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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SMP1894 am 01.12.2023 13:31

Titel: Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: SMP1894 am 01.12.2023 13:31
Ich bin im Jugendamt tätig. Zu den Aufgaben gehört die Rufbereitschaft (Inobhutnahme bzw. Kinderschutz außerhalb der regulären Dienstzeiten). Dies ist sowohl im Arbeitsvertrag als auch in einer internen Dienstvereinbarung als fester Bestandteil der Tätigkeit im Jugendamt festgeschrieben. Die Situation gestaltet sich seit geraumer Zeit so, dass uns wenig bis keine Inobhutnahmeplätze zur Verfügung stehen. Dies hat bereits dazu geführt, dass Kollegen:Innen Kinder zu sich nachhause genommen, mit Kinder im Jugendamt oder in Pensionen übernachtet haben. Wir haben signalisiert, dass wir das auf Dauer nicht leisten können und nicht dazu bereit und in der Lage sind, Kinder in Krisensituationen privat aufzunehmen oder die Betreuung und Versorgung im Einzelfall dauerhaft sicherzustellen und diese zusätzlich zu der regulären Arbeit im Jugendamt zu leisten.

Nun meine Frage: Was darf der Arbeitgeber im Rahmen der Rufbereitschaft zumuten (unter den Gesichtspunkten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Tarifrecht) und wann kann ich als Arbeitnehmer:In die Durchführung der Rufbereitschaft ablehnen? Es geht mir dabei nicht um die grundsätzliche Bereitschaft, der vertraglich festgeschriebenen Rufbereitschaft nachzukommen, sondern darum, wann es nicht mehr zumutbar ist.

Ich freue mich über Rückmeldung und vielleicht auch ähnliche Erfahrungen.

Mir ist klar, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalte, aber der Austausch bzw. eine Rückmeldung wäre bereits hilfreich.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Nerostar am 01.12.2023 19:20
Genau vor dieser Problematik stehen wir auch. Keine Inobhutnahmeplätze, Verantwortung der Unterbringung bleibt jedoch bestehen. Dies führt dazu, dass Kollegen auch schon des Öfteren die jungen Menschen mit zu sich nach Hause genommen haben.

Seitens unserer Leitung bekommt man auf die Frage nach einer möglichen Alternative nur ein Schulterzucken.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man rein Arbeitsrechtlich dazu verpflichtet ist, die Betreuung bei sich zu Hause abzusichern.
Allerdings könnte unsere Garantenstellung dazu führen, dass eben eine solche Pflicht und Notwendigkeit entsteht.
Die Garantenstellung begründet Garantenpflichten zur Abwendung der Rechtsgutverletzung (bspw. Tod, Körperverletzung des jungen Menschen).
Meines Erachtens hat man schlicht und ergreifend gar keine Wahl, insofern keine ION Einrichtungen zur adäquaten Unterbringung zur Verfügung stehen.

Es gibt nur eine Alternative. Nämlich die, dass man das Kind trotz der drohenden oder bestehenden akuten Gefahr im Familiensystem lässt. Dies aber wiederum führt dann zwangsweise zu der oben beschriebenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

Eine weitere Möglichkeit, welche sich aber eventuell schwierig gestalten könnte, wäre der gemeinschaftliche Teamentschluss, die Rufbereitschaft unter diesen widrigen Bedingungen nicht mehr abzusichern, bzw. durchzuführen. Dies schriftlich mitteilen an Vorgesetzten (SGL + AL), Personalamt, Personalrat. WICHTIG HIERBEI: Jeder MA muss einzeln ein Schreiben aufsetzen. Sammelschreiben werden erfahrungsgemäß nicht akzeptiert.
Ein Versuch ist es allemal Wert und führt sicherlich dazu, dass SGL + AL sich Gedanken machen müssen. Im Optimalfall entsteht dann nämlich ein Handlungsdruck seitens des PA und des PR gegenüber der Leitung des zuständigen Fachamtes. 
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Levana am 02.12.2023 16:46
Ich würde vor allem Klären wie das mit der Versicherung ist wenn Kinder mit nach Hause genommen werden. Bei einer Betreuung im JA sieht es natürlich anders aus. Da dann mal auf das Arbeitszeitgesetz verweisen (maximale Arbeitszeit im Durchschnitt/ pro Woche, Mindestruhezeiten...) plus alle Zuschläge einfordern.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: RsQ am 02.12.2023 18:22
Kinder/Jugendliche mit nach Hause zu nehmen, ist m. E. ein Unding. Das Thema Versicherung wurde schon angesprochen, aber da kommen ja weitere Faktoren dazu: Privatsphäre, Sicherheit, ... Was, wenn die Betreuten einen künftig regelmäßig privat aufsuchen?

Wenn es schon die Notlage gibt, dass es keine Notbetreuungsplätze gibt, dann sollte mindestens die Übernachtung in Pensionen o. ä. verbindlich geklärt sein.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: SusiE am 02.12.2023 18:40
Ich bin ebenfalls im ASD und auch bei uns ist es oft kritisch in der Nacht. Eine eigene ION-Stelle haben wir nicht, bis jetzt hatte ich immer Glück, dass mir ein Heim oder Bereitschaftspflege  in der relativen Nähe die Kinder abgenommen hat.
Ich würde euch dringend raten mit der AL, dem FBL, Personalrat und eurem Landrat und Landesjugendamt ins Gespräch zu gehen. Das sind Zustände die nicht gehen. Die wichtigsten Punkte wurden schon genannt, Versicherung, Arbeitszeit aber auch Überlastung.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Fitch am 03.12.2023 09:45
Wichtig ist auch, euch über Rufbereitschaft zu unterhalten, während ihr Kinder schützen sollt.

Genau so Stelle ich mir das Jugendamt vor.

Ekelhaft.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: SusiE am 03.12.2023 10:11
Wichtig ist auch, euch über Rufbereitschaft zu unterhalten, während ihr Kinder schützen sollt.

Genau so Stelle ich mir das Jugendamt vor.

Ekelhaft.
Könntest du mir das bitte genauer erklären?
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: MarieH am 03.12.2023 12:17
Wichtig ist auch, euch über Rufbereitschaft zu unterhalten, während ihr Kinder schützen sollt.

Genau so Stelle ich mir das Jugendamt vor.

Ekelhaft.

Ekelhaft ist lediglich dein Kommentar.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Nerostar am 03.12.2023 12:19
Wichtig ist auch, euch über Rufbereitschaft zu unterhalten, während ihr Kinder schützen sollt.

Genau so Stelle ich mir das Jugendamt vor.

Ekelhaft.

Deine Aussage ist nicht nur völlig zusammenhanglos aus jeglichem Kontext gerissen, sondern auch an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.

1. Unterhalten wir uns nicht über die Rufbereitschaft WÄHREND ( :-X) wir "Kinder schützen sollen". Oder glaubst du, dass sich ein/e Feuerwehrmann/frau während ein Brand gelöscht wird, über die Dienstverhältnisse in einem Forum beschwert und um Hilfe bittet? Schlecht möglich oder?

2. Ist der Staatliche Kinderschutz Menschen übertragen worden, welche sich in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis befinden, in welchem es nunmal gewisse Regeln, ja stell dir vor, auch zum Schutz des Arbeitnehmers zu beachten gilt.

3. Trolle mag niemand. Vielleicht in Zukunft einfach nachdenken, bevor man solch einen Blödsinn von sich gibt.  ;)
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Opa am 03.12.2023 13:07
Ein struktureller Mangel an Inobhutnahmeplätzen ist ein Unding. Den betroffenen Mitarbeitern kann ich nur raten, die Problemlage gerichtsfest dokumentiert gegenüber der Führungskraft anzuzeigen und im Falle der Untätigkeit direkt die Behördenleitung (ebenfalls gerichtsfest dokumentiert) einzuschalten.

Selbst wenn der Kreis/die Stadt in der Haushaltssicherung ist, muss für diese Pflichtaufgabe jederzeit genug Kohle locker gemacht werden. Das dürfte in einem halbwegs verständigen Jugendhilfeausschuss ohne größere Diskussion durchgehen.

Die private Inobhutnahme birgt neben sozialen und versicherungstechnischen Risiken die Gefahr, dass der Jugendamtsmitarbeiter durch die Familie absichtlich geschädigt wird. Sei es durch randalierende Eltern, die mitten in der Nacht vor der Tür stehen oder beispielsweise durch erfundene, aber dennoch höchst schädliche Anschuldigungen wie sexueller Mißbrauch des Kindes durch den JA-Mitarbeiter.

Was die demgegenüber harmlose Ausgangsfrage angeht, so ist Rufbereitschaft im vertraglich vereinbarten Umfang geschuldet. Die gesetzlichen und tariflichen Grenzen, insbes. was den Zeitausgleich und die Ruhezeiten angeht, sind einzuhalten.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Flying am 04.12.2023 12:24
Also Kinder mit zu sich nach Hause zu nehmen ist schon sehr unprofessionell..

Trefft im Zweifel Absprachen mit Hotels etc.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Athene am 06.12.2023 11:53
Hier ist eine Entlastungs-/Überlastanzeige um Selbstschutz dringend erforderlich. Direkt an die Amtsleitung/Bürgermeister und Kopie an den Personalrat. Die Garantenstellung hat letztendlich die Amtsleitung welche sie an die ASD Mitarbeitenden delegierte. Wenn das nicht asap bearbeitet wird, würde ich ein Schreiben nachsenden dass zukünftig Kinder für die es keine Lösung gibt beim Amtsleiter/Bürgermeister abgeliefert werden. Eine Alternative ggf. gefährdete Kinder in der Familie zu lassen ist keine Alternative!
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: BAT am 06.12.2023 11:57
Leider scheint ihr das mit der Rufbereitschaft in den Arbeitsverträgen festgehalten zu haben. Daher geht das wohl nicht mehr anders. Ansonsten wäre ja eine Lösung, auf Teilzeit zu gehen, auch mit einer Stunden weniger. Dann kann man eigentlich nicht mehr verpflichtet werden.

Für die Gesamtsituation bringt das natürlich nichts.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: tina92 am 06.12.2023 13:15
Angeordnete Rufbereitschafts hat nichts damit zu tun, Kinder mit nach Hause zu nehmen.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Umlauf am 06.12.2023 13:52
Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Nerostar am 06.12.2023 16:45
Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?

Das leuchtet ein.
Jedoch stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:

Rufbereitschaft angeordnet - Rufbereitschaftsdienst wird ausgeführt - Meldung/Einsatz um 02:00 Uhr nachts
Gegebenheiten vor Ort führen dazu, dass eine Inobhutnahme des Kindes unabdingbar ist, da eine drohende oder bereits eingetretene Gefahr anders nicht mehr abgewendet werden kann.
Das Kind wird in Obhut genommen, es finden sich allerdings keine freien Plätze zur Unterbringung.
Dann stehe ich um 03:00 Uhr mit dem Kind, im schlimmsten Fall einem Säugling im Schlepptau, ohne eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit.

Was mache ich?
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: BAT am 06.12.2023 19:05
Ähnlich dem PsychKG müsste man eine Aufnahmepflicht für Einrichtungen nach § 34 SGB VIII einführen.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Opa am 06.12.2023 19:49
Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?

Das leuchtet ein.
Jedoch stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:

Rufbereitschaft angeordnet - Rufbereitschaftsdienst wird ausgeführt - Meldung/Einsatz um 02:00 Uhr nachts
Gegebenheiten vor Ort führen dazu, dass eine Inobhutnahme des Kindes unabdingbar ist, da eine drohende oder bereits eingetretene Gefahr anders nicht mehr abgewendet werden kann.
Das Kind wird in Obhut genommen, es finden sich allerdings keine freien Plätze zur Unterbringung.
Dann stehe ich um 03:00 Uhr mit dem Kind, im schlimmsten Fall einem Säugling im Schlepptau, ohne eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit.

Was mache ich?
Du fährst zum Hauptverwaltungsbeamten deiner Kommune, klingelst ihn aus dem Bett und übergibst ihm das Kind.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: 2strong am 06.12.2023 21:14
Kann man in solchen Fällen praktisch nicht (einfach) auf Einrichtungen in Nachbarbezirken ausweichen?
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Athene am 06.12.2023 21:44
So lange die Kolleginnen und Kollegen solche Dinge mitmachen wird sich nichts ändern. Bei uns wird auch nur gejammert und wenns ans Eingemachte geht gibts Rückzieher. Hier gibts ein klares Organisationsverschulden.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 07.12.2023 00:11
Ich bin fassungslos, über die Berichte, dass es offenbar gängig ist, dass Kinder mit ins private Heim genommen werden.
Unsere Plätze in Hamburg sind maßlos überbelegt. In Hamburg gab es dieses Jahr einen Artikel, dass eine Zentrale Stelle über 200 Jugendliche in Obhut hat, obwohl es nur 160 Plätze gibt. Daher würden Hallen und Container zugemietet werden. Auch gebe es Probleme genug Personal für die Aufsichtspflicht zu finden. Bei kleineren Kindern werden in den kleinen Gruppen höhere Überbelegungen geduldet. Weitere Angebote werden massiv eingeschränkt, um Kapazitäten für die Kernaufgaben freizuschaffen. Also alles nicht schön. Aber es wird JEDES Kind irgendwie irgendwo untergebracht.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: SusiE am 07.12.2023 07:16
Kann man in solchen Fällen praktisch nicht (einfach) auf Einrichtungen in Nachbarbezirken ausweichen?
Das tun wir, aber auch dort sind Plätze knapp. Und einfach ist das nicht, da telefoniert man gut und gerne mal 2h lang um dann noch 100km zu fahren.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: BAT am 07.12.2023 08:47
Naja, ich habe mit den Sozialarbeiter immer schön geschimpft, ob wir denn noch ein Kind haben, was noch nicht betüddelt wird, und das war noch vor Einführung von § 8a. ;)
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: FGL am 07.12.2023 12:52
Ähnlich dem PsychKG müsste man eine Aufnahmepflicht für Einrichtungen nach § 34 SGB VIII einführen.
Regelungen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Aufnahmepflicht besteht, müssen nach § 78c Absatz 1 Satz 2 SGB VIII bereits jetzt Bestandteil jeder Leistungsvereinbarung sein.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: BAT am 07.12.2023 13:01
§ 42 wird erst über Landesrecht erreicht.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Flying am 07.12.2023 13:49
Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?

Das leuchtet ein.
Jedoch stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:

Rufbereitschaft angeordnet - Rufbereitschaftsdienst wird ausgeführt - Meldung/Einsatz um 02:00 Uhr nachts
Gegebenheiten vor Ort führen dazu, dass eine Inobhutnahme des Kindes unabdingbar ist, da eine drohende oder bereits eingetretene Gefahr anders nicht mehr abgewendet werden kann.
Das Kind wird in Obhut genommen, es finden sich allerdings keine freien Plätze zur Unterbringung.
Dann stehe ich um 03:00 Uhr mit dem Kind, im schlimmsten Fall einem Säugling im Schlepptau, ohne eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit.

Was mache ich?

So lange suchen bis was gefunden ist - im Zweifel den Vorgesetzen dazu ziehen.

Und gerade für Säuglinge Notfallfamilien im Backgrund schaffen.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Herbert Meyer am 07.12.2023 13:51
Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?

Das leuchtet ein.
Jedoch stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:

Rufbereitschaft angeordnet - Rufbereitschaftsdienst wird ausgeführt - Meldung/Einsatz um 02:00 Uhr nachts
Gegebenheiten vor Ort führen dazu, dass eine Inobhutnahme des Kindes unabdingbar ist, da eine drohende oder bereits eingetretene Gefahr anders nicht mehr abgewendet werden kann.
Das Kind wird in Obhut genommen, es finden sich allerdings keine freien Plätze zur Unterbringung.
Dann stehe ich um 03:00 Uhr mit dem Kind, im schlimmsten Fall einem Säugling im Schlepptau, ohne eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit.

Was mache ich?

Hotelzimmer mit Frühstück buchen und am nächsten Tag die Rechnung einreichen. Im zweiten Schritt dann auf die trotzdem immer noch bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf Versicherungsschutz etc. hinweisen und um schriftliche Stellungnahme bitten.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: xap am 07.12.2023 21:25
Wenn man das hier so liest, kann einem Angst und Bange werden um die Zustände in einigen / vielen Städten. Wir reden hier immer noch über Kinder und nicht über einen falsch ausgefüllten Antrag. Keinem MA hier sollten Vorwürfe gemacht werden - aber die geschilderten Zustände sind für Außenstehende wie mich untragbar.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: RsQ am 07.12.2023 21:51
Hotelzimmer mit Frühstück buchen und am nächsten Tag die Rechnung einreichen. Im zweiten Schritt dann auf die trotzdem immer noch bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf Versicherungsschutz etc. hinweisen und um schriftliche Stellungnahme bitten.
Das sollte doch dann eigentlich das Standardszenario sein. Also das mit der Mitnahme in die private Wohnung klingt einfach so absurd ...  :o
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: SusiE am 08.12.2023 07:47
Das klingt immer alles so easy.
Mit einem 3 jährigen Kind im Auto, vielleicht noch mitten in der Nacht, da sucht keiner stundenlang.
Wir haben bei uns eine Einrichtung, der das Landesjugendamt 5 ION- Plätze gestrichen hat, wegen dem Personalschlüssel. Das verschärft natürlich auch unsere Situation. Bereitschaftspflege ist immer eine tolle Sache, aber schaut mal was die Landkreise so zahlen, wer will das denn noch machen? Dazu kommen immer neue Auflagen und Anforderungen.
Am Ende ist das alles ein strukturelles Problem, das auf dem Rücken der Kinder und BSA ausgetragen wird.
Mit Schrecken erinnere ich mich noch an die hausinternen Diskussionen nach dem SuE Abschluss. Zulage von 180€ und noch 2 Tage mehr Urlaub, das gönnt uns hier bis heute keiner, aber in der Nacht mal mitkommen zu einem Einsatz, weil ein Alleinerziehender Elternteil verstorben ist und der 6 jährige den Nachbarn zu Hilfe geholt hat, das will dann auch keiner.
Lange Rede kurzer Sinn, viele von uns lieben ihren Job wirklich und tun alles in ihrer Macht stehende, die immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen auszugleichen, bis es irgendwann nicht mehr geht.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: BAT am 08.12.2023 09:20
Naja, auch hier werden UMF doch einiges ausmachen? Da läuft die Verteilung EU-Weit auch nicht korrekt, das stößt natürlich bis unten durch.

Ansonsten, die Seite wechseln.  Haben bei uns auch schon einige gemacht.

Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: MarieH am 10.12.2023 09:22
Kann man in solchen Fällen praktisch nicht (einfach) auf Einrichtungen in Nachbarbezirken ausweichen?

In manchen Kommunen wird zeitweise deutschlandweit nach Plätzen gesucht, weil in der Nähe keinerlei Plätze oder gar Personal zur Verfügung stehen.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Bob Kelso am 10.12.2023 13:23
Kann man in solchen Fällen praktisch nicht (einfach) auf Einrichtungen in Nachbarbezirken ausweichen?

In manchen Kommunen wird zeitweise deutschlandweit nach Plätzen gesucht, weil in der Nähe keinerlei Plätze oder gar Personal zur Verfügung stehen.

.... und sollte dann ein Kind / Jugendlicher in Hamburg einen Platz finden und die Eltern in Mannheim leben, wächst ein neues Problem heran!
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: BAT am 10.12.2023 14:47
Inbohutnahmen sollte nicht so lange dauern, als das die örtliche Zuständigkeit übergeht oder nennenswerte Besuchskontakte fällig werden.

Problem bei uns waren massiv Pflegekinder, bei denen die örtliche Zuständigkeit nach zwei Jahren übergeht und dann von uns aus betreut werden mussten. Da kam ein "Schrott" aus Berlin zu uns ins Emsland...
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Bob Kelso am 10.12.2023 15:52
Inbohutnahmen sollte nicht so lange dauern, als das die örtliche Zuständigkeit übergeht oder nennenswerte Besuchskontakte fällig werden.

Problem bei uns waren massiv Pflegekinder, bei denen die örtliche Zuständigkeit nach zwei Jahren übergeht und dann von uns aus betreut werden mussten. Da kam ein "Schrott" aus Berlin zu uns ins Emsland...

 Die Heime in der nahen und weiteren Umgebung; also nahtlos an die Gebiete mit ähnlicher Auslastung haben in den meisten Zimmern, satt 1 - 3 Kindern nun vier Betten stehen. Minderjährige Einwanderer und ( wie ein Familienrichter einmal sagte: Jugendliche mit grauen Schläfen"!) machen einen hohen Anteil aus. In den Heimen gehen die innerreligösen Auseinandersetzungen und Kriege weiter. Weibliches Personal ist hoch gefährdet.
Sollten der einen oder andere Kommentar nun wieder rechte Tendenzen bei mir erleben: Es ist die Realität! Oder, was meinen Sie, verbleiben die vielen 100 000 unbegleiteten minderjährigen Einwanderer? Meinen Sie, es wurde 1 Heim neu erbaut? Meinen Sie, die Mitarbeiter-Situation habe sich verbessert? Meinen Sie, die Kapazitäten seien unbegrenzt? Meinen Sie es gibt kein "Verdrängungswettbewerb"! Auch die Finanzierung dieser Plätze sorgt dafür, dass in anderen Institutionen / Diensten  gekürzt wird; bis zur Schließung!

Bereits 2015 kamen über 1500 UMF in unsere Region! Alle direkt in die Jugendhilfe!
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Levana am 10.12.2023 16:09
Zitat
verbleiben die vielen 100 000 unbegleiteten minderjährigen Einwanderer

Viele hundertausend? Ahja.

"Zum Stichtag 31.10.2022 lebten laut angaben des BMFSFJ insgesamt 25.084 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, davon waren 17.657 unbegleitete Minderjährige und 7.427 junge Volljährige."

https://b-umf.de/p/zahlen-statistiken/

Dem gegenüber stehen über 200.000 Kinder in Heimen oder Pflegefamilien. Die umF eingeschlossen.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Beitrag von: Flying am 12.12.2023 15:59
Das klingt immer alles so easy.
Mit einem 3 jährigen Kind im Auto, vielleicht noch mitten in der Nacht, da sucht keiner stundenlang.
Wir haben bei uns eine Einrichtung, der das Landesjugendamt 5 ION- Plätze gestrichen hat, wegen dem Personalschlüssel. Das verschärft natürlich auch unsere Situation. Bereitschaftspflege ist immer eine tolle Sache, aber schaut mal was die Landkreise so zahlen, wer will das denn noch machen? Dazu kommen immer neue Auflagen und Anforderungen.
Am Ende ist das alles ein strukturelles Problem, das auf dem Rücken der Kinder und BSA ausgetragen wird.
Mit Schrecken erinnere ich mich noch an die hausinternen Diskussionen nach dem SuE Abschluss. Zulage von 180€ und noch 2 Tage mehr Urlaub, das gönnt uns hier bis heute keiner, aber in der Nacht mal mitkommen zu einem Einsatz, weil ein Alleinerziehender Elternteil verstorben ist und der 6 jährige den Nachbarn zu Hilfe geholt hat, das will dann auch keiner.
Lange Rede kurzer Sinn, viele von uns lieben ihren Job wirklich und tun alles in ihrer Macht stehende, die immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen auszugleichen, bis es irgendwann nicht mehr geht.

Ne, das Problem muss man auch nicht in der Nacht lösen, sondern vorher.
Im Zweifel den Bereitschaftsdienst verweigern und dem Vorgesetzten das Handy in die Hand drücken.

Das kann ja auch nicht das "Pech" des gerade diensthabenen Kollegen sein.
Wir sind hier ein kleiner Landkreis, haben das Problem aber zum Glück noch nicht so wirklich, weil die Einrichtungen hier auch sehr kooperativ sind und einiges möglich machen.