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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: nforcer am 09.05.2019 14:06

Titel: Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 09.05.2019 14:06
Hall zusammen,

ich habe mich intern bei uns beworben und werde auf der neuen Stelle vorerst (Später dann E10 nach Qualifikationserhalt) in eine E9 ohne verlängerte Stufenlaufzeiten eingruppiert.

Mir stellt sich nun die Frage, ob die bisherige Verweildauer von drei Jahren in der zweiten Stufe der kleinen E9
beim wechsel in die "normale" mit angerechnet werden und ich in die dritte Stufe komme oder aber was sonst mit den drei Jahren Verweildauer geschieht ...

Vielen Dank im Voraus!

Gruß,

Daniel
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 14:12
Innerhalb der E9 findet keine höhergruppierung statt. Sofern die aus der Tarifeinigung heraus entstehenden Änderungstarifverträge die Aufspaltung der E9 in E9a und E9b tatsächlich vorsehen und diese von den Tarifvertragsparteien angenommen werden, wirst Du zum Zeitpunkt dieser Frage bereits in E9a übergeleitet worden sein und würdest aus dem Überleitungsergebnis heraus in E9b höhergruppiert. Wie das Überleitungsgergebnis aussehen wird, ist derzeit aber unbekannt.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 09.05.2019 15:05
Zunächst vielen Dank für deine Antwort.

Es muss aber doch eine Bisherige Regelung geben, ob beim, nennen wir es mal "Wechsel" von der E9 Fallgruppe 2 zur E9 Fallgruppe 1 die verlängerte Verweildauer angerechnet wird und entsprechend die Stufe angepasst wird.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 15:09
Nach der derzeit noch existierenden, aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr derzeit existierend werdenden Regelungen läuft die Stufenlaufzeit weiter, wenn bereits die Stufenlaufzeit der regulären E9 für den Stufenaufstieg erfüllt ist, erfolgt der Stufenaufstieg unmittelbar. Was aber aller Wahrscheinlichkeit nach unbeachtlich sein wird, aus den bereitsgeschilderten Gründen.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 09.05.2019 15:13
Ja das verstehe ich. Allerdings ist die Stelle "absofort" zu besetzen und ich muss ja auf irgendeiner Grundlage meine Entscheidung treffen können.

Das bedeutet also:

Bisher wäre es so gewesen.
Da aber der Tarifvertrag rückwirkend gilt (also bereits jetzt), dessen Bedingungen aber noch nicht bekannt sind, ist es eigentlich für mich in der jetzigen Situation nicht möglich eine Entscheidung zu treffen, da die Regelungen nicht klar sind ?

Kann doch eigentlich nicht sein. Auf welcher Grundlage soll ich denn dann eine Entscheidung treffen, wenn die Konditionen der Stelle für mich nicht eindeutig sind ?
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 15:20
Es ist tatsächlich so, daß die Regelungen noch nicht bekannt sind. Ob dies einer Entscheidungsfindung entgegensteht, muß jeder für sich beurteilen.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 09.05.2019 15:26
Ich bin irgendwie echt entsetzt, dass in einem Land wie Deutschland, im öffentlichen Dienst und gerade durch Tarifverhandlungen, die den Arbeitnehmer ja eigentlich stärken sollten, man genötigt ist einen Arbeitsvertrag mit "Freitextfeld" zu unterschreiben, welches dann einseitig ausgefüllt wird.

Der Hammer - Aber danke für deine Infos
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 15:32
Da wird nichts „einseitig ausgefüllt“. Die Änderung des Tarifvertrages wird zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelt, AG und AN sind gleichermaßen von ihm betroffen.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 09.05.2019 15:37
Defacto enthält der Vertrag dann eine "Unbekannte", ich nenne es mal Blankofeld. Ob es nun AN und AG gleichermaßen betrifft, ändern meiner Ansicht nach nichts daran das es nicht in Ordnung ist, dass man einen Arbeitsvertrag unterzeichnen "soll", dessen Konditionen nicht klar sind.

Ich bin der Meinung es sollte hierfür tariflich vereinbarte, klare Verhältnisse/Regelungen geben. So steht man als AN da und hat keine Entscheidungsgrundlage.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 15:45
Jeder Arbeitsvertrag mit Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag enthält eine oder mehrere Unbekannte, weil es den Tarifvertragsparteien freisteht, jederzeit alle möglichen Regelungen zu ändern - auch rückwirkend, auch beungünstigend. Wenn die Tarifvertragsparteien vereinbaren, daß alle Gehälter um 17% gekürzt werden sollen oder TB der E9 nun das Entgelt der E4 erhalten sollen oder Deine auszuübende Tätigkeit nunmehr der E2 zugeordnet ist, dann ist das so.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nichts_tun am 09.05.2019 16:41
Nach der derzeit noch existierenden, aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr derzeit existierend werdenden Regelungen [....]

Sehr gut formuliert.

@nforcer: Soweit die bisherigen verlautbarten Regelungen zur Aufspaltung in EG 9a und 9b umgesetzt werden, würdest du jedenfalls in EG 9b perspektivisch mehr Geld verdienen.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: MoinMoin am 09.05.2019 17:04
Jeder Arbeitsvertrag mit Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag enthält eine oder mehrere Unbekannte, weil es den Tarifvertragsparteien freisteht, jederzeit alle möglichen Regelungen zu ändern - auch rückwirkend, auch beungünstigend. Wenn die Tarifvertragsparteien vereinbaren, daß alle Gehälter um 17% gekürzt werden sollen oder TB der E9 nun das Entgelt der E4 erhalten sollen oder Deine auszuübende Tätigkeit nunmehr der E2 zugeordnet ist, dann ist das so.
Wohl war. Aber so kann ja nicht passieren, sagt sich wohl ein Tarifbeschäftigter  8)

@ Nforcer: Was ist denn die dir fehlende Entscheidungsgrundlage? Du bist nach alter Regelung jetzt in der e9 klein mit 3 Jahren in der Stufe 2.
Du bist also wahrscheinlich jetzt in der E9a (worst case) Stufe 2 mit 3 Jahren Laufzeit in der Stufe 2 (vielleicht aber auch Stufe 3 ), wirst also Höhergruppiert
kommst dann in die E9b Stufe 2 und dann in die E10 Stufe 2 .
Ist also egal ob du in der E9a in Stufe 2 oder 3 bist, gleiches Ergebnis.
Selbst wenn du in die Stufe 4 der E9a übergeleitet werden würdest, würdest du in der E10 Stufe 2 landen.


Also was war deine Frage?


Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 10.05.2019 09:20
@ Nforcer: Was ist denn die dir fehlende Entscheidungsgrundlage? Du bist nach alter Regelung jetzt in der e9 klein mit 3 Jahren in der Stufe 2.
Du bist also wahrscheinlich jetzt in der E9a (worst case) Stufe 2 mit 3 Jahren Laufzeit in der Stufe 2 (vielleicht aber auch Stufe 3 ), wirst also Höhergruppiert
kommst dann in die E9b Stufe 2 und dann in die E10 Stufe 2 .
Ist also egal ob du in der E9a in Stufe 2 oder 3 bist, gleiches Ergebnis.
Selbst wenn du in die Stufe 4 der E9a übergeleitet werden würdest, würdest du in der E10 Stufe 2 landen.

Also was war deine Frage?

Ist so nicht ganz richtig.

Die 10er gibt es erst mit Erwerb der Zusatzqualifikation (Also in 18+ Monaten).
Und in der Stufe 3 sind es knapp 100€ Brutto mehr (St2=3128.39 € vs St3=3271.90 €).
Würde also einen Unterschied (Nach prognostiziertem Rechner 2019) von Minimum 18 x 95,67 € = 1722,06€ ergeben.

Und da man in der "kleinen" neun sowieso am "schlechtesten dran" ist (Verlängerte Stufenlaufzeiten gibt es meines Wissens nach nur hier, zudem erhält man auch noch "nur" 60% Weihnachtsgeld), einen vorher niemand in dem Tarifdschungel darauf hinweist, dass es Fallgruppen gibt (Und zu der Zeit gab es nur eine E9 in den Tabellen, noch keine E9k wie es jetzt der Fall ist).

So hatte man als jemand der von "Außen" kommt überhaupt keine Chance zu erkennen, dass man nach den zwei Jahren in der Stufe zwei eben nicht mehr Geld erhält indem man in die dritte Stufe kommt, denn auch bei Ausschreibung und im Gespräch ist nie ein Wort darüber verloren worden.

Das die E9 nun aufgesplittet wird und die verlängerten Stufenlaufzeiten wegfallen, gibt mir in der Hinsicht einfach Recht, dass dies eine unhaltbare Herangehensweise war/ist.

Daher ist es mir jetzt umso wichtiger zu wissen was auf mich zu kommt und mir natürlich die Mehreinnamen nicht durch die Lappen gehen zu lassen. Letztlich ist die Anerkennung/Anrechnung der Verweildauer in der Stufe von Bedeutung, sonst hätte ich die drei Jahre ja "umsonst" in der zweiten Stufe verbracht.

Die Fehlende Entscheidungsgrundlage beziehe ich darauf, dass man natürlich für sich selbst Für- und Wider abschätzt. Bliebe ich in der gleichen Stufe, erhalte ich keinen Cent mehr Geld. Dafür hätte ich auf der anderen Seite ein neues Team und neue Aufgabengebiete in die ich mich einarbeiten müsste. Zudem dann die Weiterbildung. Also erst einmal nur "Mehraufwand". Die Weiterbildung könnte ich aber auch auf meinem bisherigen Posten angehen.

Ein kleiner Anreiz in finanzieller Hinsicht wäre also durchaus angebracht und würde die Entscheidung erleichtern.

Mal davon ab, dass der ÖD sowieso schon stark hinterherhinkt was die Vergütung und Personaldichte betrifft.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 09:57
Es gitb auch jetzt in den offiziellen Tabellen keine E9k - weil es eine E9k schlicht nicht gibt. Die Fallgruppen der E9 sind im Tarifvertrag geregelt. Da der Tarifvertrag von Arbeitszeit über Entgelt bis hin zu Urlaub alles regelt, sollte man ihn schon gelesen haben, wenn man einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, der seine Anwendung vereinbart.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 10.05.2019 10:27
Manchmal habe ich den Eindruck man "will" nicht verstehen.

Hier ist die E9k sehr wohl aufgelistet:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2018&matrix=1

Das es nun Fallgruppe 1/2 heißt und nicht wie oft verwendet E9k mag stimmen, ist aber umso mehr für Leute die außerhalb des Öffentlichen Dienstes kommen nur schwer einsehbar. Ich kenne viele Leute hier die genau diesen Fall hinter sich haben und deswegen ziemlich frustriert sind. Zu sagen das es eine E9k nicht gäbe ist töricht wenn man doch von den unterschiedlichen Fallgruppen weiß und auch, dass diese eben "umgangssprachlich" als "E9k" bezeichnet werden. Es gibt Defacto zwei "unterschiedliche" E9 Fälle. Wie man diese dann bezeichnet ändert nichts am Inhalt.   

Zudem kann ich nun sagen, dass deine Aussage nicht richtig zu sein scheint @Spid. Ich habe eben eine Mail von meinem verantwortlichen Personaler bekommen und er hat mir mitgeteilt, dass ich in die Stufe 3 komme und die Laufzeiten nicht verfallen !

Gruß,

Daniel
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2019 10:42
sollte man ihn schon gelesen haben, wenn man einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, der seine Anwendung vereinbart.
Ja, sollte man. Und bei Fragen, sollte man sie vorher klären. Wie z.B. in welcher Fallgruppe man ist.

Ich verstehe zwar, dass die Menschen damit oftmals überfordert sind, aber dann müssten sie sich auch eben dieser Überforderung Gott ergeben hingeben und hinnehmen, dass sie sich nicht gekümmert haben.

insofern hat man wenn man von "außen" kommt sehr wohl die Chance sich darum zu kümmern, mindestens 6 Monate lang während Probezeit. Denn dafür ist sie da.

Also nochmal die Frage, was ist deine Frage?
Ob es sich lohnt die 9b Stelle anzunehmen, die dann nach 18 monaten in die e10 mündet?
Oder ob es sich lohnt in der 9a zu bleiben, eine Weiterbildung zu machen um dann irgendwann ebenfalls eine E10 Stelle zu erhalten?
Folgende Wege gäbe es dann:
E9a S2 -> führt zu E10 stufe 2
E9a S3 -> E10 S2
E9a S4 -> E10 S2

Stelle 9b jetzt annehmen (und nicht wissen wo man landet)
E9a S2 -> führt zu 9b stufe 2
E9a S3 -> E9b S3
E9a S4 -> E9b S3
ich kann nicht erkennen das es ein Konstellation gibt, die dich durch Annahme der 9b Stelle benachteiligt, oder übersehe ich was?
Es ist folglich komplett egal wie deine Überleitung und Stufen Anerkennung in die 9a erfolgt für deine Entscheidung. Die Überleitung kannst du nicht beeinflussen!
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2019 10:44
Manchmal habe ich den Eindruck man "will" nicht verstehen.

Hier ist die E9k sehr wohl aufgelistet:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2018&matrix=1

Dadurch gibt es aber in dem Vertragswerk trotzdem keine e9k !!!!

alles weiter in meinem parallel post oben.


Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 10:47
Manchmal habe ich den Eindruck man "will" nicht verstehen.

Hier ist die E9k sehr wohl aufgelistet:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2018&matrix=1

Das es nun Fallgruppe 1/2 heißt und nicht wie oft verwendet E9k mag stimmen, ist aber umso mehr für Leute die außerhalb des Öffentlichen Dienstes kommen nur schwer einsehbar. Ich kenne viele Leute hier die genau diesen Fall hinter sich haben und deswegen ziemlich frustriert sind. Zu sagen das es eine E9k nicht gäbe ist töricht wenn man doch von den unterschiedlichen Fallgruppen weiß und auch, dass diese eben "umgangssprachlich" als "E9k" bezeichnet werden. Es gibt Defacto zwei "unterschiedliche" E9 Fälle. Wie man diese dann bezeichnet ändert nichts am Inhalt.   

Zudem kann ich nun sagen, dass deine Aussage nicht richtig zu sein scheint @Spid. Ich habe eben eine Mail von meinem verantwortlichen Personaler bekommen und er hat mir mitgeteilt, dass ich in die Stufe 3 komme und die Laufzeiten nicht verfallen !

Irgendwo im WWW findet sich sicherlich auch eine Website, auf der Espresso "Expresso" geschrieben wird. Das führt aber nicht dazu, daß es zutreffend wäre. Es gibt keine E9k. Es gibt unterschiedliche Fallgruppen der E9, die teils reguläre, teils abweichende Stufenlaufzeiten haben. Das war und ist dem Tarifvertrag leicht zu entnehmen, man muß ihn nur lesen.

Neben dem Umstand, daß weder eine E-Mail eines "verantwortlichen Personalers" noch die Erzählung über diese geeignet ist, meine Ausführungen zu widerlegen, da - aus der Erfahrung heraus - die Güte der "verantwortlichen Personaler" eher gering ist, widerspricht die Aussage des "verantwortlichen Personalers" der meinigen in keinster Weise. Ich führte aus:
Innerhalb der E9 findet keine Höhergruppierung statt.
Nach der derzeit noch existierenden, aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr derzeit existierend werdenden Regelungen läuft die Stufenlaufzeit weiter, wenn bereits die Stufenlaufzeit der regulären E9 für den Stufenaufstieg erfüllt ist, erfolgt der Stufenaufstieg unmittelbar.
Auch wenn es überraschen mag, hat der "verantwortliche Personaler" nach derzeit noch gültigem Tarifrecht, also die korrekte und mit meiner übereinstimmende Antwort gegeben. Er hat aber entweder übersehen, wußte es nicht oder ihm war es egal, daß
Sofern die aus der Tarifeinigung heraus entstehenden Änderungstarifverträge die Aufspaltung der E9 in E9a und E9b tatsächlich vorsehen und diese von den Tarifvertragsparteien angenommen werden, wirst Du zum Zeitpunkt dieser Frage bereits in E9a übergeleitet worden sein und würdest aus dem Überleitungsergebnis heraus in E9b höhergruppiert. Wie das Überleitungsgergebnis aussehen wird, ist derzeit aber unbekannt.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: PhoenixDea am 10.05.2019 12:57
ich muss dem Themenersteller trotzdem Recht geben.

Das man vor allem von Spid hinreichend darüber aufgeklärt wird, dass es eine E9k nicht gibt, wissen wir alle. Auch, dass man wegen dieser Bezeichnung hier immer wieder wie ein Idiot behandelt wird.

Kann man es vielleicht einfach mal gut sein lassen? E9k ist halt schneller geschrieben als E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.
Und diejenigen, die sich hier über die Bezeichnung so aufregen, wissen ganz genau, wie es gemeint ist!


Und wenn man neu in der Verwaltung ist, kommt man nicht unbedingt auf die Idee, dass es ausgerechnet in der E9 unterschiedliche Fallgruppen gibt, die zur Verlängerung der Stufenlaufzeiten führt.

Wenn euch das Kraft eurer Wassersuppe von Anbeginn klar wäre, ist das schön für euch. Aber hört doch auf immer alle anderen wie Idioten zu behandeln!
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 13:18
Die abweichende Bezeichnung ist problematisch. Sie geht zumeist einher mit dem Gedanken, es handele sich um zwei verschiedene Entgeltgruppen. Das ist aber grundfalsch, es handelt sich um die selbe Entgeltgruppe - mit all den Vorteilen (z.B. keine Höhergruppierung, Stufenlaufzeit läuft weiter) und Nachteilen (z.B. kann AG im Rahmen des Direktionsrechts Tätigkeiten übertragen, die zur Eingruppierung in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten führen, auch wenn man zuvor in E9 mit regulären Stufenlaufzeiten eingruppiert war), die damit verbunden sind.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2019 13:29

Und wenn man neu in der Verwaltung ist, kommt man nicht unbedingt auf die Idee, dass es ausgerechnet in der E9 unterschiedliche Fallgruppen gibt, die zur Verlängerung der Stufenlaufzeiten führt.
Nein, kommt man nicht. Weil man eben sich nicht mit den Grundlagen seines Arbeitsvertrages auseinandersetzen kann oder will.
Mich regen allerdings dann die Leute auf, die hinterher heulen, dass alles so böse und ungerecht ist, weil ihnen nicht gesagt wurde das x/y so und so läuft (obowhl der Tarifvertrag ja lesbar ist) und dann die Schuld bei allen anderen (Der Chef, Die Personaler, die Kollegen,....) suchen und sich eben nicht Fragen, warum sie nicht konkrete Fragen zu ihren Arbeitsbedingungen und Entlohnung gestellt haben. Vielleicht nicht bei dem Vorstellungsgespräch, aber doch spätestens während der Probezeit.

Ist wie beim Hauskauf.
Bei solch wichtigen Dingen kümmern sich die Leute nicht um die "Details". Aber wissen sehr wohl welches x/y Feature beim Handy toller ist...
Kopfschüttel kann ich da nur

und @nforcer  fragt sich wo er bei der Überleitung landet, beklagt sich darüber, dass er so keine Entscheidung treffen könnte.
Obwohl das "Problem" in welche Stufe er in der 9a sein wird, für seine Entscheidung irrelevant ist.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: PhoenixDea am 10.05.2019 13:34
das ist mir - und vielen anderen klar. Und da die meisten Menschen mich verstehen wollen, wenn ich von der kleinen E9 oder E9k rede, werde ich das auch weiterhin so nutzen - bis ich offiziell in der E9a bin.

Ich finde es dennoch völlig absurd, was hier läuft.
Viele stellen hier Frage in dem guten Glauben, einfach eine Antwort zu erhalten. Stattdessen wird man belehrt und wie dumm behandelt.

Auch ein Spid und andere könnten einen sehr wohl verstehen und einfach sachdienlich antworten, wenn sie denn wollten, aber dieses Herumgereite auf der Formulierung ist natürlich viel wichtiger, als dem Fragestellenden zu helfen.



@MoinMoin.
Ich sehe das anders.
Nicht jeder durchleuchtet seinen Vertrag und den dazugehörigen TV L und filtert alle möglichen Dinge heraus, die irgendwann mal zutreffen können. Wenn jemand jahrelang in der E6 eingruppiert wurde und nie Probleme mit den Stufenlaufzeiten hatte, denkt derjenige möglicherweise nicht daran, dass es auch anders geht.
Aber offensichtlich ist jeder TB, der nicht den TV L auswendig kennt, mit all seinen Tücken, der nicht sofort weiß, wie sich unterschiedliche Fallgruppen auf einen auswirken, ein inkompetenter Idiot, der hier in diesem Forum nichts zu suchen und schon gar nicht auf Hilfe und freundliche Antworten hoffen darf.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 13:47
Und vielen anderen nicht - weshalb ich Dich und andere weiterhin belehren werde und entsprechend behandeln werde.

Wer Verträge schließt, ohne den gesamten Inhalt zur Kenntnis zu nehmen, ist halt ein typischer AGB-Wegklicker und an den Folgen seines Handelns selbst schuld.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: PhoenixDea am 10.05.2019 13:53
Klasse. Da fühlt man sich in einem Internet-Forum, natürlich richtig gut.
Da kann ja jemand auf seine soziale Kompetenz richtig stolz sein.

Mir ist es herzlich egal, was du über mich, meine Kompetenz oder Inkompetenz denkst.

Schade ist nur, dass du offensichtlich nicht im Stande bist, die Leute dann einfach in Ruhe zu lassen.

In mehreren Themen habe ich gesehen, wie sich die Autoren über deine Antworten ärgern. Statt die Leute dann einfach in Ruhe zu lassen, muss da immer noch eins drauf.

Schön, dass du fachlich so gut aufgestellt bist in Sachen TV-L. An der sozialen Komponente hapert es dann aber gewaltig.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 10.05.2019 14:07
Erstmal danke für den Rückenwind @PhoenixDea , ich kann dem nur voll zustimmen.

Zu dir @Spid fällt mir echt nichts mehr ein. Wer so unverständnisvoll, realitätsfremd und hochnäsig daher kommt sollte sich ein anderes Hobby suchen, als in einem Forum in dem Leute sich informieren wollen mit einer solchen Arroganz zu belehren.

.. typischer AGB-Wegklicker ..

Noch unglaubwürdiger kann man sich wohl nicht machen. Wenn du wirklich immer alle AGB's lesen würdest, dann hättest du nicht die Zeit dich hier so frequentiert wie ein Platzhirsch zu verhalten.

Meine Frage ist geklärt.

Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Lars73 am 10.05.2019 14:16
Du hast offensichtlich immer noch nicht verstanden. Aktuell istes -wie auch Spid- geschrieben hat. Mit der Rückwirkenden Umsetzung der Tarifeinigung sieht es anders aus. Dann geht vermutlich Stufenlaufzeit verloren. Da hat dir deine Personalstelle ein noch richtige aber zukünftig falsche Anrwort gegeben.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: PhoenixDea am 10.05.2019 14:18
@nforcer

gerne :)

nur reg dich besser nicht mehr über Spid auf, am besten einfach ignorieren und nicht auf seine Kommentare antworten - anders geht es nicht. Glücklicher Weise gibt es hier ja noch den einen oder die andere, die trotzdem gern hilfsbereit antworten.
Schade eigentlich, da so ein Forum von so viel Fachwissen eigentlich profitieren könnte.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 14:20
Klasse. Da fühlt man sich in einem Internet-Forum, natürlich richtig gut.
Da kann ja jemand auf seine soziale Kompetenz richtig stolz sein.

Mir ist es herzlich egal, was du über mich, meine Kompetenz oder Inkompetenz denkst.

Schade ist nur, dass du offensichtlich nicht im Stande bist, die Leute dann einfach in Ruhe zu lassen.

In mehreren Themen habe ich gesehen, wie sich die Autoren über deine Antworten ärgern. Statt die Leute dann einfach in Ruhe zu lassen, muss da immer noch eins drauf.

Schön, dass du fachlich so gut aufgestellt bist in Sachen TV-L. An der sozialen Komponente hapert es dann aber gewaltig.

Gefühlchen streicheln und Lebenshilfe gibt es im Brigitte-Forum - soziale „Kompetenz“ bestimmt auch, hier muß man mit richtiger Kompetenz vorlieb nehmen.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 10.05.2019 14:20
Du hast offensichtlich immer noch nicht verstanden. Aktuell istes -wie auch Spid- geschrieben hat. Mit der Rückwirkenden Umsetzung der Tarifeinigung sieht es anders aus. Dann geht vermutlich Stufenlaufzeit verloren. Da hat dir deine Personalstelle ein noch richtige aber zukünftig falsche Anrwort gegeben.

Doch das habe ich verstanden.

Nur verstehst du scheinbar nicht, dass ich eher der Information des Sachverständigen, sowie meines Abteilungsleiters in meiner Organisationsstruktur glauben schenke, als irgendwelchen Egomanen in Foren.

Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 10.05.2019 14:23
Zitat
Gefühlchen streicheln und Lebenshilfe gibt es im Brigitte-Forum - soziale „Kompetenz“ bestimmt auch, hier muß man mit richtiger Kompetenz vorlieb nehmen.

Ah jetzt verstehe ich, danke. Und was richtig und falsch ist definierst du nehme ich an.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 10.05.2019 14:25
nur reg dich besser nicht mehr über Spid auf, am besten einfach ignorieren und nicht auf seine Kommentare antworten

Recht hast du, ich konnte nur leider nicht widerstehen  ;D
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 14:29
@nforcer

gerne :)

nur reg dich besser nicht mehr über Spid auf, am besten einfach ignorieren und nicht auf seine Kommentare antworten - anders geht es nicht. Glücklicher Weise gibt es hier ja noch den einen oder die andere, die trotzdem gern hilfsbereit antworten.
Schade eigentlich, da so ein Forum von so viel Fachwissen eigentlich profitieren könnte.

Oh, das Forum profitiert enorm von meinem Fachwissen - wovon es nicht profitiert, sind kleine, quengelige Nutzer ohne jedwede Kompetenz (soziale „Kompetenz“ ist halt keine), die ihr fachfremdes Mimimi ablassen und im Prinzip nur zu Blubb fähig sind.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 14:31
Du hast offensichtlich immer noch nicht verstanden. Aktuell istes -wie auch Spid- geschrieben hat. Mit der Rückwirkenden Umsetzung der Tarifeinigung sieht es anders aus. Dann geht vermutlich Stufenlaufzeit verloren. Da hat dir deine Personalstelle ein noch richtige aber zukünftig falsche Anrwort gegeben.

Doch das habe ich verstanden.

Nur verstehst du scheinbar nicht, dass ich eher der Information des Sachverständigen, sowie meines Abteilungsleiters in meiner Organisationsstruktur glauben schenke, als irgendwelchen Egomanen in Foren.

Mit einem Mindestmaß an Intellekt würdest Du verstehen, was @Lars73 und ich Dir erklären - denn trotz anderslautendem Bekunden Deinerseits tust Du das offenkundig nicht.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 10.05.2019 14:43
Versteh ich nicht Spid, kannst du mir das bitte nochmal erläutern ? Und was ist eigentlich dieses "Intellekt" ? Danke oh Spid für deine umsonsten Weisheiten von denen ich profitieren darf
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: PhoenixDea am 10.05.2019 14:52
@nforcer

lass es wirklich sein... es bringt doch nichts.
Jemand der nur belehrend und beleidigend ist,
und auch noch unterstellt, dass man gar nichts kann, der nicht im Stande ist in Erwägung zu ziehen,
dass man in einem Thema vielleicht nicht so der Geek ist und dennoch seine Stärken hat, der wird auch
nicht verstehen, wovon wir hier reden.

Du hast ganz Recht, halte dich erst einmal an die Antwort deines Personalers. Denn selbst andersherum würdest du vermutlich mit "der Ober-Schlaubi" aus 'nem Forum hat aber gesagt, dass du doof bist und nichts weißt" nicht weit kommen.


Wie sieht es denn mit der Aufrechnung von MoinMoin (war es glaube ich) aus - wenn du dir das mal komplett durchrechnest, kommst du dann nicht mit dem Angebot besser weg, als ohne?
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 10.05.2019 15:02
Na dann hab ich meine Dankesrede grade mal verworfen.

Ich habe eine Regelung mit meinen Vorgesetzten vereinbart. Diese wird mit der  Personalabteilung
abgesprochen und dann hoffentlich vertraglich ratifiziert.

Tarif ist ein vereinbartes Minimum - Bessere Konditionen sind immer möglich. Scheinbar auch für Leute ohne Intellekt

Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: PhoenixDea am 10.05.2019 15:05
na das freut mich für dich  ;)
schön, wenn auch mal was gut läuft.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 15:09
Versteh ich nicht Spid, kannst du mir das bitte nochmal erläutern ? Und was ist eigentlich dieses "Intellekt" ? Danke oh Spid für deine umsonsten Weisheiten von denen ich profitieren darf

Aber natürlich, gern: Intellekt bezeichnet die Fähigkeit, Dinge, Sachverhalte und Umstände zu begreifen und geistig zu erfassen. Nun geht Dir diese Fähigkeit ab, weshalb Du nicht durchdringst, daß Du von Deinem AG und mir im Hinblick auf den status quo die gleichlautende, zutreffende Antwort erhieltest. Während der AG - völlig zutreffend - auf diesen status quo abstellt und die Tarifverhandlungen, die bislang noch kein rechtlich verwertbares Ergebnis erbracht haben, aus seiner Betrachtung ausblendet, habe ich Dir diesen status quae fiet in posterum bereits erläutert, damit Du nicht von falschen Annahmen ausgehst. Ich habe Dich also vom Nektar meiner Weisheit schlürfen und Dich in meinem Glanze sonnen lassen. Gern geschehen!
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: nforcer am 10.05.2019 15:19
Geil - Danke. Kannst du mir noch ein Wörterbuch dazugeben ?
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 15:28
www.duden.de
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Beitrag von: nforcer am 10.05.2019 15:30
 :-*
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2019 15:33
@MoinMoin.
Ich sehe das anders.
Nicht jeder durchleuchtet seinen Vertrag und den dazugehörigen TV L und filtert alle möglichen Dinge heraus, die irgendwann mal zutreffen können. 
Auch ich lese nicht alle AGBs wenn ich einkaufen gehe.
Auch muss man es nicht durchleuchten können.
Aber wenn man nicht fragt, dann darf man sich auch nicht wundern. Und erst Recht nicht mosern.
Was hindert einen daran die Personalstelle zu Fragen: wann komme ich in welche Stufe, wenn man erfährt, dass es Stufen gibt? Etc.
 
Zitat
Wenn jemand jahrelang in der E6 eingruppiert wurde und nie Probleme mit den Stufenlaufzeiten hatte, denkt derjenige möglicherweise nicht daran, dass es auch anders geht.
Darf er, aber dann soll er sich auch nicht beklagen, dass es bei einer Veränderung nicht mehr so ist wie vorher (siehe auch JSZ und die sich ja prozentual ändert)

Zitat
Aber offensichtlich ist jeder TB, der nicht den TV L auswendig kennt, mit all seinen Tücken, der nicht sofort weiß, wie sich unterschiedliche Fallgruppen auf einen auswirken, ein inkompetenter Idiot, der hier in diesem Forum nichts zu suchen und schon gar nicht auf Hilfe und freundliche Antworten hoffen darf.
Seit dem es so etwas wie das Internet und solch ein Forum gibt, ist er mit Sicherheit wesentlich leichter sich Informationen zu holen. Und darum geht es doch, dass man sich hätte vorher oder zeitnah informieren können.
Und wenn jemand behauptet und darauf beharrt es gäbe eine e9k, dann sollte man aus von Spid besagten Gründen doch intervenieren.
Die Art und Weise, darüber kann man streiten.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: PhoenixDea am 10.05.2019 15:40
@MoinMoin

danke, für die gemäßigte Weise.
Ich denke, wir drehen uns hier so oder so im Kreis.

Meiner Meinung nach, kann man jemandem eine Frage beantworten, ohne denjenigen bis zum Abwinken zu kritisieren und teilweise sogar zu beleidigen.
Auch wenn das Internet durch seine Anonymität dazu beiträgt, dass Hemmungen geringer sind als sonst, sollte man ein wenig Anstand und Respekt im Umgang mit anderen und mit nach Antworten bittenden Menschen haben.

Wenn wir in euren Augen dumm sind, weil wir zur Vereinfachung E9k schreiben, dann bitte.
Der Admin dieses Forums hat ebenfalls in einem Beitrag (E9/E9a/E9k) zur Vereinfachung diese Form gewählt.  Und jeder weiß, wie es gemeint ist. Und jemand, der es hier am Anfang nicht wusste, weiß es spätestens, nachdem Spid ihn gefühlte 30 mal beleidigt hat.

Ich kann ja sogar verstehen, wenn es euch aus Prinzip ein Anliegen ist, das mit der E9k immer wieder klarzustellen, aber die Leute hier derartig zu beleidigen, für dumm zu erklären und ihnen jegliche! Kompetenz abzusprechen.... ist einfach nicht in Ordnung.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2019 15:51
Meiner Meinung nach, kann man jemandem eine Frage beantworten, ohne denjenigen bis zum Abwinken zu kritisieren und teilweise sogar zu beleidigen.
Bin ich voll bei dir, manchmal kommen Dinge leider falsch rüber und ...
Zitat
Wenn wir in euren Augen dumm sind, weil wir zur Vereinfachung E9k schreiben, dann bitte.
Ich habe damit keine Probleme, aber wenn man behauptet, es gäbe es tarifliche, dann ist es halt falsch und man soll dem nicht widersprechen?
Manchmal habe ich den Eindruck man "will" nicht verstehen.

Hier ist die E9k sehr wohl aufgelistet:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2018&matrix=1

Dadurch gibt es aber in dem Vertragswerk trotzdem keine e9k !!!!

alles weiter in meinem parallel post oben.
Und wenn diese Mitteilung von mir zu barsch oder beleidigend oder Intelligen-absprechend war, dann tut es mir leid um diesen Kommunikationsmissverständnis, ich habe darüber ja nochmalig versucht zu verstehen, wo das Problem von nforcer liegt.
Zitat
Ich kann ja sogar verstehen, wenn es euch aus Prinzip ein Anliegen ist, das mit der E9k immer wieder klarzustellen, aber die Leute hier derartig zu beleidigen, für dumm zu erklären und ihnen jegliche! Kompetenz abzusprechen.... ist einfach nicht in Ordnung.
Es ist halt ein meilenweiter Unterschied E9k als synonym für e9 fallgruppe x y mit verlängerte stufenalufzeit zu sagen
und zu behaupten es gibt eine Tarifgruppe e9k
und das ganz mit einen x-beliebigen Internet Link, der bzgl. einer solchen Behauptung nicht relevant ist.

Ich könnte kotzen wenn ich selbst von studierten höre: Das und das ist so, steht so in Wikipedia, es tut mir leid, aber da bekomme ich Pickel! Und Angst vor der gesellschaftlichen Entwicklung.
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: PhoenixDea am 10.05.2019 15:58
@MoinMoin

das kann ich verstehen.
vor allem, wenn man es 1 x, 2 x, 3 x erklärt, und die Leute immer noch meinen, es gäbe diese Entgeltgruppe.

Aber selbst wenn jemand länger braucht um es zu verstehen, sollte man nicht so beleidigend werden, wie es einige hier werden.

damit wünsche ich jetzt allen ein schönes WE!
Titel: Antw:Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2019 16:11
damit wünsche ich jetzt allen ein schönes WE!
Dito
und es sieht ja auch so aus als ob nforce sein Problem gelöst hat, das freut mich.