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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Kerry am 04.03.2019 09:04

Titel: Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Kerry am 04.03.2019 09:04
Im Papier des DBB habe ich kurz nach dem Tarifabschluss gelesen, dass der Garantiebetrag von 180 € für die EG 9 bis EG 14 gilt, also nicht für die EG 15. Jetzt steht auf der Seite oeffentlicher-dienst.info 180 € ab EG 9. Was stimmt denn nun?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: TV-Ler am 04.03.2019 09:09
Im Papier des DBB habe ich kurz nach dem Tarifabschluss gelesen, dass der Garantiebetrag von 180 € für die EG 9 bis EG 14 gilt, also nicht für die EG 15. Jetzt steht auf der Seite oeffentlicher-dienst.info 180 € ab EG 9. Was stimmt denn nun?
Da du aus der EG15 nicht in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert werden kannst, können dort naturgemäß keine Garantiebeträge zum tragen kommen ...
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Pan Tau am 04.03.2019 09:20
Im Papier des DBB habe ich kurz nach dem Tarifabschluss gelesen, dass der Garantiebetrag von 180 € für die EG 9 bis EG 14 gilt, also nicht für die EG 15. Jetzt steht auf der Seite oeffentlicher-dienst.info 180 € ab EG 9. Was stimmt denn nun?
Da du aus der EG15 nicht in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert werden kannst, können dort naturgemäß keine Garantiebeträge zum tragen kommen ...

Es sei denn, Kerry ist Chuck Norris- der kann auch von EG15 nach EG16 befördert werden  ;)
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: STEILmann am 04.03.2019 09:27
Moin Kollegen,

da ich keinen neuen Thread eröffnen will und meine Frage zum Thema passt, hänge ich sie einfach mal hier an.
Ich habe eine generelle Verständnisfrage zum Garantiebetrag. Bei mir steht ein Entgeltgruppenaufstieg von E9/4 in die E10 an. Dort lande ich ja dann in der Stufe 3. Auf Grundlage der Entgelttabelle werde ich dort eine Bruttoerhöhung von ca. 100€ haben.

Heißt das, mein Gehalt wird nochmal um 80€ aufgestockt, damit der Garantiebetrag erfüllt ist?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 09:30
Nein, wenn der Garantiebetrag größer als der Höhergruppierungsgewinn ist, wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns der Garantiebetrag gezahlt.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: STEILmann am 04.03.2019 09:46
ja das heißt doch also im konkreten Fall für mich, dass mein Höhergruppierungsgewinn 100€ ist kleiner als der Garantiebetrag 180€, d.h. ich bekomme nach meinem Aufstieg E9/4 auf E10/3 auf jeden Fall 180€ Brutto mehr.

Korrekt?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 10:06
Ja.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Heinrichdiel am 04.03.2019 10:16
Ich bin mal gespannt ob das automatisch läuft. Bin zum 01.01.19 höhergruppiert worden. Glücklicherweise gilt die Garantiebetrags-Regelung aus dem Tarifabschluss ja zum 01.01.19 und irgendwas in mir sagt mir, dass das nicht automatisch auf der Lohnabrechnung angepasst werden wird.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Malte am 04.03.2019 10:52
Hallo, nochmal zu meinem Verständnis, da bei mir in diesem Jahr ebenfalls eine Höhergruppierung ansteht.

Aktuell: TVL EG8 Stufe 4
Zukünftig: TVL EG10

Laut der "alten Höhergruppierungstabelle" wäre es dann die EG10 Stufe 2. Ist das nach wie vor so oder spielen die neuen Garantiebeträge eine Rolle, bzw. wie würde das in meinem Fall so aussehen?

Vielleicht kann das ja jemand an dem konkreten Beispiel einmal aufzeigen, das wäre nett.

Vielen Dank
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 10:58
Garantiebeträge sind für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung unbeachtlich. Es geht von E8/4 in E10/2. Der Höhergruppierungsgewinn ist höher als der Garantiebetrag.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Malte am 04.03.2019 11:26
Vielen Dank!

Einen Nachbrenner habe ich noch, ganz allgemein. Ein Kollege kommt von der 8/4 in die 9/3. Damit hätte er ja Anspruch auf den Garantiebetrag, wenn ich das richtig sehe.

Wie lange wird der Garantiebetrag eigentlich gezahlt? Bis man in der ursprünglichen Stufe angekommen ist oder auf Dauer, bis zur höchsten Stufe?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: TV-Ler am 04.03.2019 11:40
Wie lange wird der Garantiebetrag eigentlich gezahlt? Bis man in der ursprünglichen Stufe angekommen ist oder auf Dauer, bis zur höchsten Stufe?
Der Garantiebetrag entfällt mit dem nächsten Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L).
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Elke am 04.03.2019 12:20
Was ist denn mit den älteren Höhergruppierungen? Gilt da der neue Garantiebeitrag auch? Ich wurde im 2017 höhergruppiert, habe aber erst 2021 was davon, da ich ja zurück gestuft wurde. Wenn ich jetzt die 100 € Garantiebeitrag bekommen würde, wäre das toll.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 04.03.2019 13:03
Ist nicht davon auszugehen, dass es für die Altfälle auch gelten wird.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Heinrichdiel am 04.03.2019 13:37
Mal wieder typisch für den Verein.. Jeder der also vor dem 01.01.19 höhergruppiert wurde guckt in die Röhre. Bei jahrelangen Warten auf den Stufenanstieg sicher eine super Motivation
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Boro am 04.03.2019 14:57
Wie verhält sich der Garantiebetrag denn im Folgejahr? Also z.B. Höhergruppierung von E9b/5 nach E10/4, macht die 180 Euro garantiert mehr. Zum 01.01.20 nächste Erhöhung durch den Tarifabschluss. wird diese Erhöhung vom Garantiebetrag abgeschmolzen?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 15:13
Im Gegenteil, Garantiebeträge nehmen an Tariferhöhungen teil.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Aüg am 04.03.2019 20:36
Ist nicht davon auszugehen, dass es für die Altfälle auch gelten wird.

Warum ? Im TVöD Bund würde das 2010 wohl auf antrag so gehandhabt.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 05.03.2019 09:27
Ist nicht davon auszugehen, dass es für die Altfälle auch gelten wird.

Warum ? Im TVöD Bund würde das 2010 wohl auf antrag so gehandhabt.
Die haben ja auch genügend Geld
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Pan Tau am 05.03.2019 11:39
Ich habe mittlerweile mit der KOMBA-Gewerkschaft Kontakt aufgenommen. Dort interpretiert man das Einigungsprotokoll so, dass die höheren Garantiebeträge für Alle gelten- also auch für Tarifbeschäftigte, deren Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 erfolgt ist. Die neuen Beträge ersetzen demnach die bisherigen vollständig. Ich lasse den Korken vorerst aber dennoch auf der Champagnerflasche- so ganz traue ich dem Braten noch nicht!
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Elke am 05.03.2019 11:48
Ich habe mittlerweile mit der KOMBA-Gewerkschaft Kontakt aufgenommen. Dort interpretiert man das Einigungsprotokoll so, dass die höheren Garantiebeträge für Alle gelten- also auch für Tarifbeschäftigte, deren Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 erfolgt ist. Die neuen Beträge ersetzen demnach die bisherigen vollständig. Ich lasse den Korken vorerst aber dennoch auf der Champagnerflasche- so ganz traue ich dem Braten noch nicht!



Das wäre ja super! :)
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: TV-Ler am 05.03.2019 11:55
Ich habe mittlerweile mit der KOMBA-Gewerkschaft Kontakt aufgenommen. Dort interpretiert man das Einigungsprotokoll so, dass die höheren Garantiebeträge für Alle gelten- also auch für Tarifbeschäftigte, deren Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 erfolgt ist.
Der Text des Einigungspapiers lautet diesbezüglich:
Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.

Bezüglich der allgemeinen Erhöhung der Tabellenbeträge lautet der Text des Einigungspapiers:
Die Tabellenentgelte der Anlage B zum TV-L werden
a) zum 1. Januar 2019 ... erhöht;


Im Fall der Erhöhung der Tabellenentgelte gehst du doch sicher auch nicht davon aus, das nur ab dem 01.01.19 neu eingestellte oder höhergruppierte Beschäftigte in den Genuss der erhöhten Tabellenwerte kommen, oder?
Warum sollte es dann bei einer gleichlautenden Formulierung bzgl. der Garantiebeträge anders sein?

Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 05.03.2019 12:07
Problematischer sind sicher eher die Fälle, in denen erst durch die Erhöhung der Garantiebeträge ein Anspruch auf diesen entstünde. Da §17 Abs. 4 TV-L auf den Zeitpunkt der Höhergruppierung abstellt, entstünde ohne Anpassung des §17 Abs. 4 TV-L oder eine entsprechende Regelung an anderer Stelle kein Anspruch für diese Gruppe. Das hat der AG Bund 2010 bei einer ähnlichen Anpassung auch so gesehen und das per BMI-RS übertariflich geregelt. Im Bereich der Länder würde ich auf eine solche Regelung nicht unbedingt hoffen.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: TV-Ler am 05.03.2019 12:09
Im Bereich der Länder würde ich auf eine solche Regelung nicht unbedingt hoffen.
Da darf man im Gegenteil eher darauf wetten, das eine solche Regelung nicht kommt ...
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Pan Tau am 05.03.2019 17:48
TV-Ler

Vom Grunde her habe ich den Text des Einigungspapieres auch so verstanden, dass sich die Garantiebeträge für bisherige Garantiebetragsempfänger generell auch für solche TB auf 100 bzw. 180 Euro erhöhen, die bereits vor 01. Jänner 2019 den Garantiebetrag empfingen.
Für Verunsicherung sorgte bei mir aber die Aussage des Hero-Members "Moin Moin", welcher vehement die Aussage in den Raum stellte, dass eine rückwirkende Wirkung derselben ausgeschlossen sei! Deswegen lasse ich den Sektkorken auch vorerst eingestöpselt!
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 05.03.2019 20:28
Für Verunsicherung sorgte bei mir aber die Aussage des Hero-Members "Moin Moin", welcher vehement die Aussage in den Raum stellte, dass eine rückwirkende Wirkung derselben ausgeschlossen sei!
Ausgeschlossen ist es nicht, ich halte es nur für unwahrscheinlich, da es ja "unnötig" Geld kostet.
Und lieber sich positiv überraschen lassen, als enttäuscht werden.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: TV-Ler am 05.03.2019 22:11
Für Verunsicherung sorgte bei mir aber die Aussage des Hero-Members "Moin Moin", welcher vehement die Aussage in den Raum stellte, dass eine rückwirkende Wirkung derselben ausgeschlossen sei!
Ausgeschlossen ist es nicht, ich halte es nur für unwahrscheinlich, da es ja "unnötig" Geld kostet.
Und lieber sich positiv überraschen lassen, als enttäuscht werden.
„Ausgeschlossen ist es nicht, ich halte es nur für unwahrscheinlich“ gilt allenfalls für den umgekehrten Fall.
Die tatsächliche Problematik liegt bei der von Spid beschriebenen Konstellation.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: YouDontKnowMe am 06.03.2019 11:09
Hallo zusammen,

ich verfolge hier schon seit einiger Zeit die Diskussionen bzgl. der Tarifrunde und habe dazu eine Frage.
Ich bin zurzeit noch in EG8 Stufe 3 komme aber im August in die Stufe 4.
Wenn ich jetzt allerdings nach dem Stufenaufstieg höhergruppiert werden würde, würde ich ja normalerweise in die EG9k (jetzt E9a) und dort dann in die Stufe 3. Der Betrag wäre aber laut Tabelle gleich hoch. Würde ich also in die Stufe 4 kommen oder in die Stufe 3 und dann den Garantiebetrag erhalten? Das habe ich bei der Höhergruppierung nicht so ganz verstanden. Und entfällt bei der "neuen"E9a der längere Stufenaufstieg oder bleibt der weiterhin bestehen?

Viele Grüße
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Aüg am 06.03.2019 15:48
Hallo zusammen,

ich verfolge hier schon seit einiger Zeit die Diskussionen bzgl. der Tarifrunde und habe dazu eine Frage.
Ich bin zurzeit noch in EG8 Stufe 3 komme aber im August in die Stufe 4.
Wenn ich jetzt allerdings nach dem Stufenaufstieg höhergruppiert werden würde, würde ich ja normalerweise in die EG9k (jetzt E9a) und dort dann in die Stufe 3. Der Betrag wäre aber laut Tabelle gleich hoch. Würde ich also in die Stufe 4 kommen oder in die Stufe 3 und dann den Garantiebetrag erhalten? Das habe ich bei der Höhergruppierung nicht so ganz verstanden. Und entfällt bei der "neuen"E9a der längere Stufenaufstieg oder bleibt der weiterhin bestehen?

Viele Grüße

EG 9a Stufe 3 + Garantiebetrag was im Ergebnis der Stufe 4 entspricht.

Für den Stufenaufstieg in Stufe 4 drei Jahre also die normalen Laufzeiten
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: YouDontKnowMe am 07.03.2019 07:28
@ Aüg Vielen Dank für die Antwort.  :)
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Stevie am 07.03.2019 12:13
Hallo zusammen,

wie ist das mit dem Garantiebetrag bei einer Höhergruppierung von 10/4 auf 12/3?

Ist es Variante 1: 10/4 über 11/4 nach 12/3 Gewinn 0€ = Garantiebetrag 180,00
oder V2: 10/4 -> 11/4 -> 12/3 Gewinn 262,35 = kein Garantiebetrag

Danke für die Hilfe
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 07.03.2019 12:35
2
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Lemminator am 07.03.2019 18:33
Hi

ist es möglich das man als Leitung /stellvert. von der Kr9c in die KR12 oder KR13 gruppiert wird ?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: steffterra am 08.03.2019 12:49
Hallo,

woran knüpfst Du diese Hoffnung?

steffterra
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: RoPa am 08.03.2019 13:28


Wie läuft das wenn man zum 1.1.19 hochgruppiert wurde?
von 9/4 in 10/3

Passiert die Umsetzung auf den neuen Garantiebetrag automatisch sobald die Regelung umgesetzt ist oder muss man das einfordern?

Danke  :D



Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Lemminator am 09.03.2019 16:41
Hallo,

woran knüpfst Du diese Hoffnung?

steffterra

Wegen den Eingruppierungsmerkmalen TVÖD Pflege ... und da wir im TVL sehr checkt gestellt sind
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: steffterra am 09.03.2019 20:16
Die Eingruppierungsordnung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die angefasst wird.
Ich hatte es so verstanden, dass die Entgelte in der jeweiligen Stufe an den TVöD angepasst werden sollen?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 09.03.2019 20:36
Ich kann mir auch nicht feststellen, daß jemand - in Ermangelung ihrer Existenz - die „Eingruppierungsordnung“ anfassen würde. Die Entgeltordnung hingegen muß zwingend angefasst werden, da die Anlage C andere Entgeltgruppen vorsieht als bisher.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: steffterra am 09.03.2019 21:56
  ::) Ich stimme Dir zu, die Entgeltordnung sollte angefasst werden, denke aber dennoch nicht, dass die darin enthaltenen Eingruppierungsregeln angefasst werden.

Wie unterscheiden sich diese denn vom TVöD bzgl. der Eingruppierung von Leitungskräften?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: TV-Ler am 09.03.2019 22:02
  ::) Ich stimme Dir zu, die Entgeltordnung sollte angefasst werden, denke aber dennoch nicht, dass die darin enthaltenen Eingruppierungsregeln angefasst werden.
Wozu sollte die Entgeltordnung angefasst werden wenn die Regeln unverändert bleiben?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Lemminator am 10.03.2019 09:36
  ::) Ich stimme Dir zu, die Entgeltordnung sollte angefasst werden, denke aber dennoch nicht, dass die darin enthaltenen Eingruppierungsregeln angefasst werden.

Wie unterscheiden sich diese denn vom TVöD bzgl. der Eingruppierung von Leitungskräften?

Ok danke erst mal an alle für die Erklärung .

Naja das unterscheidet sich sehr am Geld . Die Eingruppierung für Leitungen von Großen Stationen , kommen im TV-L in die Kr 9c-d.
Im TVÖD kommen diese Leitungen in die P11-P12 . Bei uns gab es bis letztes Jahr ich Bereichsleiter. die auch in der 9 c-d eingruppiert waren. laut TVÖD kommen diese  sogar in die P13 ...
Leitungen werden im TVÖD besser bezahlt ( unterschied bis zu 1500 euro Brutto ) zum TVL
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: steffterra am 10.03.2019 14:08
Ok. Verstehe.
Ich verstehe aber nicht die Hoffnung von KollegInnen der Pflege in (stellv.) Leitungspositionen, die meinen, dass sich durch die angestrebte Angleichung des TV-L an den TV-ÖD diesbezüglich ändert. Sprich: ich finde spezifisch dazu nichts in den Forderungen der Gewerkschaften, mit denen sie in die Verhandlungen getreten sind.

Wisst Ihr da mehr? Kann man spezifisch das auch irgendwo mal nachlesen?

Ich denke diese „Angleichung“ (die Wortbedeutung geht eher in Richtung „Annäherung“) erfolgt auf andere Weise. Z.B. durch die 120€-Erhöhung in der Pflegetabelle. Und Angleichung heißt nicht automatisch Gleich- oder gar Besserstellung, wie manche zu Recht für die Attraktivitätssteigerung der TV-L-Häuser fordern - leider.

Bin auf Eure Quellenangaben gespannt  :)
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 10.03.2019 14:21
Wen interessieren Gewerkschaftsforderungen? Alles relevante steht doch im Einigungspapier.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Lemminator am 10.03.2019 16:21
Das waren meine Quellen: Aussage von jemanden der In Gewerkschaft bei Verdi ist

https://www.bilder-upload.eu/bild-bba6e9-1552231236.jpg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-c0846a-1552231266.jpg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-6cdc14-1552231441.jpg.html
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: steffterra am 10.03.2019 20:22
Wen interessieren Gewerkschaftsforderungen? Alles relevante steht doch im Einigungspapier.

Kannst Du mir bitte helfen und die Stellen aus dem Einigungspapier (https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf) nennen (Seite, Absatz, etc.) bei denen für eine Neuregelung auf den TV-ÖD bzw. die Kommunen wörtlich oder relativ Bezug genommen wird? Insbesondere würde mich interessieren, an welchen Stellen Du liest, was die Eingruppierung der (stellv.) Leitungspositionen angeht.

Das waren meine Quellen: Aussage von jemanden der In Gewerkschaft bei Verdi ist

https://www.bilder-upload.eu/bild-bba6e9-1552231236.jpg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-c0846a-1552231266.jpg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-6cdc14-1552231441.jpg.html

Vielen Dank für die viele Mühe mit den Screenshots. Leider sind das keine offiziellen Aussagen oder fundierten Informationen. Schade, ich hatte mir mehr erhofft.
Also abwarten, was die Redaktionsverhandlungen zeigen werden?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: TV-Ler am 10.03.2019 21:23
Kannst Du mir bitte helfen und die Stellen aus dem Einigungspapier (https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf) nennen (Seite, Absatz, etc.) bei denen für eine Neuregelung auf den TV-ÖD bzw. die Kommunen wörtlich oder relativ Bezug genommen wird? Insbesondere würde mich interessieren, an welchen Stellen Du liest, was die Eingruppierung der (stellv.) Leitungspositionen angeht.
Das geht aus den unter II. Nr. 2. Satz 1 benannten Niederschriften (und dazugehörigen Anlagen) hervor.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: steffterra am 11.03.2019 13:03
Danke. Dort steht:

"Die Tarifparteien verständigen sich auf die von der TdL in den Niederschriften zu den Verhandlungen zur Entgeltordnung vom 29. Oktober und 5./6. November 2018 (Gliederungsnummer IV) .... usw.... angebotenen Änderungen mit folgenden Maßnahmen:
...
a) Teil II Abschnitt 20 ... (betrifft Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen)
b) Teil III
Für Teil III werden die sich aus Anhang 2 ergebenden Verbesserungen vereinbart.
c) Teil IV (Pflege)
Die dynamische Zulage für Pflegekräfte an Unikliniken und in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg nach Abschnitt 1 und 2 beträgt 120 Euro monatlich."

Meine Fragen dazu:

1. Wo finde ich diese Niederschriften?
zu c):
2. Was bedeutet "dynamische Zulage"?
3. was steht in Abschnitt 1 und 2? und wo finde ich diese?

Vielen Dank allerseits für die Aufklärung!
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 11.03.2019 13:10
1. Es würde mich wundern, wenn sie öffentlich verfügbar wären. Sie bedurften zuletzt noch sehr deutlich des Lektorats.
2. Die Zulage nimmt an Entgeltanpassungen teil.
3. Teil IV Abschnitt 1 und 2 der EGO TV-L
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: steffterra am 11.03.2019 14:20
Danke!

zu 2. gut, dass dem so ist.
zu 3. Dort stehen die "Eingruppierungsregeln" (kein offizieller Begriff, aber trifft es) für Pflegekräfte und Hebammen

zu 1. Wenn ich das richtig verstanden habe, berufen sich hier in diesem Thread aber manche genau auf diese unveröffentlichten Niederschriften von 2018, dass daraus hervorgeht, dass die Eingruppierungsregeln denen des TV-ÖD angepasst werden.

Wie können sich diese darauf berufen, wenn sie den Inhalt nicht kennen, weil diese nicht veröffentlicht sind?

Somit komme ich wieder zum selben Ergebnis:
Wir wissen gar nichts darüber, wie (stellv.) Leitungskräfte zukünftig eingruppiert werden, weil:

a) die Überleitung in die neue Pflege-Tabelle noch nicht klar ist (welche alte Gruppe und Stufe, der in der neuen Tabelle entspricht)
b) Die "Eingruppierungsregeln" aus Teil IV Abschnitt 1 und 2 der EGO TV-L noch nicht klar sind.

Klar, dass Teil IV Abschnitt 1 und 2 der EGO TV-L "angefasst" werden muss (um den Terminus wieder aufzugreifen).

Aber Woher wollen denn die Schreiber hier wissen, ob
- nicht nur eine Umbenennung der Gruppen an die neue Bezeichnung der neuen Pflege-Tabelle erfolgt (gemäß Überleitung in den Redaktionsverhandlungen) stattfindet,
oder ob zusätzlich
- die Art und Weise der Eingruppierung (sprich eine höhere Gruppe, wie oft genant wurde E12,13 statt E11 für 9c usw.)
an die des TVÖD angepasst wird.

Letzteres erhoffte ich aus diesen Niederschriften und Anhängen zu erfahren, die laut Spid wohl nicht öffentlich sind.
Und genau das war meine Frage, worauf man sich hier beruft, dass genau das passieren wird.

Aber vielleicht kann ja noch jemand mehr als nur Vermutungen dazu sagen. Bin gespannt und würde mich freuen!  8)
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Lars73 am 11.03.2019 14:31
Z.B. hat ver.di im Mitgliedernetz die Niederschrift veröffentlicht. (Ob vollständig habe ich bisher nicht geprüft). Auch die Arbeitgeberseite wird diese Information verteilt haben.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 11.03.2019 14:58
zu 3. Dort stehen die "Eingruppierungsregeln" (kein offizieller Begriff, aber trifft es) für Pflegekräfte und Hebammen

Natürlich. Welche Tätigkeitsmerkmale hättest Du denn dort erwartet? Oder was hattest Du gedacht, welche TB die Zulage erhalten sollen?

Zitat
Somit komme ich wieder zum selben Ergebnis:
Wir wissen gar nichts darüber, wie (stellv.) Leitungskräfte zukünftig eingruppiert werden, weil:

Sofern das nicht der Pluralis Majestatis ist, ist das unzutreffend. Es gibt genügend Menschen, die die Niederschriften kennen oder zumindest grob über die Vereinbarungen orientiert sind.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: steffterra am 11.03.2019 15:10
Sofern das nicht der Pluralis Majestatis ist, ist das unzutreffend. Es gibt genügend Menschen, die die Niederschriften kennen oder zumindest grob über die Vereinbarungen orientiert sind.
Ich zweifle nicht daran, dass es hier im Forum Menschen gibt, die diese Niederschriften kennen. Insofern hast Du Recht, dann war das "wir", das ich verwendete, falsch. Danke für den Hinweis.

Aber Dank Deiner Info, dass Du schriebst, dass diese Niederschriften vermutlich nicht öffentlich sind, weiß ich, dass ich nicht so ohne weiteres an diese Informationen komme, wenn ich hier weiterfrage.
Denn zitieren darf/wollte diese Niederschriften auch bisher niemand, auch wenn man eigene Aussagen darauf beruft. Und herausfinden, dass die eben nicht so im Einigungspapier stehen, sondern dort nur der Hinweis auf diese Niederschriften steht, muss man auch erstmal.

Ist für einen Newbie schon nicht so einfach da durchzusteigen, meinst Du nicht?
Danke für Dein Verständnis. ;)

Z.B. hat ver.di im Mitgliedernetz die Niederschrift veröffentlicht. (Ob vollständig habe ich bisher nicht geprüft). Auch die Arbeitgeberseite wird diese Information verteilt haben.
Vielen Dank für den hilfreichen Hinweis  8)
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 11.03.2019 15:13
Man kann ja auch einfach ganz gelassen die Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen abwarten - insbesondere deshalb, weil es ja ohne Zweifel zu materiellen Verbesserungen kommen wird, man andererseits aber nicht aufgrund der Information direkt losstiefelt und sich einen Neuwagen bestellt.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: steffterra am 11.03.2019 15:23
Man kann ja auch einfach ganz gelassen die Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen abwarten - insbesondere deshalb, weil es ja ohne Zweifel zu materiellen Verbesserungen kommen wird,

Klar kann man abwarten. Man hat mich aber neugierig gemacht, und so habe ich nachgefragt, welche Hinweise es gibt, die das vermuten lassen oder bekräftigen. Und ich fragte nach was Handfestem zum Nachlesen, weil mich interessierte, wie andere an diese Informationen gekommen sind.
Erst durch weiteres Nachfragen (kein Vorwurf), weiss ich nun, dass das in diesen (mutmaßlich) unveröffentlichten Niederschriften steht. Danke für die Info 😄

Zitat
man andererseits aber nicht aufgrund der Information direkt losstiefelt und sich einen Neuwagen bestellt.

 ::) Nein, natürlich nicht. Aber man kann sich z.B. auf eine zu erwartende Höhergruppierung wegen Übernahme einer Leitungsposition vorbereiten, da sie evtl. direkt in diesen Zeitraum fällt. - Nur so als Beispiel.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.03.2019 16:00
Leitungskräfte sollen zunächst in die neue Struktur überführt (also in die neue KR Tabelle, die bis 17 geht (analog P-Tabelle , die aber bei 16 endet) und anschließend ggf. höhergruppiert werden (neue Zahlen für Unterstellungsanzahl). Der Modus der Höhergruppierung steht noch aus. Die TdL ist strikt gegen stufengleiche Höhergruppierung. Hier könnte man aber analog zu "korrigierenden Eingruppierungen" über ex-ante-Regelungen nachdenken ohne in Erklärungsnot zu kommen. Der Punkt bleibt abzuwarten. Sonst geht es ganz normal "betragsmäßig" zzgl. etwaigen (erhöhten) Garantiebetrag.

Auch die allgemeine Frage, ob Garantiebeträge für Bestandsfälle vor 01.01.2019 korrigiert werden, ist noch offen. Per se ist es eine Stichtagsregelung. Nachträgliche Änderungen (außer Dynamisierungen des Tabellenentgeltes) bleiben unberücksichtigt und da die Tätigkeit ja aufgenommen wurde, ist eine darüber hinausgehende "Motivation" auch nicht erforderlich.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: TV-Ler am 11.03.2019 20:32
Z.B. hat ver.di im Mitgliedernetz die Niederschrift veröffentlicht. (Ob vollständig habe ich bisher nicht geprüft). Auch die Arbeitgeberseite wird diese Information verteilt haben.
Leider nicht vollständig. Die letzte Veröffentlichung stammt vom 05.12.18, die Niederschriften der späteren Termine fehlen ...