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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: baumax am 26.12.2019 09:17

Titel: Eingruppierung von E9 in die 9a oder 9b
Beitrag von: baumax am 26.12.2019 09:17
Frage an die Runde, selbst bin ich von der 9 in die 9a gekommen. Beauftrage zusätzlich Freiberufliche wie Architekten, Statiker, Brandschutzplaner für den Bauunterhalt und prüfe deren Rechnungen und nehme deren Leistung ab. Ist dies jetzt überhaupt Aufgabe der 9a oder schon eine höhere Tätigkeit für die 9b!
Meines Erachtens ist dies keine Tätigkeit der 9a mehr sondern der 9b?
Titel: Antw:Eingruppierung von E9 in die 9a oder 9b
Beitrag von: Spid am 26.12.2019 09:55
Wer zuvor in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten war, wurde in die E9a übergeleitet. Worauf stützt sich die Annahme, die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten bzw. die E9a sei nicht die zutreffende Eingruppierung? Schließlich kann die Beauftragung von Dienstleistern auch eine E4 sein.
Titel: Antw:Eingruppierung von E9 in die 9a oder 9b
Beitrag von: baumax am 26.12.2019 10:00
Bin mit E9 eingestellt worden und mit den verlängerten Stufenlaufzeiten hab ich bis jetzt erst erfahren, früher bei anderen Behörden war ich immer in der 9b und jetzt hab ich sogar noch höherwertige Aufgaben?
Titel: Antw:Eingruppierung von E9 in die 9a oder 9b
Beitrag von: Spid am 26.12.2019 10:07
Da Deine vorherige auszuübende Tätigkeit unbekannt ist, kann zur Wertigkeit keine Aussage getroffen werden. Sie ist für die derzeitige Eingruppierung ohnehin unbeachtlich. Die geschilderte Teiltätigkeit deutet jedenfalls nicht auf eine E9b hin - ganz im Gegenteil.