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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Caesar42 am 17.10.2020 19:03

Titel: Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Caesar42 am 17.10.2020 19:03
So, jetzt muss ich mal was fragen...
Angenommen,  ich kehre innerhalb von, sagen wir, 6 Monaten zum früheren AG zurück.... erhalte ich dann meine alte Stufenzuordnung?
Titel: Antw:Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Spid am 17.10.2020 19:12
Handelt es sich um eine horizontale Wiedereinstellung?
Titel: Antw:Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Caesar42 am 17.10.2020 19:29
Ich hatte vergessen,  dass ich derzeit im Bereich Tvöd eingestellt bin und es sich um eine Rückkehr in den TVL  handelt.  Entgeltgruppe war im TVL E9a und sollte es auch wieder werden.
Titel: Antw:Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Spid am 18.10.2020 07:58
Wenn es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt, ist sie im vollen Umfang zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Caesar42 am 18.10.2020 11:03
.... heißt also, bei Ausscheiden E9a S4, bei Wiedereinstellung auch E9 Stufe 4
Titel: Antw:Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Spid am 18.10.2020 11:17
Einschließlich der in Stufe 4 bereits absolvierten Stufenlaufzeit.
Titel: Antw:Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Texter am 18.10.2020 16:32
Spid, das widerspricht doch dem Wortlaut des § 16, der doch grundsätzlich auf jede Einstellung abstellt.

Bisher ging ich davon aus, dass lediglich bei vorherigen Befristungen ohne tatsächliche Unterbrechung eine Anrechnung der Stufe und der Stufenlaufzeit erfolgt.

Magst du dies "Besonderheit" näher erläutern?
Titel: Antw:Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Spid am 18.10.2020 16:46
§16 Abs. 2 Satz 2 TV-L lautet: „Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis.“ Inwiefern widerspräche es dem Normtext, der die unbegrenzte Anrechnung von einschlägiger Berufserfahrung beim selben AG regelt, die einschlägige Berufserfahrung vollständig zu anzurechnen?
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Beitrag von: Texter am 18.10.2020 16:58
Ach du je, wer lesen kann...Entschuldigung.
Titel: Antw:Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Caesar42 am 19.10.2020 07:51
§16 Abs. 2 Satz 2 TV-L lautet: „Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis.“ Inwiefern widerspräche es dem Normtext, der die unbegrenzte Anrechnung von einschlägiger Berufserfahrung beim selben AG regelt, die einschlägige Berufserfahrung vollständig zu anzurechnen?

Okay, das erschließt sich mir. Besten Dank, mein Lieber!
Titel: Antw:Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Lars73 am 19.10.2020 07:54
Wichtig ist dabei noch die Dauer der Unterbrechung. >6 Monate (bzw. >12 Monate für Wissenschaftler/innen) sind schädlich.
Titel: Antw:Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Spid am 19.10.2020 07:56
„innerhalb von 6 Monaten“ war ja Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.
Titel: Antw:Eingruppierung bzw. Stufe bei Rückkehr zum alten Arbeitgeber
Beitrag von: Caesar42 am 19.10.2020 13:16
Genau dahingehend war die Fragestellung...