Tasche zu haben.
Es gibt keine Zulage und wird es auch nie geben.
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und wird es auch nie geben.
Aha. Das sagt wer?
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Summa sumarum:
Wer sich freiwillig nach München oder anderen teuren Städten versetzten lässt hat es auch nicht anderes verdient, als deutlich weniger in der Tasche zu haben.
Es gibt keine Zulage und wird es auch nie geben.
Ups kannst du mir deine Glaskugel leihen.
Meine sagt z.B. dass durch die verfassungsrechtlich geforderten Änderungen in der Besoldungsstruktur u.a. ein Ortszuschlag eingeführt wird.
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Summa sumarum:
Wer sich freiwillig nach München oder anderen teuren Städten versetzten lässt hat es auch nicht anderes verdient, als deutlich weniger in der Tasche zu haben.
Es gibt keine Zulage und wird es auch nie geben.
Ups kannst du mir deine Glaskugel leihen.
Meine sagt z.B. dass durch die verfassungsrechtlich geforderten Änderungen in der Besoldungsstruktur u.a. ein Ortszuschlag eingeführt wird.
Quelle?
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Quelle?
BVerG 2 BvL 4/18 und der Beschluss zu kinderreichen Beamtenfamilien 2 BvL 6/17, gepaart mit der darin enthaltenen Berechnung der Mindestalimenation (die Ortsabhängig ist) und der Tatsache, das der Bund ansonsten die teuersten Mieten zur Berechnung heranziehen muss. (Was Geldverschwendung wäre)
und Glaskugel, wie schon erwähnt