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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: OrganisationsGuy am 06.05.2021 14:40

Titel: TVöD-B Eingruppierung S8a / S8b
Beitrag von: OrganisationsGuy am 06.05.2021 14:40
Guten Tag,

Kommune in Rheinland-Pfalz es geht um Tätigkeiten im Bereich Erzieher/in.
Ich habe mich hierzu erstmalig in den TVöD-B eingelesen und erkenne in der Entgeltordnung Abschnitt "XXIV.
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst" unter Entgeltgruppe S 8a und S 8b nicht den Unterschied in der Anforderung bei Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit.

Die Formulierung zu diesem Punkt ist in beiden Entgeltgruppen identisch, unterscheidet sich lediglich für die sonstigen beschäftigten in

S8a) gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrung
S8b) mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten

Ich habe irgendwo einen Verständnisfehler bei der Formulierung der Entgeltordnung oder die "entsprechenden Tätigkeiten" für S8a und S8b müssten definiert sein wovon ich nicht ausgehe.

Kann mir jemand mein Fragezeichen über dem Kopf nehmen?

Ich bedanke mich vorab.
Titel: Antw:TVöD-B Eingruppierung S8a / S8b
Beitrag von: Lars73 am 06.05.2021 14:50
E8a sind normale Tätigkeiten eines Erziehers. E8b müssen es besonders schwierige fachliche Tätigkeiten eines Erziehers sein. Der hintere Teil bezieht sich auf den gesamten Text und nicht nur auf die sonstigen Beschäftigten.

Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten werden denn in der Protokollerklärung 6 weiter beschrieben.
Titel: Antw:TVöD-B Eingruppierung S8a / S8b
Beitrag von: OrganisationsGuy am 06.05.2021 14:53
Danke. Dann lag mein Denkfehler darin den hinteren Teil nur auf die sonstigen beschäftigten zu beziehen, was jedoch auch nach erneutem lesen mit diesem Hinweis für mich immer noch nicht deutlich dargestellt ist. ;-)

Danke Lars.