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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: seibel91 am 09.11.2021 19:20
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Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich habe eine Frage zwecks einer Höhergruppierung.
Ich arbeite seit 2014 als Erzieherin und werde aller Voraussicht nach ab 01.01.22 eine Stelle als koordinierende Erzieherin bekommen.
Jetzt bin ich in der S8a Stufe 3 (3 Jahre in Stufe 3) und würde ja dann in die S15 eingruppiert werden. Kommt man dann wieder erst in Stufe 1 oder laut verschiedenen Quellen mind. in Stufe 2. Manche Koordinierenden mit denen ich vernetzt bin sagen, dass sei auch viel Verhandlungssache...?!
Zudem mache ich vertretungsweise seit 2017 die Aufgaben einer koordnierenden Erzieherin, könnte ich das als Argument bringen, um vielleicht meine jetzige Stufe 3 zu "verteidigen"?
Vielen Dank an alle, die mir mit Ihren Antworten weiterhelfen können.
Beste Grüße und bleib gesund!
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§ 17 TV-L
"Allgemeine Regelungen zu den Stufen"
Abs. 4
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. [...]
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Vielen Dank. Diese Info hatte ich bereits. Leider werde ich daraus nicht ganz schlau. Trifft auf mich eher der zweite Teil des Paragraphen zu, oder? Bedeutet dann Eingruppierung S15 Stufe 1?
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Bei einer Hõhergruppierung kommt man mindestens in die Stufe 2.
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Von EG S 8a Stufe 3 kommst du in Stufe 3 der EG S 15.
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Ist das sicher? Ich habe mal gehört, dass man höllisch aufpassen muss, in dem man nicht zurückgestuft wird. Es ist ja demnach auch eine "neue" Tätigkeit und liegt sieben Entgeldgruppen höher (S8 -> S15)
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Bekommst du die neue Stelle bei deinem bisherigen Arbeitgeber oder wechselst du?
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Ist das sicher? Ich habe mal gehört, dass man höllisch aufpassen muss, in dem man nicht zurückgestuft wird. Es ist ja demnach auch eine "neue" Tätigkeit und liegt sieben Entgeldgruppen höher (S8 -> S15)
Wenn für dich der TV-L gilt und es sich um eine Höhergruppierung handelt, ist das sicher. Wenn du deinen Arbeitgeber wechselst und dort die höher bewertete Tätigkeit antrittst, wäre das keine Höhergruppierung.
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Ist denn sicher, dass es die S 15 ist? Diese trifft nur für Beschäftigte mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens zwölf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a zu.
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Oben genanntes gilt auch alles nur, wenn für dich der TV-L und nicht der TV-H gilt (das Unterforum hier ist für beide und du hast nicht gesagt, was bei dir zutrifft). Im TV-H wirst du stufengleich höhergruppiert.
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Danke für eure Antworten bisher. Ja, ich arbeite in Berlin hier zählt der TVL (S-Tabelle). Und ja, es ist sicher die S15 da dort das Team 17 Kollegen/-innen hat.
Also würde ich auch in Stufe 3 eingruppiert werden? Aber die Erfahrung würde bei 0 anfangen, oder?
Danke für eure umfangreichen und vor allem schnellen Antworten! Beste Grüße,
Lisa
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Du würdest in Stufe 3 eingestuft, hättest aber noch keine Stufenlaufzeit. Die in deiner bisherigen Entgeltgruppe und Stufe - ebenfalls Stufe 3 - bereits absolvierte Stufenlaufzeit ist nicht anzurechnen.
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Hallo Lisa, ich habe genau diesen Weg in Berlin durch. Ich bin von einer Regelerzieherstelle in die Koordination gegangen. War zu dem Zeitpunkt S8a Stufe 3 und würde höhergruppiert in die S15 Stufe 2.
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Die Einstufung in die Stufe 2 halte ich für falsch. Die Stufenfestsetzung bei einer Höhergruppierung, bei der Entgeltgruppen übersprungen werden, ist schrittweise vorzunehmen, als ob in jede einzelne Entgeltgruppe höhergruppiert wird. Dabei spielt auch keine Rolle, ob es die dazwischenliegenden Entgeltgruppen im jeweiligen Unterabschnitt der Entgeltgruppe überhaupt gibt. Ich nehme an, deine Personalstelle hat bei der Stufenfestsetzung die Entgeltgruppen übersprungen, die in dem betreffenden Unterabschnitt nicht vorhanden sind. Dafür gibt es keine tarifliche Grundlage.
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Also ist es doch nicht so sicher, wie vorher bereits von einigen beschrieben!? Die letzte Antwort von Isie verstehe ich nicht. Was bedeutet das?
Trotzdem danke weiterhin für eure Antworten! :)
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Ich muss mich entschuldigen. Anscheinend liegt doch eine Situation vor, in der bei der Stufenfestsetzung eine Entgeltgruppe übersprungen wird, und zwar die EG S 10. Ich habe die Stufenfestsetzung anhand der Entgelttabelle überprüft, die bei TdL online zu finden ist. Dort ist keine S 10 ausgewiesen und deshalb ergibt sich dort bei einer Höhergruppierung von S 8a Stufe 3 nach S 15 die Stufe 2. Lediglich bei der Entgelttabelle, die unter oeffentlicher-Dienst-info eingestellt ist und die ich zuerst verwendet habe, ergibt sich die Stufe 3, weil dort eine EG S 10 vorhanden ist.
Es tut mir leid, dass ich dir eine falsche Auskunft gegeben habe.
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Hm, die S10 hat es im TV-L auch nie gegeben. Hast Du den Seitenbetreiber schon informiert? Sonst klicke ich bei Deinem Beitrag mal auf "melden", damit er das sieht und korrigieren kann.
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Ja, ich habe den Seitenbetreiber per Mail informiert.
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Ja, ich habe den Seitenbetreiber per Mail informiert.
@Admin: In dieser Tabelle und auch in der vorherigen für 2020 ist die EG S 10 ausgewiesen. Diese gibt es laut Anlage G zum TV-L nicht: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-sue-2021&matrix=1
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Die Stufengleiche Höhergruppierung steht ja mal wieder auf der Agenda der derzeitigen Tarifverhandlungen. Wenn es dieses Mal klappen sollte, wird es auf jeden Fall einen Stichtag geben, ab dem die neue Regelung angewandt wird. Du solltest daher mit deinem AG darüber verhandeln, dass du erst nach diesem möglichen Stichtag höhergruppiert wirst.
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Also ist es doch nicht so sicher, wie anfangs geglaubt...durch die Forderung (die Lothar57 beschreibt) bin ich erst auf meine Frage gekommen. Also doch eher Verhandlungsbasis. Sollte ich natürlich zum 1.1.22 eingestellt werden (koordinierende Fachkraft) und bis dahin noch nichts feststehen, steht der "Stichtag" natürlich auch in den Sternen, echt schwierig die Thematik. Aber Stufe 2 wäre auf jeden Fall sicher und muss ich sogar befürchten, dass sie mich in Stufe 1 "herabsetzen"?
Zumal ich es ja seit 2017 vertretungsweise neben der Gruppentätigkeit mache, wenn meine Leitung krank oder im Urlaub ist. Könnte man dahingehend argumentieren, dass einem daher daran gelegen ist in Stufe 3 zu bleiben, da einem ja die vier Jahre Vertretung auch keiner anerkannt hat? (oder Schuld eigen? ^^)
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1. Die Zurdnung zur Stufe 2 (vorausgesetzt es ist der gleiche Arbeitgeber) entspricht der derzeitigen Rechtslage im Tarifrecht. Eine Zurückstufung in die Stufe 1 kann nicht stattfinden.
2. Ob die Beibehaltung der Stufe bei Höhergruppierungen in den derzeit stattfindenden Tarifverhandlungen auch so vereinbart wird, steht in den Sternen.
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Danke für eure bisherigen Antworten. Nächste Woche ist es soweit. Das Auswahlgepräch zur koordinierenden Fachkraft steht an. Weiß jemand von euch wie so ein Auswahlverfahren abläuft?
Lieben Dank
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Das ist trägerabhängig. Um welchen Träger handelt es sich?
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Anwesend waren bei mir:
die Fachaufsicht der eFöB
jemand von der Schulaufsicht
Personalrat
und die entsprechenden Schulleiter der Schulen für die eine Stelle ausgeschrieben ist.
Zu Beginn sollte ich meine Person und meinen Werdegang vorstellen. Im Anschluss stellten mir die Schulleiter und die Fachaufsicht Fragen.
Einige Tage später wurde ich per Mail benachrichtigt, dass sich einer der Schulleiter für mich entschieden hat.
Ob das in jedem Berliner Bezirk gleich läuft, kann ich aber nicht sagen.
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@lima
Danke für deine schnelle Antwort. So ähnlich habe ich mir das schon gedacht.
Wird denn auch viel "rechtliches" abgefragt oder kann man auf die Fragen (sind natürlich immer unterschiedlich) situativ reagieren? Zudem habe ich mal gehört, dass man eine Aufgabe bekommt, die man in einer gewissen Zeit bearbeiten und danach präsentieren soll. War das bei dir auch so?
Ich danke dir schon mal vorab für deine Bemühungen mir weiterzuhelfen!
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Rechtliche Fragen wurden mir nicht gestellt. Ein paar situative Fragen und einige Fragen zu den jeweiligen Schulen. Es ist also sinnvoll, sich im Vorfeld mit dem Schulprogramm und der Konzeption der eFöB zu beschäftigen.
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Also anscheinend ganz "entspannt"!? Ich arbeite selbst an der Schule, sozusagen eine hausinterne Bewerbung. Zudem, wie ich im ersten Beitrag bereits geschildert habe, übernehme ich bereits seit 17/18, vertretungsweise die Aufgaben einer koordinierenden Fachkraft (wenn sie Urlaub hat oder erkrankt ist).