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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Karina1990 am 20.01.2023 12:05

Titel: Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
Beitrag von: Karina1990 am 20.01.2023 12:05
Ich hatte soeben ein Vorstellungsgespräch für die Position als Sachbearbeiterin im Bürgerbüro, ausgeschrieben in der Stellenbeschreibung mit Eingruppierung Entgeltgruppe 8. Mein Magister in Geisteswissenschaften und meine bisherigen beruflichen Erfahrungen in der Ausländerbehörde scheinen dort sekundär zu sein. Jedenfalls würde man mich nur mit der Entgeltgruppe 7 nehmen, bis ich eines Tages den Verwaltungslehrgang 1 absolviert habe. Dann erst würde man mich in die Entgeltgruppe 8 einstufen. Ist das im öffentlichen Dienst so normal? Ich habe vor 2 Jahren als Quereinsteigerin im öffentlichen Dienst angefangen und bisher wurde mein Magister immer berücksichtigt. Nur gestern nicht.
Titel: Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
Beitrag von: Landsknecht am 20.01.2023 12:28
Nicht falsch verstehen, aber wenn du als Küchenhilfe in einem Kinderhort anfängst, wird dann dein Magister eine Rolle spielen? :-X
Titel: Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
Beitrag von: Organisator am 20.01.2023 12:45
Ich hatte soeben ein Vorstellungsgespräch für die Position als Sachbearbeiterin im Bürgerbüro, ausgeschrieben in der Stellenbeschreibung mit Eingruppierung Entgeltgruppe 8. Mein Magister in Geisteswissenschaften und meine bisherigen beruflichen Erfahrungen in der Ausländerbehörde scheinen dort sekundär zu sein. Jedenfalls würde man mich nur mit der Entgeltgruppe 7 nehmen, bis ich eines Tages den Verwaltungslehrgang 1 absolviert habe. Dann erst würde man mich in die Entgeltgruppe 8 einstufen. Ist das im öffentlichen Dienst so normal? Ich habe vor 2 Jahren als Quereinsteigerin im öffentlichen Dienst angefangen und bisher wurde mein Magister immer berücksichtigt. Nur gestern nicht.

Du bist entsprechend deiner übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Erfahrungen und Abschlüsse sind - soweit nicht tariflich gefordert - völlig egal. Landsknecht hats schön veranschaulicht.
Titel: Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
Beitrag von: MarieH am 20.01.2023 12:46
Du wirst aufgrund der nicht nur vorübergehend übertragenen Aufgaben eingruppiert. Ich denke, dass die vollständige und dauerhafte Aufgabenübertragung erst nach dem AL 1 erfolgt, was also absolut normal ist.

Ein Ingenieur kann ja nicht E12 erwarten, wenn er als Reinigungskraft arbeitet. :D

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Beitrag von: Karina1990 am 20.01.2023 18:38
ok, danke an alle, dass ihr euch Zeit genommen habt um mir zu antworten.
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Beitrag von: RsQ am 20.01.2023 22:02
Ich hänge mich mal dran:

Mal rein theoretisch ... Personalnot groß usw. ... gäb's eine Möglichkeit, in so einem Szenario trotzdem ein Gehalt der EG 8 zu zahlen (per Zulage o. ä.)? Oder macht man das nicht, um keinen Unmut der Bestandsmitarbeiter heraufzubeschwören?

@Karina1990: Kommt man wirklich so "leicht" aus einem geisteswissenschaftlichen Magister völlig "quer" ins Bürgeramt? Ich find' das spannend, denn bislang scheinen mir die Kommunen trotz der Personalnot meist noch recht unkreativ, wenn es bspw. um die Gewinnung breit qualifizierter Uni-Absolventen mit Berufserfahrung geht ...

In die Runde: Ist in einem solchen Szenario der VL 1 irgendwann Pflicht? Oder kann man das auch aussitzen? Wie viel lernt man "on the job"? Das meiste dürfte doch Routine sein. Braucht es da wirklich den VL 1/2?
Titel: Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
Beitrag von: MarieH am 20.01.2023 22:53
Eine Zulage wird es im Bürgerbüro nicht geben, für diese Tätigkeiten gibt es immer Bewerber, es gibt also kein Personalgewinnungsproblem.

Eigentlich bräuchte es für die Tätigkeiten keinen VL1, aber manche Kommunen sind einfach total rückschrittlich.

Sie kann dies selbstverständlich aussitzen, verbleibt dann aber in E7, sofern keine vollumfängliche Aufgabenübertragung erfolgt.

Titel: Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
Beitrag von: Karina1990 am 22.01.2023 09:53
Interessant. So hab ich das auch noch nie gesehen.
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Beitrag von: Karina1990 am 22.01.2023 10:21
"Mal rein theoretisch ... Personalnot groß usw. ... gäb's eine Möglichkeit, in so einem Szenario trotzdem ein Gehalt der EG 8 zu zahlen (per Zulage o. ä.)? Oder macht man das nicht, um keinen Unmut der Bestandsmitarbeiter heraufzubeschwören?"

Ja, wenn die Personalnot groß ist, geht es offensichtlich. Meine letzte Position war in der Ausländerbehörde irgendwo auf dem Land, wo generell enorm hohe Personalnot herrscht. Dort wurde ich sogar in E 9a eingestuft. Es war eine Position als Hauptsachbearbeiter Umverteilung und Visaangelegenheiten. Voraussetzung war ein Uniabschluss und berufliche Erfahrungen im öffentlichen Dienst
Und davor habe ich beim BAMF beschäftigt, E 9c. Voraussetzung war ein Abschluss in Anglistik. Dort bekam ich eine Intensivschulung und war in der Beratung tätig.
Und: Ja, in der Ausländerbehörde gab es Unmut weil ich ohne Verwaltungslehrgang die Stelle bekommen habe.
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Beitrag von: Isie am 22.01.2023 10:32
Geht es in diesem Thread tatsächlich um den TV-L oder um den TVöD? Bei einer Tätigkeit im Bürgerbüro hätte ich TVöD vermutet.
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Beitrag von: SVAbackagain am 22.01.2023 10:44
Da es auch Bürgerbüros in Berlin, Bremen oder Hamburg gibt…
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Beitrag von: Karina1990 am 22.01.2023 15:23
Baden-Württemberg
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Beitrag von: SVAbackagain am 22.01.2023 15:47
Und in Baden-Württemberg kommt in den Bürgerbüros der TV-L zur Anwendung?
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Beitrag von: Karina1990 am 22.01.2023 16:57
TVöD
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Beitrag von: SVAbackagain am 22.01.2023 17:07
Und Du dachtest, das TV-L-Unterforum sei der richtige Ort für die Diskussion des Sachverhalts weil…?
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Beitrag von: Albeles am 22.01.2023 17:09
TVöD
SVA will Dir damit mitteilen, das es das falsche Unterforum ist. Aber es wird nichts daran ändern, das dein Studium irrelevant ist für deine jetzige Position. Dann musst Du dich auf Stellen bewerben, wo dir das zugute kommt.
Titel: Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
Beitrag von: FearOfTheDuck am 22.01.2023 18:16
Zumal das:


 Ich habe vor 2 Jahren als Quereinsteigerin im öffentlichen Dienst angefangen und bisher wurde mein Magister immer berücksichtigt. Nur gestern nicht.


zumindest für die Ausländerbehörde in Zweifel zu ziehen ist. E9a ist dort keine ungewöhnliche Eingruppierung.
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Beitrag von: Isie am 22.01.2023 19:09
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es im TVöD Besonderheiten, wenn man wegen des fehlenden Verwaltungslehrgangs eine EG niedriger eingruppiert ist. Eine Zulage?
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Beitrag von: Karina1990 am 23.01.2023 08:43
Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.
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Beitrag von: SVAbackagain am 23.01.2023 08:46
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
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Beitrag von: Albeles am 23.01.2023 08:57
Was hat eine fehlende Voraussetzung in der Person mit Vertrauen zu tun?
Natürlich ist das ärgerlich, aber das ist ja keine Ermessenssache, sondern Tarifrecht. Sobald Du das erfüllst, bekommst Du ja die E8. Und wahrscheinlich stand in der Stellenausschreibung drin, das der VL1 benötigt wird. Vorstellungsgespräche sind ja dafür da, um sowas vorher zu klären.
Vielleicht ist das auch einfach nicht der richtige Job für Dich, aber das musst Du ganz alleine für Dich herausfinden und das kann Dir niemand abnehmen.

Trotzdem wünsche ich Dir viel Erfolg    :)

LG Albeles
Titel: Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
Beitrag von: WasDennNun am 23.01.2023 09:39
Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.
Ja, man kann den AG noch vertrauen und es stärkt doch das Vertrauen in den öffentlichen Dienst, dass man sich hier strikt an die öffentlich einsehbaren Regularien der Eingruppierung hält und nicht nach gutdünken was auswürfelt.
Ärgerlich für dich.
btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.
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Beitrag von: Isie am 23.01.2023 11:11
Die Thematik ist sehr ausführlich erläutert bei https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-87-nummer7-ausbildungs-und-pruefungspflicht_idesk_PI13994_HI10490214.html

Wenn du hierzu Fragen hast, solltest du im Unterforum TVöD Kommunen einen neuen Thread eröffnen.
Titel: Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
Beitrag von: Karina1990 am 23.01.2023 15:37
Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.
Ja, man kann den AG noch vertrauen und es stärkt doch das Vertrauen in den öffentlichen Dienst, dass man sich hier strikt an die öffentlich einsehbaren Regularien der Eingruppierung hält und nicht nach gutdünken was auswürfelt.
Ärgerlich für dich.
btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.
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Beitrag von: Karina1990 am 23.01.2023 15:42
btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.
[/quote]

Super, danke
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Beitrag von: Karina1990 am 23.01.2023 15:43
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es im TVöD Besonderheiten, wenn man wegen des fehlenden Verwaltungslehrgangs eine EG niedriger eingruppiert ist. Eine Zulage?

Keine Zulage
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Beitrag von: SVAbackagain am 23.01.2023 15:49
Doch, der TVÖD sieht dann eine Zulage vor.
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Beitrag von: Karina1990 am 23.01.2023 15:50
Die Thematik ist sehr ausführlich erläutert bei https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-87-nummer7-ausbildungs-und-pruefungspflicht_idesk_PI13994_HI10490214.html

Super, danke
Titel: Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
Beitrag von: Karina1990 am 23.01.2023 15:51
Doch, der TVÖD sieht dann eine Zulage vor.

Ach so