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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Fleißige Biene am 18.01.2019 09:05

Titel: Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 09:05
Hallo alle zusammen,
ich habe nun gehört, dass der Senat die Erzieher rückwirkend zum 01.08.2018 besser bezahlen will (Brennpunktzulage) und eine Höhergruppierung von E 8 Stufe 6 auf E 9 k Stufe 4 vorhat. Man hat auch erzählt, dass, wenn man die Schule im Brennpunkt verlässt, runtergestuft wird auf E 8 Stufe 4, obwohl man die Stufe 6 durch Arbeits/ Erfahrungsjahre bekommen hat. Ist das so rechtens?
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 18.01.2019 09:08
Handelt es sich überhaupt um eine Höhergruppierung bzw. Herabgruppierung?
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 09:09
Es ist eine einseitige Erklärung des Senates als eine Art Zulage an Brennpunktschulen, wie die Lehrer es bekommen ca. 300 Euro.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 18.01.2019 09:14
Dann ist sie für die Eingruppierung ohne Belang.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 09:15
Es wird eine Höhergruppierung geben auf E 9k Stufe 4, wenn man an einer Brennpunktschule tätig ist. Wenn man die Schule verlässt, soll der Erzieher auf E 8 Stufe 4 zurückgestuft werden. So ist es zumindest vorgesehen. Und Stichtag soll der 01.08.2018 sein. Wer zu diesem Zeitpunkt dort tätig war, erhält die Zulage bzw. Höhergruppierung.
Die Frage ist auch, ob es überhaupt eine Rückstufung in der Höhe gibt. Man hat doch die Jahre (Stufe 5 und 6) gearbeitet und dafür ist man höhergestuft worden.
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Beitrag von: Spid am 18.01.2019 09:23
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Einseitige Erklärungen des AG sind unbeachtlich. Mithin findet unter den geschilderten Umständen weder eine Höhergruppierung noch eine Herabgruppierung statt, nicht stattfindende Ereignisse wirken nicht auf die Stufenzuordnung.
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Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 09:34
Das heißt, dass eine einseitige Zulage des Arbeitgebers keine Auswirkungen auf die Höhergruppierung hat? Diese Zulage ist ja auch an die Tätigkeit in der Brennpunktschule gekoppelt und erstmal für 2 Jahre geplant. Der Arbeitgeber kann die Zulage auch wieder streichen, wenn der Erzieher in einer andere Schule, nicht mehr am Brennpunkt liegende Schule, wechselt. Ist das so?
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Beitrag von: Spid am 18.01.2019 09:46
Zu übertariflichen Zulagen trifft der TV-L naheliegenderweise keine Regelung. Eine übertarifliche Zulage hat jedenfalls keine Auswirkungen auf die Eingruppierung.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 09:59
Aber wenn es nun wirklich eine Höhergruppierung ist? Wie verhält es sich dann?
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 18.01.2019 10:14
Eine Höhergruppierung bedarf einer Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Ändert sich die auszuübende Tätigkeit?
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Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 11:10
Sicher nicht, also nicht im wesentlichen. Zumindest ist das Hauptkriterium für die Höhergruppierung ein Tätigkeitsmerkmal " besonders schwierige fachliche Tätigkeit" (Formulierung des Senates) für die Höhergruppierung. …"Dieses Merkmal liegt vor, wenn eine Tätigkeit in der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung an einer Ganztagsschule ausgeübt wird und die zuständige Senatsstelle anhand von fachlichen Kriterien festgestellt hat, dass die Tätigkeit wegen der Besonderheiten der Schülerschaft die tariflichen Anforderungen erfüllt ist."
Das wäre doch ein Kriterium für eine Höhergruppierung.
Selbst wenn das so stimmt, kann es eine so hohe Rückstufung wie angekündigt von E 9 k Stufe 4 auf E 8 Stufe 4 geben, wenn der Erzieher vorher E 8 Stufe 6 hatte und die Tätigkeit nach dem Wechsel an eine Nicht-Brennpunktschule gleich bleibt?
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Beitrag von: Wastelandwarrior am 18.01.2019 11:15
Ja, aber das ist dann die arbeitnehmerseitig beanspruchbare "Arbeitshöhe". Ohne einvernehmliche Vertragsänderung öder Änderungskündigung gibt es da keine "Herabgruppierung".
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Beitrag von: Spid am 18.01.2019 11:38
Sicher nicht, also nicht im wesentlichen. Zumindest ist das Hauptkriterium für die Höhergruppierung ein Tätigkeitsmerkmal " besonders schwierige fachliche Tätigkeit" (Formulierung des Senates) für die Höhergruppierung. …"Dieses Merkmal liegt vor, wenn eine Tätigkeit in der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung an einer Ganztagsschule ausgeübt wird und die zuständige Senatsstelle anhand von fachlichen Kriterien festgestellt hat, dass die Tätigkeit wegen der Besonderheiten der Schülerschaft die tariflichen Anforderungen erfüllt ist."
Das wäre doch ein Kriterium für eine Höhergruppierung.

Also handelt es sich nicht um eine übertarifliche Zulage, sondern um die ohnehin zustehende und nicht zur Disposition des AG stehende Eingruppierung? Dann sollten die daraus resultierenden Ansprüche schleunigst rückwirkend geltend gemacht werden.
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Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 13:25
Das ist der springende Punkt:
Der AG in Berlin hat das jetzt selbst nun erkannt , also die neuen Tätigkeitsmerkmale und die daraus resultierenden Erhöhungen auf E 9 k Stufe 4, also quasi eine seit Jahren existierende Situation in den Brennpunktschulen und versucht, die enorme Fluktuation der Erzieher zu bremsen, indem er jetzt eine Erhöhung zusagt. Die Tätigkeitsmerkmale mit den Besonderheiten sind sicher ein Indiz für die höhere E 9. Eine nachträgliche Geltendmachung durch die Erzieher ist gar nicht notwendig, da der AG von sich aus gesagt hat, dass er ab 01.08.2018 diese Erhöhung vornimmt.
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Beitrag von: Spid am 18.01.2019 13:35
Die Rechtsmeinung des AG ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Eine Geltendmachung könnte durchaus auch weiter zurückwirken. Der Eingruppierungsirrtum ist ohnehin zum Zeitpunkt seines Entstehens zu korrigieren.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 13:39
Eine Geltendmachung zum Zeitpunkt des Auftretens der Tätigkeitsmerkmale und Besonderheiten wäre sinnvoll?
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 18.01.2019 13:42
Das würde ich so sehen.
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Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 13:43
Vielen Dank für den sehr interessanten Chat und die Hinweise!
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Beitrag von: MoinMoin am 18.01.2019 14:13
Geld gibt es zwar nur für die letzten 6 Monate rückwirkend (§37)
Aber bzgl. der Stufenlaufzeiten ist eine noch weiter zurückliegende Klarstellung der Sachlage sinnvoll.
Nicht das die auf die Idee kommen die Stufenlaufzeit erst ab dem 1.8.18 zu berechnen.  :-\
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Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 14:40
Wohl gut möglich, aber was wäre das Fazit:
Festzustellen, dass an der Schule x (Brennpunktschule) vor dem 01.08.2018 GENAU die Merkmale und Besonderheiten vorliegen und man jetzt auf einmal feststellt (da die Erzieher weggehen), dass es so ist und man die Arbeit finanziell besser würdigt, als vorher?
Wer soll das eben genau feststellen, dass diese Merkmale und Besonderheiten vorlagen?
Welche Art von Antrag oder Feststellung (Feststellungsklage) soll das werden?
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Beitrag von: Spid am 18.01.2019 14:56
Eingruppierungsfeststellungsklage.
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Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 15:17
Im Zweifel das Richtige. Danke!
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Beitrag von: MoinMoin am 18.01.2019 15:19
Wenn der AG selbst auf den Trichter gekommen ist, dass er sich bzgl. der Eingruppierunggeirrt hat, dann sollte man Ihn da auch festnageln und feststellen (auch du als AN kannst einseitig eine Meinung vertreten), dass diese Situation ja schon seit Datum x so ist, somit du seit diesem Datum entsprechend in der EG9k (oder so) bist
Ok, das Geld bekommst du nur für 6 Monate, aber die Stufe die läuft dann ab.
Wenn du also aufgrund deiner berechnung nicht die Höherstufe erhälst, dann Klagen.
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Beitrag von: Fleißige Biene am 18.01.2019 15:27
Die Idee ist gut. Man muss erst mal sehen, was nun wirklich kommt. Eine Tätigkeit über Jahre praktiziert und nicht richtig bezahlt, hat wohl eine gewisse Tradition. Das nun nachgeholt werden soll, was eigentlich selbstständig nachgeholt sein müsste, lässt etwas auf eine Art Panikreaktion schließen.

Der Markt ist richtig leergefegt und nun entsteht die Drucksituation, die jeder Unternehmer kennt. Kein Personal - kein Service!
Gute Erzieher sind rar und vor allem die Alten gehen mit einem Schub in Rente.

Eine (nachträgliche) ordentliche und angemessene Bezahlung ist wohl lange überfällig und hier im Chat gut diskutiert worden.

Danke!
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 19.01.2019 09:22
Die Idee ist gut. Man muss erst mal sehen, was nun wirklich kommt. Eine Tätigkeit über Jahre praktiziert und nicht richtig bezahlt, hat wohl eine gewisse Tradition. Das nun nachgeholt werden soll, was eigentlich selbstständig nachgeholt sein müsste, lässt etwas auf eine Art Panikreaktion schließen.
Ich lese da raus, dass du immer noch dich dem Wohlwollen deines Arbeitegebers hingibts und hoffst, dass er dir das gibt, was dir Kraft des Tarifvertrages zusteht.
Warum nicht aktiv werden und seine Forderungen stellen zur Rechtswahrung?
Wenn der AG jetzt plötzlich auf die Idee kommt noch einen Monat zu warten bis er sich entscheidet seinen Verpflichtungen nachzukommen? Dann war es dann mit dem Geld ab 1.8. sondern dann gibt es nur das Geld ab 1.9. .....
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 21.01.2019 13:09
Wenn der AG selbst auf den Trichter gekommen ist, dass er sich bzgl. der Eingruppierunggeirrt hat, dann sollte man Ihn da auch festnageln und feststellen (auch du als AN kannst einseitig eine Meinung vertreten), dass diese Situation ja schon seit Datum x so ist, somit du seit diesem Datum entsprechend in der EG9k (oder so) bist
Ok, das Geld bekommst du nur für 6 Monate, aber die Stufe die läuft dann ab.
Wenn du also aufgrund deiner berechnung nicht die Höherstufe erhälst, dann Klagen.

Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.

Alternativ kann man sich auch einfach freuen, dass es, ohne eine objektive Änderung der Arbeitsverhältnisse, eine höhere EG gibt.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 21.01.2019 13:24
Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.
Inwiefern waren sie es ncht vorher? inwiefern berührt es die Eingruppierung?Steht im Tarifvertrag, dass Kollegen die in Brennpunktschulen arbeiten mehr Geldbekommen, sobald der AG dieses feststellt, oder was steht im TV?
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 21.01.2019 14:09
Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.
Inwiefern waren sie es ncht vorher? inwiefern berührt es die Eingruppierung?Steht im Tarifvertrag, dass Kollegen die in Brennpunktschulen arbeiten mehr Geldbekommen, sobald der AG dieses feststellt, oder was steht im TV?

Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet,  dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.

Ob das nun in der Endkonsequenz tarifrechtlich korrekt ist, vermag ich in der Tiefe nicht einzuschätzen; Berlin zahlt ja auch den Lehrern einer übertarifliche Zulage. Steht ja auch nicht im TV.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 21.01.2019 15:52
Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet,  dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.
Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
 :-\
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 21.01.2019 17:31
Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet,  dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.
Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
 :-\

Ja, der Großteil dieser Schulen befindet sich übrigens in Mitte, Neuköln und Kreuzberg (ca. 80%)....
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 21.01.2019 17:52
Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
 :-\

Ja, der Großteil dieser Schulen befindet sich übrigens in Mitte, Neuköln und Kreuzberg (ca. 80%)....
[/quote]
Schon peinlich, das so "plötzlich" an solch dämlichen Kriterium festzumachen, davon ab, waren das auch schon vorher Brennpunkte und mit Sicherheit auch schon vorher mit dem Merkmal besonders schwierige fachliche Tätigkeit versehen (also doch ein Eingruppierungsirrtum? des AGs  :-X)
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 21.01.2019 18:22
Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
 :-\

Ja, der Großteil dieser Schulen befindet sich übrigens in Mitte, Neuköln und Kreuzberg (ca. 80%)....
Schon peinlich, das so "plötzlich" an solch dämlichen Kriterium festzumachen, davon ab, waren das auch schon vorher Brennpunkte und mit Sicherheit auch schon vorher mit dem Merkmal besonders schwierige fachliche Tätigkeit versehen (also doch ein Eingruppierungsirrtum? des AGs  :-X)
[/quote]

Naja, in diesen  Bezirken mit entsprechender Klientel will eben keiner arbeiten; ist doch gut, dass der AG überhaupt was macht...
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 21.01.2019 20:49
Falls er hier was - im Sinne von: mehr als er tariflich muß - macht...
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 22.01.2019 07:27
Naja, in diesen  Bezirken mit entsprechender Klientel will eben keiner arbeiten; ist doch gut, dass der AG überhaupt was macht...
Wenn er eine aussertarifliche Zulage gibt, ja.
Wenn er seinen tariflichen Verpflichtungen nachkommt und dies schon vor Jahren hätte tun müssen, dann Nein!
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 22.01.2019 09:54
Naja, in diesen  Bezirken mit entsprechender Klientel will eben keiner arbeiten; ist doch gut, dass der AG überhaupt was macht...
Wenn er eine aussertarifliche Zulage gibt, ja.
Wenn er seinen tariflichen Verpflichtungen nachkommt und dies schon vor Jahren hätte tun müssen, dann Nein!

Die Hintergrundinfo siehe oben; ich vermute, dass das ein tariflicher Sonderfall ist, der selten bis gar nicht vorkommt .
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 22.01.2019 10:12
Es ist ein ganz gewöhnliches Tätigkeitsmerkmal. Die grundlegende Frage ist, ob das Kriterium des AG zu sachgerechten tariflich korrekten Ergebnissen führte bzw. führt.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 22.01.2019 10:33
Es ist ein ganz gewöhnliches Tätigkeitsmerkmal. Die grundlegende Frage ist, ob das Kriterium des AG zu sachgerechten tariflich korrekten Ergebnissen führte bzw. führt.
Oder hätte schon vorher führen müssen. :P

Cool ist, dass es so aussieht, als ob sie eine tarifliche Verpflichtung dem AN gegenüber, als eine gönnerhafte Zulage verkaufen können und der AN jubelt dabei: Echt großzügig dieser AG  :-*
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: was_guckst_du am 22.01.2019 12:48


...Berlin war schon immer ein "Sonderfall" :D
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 22.01.2019 12:58
Es ist ein ganz gewöhnliches Tätigkeitsmerkmal. Die grundlegende Frage ist, ob das Kriterium des AG zu sachgerechten tariflich korrekten Ergebnissen führte bzw. führt.
Oder hätte schon vorher führen müssen. :P

Cool ist, dass es so aussieht, als ob sie eine tarifliche Verpflichtung dem AN gegenüber, als eine gönnerhafte Zulage verkaufen können und der AN jubelt dabei: Echt großzügig dieser AG  :-*

Es ist keine Zulage, sondern eine Höhergruppierung.
Es gab bis dato de jure keine Brennpunktschulen. Daher ist doch fraglich, wie man vorher die besondere fachliche Schwierigkeit für die E9 hätte begründen sollen?!
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: was_guckst_du am 22.01.2019 13:05
...das ist wohl sowas wie bei den Beamten die ministerielle Zulage...sobald du als Beamter im Ministerium arbeitest, erhälst du mehr Geld, auch wenn die Tätigkeit nach Bewertungsmaßstäben eigentlich die Gleiche ist, wie bei der Bezirksregierung oder der Kommunalverwaltung...

...ob die Zulage dort evtl. erforderlich wird, weil man es zu 80 % mit Deppen zu tun hat, weiß ich allerdings nicht...  8)
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 22.01.2019 13:10
Ja, es ist eine Höhergruppierung, die vom AG gemacht werden muß, weil Tarifrecht. Ich wählte den Begriff Zulage, weil es hier anklingt, dass es eine großzügige Geste des AGs ist, dieses Entgelt zu zahlen. Und es als Brennpunktzulage tituliert wird.

Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?
Arme Leute =  besondere fachliche Schwierigkeit !

man könnte genauso sagen: 5% Migranten Kinder =  besondere fachliche Schwierigkeit !
oder 10% Hubschrauber Eltern = besondere fachliche Schwierigkeit !
oder Ein Polizeieinsatz pro Woche = .....

Es ist mir schon klar, das es nicht einfach ist "objektiv" ein Kriterium zu finden für diese Tätigkeitsmerkmal.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 22.01.2019 13:19
Es ist ein ganz gewöhnliches Tätigkeitsmerkmal. Die grundlegende Frage ist, ob das Kriterium des AG zu sachgerechten tariflich korrekten Ergebnissen führte bzw. führt.
Oder hätte schon vorher führen müssen. :P

Cool ist, dass es so aussieht, als ob sie eine tarifliche Verpflichtung dem AN gegenüber, als eine gönnerhafte Zulage verkaufen können und der AN jubelt dabei: Echt großzügig dieser AG  :-*

Es ist keine Zulage, sondern eine Höhergruppierung.
Es gab bis dato de jure keine Brennpunktschulen. Daher ist doch fraglich, wie man vorher die besondere fachliche Schwierigkeit für die E9 hätte begründen sollen?!

Nun, „Brennpunktschule“ tut es nunmal definitiv nicht. Vielmehr geht es um die in Protokollerklärung 3 zu Abschnitt 20.6 abschließend aufgeführten Merkmale.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 22.01.2019 17:24

Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?


Sagte ich bereits: Anteil der Lernmittelbefreiung über 80%.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 22.01.2019 23:27

Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?


Sagte ich bereits: Anteil der Lernmittelbefreiung über 80%.
Sagte ich bereits: mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument!!
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 23.01.2019 05:52
Das ohnehin nicht im Zusammenhang steht mit der tariflichen Definition der schwierigen Tätigkeiten.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 23.01.2019 08:14

Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?


Sagte ich bereits: Anteil der Lernmittelbefreiung über 80%.
Sagte ich bereits: mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument!!

Was soll denn diese kindische Reaktion? Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Die LMB ist eben vom AG aus dem Hut gezaubert worden und ich freue mich für die Kollegen, die jetzt n bissl mehr in der Tasche haben.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 23.01.2019 09:53

Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?


Sagte ich bereits: Anteil der Lernmittelbefreiung über 80%.
Sagte ich bereits: mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument!!

Was soll denn diese kindische Reaktion? Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Die LMB ist eben vom AG aus dem Hut gezaubert worden und ich freue mich für die Kollegen, die jetzt n bissl mehr in der Tasche haben.
Tut mir Leid, wenn du den zynischen Unterton in meiner Frage nicht erkannt hast und tut mir Leid das du meine Klarstellung, wohin meine "Frage" ging, nicht verstanden hast, da du möglicherweise meinen und Spids Ausführungen, die das ganze flankierten, nicht folgen konntest.

Auch ich freue mich für die Kollegen, bin nur betrübt für diejenigen, die seit Jahren möglicherweise tariflich auf dieses Entgelt Anspruch haben und es nicht erhalten haben und diejenigen, die aktuell einen Anspruch auf diese Entgelt haben und nicht bekommen, weil der AG noch über den nächsten Zauber Trick nachdenken muss.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 23.01.2019 13:19

Womit wird es denn jetzt begründet, mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument?


Sagte ich bereits: Anteil der Lernmittelbefreiung über 80%.
Sagte ich bereits: mit einem aus dem Hut gezauberten soziologisch fragwürdigen Argument!!

Was soll denn diese kindische Reaktion? Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Die LMB ist eben vom AG aus dem Hut gezaubert worden und ich freue mich für die Kollegen, die jetzt n bissl mehr in der Tasche haben.
Tut mir Leid, wenn du den zynischen Unterton in meiner Frage nicht erkannt hast und tut mir Leid das du meine Klarstellung, wohin meine "Frage" ging, nicht verstanden hast, da du möglicherweise meinen und Spids Ausführungen, die das ganze flankierten, nicht folgen konntest.

Selbstverständlich konnte ich deinen Ausführungen folgen, die ja ohnehin simpler Natur waren. Du solltest weniger emotional sein.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 23.01.2019 14:23
Fein, wenn du meinen simplen Ausführungen folgen konntest, dann erläutere mir bitte folgendes:
Wenn es kein Zulage ist (obwohl ja von eine Brennpunktschulenzulage bei den Lehrern gesprochen wurde) und es also deiner Meinung nach eine Höhergruppierung (bei den Erziehern) ist, dann erkläre mir bitte an welcher Stelle der AG etwas "gemacht" hat?
MEn hat der AG nur einen Eingruppierungsirrtum seinerseits korrigiert.
Oder gab es ein Tätigkeitsänderung am 1.8. seitens der betroffenen Kollegen?
Das durch die einseitige Feststellung des AG, dass eine Schule eine Brennpunktschule ist, wird mEn keine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten ausgelöst, hier kann ich mich aber irren und lasse mich gerne eines besseren belehren.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 23.01.2019 15:32
Fein, wenn du meinen simplen Ausführungen folgen konntest, dann erläutere mir bitte folgendes:
Wenn es kein Zulage ist (obwohl ja von eine Brennpunktschulenzulage bei den Lehrern gesprochen wurde) und es also deiner Meinung nach eine Höhergruppierung (bei den Erziehern) ist, dann erkläre mir bitte an welcher Stelle der AG etwas "gemacht" hat?
MEn hat der AG nur einen Eingruppierungsirrtum seinerseits korrigiert.
Oder gab es ein Tätigkeitsänderung am 1.8. seitens der betroffenen Kollegen?
Das durch die einseitige Feststellung des AG, dass eine Schule eine Brennpunktschule ist, wird mEn keine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten ausgelöst, hier kann ich mich aber irren und lasse mich gerne eines besseren belehren.

Die Besonderheit hier ist, dass der politische Entscheidungsträger gleichzeitig auch der AG ist und dieser hat Kraft seiner Wassersuppe erst den Rahmen geschaffen (hier "Brennpunktschulen"), um eine Höhergruppierung zu ermöglichen.

Es wird nunmehr vorausgesetzt, dass die Tätigkeit an besagten Schulen "schwieriger" sei, als an "normalen" Schulen.

Insofern sehe ich hier quasi eine konstruierte Tarifautomatik seitens des AG bzw Land Berlin.

Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 23.01.2019 15:40
Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, kann es derlei nicht geben.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 23.01.2019 17:22
Die Besonderheit hier ist, dass der politische Entscheidungsträger gleichzeitig auch der AG ist und dieser hat Kraft seiner Wassersuppe erst den Rahmen geschaffen (hier "Brennpunktschulen"), um eine Höhergruppierung zu ermöglichen.
Wie Spid schon sagte, das kann er damit nicht.
Zitat
Es wird nunmehr vorausgesetzt, dass die Tätigkeit an besagten Schulen "schwieriger" sei, als an "normalen" Schulen.
Es wird nunmehr von dem AG akzeptiert, dass es so ist. Das es vorher schon so war, wird auch von dir immer noch ausgeblendet. Oder sind von heute auf morgen, also über Nacht zum 1.8. dort ein anderes Klientel aufgeploppt und plötzlich sind es "schwierige" Schulen? Sicher nicht.
Zitat
Insofern sehe ich hier quasi eine konstruierte Tarifautomatik seitens des AG bzw Land Berlin.
Ich sehe hier eine elegante Verschleierung von vorher schon existierenden Tatsachen, die zu einer höheren Eingruppierung geführt haben, aber vom AG nicht gezahlt wurden. Und die Betroffenen "feiern" den großzügigen AG.
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage hätte möglicherweise diesen Zustand auch vor dem 1.8. korrigiert. Geld ist aber nun futsch. Allein für eine Stufenfeststellung könnte es ich jetzt noch lohnen, festzustellen, dass die HG schon vor dem 1.8. stattgefunden hat. Oder?
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 23.01.2019 18:10
Vor dem 1.8.18 gab es keine Brennpunktschulen, de jure. Ergo konnte keine entsprechende Tätigkeit übertragen werden, da ja die Voraussetzungen nicht vorlagen?!
So wie es vor 2002 keinen Euro gab, vor 2005 kein ALG II usw....
Das ist eben die Problematik bei Stichtagsregelungen.
Verschleiert wurde hier meines Wissens nichts.
Es will eben niemand mit diesem Klientel arbeiten, also hat man diesen Quark aus dem Boden gestampft. Wie willst du sonst das Personal dort hinlocken?
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 23.01.2019 18:15
Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, kann es derlei nicht geben.
Das Land Berlin hat den Lehrkräften eine Vorweggewährung über 4 Stufen gewährt. Auch das steht nicht im TV-L.
Ist eine ähnliche Konstellation wie mit der "Brennpunktzulage" oder "Brennpunkt-HG".
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 23.01.2019 18:25
„Brennpunktschule“ ist aber tariflich unbeachtlich, weshalb es ebenso unbeachtlich ist, wann der AG sich diese Kategorie zusammenfantasiert hat. Er könnte sie auch Wadenwickel oder Kir Royal nennen, tariflich ist das völlig egal.

Der AG kann den TB jedes beliebige Entgelt zahlen, sofern es mindestens dem tariflich gebotenen entspricht - die Eingruppierung wird dadurch nicht berührt.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 23.01.2019 18:30
„Brennpunktschule“ ist aber tariflich unbeachtlich, weshalb es ebenso unbeachtlich ist, wann der AG sich diese Kategorie zusammenfantasiert hat. Er könnte sie auch Wadenwickel oder Kir Royal nennen, tariflich ist das völlig egal.

Der AG kann den TB jedes beliebige Entgelt zahlen, sofern es mindestens dem tariflich gebotenen entspricht - die Eingruppierung wird dadurch nicht berührt.

Und wie ist festzustellen, dass die Tätigkeit eben nicht E8 sondern E9 an diesen Schulen zu sein hat?

Es muss doch ein skalierbares Kriterium existieren?

Weil die Tätigkeit als solche ist ja nicht anders, als jene an der Lila-Laune-Schule in Steglitz.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 23.01.2019 18:34
Wie bei Eingruppierung immer: man prüft, welche Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit erfüllt.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: JC83 am 23.01.2019 18:40
Wie bei Eingruppierung immer: man prüft, welche Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit erfüllt.
Klar, aber ich meinte konkret, wie festgestellt werden will, dass es an Schule A E8 und an Schule B E9 ist, wenn die Tätigkeit als solche dieselbe ist, nur eben anderes Klientel (laut Senat).
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 23.01.2019 19:07
Indem man die in der von mir bereits genannten Protokollerklärung Beispiele als Anhalt nimmt - die im übrigen verdeutlichen, daß die Tätigkeitsobjekte eben durchaus relevant sein können.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 23.01.2019 22:26
Wie bei Eingruppierung immer: man prüft, welche Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit erfüllt.
Klar, aber ich meinte konkret, wie festgestellt werden will, dass es an Schule A E8 und an Schule B E9 ist, wenn die Tätigkeit als solche dieselbe ist, nur eben anderes Klientel (laut Senat).
Eben nicht laut Senat, sondern weil das Klientel so ist wie es ist.
Ich versteh, dass es dir schwerfällt dies zu erkenne, weil man nicht einfach irgendwo einen Haken machen kann um es festzustellen. Hierfür hätte man im Zweifel ein Gericht und Gutachter zu bemühen. Genausogut wie der Senat, hätte die GEW oder ver,die diese Aussage treffen können, Schule X ist eine Problemschule, oder eine Anstrengende Schule und dann wäre es plötzlich so gewesen?
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 24.01.2019 07:57
Spid hat es ja auch schon schön erklärt:
Was würdet ihr denn machen, wenn der Senat eine Schule von einem Tag auf den anderen in "Lass-chillen-Schule" oder "Easy-Peasy-Schule" umbenennen und weil dort alles so gut läuft, die Klientel keine Schwierigkeiten macht und dort alles so einfach ist, euch an solchen Schulen plötzlich nach EG6 bezahlen wollen würde?

Tariflich gesehen kommt es alleine auf die Tätigkeiten an, und die waren (wie MoinMoin bereits ausgeführt hat) auch vorher bereits dieselben bzw. an diesen Schulen auch vorher bereits genauso schwierig, oder nicht?.
Außer es sind zusätzliche Tätigkeiten hinzugekommen, Zeitanteile wurden verändert oder ähnliche Dinge, die für eine Änderung der Eingruppierung sorgen würden.
Alleine der Name kann das nicht.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: BesorgterErzieher am 24.01.2019 12:48
hallo zusammen,

wäre doch schön, wenn man wieder auf das eigentliche thema zurückkommen könnte.
hochgruppieren auf eine E9k Stufe 4 ist ja schön und gut, auch wenn es wohl nur für 2 jahre ersteinmal wäre,
aber darf der senat jemanden auf eine E8 Stufe 4 zurückstufen, wie es im titel am anfang stand, wenn er vorher bereits eine E8 Stufe6+ hatte (plus die zulage für erzieher von ca. 80 brutto die wir vor 2 jahren bekommen haben)?

wenn das so rechtens sein sollte, verzichte ich lieber auf die höhergruppierung.^^
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 24.01.2019 13:48
Wir sind beim eigentlichen Thema. Das hängt nämlich davon ab, ob es sich um eine Höhergruppierung handelt.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: BesorgterErzieher am 24.01.2019 13:53
ok, nehmen wir also einmal an es wäre eine höhergruppierung. darf der senat dann, wie etwas höher beschrieben, jemanden in so einer art und weise runterstufen? so das man einen finanziellen verlust hätte?
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 25.01.2019 06:47
Wenn es sich um Höhergruppierungen bzw. Herabgruppierung es handelt, folgt die Stufenzuordnung §17 Abs. 4 TV-L  und führt nach derzeitigem Rechtsstand in Stufe 4.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Bastel am 25.01.2019 07:13
Wenn es sich um Höhergruppierungen bzw. Herabgruppierung es handelt, folgt die Stufenzuordnung §17 Abs. 4 TV-L  und führt nach derzeitigem Rechtsstand in Stufe 4.

Also kann man theoretisch seine alte Belegschaft mit Verlust der Stufen hochgruppieren und nach einem oder zwei Monaten wieder herab?

Spart dem Staat Geld...
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Lars73 am 25.01.2019 07:23
Die Übertragung und die Wegnahme der höherwertigen Tätigkeit geht nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung. Bei der Änderungskündigung gibt es einige rechtliche Hürden. Die Höhergruppierung ist hier ggf. Eine korrigierende. Aber die Herabgruppierung ist dann nicht mehr so leicht.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 25.01.2019 07:36
Wenn es sich um Höhergruppierungen bzw. Herabgruppierung es handelt, folgt die Stufenzuordnung §17 Abs. 4 TV-L  und führt nach derzeitigem Rechtsstand in Stufe 4.

Also kann man theoretisch seine alte Belegschaft mit Verlust der Stufen hochgruppieren und nach einem oder zwei Monaten wieder herab?

Spart dem Staat Geld...

Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, sie ergibt sich aus den tariflichen Regelungen.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 25.01.2019 07:47
Wenn es sich um Höhergruppierungen bzw. Herabgruppierung es handelt, folgt die Stufenzuordnung §17 Abs. 4 TV-L  und führt nach derzeitigem Rechtsstand in Stufe 4.
Also kann man theoretisch seine alte Belegschaft mit Verlust der Stufen hochgruppieren und nach einem oder zwei Monaten wieder herab?
Formal müsste der AG erstmal feststellen, dass deine Tätigkeiten nicht mehr der aktuellen EG entsprechen. Also euch die zugestandene "besonders schwierige fachliche Tätigkeit" wieder absprechen.
Hier mal die von Spid erwähnte Protokollnotiz hierzu
Zitat
Nr. 3 Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten sind z. B. die
a) Tätigkeiten in Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, denen besondere Aufgaben in der gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder zugewiesen sind) mit einem Anteil von mindestens
einem Drittel von behinderten Kindern im Sinne des § 2 SGB IX in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung,
b) Tätigkeiten in Gruppen von behinderten Menschen im Sinne des § 2
SGB IX oder von Kindern und/oder Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten,
c) Tätigkeiten in Jugendzentren/Häusern der offenen Tür,
d) Tätigkeiten in geschlossenen (gesicherten) Gruppen,
e) fachlichen Koordinierungstätigkeiten für mindestens vier Beschäftigte
mindestens der Entgeltgruppe 6,
f) Tätigkeiten einer Facherzieherin mit einrichtungsübergreifenden Aufgaben.
Das was JC86 z.B. noch nicht verstanden hat, ist, das hierunter sicherlich nicht die Aussage Lernmittelbefreiung 80% als Kriterium wiederzufinden ist. (Würde ja im Umkehrschluss heißen, dass in Schulen, wo alle Schüler eine Lernmittelbefreiung haben, automatisch die alle Erzieher  "besonders schwierige fachliche Tätigkeit" ausüben.) :o
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Wastelandwarrior am 28.01.2019 10:26
Die Kernfrage war doch, unter allen möglichen Prämissen, ob das Karussell EG8/6+>EG9/4>EG8/4 tariflich geht. Ja, es geht. ABER nur in 2 Varianten:
1. Einvernehmliche Vertragsänderung (kommt schon mal vor)
2. Änderungskündigung (praktisch ausgeschlossen, weil Berlin die Pflicht hätte, eine andere Aufgabe in EG9 für die Kollegen zu finden. Bevor man also via Änderungskündigung herabgruppiert wird, wird man ein Angebot zur Versetzung an eine anderen Schule bekommen müssen.


Vorkommen tut das z.B. bei Sachbearbeitern (E9/5), die Referatsleitungen (E13/3) übernehmen und nach 18 Monaten wieder zurück WOLLEN (E9/3)… 
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Lars73 am 28.01.2019 10:31
Vorkommen tut das z.B. bei Sachbearbeitern (E9/5), die Referatsleitungen (E13/3) übernehmen und nach 18 Monaten wieder zurück WOLLEN (E9/3)…
Da zeigt sich, dass Führung auf Probe für beide Seiten sinnvoll sein kann.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: BesorgterErzieher am 28.01.2019 12:08

aber wie stellt sich der senat das denn praktisch vor, wenn das projekt ausläuft oder wenn die schule die 80% grenze verlässt?

ich würde keiner einvernehmlichen änderung zustimmen, wenn ich dann schlechter da stehe als vorher und eine versetzung an eine andere brennpunktschule halte ich für nicht durchführbar, weil ja dann bei uns kein erzieher mehr wäre und der nachwuchs fehlt. ^^

vllt. erklärt uns der senat ja noch, wie er sich das genau mit dem höhergruppieren und der anschliessenden rückstufung so vorstellt.   :-)

danke erstmal an alle.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 28.01.2019 12:21
Das „Projekt“ ist nicht eingruppierungsrelevant.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 28.01.2019 12:57
aber wie stellt sich der senat das denn praktisch vor, wenn das projekt ausläuft oder wenn die schule die 80% grenze verlässt?
sofern die 80% Grenze tarifrechtlich irgendeine Bedeutung hätte, würde an deiner Stelle darüber nachdenken.

Der Senat soll doch einfach feststellen, dass er sich überlegt hat, aufgrund irgendwelcher ausgedachten Kriterien, einigen MA ein übertarifliche Entlohnung (in Form einer Zulage) zukommen zu lassen. 
Dann ist alles Gut und der MA bekommt dann, wenn der AG der Meinung ist, dieses nicht mehr zahlen zu wollen, eben sein altes Salär.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 28.01.2019 15:56
Dann fliegt Berlin aber wieder aus der TdL...
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Wastelandwarrior am 29.01.2019 09:00
Vorkommen tut das z.B. bei Sachbearbeitern (E9/5), die Referatsleitungen (E13/3) übernehmen und nach 18 Monaten wieder zurück WOLLEN (E9/3)…
Da zeigt sich, dass Führung auf Probe für beide Seiten sinnvoll sein kann.
Genau. Wenn alle den Tarifvertrag 2 mal komplett lesen würden, bevor sie sich in die Arbeit stürzen, wäre viel getan. :)
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: BesorgterErzieher am 01.02.2019 10:40
hallo zusammen,

ich habe auf der internetseite der gew dieses dokument gefunden, das das ganze hier meiner meinung nach auf den punkt bringt. jede menge von dem was da drin steht kannte ich noch nicht.

https://www.gew-berlin.de/public/media/Infomail%20ErzieherInnen%20GS%2022-01-2019.pdf

schönes we
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: Spid am 01.02.2019 10:46
Nun, das Dokument zeigt in erster Linie, wie wenig die GEW von Tarifrecht versteht. Ich hoffe, Äußerungen gegenüber den AG werden dort von jemandem getroffen, der sich damit auskennt. Bei den Unterzeichnern des Dokuments ist das offenkundig nicht der Fall.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 01.02.2019 11:48
Auaaaaa
Die reden ja so als ob der AG darüber entscheiden könnte, wo man eingruppiert ist.

Da kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus und muss sich wundern, dass die noch Mitglieder im Tarifbereich haben.
Zitat
„Die GEW BERLIN hat sich dafür eingesetzt, den Kolleg*innen an besonders herausfordernden Schulen Arbeitsentlastungen zu gewähren. Dass jetzt nur einzelnen Gruppen das Gehalt erhöht werden soll, zeigt erneut: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Es mangelt an Wertschätzung, Sachkenntnis und Empathie gegenüber den Kolleg*innen“, bekräftigte die GEW-Vorsitzende Siebernik.
Zum heulen
Da kann man auf ein eigenes Zitat der Frau Siebernik verweisen.