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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Delphine88 am 26.03.2021 18:15

Titel: Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: Delphine88 am 26.03.2021 18:15
Nochmal hallo liebes Forum,

Ich hatte vor kurzem eine Anfrage gestellt zwecks der Erfahrungsstufen Mitnahme bei einer internen Bewerbung und der Besetzung.
Nun habe ich meinen neuen Vertrag erhalten.

Vorher Sacharbeiter E7 nun Sachvearbeiter E10 im Tvöd VKA gleicher Arbeitgeber.

Nun steht im Vertrag 3 Monate Probezeit. Bin aber schon auf der vorherigen Stelle seit 3 Jahren in der Kommune.

Würde ich, nur im Falle der Fälle, wenn ich die Probezeit nicht bestehe, komplett bei dem Arbeitgeber ausscheiden oder würde ich dann zurück auf die alte E7 Stelle kommen ?

Vielen Dank

 
Titel: Antw:Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: Bastel am 26.03.2021 18:17
Kannst du ignorieren... Es gibt keine erneute Probezeit.
Unter bestimmten Konstellationen gibt es wohl Führung auf Probe. Dazu kann dir aber Spid oder ein anderer User mehr sagen. 
Titel: Antw:Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 26.03.2021 18:21
Eine Probezeit, selbst wenn sie vereinbart werden könnte, was vorliegend nicht der Fall ist, hat im Tarifregime des TVÖD bei unbefristeten Arbeitsverhältnis keinerlei Wirkung.
Titel: Antw:Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: Delphine88 am 26.03.2021 18:30
Mal wieder vielen danke für eine schnelle und qualitative Antwort.

Ich bin echt begeistert von dem Forum.

Sollte ich das ansprechen und um ein Gespräch des bezüglich Bitten oder es einfach beruhen lassen?

Ich mein, wir kommen dir darauf, wenn es nicht zulässig ist, sowas in den Vertrag zu schreiben ?

Für alles andere ist doch auch der Personalrat da, wieso reagiert der nicht sofort.
Titel: Antw:Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 26.03.2021 18:37
Wenn der AG wirkungslose Klauseln vereinbaren möchte, laß ihn doch.
Titel: Antw:Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: Delphine88 am 26.03.2021 19:56
Danke  :)
Titel: Antw:Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 27.03.2021 13:35
Mal wieder vielen danke für eine schnelle und qualitative Antwort.

Ich bin echt begeistert von dem Forum.

Sollte ich das ansprechen und um ein Gespräch des bezüglich Bitten oder es einfach beruhen lassen?
Wozu. Lasse denen doch das gute Gefühl, dass die da was machen könnten.
Zitat
Ich mein, wir kommen dir darauf, wenn es nicht zulässig ist, sowas in den Vertrag zu schreiben ?
Weil blind, dumm oder unfähig?
Zitat
Für alles andere ist doch auch der Personalrat da, wieso reagiert der nicht sofort.
Weil blind, dumm oder unfähig?
Titel: Antw:Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: Bastel am 27.03.2021 18:12
Mal wieder vielen danke für eine schnelle und qualitative Antwort.

Ich bin echt begeistert von dem Forum.

Sollte ich das ansprechen und um ein Gespräch des bezüglich Bitten oder es einfach beruhen lassen?
Wozu. Lasse denen doch das gute Gefühl, dass die da was machen könnten.
Zitat


Genau, bevor diesen Deppen was anderes einfällt. Also lass Sie im Glauben...
Titel: Antw:Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: Börnie am 28.03.2021 19:33
Der Personalrat bekommt in der Regel den Arbeitsvertrag nicht vorgelegt.
Titel: Antw:Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: valentin am 06.04.2021 10:10
meine Frage passt glaube ich ganz gut zu diesem Thema.
Ich bin auch intern auf eine höhere Stelle gewechselt. Mein Arbeitgeber sagt, dass ich erst nach drei Monaten höhergruppiert werden, weil ich mich erst "beweisen" müsse. ist das in Ordnung?
Titel: Antw:Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 06.04.2021 10:15
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wurde die höherwertige Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen?
Titel: Antw:Probezeit nach Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 06.04.2021 10:49
meine Frage passt glaube ich ganz gut zu diesem Thema.
Ich bin auch intern auf eine höhere Stelle gewechselt. Mein Arbeitgeber sagt, dass ich erst nach drei Monaten höhergruppiert werden, weil ich mich erst "beweisen" müsse. ist das in Ordnung?
Ja, solange du schon die Zulage bekommst, da der AG dir die Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen hat und der PR in der Mitbestimmung war.